Haben Sie schon einmal erlebt, wie ein vermeintlich weit entfernter Radfahrer plötzlich schon fast vor Ihrem Fahrzeug auftaucht, während Sie in eine Straße einbiegen? Dieses Szenario ist ein Beispiel für die Veränderung in der Struktur von Verkehrsteilnehmer der letzten Jahre. Mit zunehmender Beliebtheit von E-Bikes sind sie mittlerweile ein fester Bestandteil des Straßenbildes, jedoch oft unterschätzt, da sie schneller fahren. Aus diesem Grund haben wir für Sie die aktuellen Verkehrsregeln und Tipps für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zusammengestellt.
Pedelec, S-Pedelec oder E-Bike
Während landläufig alle motorunterstützten Fahrräder gerne als E-Bikes bezeichnet werden, gibt es hier doch Unterschiede. Und diese werden auch bei den Vorschriften berücksichtigt. Pedelecs (Pedal Electric Cycles) zum Beispiel haben eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Hier unterstützt ein Motor, der bei Bedarf zugeschaltet wird. Es muss aber noch selbst in die Pedale getreten werden. Mit einem S-Pedelec (Speed-Pedelec) dagegen kann bis zu 45 km/h schnell gefahren werden. Die Leistung ist auf 4.000 Watt beschränkt. Hier muss ebenfalls selbst getreten werden. Das eigentliche E-Bike hingegen kann ohne Unterstützung gefahren werden, alleine durch den Elektroantrieb. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und max. 500 Watt ist es ein komfortables Fortbewegungsmittel.
Verschiedene gesetzliche Vorschriften
Der Gesetzgeber unterscheidet die unterschiedlichen “E-Bike”-Arten. Während das Pedelec als Fahrrad eingestuft wird, gelten S-Pedelec und E-Bike als Kleinkraftrad oder Kraftfahrzeug.
Pedelecs haben keine Altersbeschränkung, was bedeutet, dass Jung und Alt gleichermaßen in den Genuss kommen können. Wenn Sie jedoch ein S-Pedelec fahren möchten, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein, während Sie für ein E-Bike mindestens 15 Jahre alt sein müssen.
Egal, welches Modell Sie wählen, es ist immer ratsam, einen Helm zu tragen. Während Pedelecs keine Helmpflicht haben, besteht für S-Pedelecs und E-Bikes eine Helmpflicht. Für alle gilt jedoch: Sicherheit geht vor, also sollten Sie unbedingt einen Helm tragen und darauf achten, dass er die richtige Größe hat und korrekt eingestellt ist.
Wenn Sie ein Pedelec fahren, muss Ihre Lichtanlage funktionstüchtig sein. S-Pedelecs und E-Bikes müssen zusätzlich ein Tagfahrlicht nach EU-Standard ECE 113 haben, damit Sie auch bei schlechten Lichtverhältnissen gut sichtbar sind.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Führerscheinpflicht. Wenn Sie ein Pedelec fahren, benötigen Sie keinen Führerschein. Für S-Pedelecs benötigen Sie entweder einen Führerschein AM oder B (für ab dem 1. April 1965 Geborene) oder keinen Führerschein. Für E-Bikes ist ein Mofa-Führerschein erforderlich.
In puncto Versicherung sind Pedelecs nicht versicherungspflichtig, aber bei Lease a Bike sind sie automatisch im Rundum-Schutz versichert. Für S-Pedelecs und E-Bikes ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Kennzeichen erforderlich, während eine Kaskoversicherung empfohlen wird.
Wenn eine Radwegpflicht besteht, müssen Pedelecs den Radweg benutzen, sonst können sie wahlweise den Radweg oder die Straße benutzen. S-Pedelecs dürfen nur auf der Straße gefahren werden, während E-Bikes innerorts auf der Straße gefahren werden müssen und außerorts wahlweise den Radweg oder die Straße benutzen können.
Empfehlungen
Für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr empfiehlt es sich, immer einen längeren Bremsweg einzukalkulieren. Passen Sie außerdem Ihre Geschwindigkeit den Bedingungen an.
Darüber hinaus tragen auffällige Kleidung oder eine Signalweste zur besseren Sichtbarkeit bei. Eine vorausschauende und defensive Fahrweise verschafft zusätzlich Sicherheit. Halten Sie immer ein wachsames Auge auf den Verkehr. Verwenden Sie Handzeichen, um anderen Verkehrsteilnehmern Ihre Absichten mitzuteilen, wenn Sie abbiegen oder anhalten möchten.
Andere Länder, andere Vorschriften
Verreisen Sie mit dem E-Bike, gelten in anderen Ländern wahrscheinlich andere Gesetze, was Helmpflicht, Ausweispflicht, Nummernschild oder das Befahren von Radwegen angeht. Hier informieren Sie sich am besten vor Antritt der Reise über die nationalen Vorschriften, damit einer unbeschwerten Reise nichts im Wege steht.
Https://www. lease-a-bike. de/presse/verkehrsregeln-und-tipps-fur-das-fahren-mit-dem-e-bike
E-Bike Ferien: andere Vorschriften in Europa
Im Ausland gelten jedoch oft andere Vorschriften in Bezug auf Helmpflicht, Ausrüstung oder Führerausweispflicht. Auch Höchstgeschwindigkeiten und Vorschriften zu Nummernschild, Beleuchtung und Rückspiegeln werden für Elektrovelos in jedem Land anders gehandhabt.
Es ist daher wichtig, sich vor dem Aufenthalt im Ausland über die Gesetze zu informieren.
Reisen mit dem E-Bike: Was ist zu beachten?
Obligatorische Ausrüstung
Bevor man sich auf die Strasse eines fremden Landes begibt, sollte man sich über die Ausrüstungsvorschriften informieren, die von Land zu Land unterschiedlich sein können. Helm, Klingel, Beleuchtung, reflektierende Westen und Rückspiegel können je nach Land und Kategorie des E-Bikes vorgeschrieben oder empfohlen sein.
Mindestalter und Führerschein
Die Bedingungen bezüglich des Mindestalters für das Fahren eines Elektrofahrrads sowie die Notwendigkeit, einen Führerschein zu besitzen, sind von Land zu Land unterschiedlich. Nehmen Sie sich die Zeit, sich umfassend zu informieren.
Verkehrsregeln
Kennzeichen und Vignetten sind in einigen Ländern notwendige Voraussetzungen, um mit einem Elektrofahrrad zu fahren. Auch die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind ein Punkt, der überprüft werden muss. Je nach Kategorie seines „E-Bikes“ ist es wichtig, sich die Zeit zu nehmen, um sich über die Regeln des Ziellandes zu informieren.
Regeln für E-Bike-Fahrer im Ausland
Unten aufgeführt finden Sie eine Übersicht nach Land zu den E-Bike-Vorschriften. Mit einem Klick auf das Pluszeichen sehen Sie weitere Details.
Andere Länder – andere E-Bike-Sitten
E-Bike Helmpflicht und welche Helmart, Radwegenutzung, erlaubte Geschwindigkeiten, Führerschein … was gilt wo?
Pedelecs und S-Pedelecs sind für die Gesetzgeber noch ein neues Phänomen – entsprechend unterschiedlich werden sie in verschiedenen Ländern eingeordnet und behandelt – sprachlich, aber auch rechtlich. Besonders Details zur Helmpflicht in Italien haben kürzlich Schlagzeilen gemacht:
Weil ein Schweizer Ehepaar mit ihren schnellen S-Pedelecs in Italien keine Motorradhelme trug, sondern die in der Schweiz durchaus erlaubten „Velohelme“ (das sind unsere Fahrradhelme), Beschlagnahmte die Polizia Stradale am Lago Maggiore kurzerhand ihre Flyer-E-Bikes – für volle zwei Monate! Sie waren der Helmpflicht durchaus nachgekommen, nur leider mit den falschen Helmen.
In einem Bericht des SRF (Schweizer Fernsehen) ist darüber berichtet worden: „Töffhelmpflicht für E-Bike“ (mit Töffhelm ist ein Mofa – oder Motorradhelm gemeint).
Helmpflicht und andere Unterschiede für E-Bike Reisende in Europa
Https://ebikespass. de/andere-laender-andere-e-bike-sitten/
Helmpflicht für Velofahrende
Die Helmpflicht für Velofahrende ist kontraproduktiv. Warum dem so ist – und was wirklich nützt.
Pro Velo empfiehlt das Tragen eines Helmes beim Velofahren, spricht sich jedoch gegen einen Zwang zum Helm aus. Hier erklären wir unsere Beweggründe und zitieren aus der Wissenschaft.
Die Helmpflicht für Fahrerinnen und Fahrer von langsamen E-Bikes ist zum Glück vom Tisch. Auch die Helmpflicht für Kinder und Jugendliche kommt nicht. Die Verkehrskommission des Nationalrates hat Anfang 2022 einen ensprechenden Vorschlag des Bundesrats deutlich abgelehnt.
Klar: So ein Helm schützt vor Kopfverletzungen, die bekanntlich meist zu den schlimmeren Verletzungen gehören. Zu Bedenken gilt allerdings: Noch nie hat ein Helm einen Unfall verhindert. Helme können höchstens die Folgen eines Unfalls mindern. Darum ist die Helmpflicht für langsame E-Bikes, also jene mit elektrischer Unterstützung bis bloss 25 Kilometer pro Stunde, bloss Symptombekämpfung. Das Velofahren in der Schweiz krankt an der Infrastruktur.
Nur ein gute Infrastruktur schützt wirklich
Was Velofahren wirklich sicherer macht, ist eine Verkehrsführung, die Velofahrenden schützt. Das ist eine Tatsache, die dank zahlreichen Studien nicht wegzudiskutieren ist. In den Niederlanden etwa konnte so die Zahl der getöteten Velofahrenden über einen Zeitraum von 30 Jahren um 80 Prozent verringert werden. Eine Studie von Greenpeace zeigt, dass je mehr Geld eine Stadt für die Veloinfrastruktur ausgibt, desto kleiner wird das Unfallrisiko. Und die bisher grösste US-Studie zum Thema Velofahren und Verkehrssicherheit kommt zum Schluss: Eine gute Veloinfrastruktur erhöht nicht nur die Sicherheit der Velofahrenden, sondern schützt auch alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Wer sich sicher fühlt, fährt auch eher Velo. Darum erhöht eine sichere Veloinfrastruktur auch die Zahl der Velofahrenden. Das wiederum reduziert das Unfallrisiko zusätzlich. Man spricht in diesem Zusammenhang vom «Safety in numbers»-Effekt: Je mehr Velofahrer unterwegs sind, desto weniger Unfälle gibt es in Relation zu den zurückgelegten Kilometern. Das Phänomen erklärt sich mitunter dadurch, dass je mehr Velofahrende unterwegs sind, desto eher rechnen Autofahrende mit ihnen und wissen sich adäquat zu verhalten.
Helmpflicht erhöht die Gesundheitskosten
Darum ist die vom Bundesrat vorgeschlagenen Helmpflicht für E-Bike-Fahrende kontraproduktiv: Ein Helmobligatorium hält die Menschen vom Velofahren ab. Das zeigt das Beispiel Neuseeland exemplarisch. Dort wurde der Helm auf dem Velo Anfang der 90er-Jahre obligatorisch. In der Folge halbierte sich die Anzahl der Velofahrenden, zugleich stieg das Unfallrisiko für die verbleibenden Radler.
Auch in Australien ist der Helm auf dem Velo Pflicht. Der Gesundheitsexperte Chris Rissel befragte die Bevölkerung von Sidney 2011 zur Helmpflicht: Fast ein Viertel der Befragten gab an, dass sie mehr Fahrrad fahren würden, wenn sie nicht immer an einen Helm denken müssten. Das Fazit des Autors: Die Helmpflicht schadet den Menschen mehr als dass sie schützt, weil sich wegen des Gesetzes weniger Menschen mit dem Velo bewegen. Dazu passend gibt es eine Studie der Universität Zürich, die mit einem Gesundheitsnutzen von zwei Milliarden Franken pro Jahr rechnet, wenn der Veloanteil in der Schweiz um 5 Prozent stiege.
Wir befürworten das freiwillige Tragen
Wer an dieser Stelle noch nicht überzeugt ist, dem sei der Artikel «Helmpflicht mit Nebenwirkungen» von Infosperber empfohlen. Hier werden unter anderem Studien zitiert, die zeigen, dass Autofahrende Velofahrende mit Helm riskanter überholen – und auch, dass Velofahrende mit Helm höhere Risiken eingehen. Wer lieber schaut als liest, dem sei dieser Video-Beitrag von «The Guardian» empfohlen.
Aber damit das ganz klar ist: Pro Velo befürwortet das freiwillige Tragen eines Helms. Wir wehren uns bloss gegen den gesetzlichen Zwang. Was für schnelle E-Bikes, die den Mofas gleichgestellt sind, durchaus Sinn macht, möchten wir für Velos und langsame E-Bikes aus obigen Gründen abwenden – zum Positionspapier von Pro Velo Schweiz.
Https://www. provelozuerich. ch/magazin/velo-politik-bau/helmpflicht/
E-Bikes: Die gesetzlichen Regelungen zur richtigen Verwendung
Wie sehen die gesetzlichen Regelungen für E-Bikes in Österreich und Deutschland aus? Wir geben euch den Überblick.
In Österreich war bereits 2021 Jedes zweite verkaufte Fahrrad ein E-Bike Bzw. Pedelec (Quelle: Verband der Sportartikelerzeuger und Sportausrüster Österreichs), Tendenz steigend. Der Durchschnittspreis, der dafür gezahlt wird, lag vor zwei Jahren bei 3.410 Euro. Insbesondere das Interesse an E-Lastenfahrrädern wächst merklich, obwohl die Verkaufszahlen insgesamt noch gering sind – Expert:innen sehen hier noch ein großes Wachstumspotenzial.
E-Bike vs. Pedelec: Was ist der Unterschied?
Sowohl E-Bikes als auch Pedelecs sind Fahrräder, die mit einem Elektromotor für den Antrieb ausgestattet sind. Beim E-Bike kann der Motor allerdings Nach Belieben zugeschaltet werden, während man beim Pedelec In die Pedale treten muss, um zusätzlich vom Motor unterstützt werden zu können.
Der Unterschied liegt also darin, dass der Elektroantrieb bei einem Pedelec lediglich Unterstützend zur Muskelkraft wirkt, während ein E-Bike auch Tretunabhängig nur vom Motor angetrieben werden kann. Streng genommen sind also auf den Straßen deutlich mehr Pedelecs unterwegs und keine E-Bikes, wenngleich der Begriff „E-Bikes“ oftmals für beide Varianten verwendet wird.
E-Bikes und Pedelecs: die gesetzlichen Regelungen
Wer ein E-Bike oder Pedelec nutzt, sollte über die diesbezüglichen Gesetzlichen Regelungen Bescheid wissen. Hier unser Kurz-Überblick für Österreich und Deutschland:
Verkehrsvorschriften in Österreich
- E-Bikes, also elektronisch angetriebene Fahrräder ohne Tretunterstützung, sowie Pedelecs (mit Tretunterstützung) sind verkehrsrechtlich “normalen” Fahrrädern gleichgestellt. Somit müssen sowohl E-Bikes als auch Pedelecs Auf Radfahranlagen genutzt werden, wenn eine solche vorhanden ist. Für E-Bikes und auch Pedelecs gilt: Die Nenndauerleistung des Motors darf 250 Watt nicht übersteigen und die Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h betragen, um als Fahrrad (und nicht als Kraftfahrzeug) im Sinne der StVO zu gelten. Mit der Nenndauerleistung wird (im Gegensatz zur Maximalleistung) die Leistung beschrieben, welche über einen Zeitraum von 30 Minuten dauerhaft abgegeben werden kann. Lt. § 1 Abs. 2a KFG darf bei Pedelecs diese maximale Nenndauerleistung 250 Watt nicht überschreiten. Wird einer der beiden Werte (250 Watt Nenndauerleistung bzw. 25 km/h Bauartgeschwindigkeit) überschritten, wird das Gefährt rechtlich betrachtet nicht mehr als Fahrrad sondern als Moped eingestuft. (verbunden mit z. B. Helmpflicht, Führerscheinpflicht und Haftpflichtversicherung usw.) Auch auf E-Bikes und Pedelecs gilt die 0,8-Promille-Grenze, telefonieren darf man nur mit Freisprecheinrichtung. Anhänger dürfen nur dann gezogen werden, wenn am E-Bike auch ein Fahrradständer montiert ist. Es gelten die selben Ausrüstungsvorschriften wie bei Fahrrädern, Pflicht sind also Klingel, Scheinwerfer, Rücklicht, Rückstrahler und Reflektoren an Speichen und Pedalen. Weitere Informationen zu den Ausrüstungsvorschriften für Fahrräder findet ihr hier. Mindestalter: ab 12 Jahren darf man alleine unterwegs sein, darunter nur in Begleitung eines Erwachsenen oder mit Radfahrausweis. Achtung: Helmpflicht für Kinder unter 12 Jahren.
Verkehrsvorschriften in Deutschland
- Will man in Deutschland auf Führerschein, Zulassung (inkl. Kennzeichen) und Helmpflicht verzichten, darf ein E-Bike ebenso nicht mehr als 250 Watt Motorleistung (Nenndauerleistung) bringen und die Motorunterstützung muss bei 25 km/h abschalten. Der Radweg muss genutzt werden, sofern ein solcher vorhanden ist. Für leistungsstärkere E-Bikes (bzw. bis max. 500 Watt Motorleistung / Motorzuschaltung bis maximal 45 km/h) gilt: Führerschein der Klasse AM und Zulassung (Versicherungskennzeichen) sind erforderlich, es gilt dann außerdem die Helmpflicht. Außerdem ist die Benützung eines Radweges nicht mehr erlaubt.
Häufige Fragen zum Thema E-Bikes
E-Bikes und Pedelecs sind verkehrsrechtlich normalen Fahrrädern gleichgestellt, wenn die maximale Nenndauerleistung 250 Watt nicht übersteigt, die maximale Bauartgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h. Wird einer dieser Werte überschritten, wird das Gefährt als Moped eingestuft.
Da elektronisch angetriebene Fahrräder bis zu gewissen Leistungsgrenzen (250 Watt Nenndauerleistung und 25 km/h Bauartgeschwindigkeit) als Fahrräder eingestuft werden, gelten folglich auch die gleichen Regeln. Das bedeutet: Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt, auch die 0,8 Promille Alkoholgrenze ist ident. Eine Helmpflicht besteht nur für Kinder Bis 12 Jahre, aufgrund der durchschnittlich höheren Geschwindigkeiten wird jedoch auch für Erwachsene ein Helm dringend empfohlen.
Es gelten die selben Ausrüstungsvorschriften wie auch beim Fahrrad. Eine Klingel, Scheinwerfer vorne, Rücklicht hinten sowie Rückstrahler und Reflektoren an Speichen und Pedalen sind somit Pflicht.
Das umgangssprachlich etablierte E-Bike ist ein Rein elektrisch fahrendes Rad, das wie ein Motorroller gefahren wird – Treten ist also hier nicht nötig (aber eine Option).
Das Pedelec („Pedal Electric Cycle“) hingegen benötigt einen Tretimpuls, damit der Motor anspringt und beim Treten unterstützt – jedoch maximal bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Das Pedelec ist die Version von elektrisch betriebenen Fahrrädern, die deutlich häufiger verkauft und verwendet wird.
Die Nenndauerleistung liegt deutlich unter der Maximalleistung des E-Bike-Motors. Es wird damit die Leistung in Watt angegeben, die der Motor Über einen Zeitraum von 30 Minuten dauerhaft abgegeben kann. Die Nenndauerleistung darf in Österreich Maximal 250 Watt betragen.
Https://autorevue. at/ratgeber/e-bikes-recht-gesetz-regeln
Besteht auf einem E-Bike eine Helmpflicht
E-Bikes sind schnell – und schnell ist auch ein Unfall passiert. Der geht bei E-Bikes häufiger tödlich aus als bei Fahrrädern ohne Hilfsmotor. Gelten deshalb für Elektroräder andere Regeln in Sachen Helmpflicht? So viel vorab: Die Antwort darauf ist abhängig von der Art des Fahrrads.
- Mehr tödliche Unfälle auf E-Bikes
Mal eben auf dem E-Bike zum Bäcker flitzen? Für die kurze Strecke braucht man ja wohl nicht extra den Helm aufsetzen. Oder „oben ohne“ zur Bahn, weil man sich nicht ums Verstauen des Kopfschutzes kümmern möchte. Klar, mit Helm ist immer besser, aber rechtlich ist das alles kein Problem – oder doch? E-Bikes sind ja Motorisierte Fahrzeuge – gelten da womöglich andere Regeln in Sachen Helmpflicht? Gibt es sogar eine Pflicht zum Tragen eines Helms auf dem E-Bike?
Mehr tödliche Unfälle auf E-Bikes
Gründe für eine Helmpflicht auf E-Bikes gäbe es allemal: Laut Statistischem Bundesamt ist die Zahl der Pedelec-Unfälle in Deutschland in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Im Jahr 2021 meldete die Polizei 17.285 Pedelec-Unfälle, 2014 waren es noch 2.245. Zum Vergleich: Bei nichtmotorisierten Fahrrädern ist die Zahl der Unfälle mit Personenschaden im gleichen Zeitraum von knapp 76.000 auf 68.000 gesunken.
Okay, der Hauptgrund für diese Entwicklung ist die Wachsende Beliebtheit von E-Bikes. Aber: Unfälle mit Pedelecs gehen häufiger tödlich aus als solche mit Fahrrädern ohne Motor. Bezogen auf 1.000 Pedelec-Unfälle kamen 2021 7,6 Fahrer ums Leben, bei einem nichtmotorisierten Fahrrad waren es 3,5 Getötete. Auch wenn hier oft das höhere Durchschnittsalter der Fahrerinnen und Fahrer ein Grund ist, schürt das immer wieder die Diskussion um eine Helmpflicht.
Helmpflicht: Unterschiede Pedelec, S-Pedelec und E-Bike
Eine allgemeine Helmpflicht für Fahrradfahrer gibt es in Deutschland nicht. Aber nicht alle E-Bikes gelten als herkömmliches Fahrrad. Und so gibt es am Ende je nach E-Bike-Typ Unterschiedliche Regeln.
Https://www. bike-x. de/e-bike/parts/alles-zum-helm-auf-dem-e-bike-und-s-pedelec/
Helmpflicht für alle E-Bikes? – «Jeder E-Bikefahrer ist für sich selbst verantwortlich»
Sollen E-Bikefahrer unter 25 km/h einen Helm tragen müssen? Die Meinungen der SRF-User gehen weit auseinander.
Eine Velohelmpflicht für alle E-Bikes? Das fordert die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU. E-Bikes, die bis 25 km/h fahren, sollen ebenfalls unter eine obligatorische Helmpflicht fallen. Bisher sind nur Fahrer von E-Bikes über 25 km/h per Gesetz dazu verpflichtet, einen Helm zu tragen.
Der Artikel von SRF wurde rege kommentiert und auch bei der entsprechenden Umfrage gingen bis jetzt über 1000 Stimmen ein. Die Mehrheit der User, rund 64 Prozent, fordern eine Helmtragepflicht für alle E-Bikes. Das Ergebnis deckt sich mit einer früheren Umfrage des BfU 2018. Dort sprachen sich sogar 78 Prozent der Befragten für eine Helmpflicht für langsame E-Bikes aus, bei den Frauen waren es sogar 87 Prozent.
«Eigenverantwortung stärken»
Der Effekt einer Helmpflicht ist unter Experten durchaus umstritten ist, da ihrer Meinung nach eher Symptom – statt Ursachenbekämpfung betrieben wird. In diese Richtung tendieren auch viele Kommentatoren, welche eine gewisse Eigenverantwortung propagieren. «Einen Helm zu tragen, verhindert nicht einen Unfall. Jeder E-Bikefahrer ist für sich selbst verantwortlich», meint A. Keller.
«Auf der einen Seite Selbstverantwortung erwarten und gleichzeitig alles per Gesetz regeln wollen», meint S. Borel. «Hört bitte mit der ewigen sinnlosen Bürokratisierung für jedes und fast alles auf», so M. Kaiser. Der mündige Mensch müsse selbst wissen, wie er sich schützen könne. SRF-User Mike Bianchi geht in eine ähnliche Richtung wie manche Experten und sieht in der allgemeinen Helmpflicht eher eine Symptombekämpfung: «Gebt mir den Helm, der Unfälle verhütet. Den würde ich sogar auf der Küchentreppe tragen.»
Besteht auf einem E-Bike eine Helmpflicht
E-Bikes sind schnell – und schnell ist auch ein Unfall passiert. Der geht bei E-Bikes häufiger tödlich aus als bei Fahrrädern ohne Hilfsmotor. Gelten deshalb für Elektroräder andere Regeln in Sachen Helmpflicht? So viel vorab: Die Antwort darauf ist abhängig von der Art des Fahrrads.
- Mehr tödliche Unfälle auf E-Bikes
Mal eben auf dem E-Bike zum Bäcker flitzen? Für die kurze Strecke braucht man ja wohl nicht extra den Helm aufsetzen. Oder „oben ohne“ zur Bahn, weil man sich nicht ums Verstauen des Kopfschutzes kümmern möchte. Klar, mit Helm ist immer besser, aber rechtlich ist das alles kein Problem – oder doch? E-Bikes sind ja Motorisierte Fahrzeuge – gelten da womöglich andere Regeln in Sachen Helmpflicht? Gibt es sogar eine Pflicht zum Tragen eines Helms auf dem E-Bike?
Mehr tödliche Unfälle auf E-Bikes
Gründe für eine Helmpflicht auf E-Bikes gäbe es allemal: Laut Statistischem Bundesamt ist die Zahl der Pedelec-Unfälle in Deutschland in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Im Jahr 2021 meldete die Polizei 17.285 Pedelec-Unfälle, 2014 waren es noch 2.245. Zum Vergleich: Bei nichtmotorisierten Fahrrädern ist die Zahl der Unfälle mit Personenschaden im gleichen Zeitraum von knapp 76.000 auf 68.000 gesunken.
Okay, der Hauptgrund für diese Entwicklung ist die Wachsende Beliebtheit von E-Bikes. Aber: Unfälle mit Pedelecs gehen häufiger tödlich aus als solche mit Fahrrädern ohne Motor. Bezogen auf 1.000 Pedelec-Unfälle kamen 2021 7,6 Fahrer ums Leben, bei einem nichtmotorisierten Fahrrad waren es 3,5 Getötete. Auch wenn hier oft das höhere Durchschnittsalter der Fahrerinnen und Fahrer ein Grund ist, schürt das immer wieder die Diskussion um eine Helmpflicht.
Helmpflicht: Unterschiede Pedelec, S-Pedelec und E-Bike
Eine allgemeine Helmpflicht für Fahrradfahrer gibt es in Deutschland nicht. Aber nicht alle E-Bikes gelten als herkömmliches Fahrrad. Und so gibt es am Ende je nach E-Bike-Typ Unterschiedliche Regeln.
Https://www. bike-x. de/e-bike/zubehoer/ist-ein-fahrradhelm-beim-e-bike-pflicht/
Rechtliches zu Lastenrädern und e-Bikes
Lasten e-Bike, Pedelec, S-Pedelec, Elektrolastenfahrrad – lauter unterschiedliche Begriffe für ein und dieselbe Sache oder steckt hinter jeder Bezeichnung auch was Anderes? Eigentlich meinen e-Bike und Pedelec nicht ein und dasselbe, und trotzdem wird der Begriff e-Bike häufig als Synonym zu Pedelec verwendet. Verwirrend? Wir bringen Licht ins Dunkle.
Pedelec und rechtliche Bestimmungen
Die wichtigsten Fakten zum Pedelec kurz zusammengefasst:
Pedelec steht für Pedal Electric Cycle und bezeichnet ein Fahrrad, das Mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor betrieben wird. Der Elektromotor wird nur hinzugeschaltet, wenn in die Pedale getreten wird. Die Unterstützung des Motors darf höchstens bei 250 Watt liegen, und die Geschwindigkeit muss auf 25 km/h begrenzt sein.
Diese Vorgaben haben rechtliche Gründe; denn:
Nur unter diesen Voraussetzungen ist ein Pedelec Einem Fahrrad gleichgestellt und ist z. B. nicht versicherungspflichtig.
Eine private Haftpflichtversicherung, die jeder haben sollte, deckt i. d.R. auch Fremdschäden, die man als Lasten-Pedelec Fahrer anderen zufügt. Die Anfahrhilfe darf zudem auf maximal 6 km/h beschleunigen. Es gibt keine Helmpflicht. Wie bei einem Fahrradfahrer gilt auch für den Fahrer eines Pedelecs, dass er den Radweg benutzen muss, wenn er benutzt werden kann und ein blaues Radweg-Schild dazu verpflichtet. Man darf an einem Pedelec Anhänger anbringen, um Kinder oder Gegenstände zu transportieren. Auch in geeigneten Kindersitzen dürfen Kinder bis zu sieben Jahren mitgenommen werden.
S-Pedelec und rechtliche Bestimmungen
Die wichtigsten Fakten zum S-Pedelec zusammengefasst:
Lasten-S-Pedelecs Bieten ebenfalls eine Tretunterstützung, mit dem Unterschied, dass ihre Motorunterstützung nicht schon bei 25 km/h gedrosselt wird, sondern erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Ohne Tretunterstützung, also per Gashebel, sind 20 km/h erlaubt. Der Motor darf maximal über eine Nenndauerleistung bis zu 4.000 Watt, höchstens eine vierfache Unterstützung der Fahrerleistung (Tretkraftunterstützung von max. 400%) haben.
S-Pedelecs sind ebenfalls, wie e-Bikes, rechtlich keine Fahrräder, sondern Kleinkrafträder. Das Mindestalter des Fahrers beträgt daher 16 Jahre.
Fahrer müssen deshalb auch ein Versicherungskennzeichen anbringen und benötigen einen Führerschein der Klasse AM. Ein normaler Auto-Führerschein deckt übrigens auch die Klasse AM ab. Die benötigte Haftpflichtversicherung für ein S-Pedelec kostet ca. 35-50 € pro Jahr. Für wenige Euro mehr erhält man dazu auch eine Diebstahl – und Teilkaskoversicherung. So landet man dann in Summe bei ca. 70-100 € pro Jahr.
Zudem besteht seit 2013 eine Helmpflicht für S-Pedelecs. Nach heutiger Auffassung reicht ein normaler Fahrradhelm. Wer ein S-Pedelec ohne Helm fährt und in einen Unfall verwickelt wird, muss sich eine Teilschuld anrechnen lassen – auch dann, wenn er eigentlich keine Schuld daran trägt. Das entschied das Landgericht Bonn (AZ: 18 O 388/12).
Mit einem S-Pedelec dürfen übrigens Keine Radwege und keine Einbahnstraßen befahren werden. Sogenannte Fahrradstraßen dürfen mit “S-Klasse-Pedelecs” jedoch befahren werden, sofern sie für Kraftfahrzeuge allgemein oder für Krafträder freigegeben sind. Eine Freigabe für Mofas reicht nicht aus. Es dürfen zudem keine Anhänger am Rad befestigt werden, Kindersitze hingegen schon. Alkohol ist bei einem Speed-Pedelec genau wie beim Auto fast tabu. Erlaubt sind 0,5 Promille.
Https://www. lastenfahrrad-zentrum. de/infos/haeufige-fragen/rechtliches/