Das Tragen eines Helms ändert insgesamt wenig an der Sicherheit beim Radfahren. In Ländern mit Helmpflicht oder einem hohen Anteil an Helmtragenden gibt es weder weniger Kopfverletzungen noch weniger Verletzungen insgesamt als in anderen Ländern.
Dort, wo es eine gute Verkehrsinfrastruktur gibt, fühlen sich die Menschen beim Radfahren so sicher wie beim Autofahren, im Bus oder zu Fuß. Gute Infrastruktur wirkt sich weitaus positiver auf den Radverkehrsanteil und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer aus als individuelle Schutzausrüstung.
Umgekehrt jedoch sind die Bedingungen für das Radfahren in manchen Städten derart schlecht, dass sich viele gezwungen fühlen, Helme oder andere Schutzbekleidung zu tragen, selbst wenn sich das nur minimal auf die Sicherheit auswirkt. Wo viele Helme getragen werden, haben die Verkehrspolitiker und Straßenplaner versagt.
Eine Helmpflicht hat erfahrungsgemäß sogar negative Folgen: Sie hält Menschen vom Radfahren ab und reduziert damit positive Auswirkungen wie eine gesündere, aktivere Bevölkerung. Jeder sollte für sich selbst entscheiden, ob er einen Helm trägt oder irgendwelche anderen Kleidungsstücke, die eine Schutzwirkung versprechen.
Die Auswirkungen einer guten Infrastruktur sind offensichtlich: In den Niederlanden – dem Land, in dem das Radfahren am sichersten ist und in dem die breitesten Bevölkerungsschichten Rad fahren – werden auch die wenigsten Fahrradhelme getragen. Wem wirklich an mehr Sicherheit für den Radverkehr gelegen ist, sollte sich vor allem um eine bessere Infrastruktur kümmern.
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- Pedro Delgado, representante de Ciclistas Profesionales, opina sobre el uso obligatorio del casco, ante comisión del Congreso de los Diputados on YouTube Show videoHide video
Https://cyclingfallacies. com/de/29/wer-rad-f%C3%A4hrt-sollte-einen-helm-aufsetzen
Helmpflicht bei Benutzung von Betriebsfahrrad
Unser Unternehmen hat 4 Betriebsfahrräder für die Benutzung durch unsere Mitarbeiter, die sich im Stadtgebiet bewegen, erworben. Jetzt muss eine Gfb und Geschäftsanweisung erarbeitet werden. Stellt sich die Frage ob die Mitarbeiter bei Benutzung einen Fahrradhelm tragen müssen oder nicht. Wir wollen nicht 70 Helme kaufen und sind der Meinung das ein eventueller Ringtausch der selben aus Hygienischer Sicht nicht zu empfehlen ist. Eine andere Regelung habe ich nicht gefunden. Es sind übrigens Keine e-Bikes.
Auch der größte Künstler war mal ein Anfänger
Kann man das von seinen Mitarbeitern in diesem
Zusammenhang überhaupt erwarten?
Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These „VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise“ Fachzeitschrift Feuerwehr 2010
Das Tragen eines Helmes ist in Deutschland keine Pflicht, doch gilt eine grundsätzliche Empfehlung für Radfahrer, einen Fahrradhelm aufzusetzen, wenn sie im Straßenverkehr fahren. Studien und Erhebungen machen deutlich, dass der Schutzhelm die Zahl an Kopfverletzungen für Radfahrer deutlich verringert.
Bei der BGRCI hat man dies dann als Anfrage für die Festlegungen in der GFA als Begründung angeführt.
Was für mich in deinem geschilderten Fall eher bedenklich ist, ist die Situation von 4 Betriebsfahrrädern in der Nutzung von 70 Leuten. Wie gewährleistet ihr dann das Thema Funktionalität. Wer macht den Check bei Annahme und Rückgabe usw. Da wird das Thema Helm das geringere Problem werden.
In meinem Fall lief die Fahrradausgabe über die Betriebsfeuerwehr, die haben auch den Check gemacht. Jeder MA der Fahrrad auslieh wurde mit Personalnummer gelistet und hat mit Unterschrift bestätigt Sichtprüfung vor Nutzung durchgeführt zu haben, danach Rückgabe an BFW. Die MA wurden geschult: Verhalten im Straßenverkehr – Fahrrad (hier bitte Wintersituation auch mit führen). Es gab eine AA und eine BA für die Fahrräder.
Https://sifaboard. de/thread/15907-helmpflicht-bei-benutzung-von-betriebsfahrrad/
Helmpflicht auf Radreisen in Europa
In Deutschland und vielen Nachbarländern dürfen Radfahrer ohne Helm pedalieren. Doch es gibt Ausnahmen. Diese speziellen Regeln sollten Radtouristen kennen:
Die Regelungen im europäischen Ausland:
Spanien: In dem sonnigen Land ist der Fahrradhelm außerhalb geschlossener Ortschaften Pflicht. Doch der Gesetzgeber nimmt Rücksicht auf Touristen und Einheimische: Bei langen Steigungen und hohen Temperaturen dürfen Radfahrer ihren Helm abnehmen.
Finnland: Im Land der Elche und Rentiere müssen Radfahrer grundsätzlich einen Helm tragen.
Slowakei: Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Helmpflicht für Radfahrer.
Malta: Auf der Sonneninsel Malta gilt Helmpflicht für alle Radfahrer. Darüber hinaus sind Radfahrer dazu verpflichtet, bei schlechten Sichtverhältnissen reflektierende Elemente zu tragen (siehe unten).
Österreich: Beim Fahrradurlaub mit der ganzen Familie ist Achtung geboten: Seit 2011 stehen Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren unter Helmpflicht – Erwachsene jedoch nicht.
Für Familien gilt:
Schweden, Slowenien: Kinder unter 15 Jahren benötigen einen Helm.
Estland, Kroatien: Kinder unter 16 Jahren unterliegen der Helmpflicht.
Tschechien, Litauen: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen einen Helm.
Mehr Sicherheit durch Sichtbarkeit!
In Frankreich, Italien, Litauen, Malta, Slowenien, Spanien und Ungarn müssen Radfahrer bei schlechten Sichtverhältnissen – und mancherorts generell bei Nacht – Reflektierende Kleidung oder Warnwesten tragen.
Https://www. bike-magazin. de/touren/touren-tipps/helmpflicht-auf-radreisen-in-europa/
Debatte nach Radhelm-Urteil Helmpflicht durch die Hintertür?
Eigentlich ist die Debatte vom Tisch, denn auch Bundesverkehrsminister Ramsauer hatte zuletzt eine Helmpflicht für Radfahrer abgelehnt. Doch das Oberlandesgerichts Schleswig könnte mit einem Urteil eine Art Helmpflicht durch die Hintertür einführen.
Der Unfall passierte schon im April 2011. Ein Physiotherapeutin aus Glücksburg fuhr mit ihrem Rad an einem parkenden BMW vorbei, als die Fahrerin plötzlich unachtsam die Tür öffnete. Die Radfahrerin konnte nicht mehr ausweichen und stürzte. Wegen der schweren Kopfverletzungen lag sie zwei Monate im Krankenhaus und konnte nur langsam wieder ins Arbeitsleben einsteigen.
Obwohl unstrittig ist, dass die Autofahrerin den Unfall allein verursachte und sich grob fahrlässig verhielt, kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung um die Aufteilung von Unfallkosten und Schmerzensgeld. Die Autofahrerin und deren Versicherung meinten, dass die Radfahrerin zur Hälfte mit Schuld sei, weil sie keinen Schutzhelm getragen habe.
Vor gut einem Monat entschied das Oberlandesgericht Schleswig in der Sache und löste mit seinem Urteil eine Welle von Diskussionen aus. Denn auch nach Ansicht des Gerichts trifft die Radfahrerin eine Mitschuld an den Unfallfolgen. Zwar nicht zu 50, aber immerhin zu 20 Prozent.
Nach Ansicht des Gerichts könne davon ausgegangen werden, „dass ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird, soweit er sich in den öffentlichen Straßenverkehr mit dem dargestellten besonderen Verletzungsrisiko begibt“.
Welle der Empörung
Schnell war von einer „Helmpflicht durch die Hintertür“ die Rede. Und tatsächlich scheinen einzelne Versicherungsgesellschaften bereits zu prüfen, inwieweit sie Ansprüche verunglückter Radfahrer mindern können, sofern diese keinen Fahrradhelm getragen haben.
Online machte sich eine Welle der Empörung breit. Viele Alltagsradfahrer mögen keinen Helm. Die Zahl der Helmpflichtbefürworter ist in etwa so groß wie die Zahl der Helmträger und liegt bei grob 30 Prozent. Gegen den Helm spricht die Bequemlichkeit, der Umstand, dass ein Helm unhandlich und schwer zu verstauen ist, die Sorge um die Frisur und – gerade bei jungen Leuten – die Optik. Radfahren gehört für viele Menschen zum urbanen Lebensgefühl. Es geht um Freiheit, um den Wind in den Haaren, um die eigene Persönlichkeit.
Es geht um mehr als Helme
Sich nicht von Gerichten oder Versicherungskonzernen bevormunden lassen zu wollen, ist eine Seite des Protests. Die andere hat mit der Urteilsbegründung zu tun, in der für viele Kritiker die Dominanz des Autos auf unseren Straßen geradezu zementiert wird: „Entscheidend ist vielmehr das besondere Verletzungsrisiko, dem Fahrradfahrer heutzutage im täglichen Straßenverkehr ausgesetzt sind, wie dieser Streitfall plastisch zeigt. Der gegenwärtige Straßenverkehr ist besonders dicht, wobei motorisierte Fahrzeuge dominieren und Radfahrer von Kraftfahrern oftmals nur als störende Hindernisse im frei fließenden Verkehr empfunden werden“, schreibt das Gericht.
Ulrich Syberg, der Bundesvorsitzende des Fahrradclubs ADFC, hofft, dass das „die letzten Zuckungen“ einer allein autoorientierten Perspektive sind. Längst habe eine „kleine Revolution“ stattgefunden: „Die Menschen wollen nicht mehr akzeptieren, dass das Auto alles bestimmt und andere darauf reagieren müssen.“
Es geht bei dem Streit um Fahrradhelme und eine Helmpflicht also auch um ein wirklich partnerschaftliches Verhalten im Verkehr, um eine Begegnung auf Augenhöhe, letztlich um „Stadtstraßen für alle“, auf denen Autos gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern keine besonderen Vorrechte genießen.
Helmpflicht schreckt vom Radfahren ab
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung will der ADFC die Radfahrerin unterstützen, beim Bundesgerichtshof in Revision zu gehen. Wenn sich das Urteil dabei bestätigen sollte, wäre das ein „herber Rückschlag“. Syberg befürchtet, dass seine Tante in Potsdam nie mehr aufs Rad steigen würde und viele andere Menschen auch nicht.
Untersuchungen aus anderen Ländern zeigten eindeutig, dass mit Einführung einer Helmpflicht die Zahl der Radfahrer deutlich abgenommen habe. Und das ist nicht nur bedauerlich, weil es allen Ideen einer zukunftsfähigen Stadtmobilität zuwider läuft. Es hätte auch konkrete Auswirkungen auf das Unfallfallgeschehen.
Viele Radfahrer machen Radfahren sicher
Studien aus Kalifornien und Großbritannien konnten zeigen, dass mehr Radfahrer auf der Straße das Radfahren sicherer machen. „Safety in numbers“ nennen die Verkehrsforscher diesen Effekt. Sind viele Radfahrer unterwegs, stellen sich die Autofahrer darauf ein und fahren rücksichtsvoller. Außerdem kennen dann viele Menschen beide Perspektiven, die hinter der Windschutzscheibe und die am Fahrradlenker. Und oft sind viele Radfahrer auch ein Anlass, in die Infrastruktur zu investieren.
Bestes Beispiel sind die Niederlande: Nach Angaben des europäischen Radfahrerverbandes ECF hat die Fahrradnutzung zwischen 1980 und 2005 um 45 Prozent zugenommen, gleichzeitig ist das Unfallrisiko aber deutlich gesunken. Heute zählt kaum ein europäisches Land – bezogen auf die Einwohnerzahl – weniger Verkehrstote als die Niederlande. Vermutlich nicht trotz, sondern wegen des hohen Radverkehrsanteils. Und obgleich die Niederländer so gut wie nie einen Helm tragen.
Versuch einer Risikobilanz
Eine Helmpflicht, die die Menschen vom Radfahren abhält, hätte aber nicht nur negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, sondern voraussichtlich auch auf das Gesundheitswesen. Denn Radfahren ist gesund, trotz des Unfallrisikos und der mitunter dreckigen Stadtluft, die Radfahrer einatmen müssen.
Forscher aus London und Utrecht versuchten, Nutzen und Risiken miteinander zu verrechnen. Das ist schwierig und mitunter auch umstritten, weil dabei unter Umständen die lebenslange Behinderung eines Kindes mit dem Herzinfarkttod eines Rentners in Beziehung zu setzen ist. Doch unterm Strich kommen all diese Studien zu einem erstaunlich eindeutigen Urteil: Körperliche Aktivität ist für den einzelnen, aber auch für die Gesellschaft ein großer Gewinn. Konkret auf das Radfahren bezogen überwiegen die individuellen Gesundheitsvorteile die Nachteile um etwa das Neunfache. Die Weltgesundheitsorganisation versuchte sogar, diesen Gesundheitsnutzen in Euro pro Fahrradkilometer auszudrücken und kam mit 86 Cent auf einen sehr stattlichen Betrag.
Gefühlter Schutz, aber wenig Studien
„Es entspricht dem Alltagswissen, dass das Risiko von Kopfverletzungen beim Fahrradfahren durch das Tragen eines Helms vermindert werden kann,“ heißt es in der Urteilsbegründung des OLG Schleswig. Auch Unfallchirurgen argumentieren in diese Richtung. Durch das Tragen eines Helms könnten viele Schädelbrüche und Gehirnblutungen verhindert oder zumindest gemindert werden. Doch für Käthi Diethelm, Vizepräsidentin des europäischen Radfahrerverbandes ECF, bleiben viele Fragen offen: „Dass ein Helm schützt, ist unbestritten, die Frage ist nur wie viel,“ sagt die Schweizerin mit Blick auf die dünne Studienlage.
So bleibt umstritten, welchen Beitrag Fahrradhelme oder gar eine Helmpflicht zur Verkehrssicherheit leisten könnten. Zumal Helme ja nie Unfälle vermeiden, sondern im besten Fall Unfallfolgen mindern. Sehr eindeutig hatte sich 2011 ein 30-köpfiges Expertengremium geäußert, dass den Bundesverkehrsminister beim neuen Radverkehrsplan beraten hat.
Helmkampagnen dürften „nicht dazu beitragen, die haftungsrechtliche Position der Radfahrer zu schwächen, eine Gefährlichkeit des Radfahrens zu exponieren, und vom Radfahren abzuhalten, denn Fahrpraxis schafft Sicherheit. Wir befürworten daher keine Helmpflicht und keine Warnwestenpflicht. Wir empfehlen jedoch insbesondere schnellen und ungeübten Radfahrern das Tragen von Fahrradhelmen zum Schutz vor Kopfverletzungen.“
Die Sicherheit solle vielmehr durch Unfallvermeidung erhöht werden. Dabei spiele gegenseitige Rücksichtnahme eine zentrale Rolle. Thematisiert wird auch die mit 50 km/h möglicherweise zu hohe Regelgeschwindigkeit innerorts. Die Experten plädieren dafür, „dass die Verkehrssicherheit in der Abwägung gegenüber der Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs Vorrang“ haben soll.
Https://www. tagesschau. de/inland/radhelmpflicht-ts-100.html
Wie viel bringt ein Fahrradhelm wirklich?
Helmverweigerer oder Helmträger Wie viel bringt ein Fahrradhelm wirklich?
Welcher Fahrradhelm soll es sein? Hersteller lassen sich einiges einfallen, um den Fahrradhelm ansprechender aussehen zu lassen. Foto: dpa
Viele Menschen weigern sich, einen Fahrradhelm zu tragen. Aber warum eigentlich genau? Und wie gut schützt der Helm bei einem schweren Unfall wirklich? Fragen und Antworten:
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Stuttgart – Groß, bunt und verachtet: Der Fahrradhelm ist – trotz Kampagnen und modischer Stilisierungsversuche – ein unbeliebter Teil der Radausrüstung. Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beim Bundesverkehrsministerium, trugen im Jahr 2017 insgesamt nur 19 Prozent aller Fahrradfahrer in deutschen Städten einen Schutzhelm.
Der größte Gegner des Helms ist wohl die Eitelkeit. Helmverweigerer klagen über die Zerstörung, die die Kopfbedeckung an der Frisur anrichtet. Für viele ist ein Fahrradhelm schlichtweg „uncool“. Dies ist an dem Unterschied zwischen den Altersgruppen gut zu erkennen. Während bei Kindern von sechs bis zehn Jahren die Helmtragequote (dank Eltern) bei 72 Prozent liegt, sinkt sie bei Jugendlichen zwischen elf und 16 Jahren auf 34 Prozent. Im Prinzip also genau in dem Alter, in dem das Aussehen eine größer werdende Rolle spielt. Experten dagegen betonen die Schutzfunktion des Helmes.
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Woraus besteht ein Fahrradhelm?
Der Fahrradhelm besteht aus einer Schaumstoff-Füllung und einer Schale. Je nachdem, wofür man das Fahrrad nutzt und unter welchen Bedingungen man damit fährt, kann zwischen Mikroschale oder Hartschale gewählt werden. Diese haben unterschiedliche Beschichtungen und sind auf unterschiedliche Risiken angepasst. Vom Weichschalen-Helmen raten Experten ab.
Wovor schützt er?
Der Fahrradhelm schützt vor oberflächlichen Verletzungen von Haut und Gewebe, vor Schädelverletzungen und vor Hirnverletzungen. „Bei einem Unfall hat der Helm zwei wichtige Funktionen“, sagt Daniel Huster vom Referat für passive Fahrzeugsicherheit und Biomechanik bei der BASt. „Er verteilt die Kraft und verringert die Verzögerung“.
Wie funktioniert der Schutz?
Da der Kopf rund ist, hat er bei einem Aufprall einen kleinen Kontaktbereich. Bei einem Fall mit hoher Geschwindigkeit wird der Schädel an der Kontaktstelle überlastet – was zu Schädelbrüchen führen kann. Der Helm verteilt die Kraft auf eine breitere Kontaktfläche – einfach weil er stabiler ist als der menschliche Schädel. „Der Helm opfert sich anstatt des Schädels – es ist ja nicht schlimm, wenn der Helm kaputt geht“, formuliert es Huster.
Mit verringerter Verzögerung ist die Zeit gemeint, die der Kopf bei einem Fall oder Zusammenstoß braucht, um in Kontakt mit einer harten Oberfläche zu kommen. Ohne den Helm ist diese Zeit kürzer und die Geschwindigkeit, mit der der Kopf gegen die Fläche trifft, höher – was zu tödlichen Verletzungen führen kann. Der Helm dient dazu, die Kontaktzeit zu verlängern und die Geschwindigkeit abzubauen.
Ist die Geschwindigkeit nicht egal, wenn der Kopf sowieso betroffen ist?
Die Geschwindigkeit ist ein kritischer Faktor. Christopher Spering ist Leiter der Sektion Prävention der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU). In seiner Arbeit als Oberarzt an der Klinik für Unfallchirurgie, Orthopädie und Plastische Chirurgie an der Universitätsmedizin Göttingen behandelt er pro Jahr rund 50 schwerstverletzte Patienten nach einem Fahrradunfall.
„Aufgrund der Trägheit der Masse wird das Gehirn beim Unfall mit dem Fahrrad nach einer abrupten Abbremsung durch den Aufschlag des Kopfes gegen die Innenwand der harten Schädelwand gedrückt“, erklärt Spering. Im Rahmen dieser Quetschung, der sogenannten Kontusion, können Blutgefäßen zerreißen und zu einer Hirnblutung führen – die von außen nicht sofort erkennbar ist.
Was können die Folgen sein?
Die langfristigen Folgen des Verletzungsausmaßes können vielfältig sein und hängen von der einwirkenden Energie und den verletzten Arealen im Gehirn ab. „Die milde Form einer Hirnverletzung kann zu temporären Einschränkungen führen, zum Beispiel Erinnerungslücken“, sagt Spering. „Bei der schweren Form liegen die Menschen zum Beispiel langfristig im Koma oder können, abhängig von dem Ort der Verletzung im Gehirn, nicht mehr sprechen oder Sprache verstehen.“
Bringt ein Helm bei einer Kollision mit einem Auto überhaupt etwas?
„Eine Kollision ist zwei Unfälle in einem“, sagt Huster. Der erste ist der Zusammenstoß an sich, der zweite – der daraufhin folgende Fall auf die Straße, bei dem man wieder dem Risiko einer Kopfverletzung ausgesetzt ist. Dieser sogenannte „sekundärer Anprall“ ist gefährlich. „Der Helm kann in vielen Zusammenstoßen mit einem Auto helfen“, sagt Huster. „Eine Motorhaube kann vergleichsweise weich sein – die Straße nicht“.
Wann schützt der Helm nicht?
„Wenn der Unfall schwer genug ist, kann ein Schädelbruch auch mit einem Helm passieren“, sagt Huster. Der Helm funktioniere nur in einem begrenzten Bereich. „Wenn ich gegen eine starre Wand fahre, hilft auch der Helm nicht.“ Auch könne ein Auto einen Radfahrer an unterschiedlichen Körperstellen erfassen.
„Das Tragen des Helms verhindert den Unfall an sich nicht“, sagt Spering. „Der Helm schützt jedoch den Kopf und das Gehirn vor schwereren Verletzungsfolgen und kann die einwirkende Energie deutlich mildern.“
Ist ein schlechter Helm besser als gar kein Helm?
„Ja“, sagt Huster. „Auch ein schlechter Helm kann in der Regel noch schützen“, ist er sicher. Und wenn der Helm gar nicht passe, könne er bei einem Unfall einfach wegfliegen. „Er macht aber die Sache nicht schlimmer.“
Wie sieht die Unfallstatistik für Fahrräder aus?
Die jüngste bundesweite Unfallstatistik des statistischen Bundesamts stammt aus dem Jahr 2016. Damals wurden 81.272 Fahrradunfälle registriert, 459 davon – inklusive Pedelecs von bis zu 25 km/h – in Stuttgart. Eine bundesweite Statistik über Fahrradunfälle mit und ohne Helm gibt es nicht.
Nach dem Bericht der Polizei Stuttgart, gab es im Jahr 2017 in Stuttgart 447 Unfälle mit Radfahrern, die zu 64 Schwerverletzten führten. In 36 Prozent aller Unfälle war kein Helm vorhanden, in 31 Prozent aller Unfälle war er vorhanden jedoch falsch oder gar nicht benutzt. „Die Polizei empfiehlt ausdrücklich einen Helm zu tragen“, so Martin Schautz, Pressesprecher im Polizeipräsidium Stuttgart.
Und was mit den Pedelecs?
Es gibt mehr Unfälle, an denen Pedelecs beteiligt sind. Das liegt jedoch daran, dass es mehr Pedelecs im Verkehr gibt, sagen die Experten. Menschen, die vorher gar kein Fahrrad gefahren sind, nutzen nun Pedelecs, die den Körper weniger belasten. Dazu kommt das Alter: Pedelec-Fahrer sind im Schnitt eher älter, was einen Einfluss auf die Reaktionsfähigkeit und auch auf die Schwere eines Unfalls haben kann.
Ein wichtiger Unterschied bei Pedelecs ist ihre maximale Geschwindigkeit. Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren können – sogenannten S-Pedelecs – sind keine Fahrräder mehr sondern Kleinkrafträder, mit einem Moped vergleichbar. Diese unterliegen anderen Regeln – inklusive Führerschein und Helmpflicht.
Sind Radfahrer mit Helm risikofreudiger?
Eine Studie im Auftrag der Norwegian Research Council im Programm Risk and Safety in Transport (Risiko und Sicherheit im Verkehr), die 35 Radfahrer beobachtete, kam zur der Schlussfolgerung, dass Radfahrer, die konsequent einen Helm tragen, schneller fahren als diejenigen, die konsequent keinen Helm tragen.
Dies läge an der Risikokompensation – eine Theorie, die besagt, dass Menschen, die sich sicherer fühlen, sich riskanter benehmen. Die Studie fand auch heraus, dass sich dieses angeeignete Verhalten nicht ändert, wenn dieselben Fahrer den Helm mal absetzen würden.
Der Fahrradhelm – die richtige Größe, um sich auf der Straße sicher zu fühlen
Viele Fahrradfahrer erobern die Straße zurück. Was in den Niederlanden bereits seit langem Mode ist, bekommt in Deutschland immer mehr Befürworter.
Auf der Straße treffen jedoch zwei Welten aufeinander: der Autofahrer und der Radfahrer. Dies führt unmissverständlich zu vielen Konfliktsituationen, bei denen das Fahrrad stets den Kürzeren zieht. Einen Fahrradhelm zu tragen, ist demzufolge Selbstschutz und sollte keineswegs vernachlässigt werden.
Bequem, sicher und belastbar: der maßgeschneiderte Fahrradsicherheitshelm von heute
Die eigene Gesundheit ist ein hohes Gut. Leider erinnert man sich zumeist erst daran, wenn es bereits zu spät ist. In punkto Verkehrssicherheit bietet der Helm für den Radfahrer laut einer Erhebung der Unfallforschung der Versicherer, kurz UDV, einen 73 Prozent höheren Schutz gegenüber Kopfverletzungen. Ohne Helm ist die Fahrradfahrt weitaus risikoreicher. Hier wird nahezu bei jedem zweiten Unfall, also bei 50 Prozent, eine Kopfverletzung vermeldet. Nach Erhebung einer Umfrage der Bundesanstalt für Straßenwesen trägt jedoch nur etwa jeder zehnte Fahrradfahrer einen umfangreichen Kopfschutz. Schädel – und Hirntraumata sind somit die Folge dieser Fahrlässigkeit. Für die eigene Gesundheit ist es somit dringend anzuraten, dass jeder Fahrradfahrer einen Kopfschutz trägt. Eine große Auswahl an Fahrradhelmen finden Sie z. B. bei Decathlon.
Welche Helme werden voneinander unterschieden?
Moderne Sportarten, wie das Mountainbiking, kommen ohne einen Fahrradhelm nicht aus. Nicht ungefährlicher als das freie Gelände ist die Straße. In Deutschland gibt es nach einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs von 2014 jedoch Keine Helmpflicht. Passend zu den unterschiedlichen Verwendungszwecken eines passenden Kopfschutzes werden unterschiedliche Helme vermarktet, welche die Gesundheit des Fahrers gewährleisten. Grundsätzlich werden dabei zwei Helmarten voneinander unterschieden:
Weichschalen-Helm:
- Material: Hartschaumschicht Gewicht: Leichtgewicht Belastbarkeit: nur gering belastbar Sicherheit: gute bis geringe Sicherheit
Hartschalen-Helm:
- Material: harte Kunststoffschicht, Außenschale Gewicht: Schwergewicht Belastbarkeit: sehr stark belastbar Sicherheit: sehr gute Sicherheit
Beide Modelle werden innen mit Schaumstoffschichten ausgekleidet, sodass deren relevanter Unterschied, die Konstruktion der Außenschale ist. Die breite Masse, der zur Verfügung stehenden Helme, verteilt sich somit auf Hartschalenhelme, Mikroschalenhelme und Twinshell-Helme.
Was sollte ich beim Kauf eines Fahrradsicherheitshelmes beachten?
Alle hierzulande vertriebenen Schutzhelme für Fahrradfahrer müssen der EU-Norm (DIN EN 1078) entsprechen. Diese Norm entspricht einer Geschwindigkeit bis zu 20 km/h. Moderne E-Bikes erreichen jedoch eine Toleranzgrenze, die weitaus höher ist. Für Fahrradfahrer ist hier besondere Vorsicht geboten. Beim Kauf eines Fahrradsicherheitshelmes sollte insbesondere auf diese Checkliste geachtet werden:
Konstruktion: Hartschalen-, Mikroschalen – oder Twinshell-Helme sollten grundsätzlich in einem TWIN-MOLD-Verfahren hergestellt worden sein. Die innovative Verbindung verbindet Helm-Außenschale und Hartschaumfutter besser als verklebte Varianten. Passform und Komfort: Ein Helm muss bequem und fest sitzen, um die notwendige Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die entscheidende Größe ist der Kopfumfang Größe S (55-56 cm), Größe M (57-58 cm), Größe L (59-60 cm) und Größe XL (61-62 cm). Sicherheitsriemen: der Riemen sollte sich in der Länge verstellen lassen. Der Gurt sollte fest am Kinn aufliegen, sodass in etwa nur der kleine Finger dazwischen passt. Des Weiteren dürfen keineswegs die Ohren überdeckt werden. Durchlüftung: Belüftungsschlitze mit Fliegen – und Mückengittern sorgen für eine stete Durchlüftung des Helmes, sodass keine Überhitzung entsteht. Atmungsaktivität: um eine effektive Durchlüftung zu gewährleisten, sollte ebenfalls atmungsaktive Polsterung zur Grundausstattung des Helmes gehören.
Wird das Tragen eines Fahrradsicherheitshelmes zur Pflicht?
In Deutschland ist das Tragen eines Fahrradhelmes nach wie vor keine Pflicht. Andere europäische Länder, allen voran Österreich, Estland, Litauen, Kroatien, Tschechien, Schweden, Slowenien, Island und der Slowakei besitzen eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche. Die Altersfreigabe jedoch wird von jedem Land unterschiedlich geregelt. Während in Österreich eine Helmpflicht für Kinder bis 12 Jahren besteht, beträgt in Tschechien die Altersgrenze 18 Jahre. Urlauber sollten sich demzufolge Im Vorfeld ausreichend informieren, damit sie nicht in eine teure Bußgeldfalle geraten.
In anderen europäischen Ländern wie Frankreich, der Schweiz und Großbritannien besteht wie in Deutschland keine Helmpflicht. Außerhalb des europäischen Raumes gelten wiederum andere Gesetze. So besteht in Australien und Neuseeland eine generelle Pflicht zum Tragen eines Schutzhelmes. Hier hilft keine Ausrede, selbst wenn das Tragen eines Helmes in der drückenden Hitze nicht sehr bequem ist.
Das Tragen eines Fahrradsicherheitshelmes kann schwere Folgen eines Unfalls massiv reduzieren. Ein höherer Schutz beugt somit schwere Kopfverletzungen vor. Die Wahl des Helmes sollte im Vorfeld auf Modelle fallen, die dem Träger ein hohes Maß an Tragekomfort, Unfallsicherheit und eine hohe Atmungsaktivität garantieren.
Sicherheit für Radfahrer Immer schön breitmachen
Radfahrer haben keinen Airbag. Wilhelm Hörmann, Verkehrsreferent beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club, erklärt, wieso sich Radfahrer auf den Straßen richtig breitmachen sollen.
Herr Hörmann, viele Radfahrer sind verunsichert und glauben, man müsse einen Helm tragen, weil man sonst bei einem Unfall Nachteile befürchten muss. Was ist da dran?
Anders als häufig berichtet, hat sich die Rechtsprechung in Sachen „Helmpflicht“ nicht gravierend verändert. Der Helm ist nicht Vorschrift. Die Urteile, die angeführt werden, behandeln sehr unterschiedliche Fälle und müssen sehr differenziert betrachtet werden.
Zur Klarstellung: Es entsteht also keine Mitschuld bei fehlendem Helm?
Nein: An der grundsätzlichen Schuldfrage des Unfalls ändert sich nichts, egal ob der Radfahrer mit oder ohne Helm unterwegs ist.
Also man muss sich nicht bedecken. Aber was sagen Sie: Sollte man einen Helm tragen?
Der ADFC empfiehlt natürlich, einen Helm zu tragen. Er schützt den Kopf. Bei Unfällen kann das lebensrettend sein. Aber was manchmal vergessen wird: Der Helm ist kein Allheilmittel. Und ein Helm verhindert keinen einzigen Unfall. Untersuchungen in Großbritannien legen sogar die Vermutung nahe, dass eine Helmpflicht auch zu mehr Unfällen führen könnte. In Videobeobachtungen will man dort festgestellt haben, dass Autofahrer mit geringerem Abstand überholen, wenn der Radfahrer einen Helm trägt.
Was ist zu tun, wenn ein Radfahrer einen Unfall vermeiden will?
Das Wichtigste ist: Immer für andere sichtbar sein. Dazu benötigt man natürlich eine einwandfreie Technik. Die Beleuchtung muss funktionieren.
In der Realität sind da viele Fahrradfahrer sehr nachlässig. Als Autofahrer würde man nie im Dunkeln ohne Scheinwerfer fahren, aber Schulkinder sind da offenbar sehr viel sorgloser.
Leider. Das Licht am Rad muss funktionieren, Punkt. Da darf man nicht sparen. Es gibt heute gute Nabendynamos und automatische Lichtanlagen, die sich selbst bei Dunkelheit einschalten. Die halten ewig, aber Aufstecklichter verschwinden bei Kindern sehr schnell. Kaufen Sie gute Bauteile für Ihre Kinder, das zahlt sich auf Dauer aus. Schaltung und vor allem Bremsen müssen funktionieren. Eltern sollten sich nicht darauf verlassen, dass Kinder Alarm schlagen, wenn etwas nicht funktioniert. Kinder fahren auch ohne Bremse.
Abgesehen von der Technik, wie kann ich sicher fahren?
Zum „sichtbar Fahren“ trägt das eigene Verhalten bei. Fahren Sie möglichst geradlinig und vorhersehbar. Fahren Sie nicht in Schlangenlinien in Parklücken, halten Sie immer Abstand von parkenden Autos.
Sollte man im Land des „Rechtsfahrgebots“ nicht eigentlich möglichst weit rechts fahren?
„Möglichst“ bedeutet hier: ohne die Sicherheit zu gefährden. Wenn Sie an parkenden Autos vorbei fahren, sollten sie immer soviel Abstand lassen, dass Sie nicht in eine sich plötzlich öffnende Tür fahren. Kaum ein Autofahrer achtet beim Aussteigen auf Fahrräder. Wer sich am Fahrbahnrand möglichst „unsichtbar“ macht, handelt rücksichtsvoll, weil er andere vorbei lassen möchte, geht aber ein hohes Risiko ein. Unser Rat: Fahren Sie eher in der Mitte der Fahrbahn, dann muss Sie der Autofahrer richtig überholen. Sonst denkt man als Autofahrer leicht: „Das passt noch.“ Und hält dann keinen Abstand ein.
Welchen Abstand muss ein PKW Fahrer beim Überholen einhalten?
Die Gerichte sagen 1,5 Meter Abstand vom Radfahrer bei innerstädtischen Bedingungen. Abstand vom „Ellenbogen“. Das ist relativ viel, aber als Autofahrer muss ich immer mit schwankenden Bewegungen des Radfahrers rechnen. Bei Kindern wird mir sogar noch weit mehr Vorsicht abverlangt. Natürlich wissen wir alle, dass dieser Abstand meistens nicht eingehalten wird.
Und wenn es zu einem Unfall kommt?
Dann wird nachgemessen, dann zählen diese Werte ohne Abstriche. Vor Gericht wird man als Autofahrer kaum sagen können: „1,5 Meter Abstand? Das halte ich nie ein.“
Wie stehen Sie zur Helmpflicht für Radfahrer?
Eine mögliche Helmpflicht sehen wir als Verband sehr kritisch. Wegen der Sicherheit ist ein Helm zu empfehlen. Fahrradfahren soll aber eine normale Alltagstätigkeit bleiben. Bei Sportlern ist das anders, aber wenn man an der Eisdiele oder an der U-Bahn Station vom Rad absteigt, dann möchten Jugendliche und auch Erwachsene keine Dinge wie einen Helm mit sich herumtragen. Man möchte sich auch nicht umziehen. Radhosen, Helm, Warnwesten und Handschuhe das ist alles „sinnvoll“, wird aber im Alltag nicht akzeptiert.
Nicht akzeptiert? Das könnte der Staat ja durchsetzen …
Gerade junge Leute wollen so etwas nicht. Wenn Schutzkleidung Pflicht wird, nehmen die Sportler die Vorgaben an, aber die normale Bevölkerung wird abgeschreckt. Beim Mofa führte die Helmpflicht dazu, dass es praktisch aus dem Straßenverkehr verschwunden ist.
Welche Gefahr sehen Sie?
Ganz einfach, dass weniger Rad gefahren wird. Das Fahrrad gehört für die meisten Kinder heutzutage noch ganz selbstverständlich zum Leben dazu. Und das ist gut, denn umweltfreundlicher und gesünder kann man kaum unterwegs sein. Dafür muss ein Fahrrad aber ein normales Gebrauchsgut im Alltag bleiben und darf nicht den Nimbus eines gefährlichen Sportgeräts bekommen.
Https://www. stern. de/auto/service/sicherheit-fuer-radfahrer-immer-schoen-breitmachen-7906420.html
Ist das Tragen eines Helms beim Radfahren in Großbritannien Pflicht
In Spanien gilt nach einer im vergangenen Monat verabschiedeten Reform der Straßenverkehrsordnung außerhalb der Städte auf den Landstraßen für alle Radfahrer eine allgemeine Helmpflicht. Auf städtischem Gebiet müssen nur Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre einen Helm tragen.
In den USA gibt es in 22 Bundesstaaten eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche. So müssen in Kalifornien alle Radler unter 18 Jahren einen Helm tragen, während das in Washington nur für unter 16-Jährige und in New York für unter 14-Jährige gilt. Verwirrend kommt hinzu, dass einzelne Bezirke eigene Regeln erlassen können.
In China – dem Reich der Fahrradfahrer – sind wenige Helme im Straßenverkehr zu sehen. Schon die Helmpflicht für Motorradfahrer wird je nach Region kaum eingehalten. Besonders in Südchina fahren oft ganze Familien ohne jeden Schutz auf dem Moped. Dass sich auch Fahrradfahrer mit einem Helm schützen sollten, wird nicht einmal diskutiert.
In Dänemark trägt etwa jeder dritte Radler Helm. Bei den stilbewussten Dänen ist die Kopfbedeckung nicht nur Schutz, sondern oft auch Design-Objekt. Pflicht sind Fahrradhelme im Straßenverkehr zwar nicht. Gerade in der (Fahrrad-)Hauptstadt Kopenhagen, wo das Radfahren zum Lebensgefühl gehört, sind sich viele der Gefahren aber bewusst und tragen freiwillig Helm.
In den Niederlanden radelt fast jeder ohne Kopfschutz. Aber immer mehr Eltern setzen ihren Kindern einen Helm auf, auch wenn er als uncool gilt: Nach einer Studie des Niederländischen Radlerverbandes würden 60 Prozent aller Radfahrer ihr „Fiets“ stehen lassen, wenn es eine Helmpflicht gäbe. Die Niederlande gelten weltweit als das sicherste Land für Radfahrer. Das liegt an der großen Zahl der Radler und an der guten Infrastruktur. Der Radverkehr wird – soweit es geht – vom Autoverkehr getrennt.
Ist das Tragen eines Helms beim Radfahren in Großbritannien Pflicht
Bei der Fragestunde im Parlament am Dienstag haben sich die Abgeordneten unter anderem mit einer Helmpflicht für Radfahrer, dem Wohnsitz von Kommunalpolitikern und den Rettungseinsätzen vom CGDIS bei Großeinsätzen beschäftigt.
Es wird auch weiterhin keine Helmpflicht für Radfahrer geben, auch nicht für Kinder. Das hat Mobilitätsminister François Bausch („déi gréng“) am Dienstag gesagt. Die sozialistische Abgeordnete Francine Closener hatte auf die Bedeutung des Helmtragens bei der Vermeidung schwerer Verletzungen und auf die bereits in zehn Ländern bestehende Helmpflicht hingewiesen. Ob die Regierung derlei für Luxemburg vorsehe?
Es komme vor allem auf eine sichere Infrastruktur an, sagte Bausch. Die Niederlande, das Land, wo das Radfahren besonders weit verbreitet ist, haben keine Helmpflicht, zählen wenige Unfälle bei Radfahrern, weil sie gute und geschützte Radwege haben. Auch eine Helmpflicht für Kinder lehnt Bausch derzeit ab. Studien zeigten, dass die meisten Kinder bis zum Alter von 15 Jahren ohnehin einen Kopfschutz tragen. In diesem Zusammenhang appellierte er an die Verantwortung der Eltern. Auch im Radfahrer-freundlichen Dänemark wird die Helmpflicht für Kinder lediglich empfohlen, so Bausch weiter. Er bevorzuge Sensibilisierungskampagnen. Eine Helmpflicht sei seiner Ansicht nach kontraproduktiv. Gute Kampagnen und gute Radwege seien der beste Schutz, so Bausch erneut mit Verweis auf die Niederlande.
Wer prüft den Wohnsitz von Gemeinderäten?
Wer Gemeinderat oder – rätin werden und bleiben will, muss in der Gemeinde wohnen, in der er sein Amt ausübt. Wer aber prüfe, ob diese Bedingungen auch eingehalten werden, wollte der DP-Abgeordnete Claude Lamberty (DP) wissen. Laut Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) regle das Wahlgesetz diese Fragen. Im Vorfeld der Wahl würden die Angaben der Kandidaten und Kandidatinnen kontrolliert, insbesondere deren Wohnort. Werde die Residenzklausel nicht erfüllt, dürfe die betroffene Person nicht kandidieren. Falls diese ihren Wohnsitz während der Mandatszeit in eine andere Gemeinde verlege, müsste sie ihr Mandat niederlegen, betonte Bofferding. Gegenteiliges Handeln sei strafbar. Wer von derlei illegalem Verhalten Kenntnis habe, müsse den Staatsanwalt informieren. Weigere sich die betroffene Person, das Mandat niederzulegen, sehe das Gesetz entsprechende Prozeduren vor. Gefordert sei vor allem der Schöffenrat, sich über den Wohnsitz der Gemeinderäte zu informieren. Im Zweifelsfall könne die Polizei eine Untersuchung einleiten, um festzustellen, ob der Lokalpolitiker oder die Lokalpolitikerin noch in der Kommune wohnt.
Bei großen Sport – und Kulturveranstaltungen sind auch die Rettungsdienste des CGDIS dabei. Unentgeltlich ist derlei Dienst nicht. Die Kosten für den diesjährigen ING-Marathon hätten sich im Vergleich zu 2019 angeblich verdoppelt, so Stéphanie Empain („déi gréng“). Ob diese mögliche Kostenerhöhung eine Folge einer überarbeiteten Gebührenordnung des CGDIS sei, wollte die Grünen-Abgeordnete wissen. Die CGDIS-Tarife seien die gleichen wie 2019, antwortete Innenminister Bofferding. Es habe keine Erhöhung gegeben. Die Kosten würden aufgrund einer Risikoanalyse im Vorfeld der Veranstaltung erstellt und dem Organisator mitgeteilt, der eine entsprechende Konvention mit dem CGGIS abschließen müsse.
Ein weiteres Thema des Parlaments war der Schutz des immateriellen Kulturerbes. Initiator der Interpellation war der DP-Abgeordnete André Bauler. Der Begriff umfasst alle schützenswerten Kulturelemente außer Monumente, Gebäude, Kunstkollektionen und andere Kunstgegenstände. Die Unesco-Liste des mündlichen und immateriellen Kulturerbes der Menschheit zählt 500 Traditionen aus rund 100 Ländern aus den Bereichen mündlich überlieferte Traditionen, darstellende Kunst, Musik, Tanz, Theater, gesellschaftliche Bräuche und Feste, Wissen und Praktiken im Umgang mit Natur, Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken. Aus Luxemburg schaffte es 2010 die Echternacher Springprozession in das Unesco-Verzeichnis. Das nationale Inventar listet u. a. den „Kleeschen“, Volkstänze und die Trockenbauweise auf.