Tausende radeln bei fahrradsternfahrt in hamburg

Tausende Menschen sind am Sonntag bei besten Sommerwetter im Rahmen einer Fahrradsternfahrt in die Hamburger Innenstadt geradelt. Dazu aufgerufen hatte der Verein „Mobil ohne Auto“.

Vom Elektrorad über das sportliche Mountainbike bis hin zur alten Klapperkiste war alles im Einsatz. Jung und Alt waren am Start, darunter auch viele Familien. Die Freiluft-Demonstration begann für einige schon am frühen Morgen. Insgesamt gab es rund 70 verschiedenen Startorte, zum Beispiel auch in Lüneburg, Neumünster und Ratzeburg. Nach Angaben der Polizei waren in der Spitze etwa 8.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterwegs.

Fahrt über die Köhlbrandbrücke

Die Fahrt führte einige der Radlerinnen und Radler erstmals seit 2019 auch wieder über die Köhlbrandbrücke, die sonst nur von Lastwagen und Autos befahren werden darf. Von der Brücke aus konnten sie einen tollen Blick über Hamburg und den Hafen genießen.

Abschlusskundgebung in der Innenstadt

Am Nachmittag gab es eine Abschlusskundgebung auf der Ludwig-Erhard-Straße in Höhe Rödingsmarkt. Unter anderem trat dabei Hamburgs Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) auf. Danach starteten die Teilnehmenden zu einer Abschlussrunde auf dem Ring 1 rund um die Binnenalster.

Einige Straßen gesperrt

Autofahrerinnen und Autofahrer mussten wegen der Fahrradsternfahrt mancherorts Geduld haben. So waren zeitweise sowohl die B75 als auch die Autobahn 255 in Richtung Innenstadt vorübergehend gesperrt. Die Veranstaltung sei aber ohne größere Vorkommnisse verlaufen, so die Polizei.

Verein wirbt für Verkehrswende

Mit der Aktion wirbt der Verein „Mobil ohne Auto“, an dem neben dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub und Umweltverbänden auch die Nordkirche beteiligt ist, für eine umwelt – und sozialverträgliche Verkehrswende. Die Radfahrerinnen und Radfahrer fordern den Ausbau der Velo-Routen und Radschnellwege sowie eine komfortable und sichere Elbquerung. „Auch die Wiedereinführung der autofreien Sonntage wären starke Signale zugunsten des Radverkehrs und der öffentlichen Verkehrsmittel“, sagte Vereinsvorstand Thomas Schönberger.

Sternfahrt seit 2008

„Mobil ohne Auto“ ist ein Bündnis aus Personen und Umweltverbänden, das seit 2008 traditionell am dritten Sonntag im Juni eine Sternfahrt in Hamburg organisiert.

Https://www. ndr. de/nachrichten/hamburg/Tausende-radeln-bei-Fahrradsternfahrt-in-Hamburg, sternfahrt256.html

Wenn Radfahrer sich nicht an die Regeln halten

Fahrradfahrer haben als Teilnehmer im Straßenverkehr wie Motorrad – und Autofahrer Rechte, aber auch Pflichten. Sich nicht daran zu halten, kann nicht nur ein hohes Bußgeld, sondern sogar den Kfz-Führerschein kosten.

Fahrradfahrer haben als Teilnehmer im Straßenverkehr wie Motorrad – und Autofahrer Rechte, aber auch Pflichten. Sie müssen sich wie Kfz-Fahrer unter anderem auch an Vorfahrtsregeln, Verkehrszeichen und Signale sowie gesetzliche Vorgaben beim Abbiegen, Wenden und Einordnen halten, anderenfalls droht ein Bußgeld von bis zu 180 Euro. Bei bestimmten Verstößen als Radler kann sogar ein eventuell vorhandener Auto – und/oder Krad-Führerschein entzogen werden.

Prinzipiell dürfen öffentliche Straßen und Wege nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad befahren werden. Unter anderem müssen also Bremsen, Klingeln, Reflektoren und Fahrradbeleuchtung ordnungsgemäß vorhanden sein und funktionieren, um ein Bußgeld von bis zu 25 Euro zu vermeiden.

Übrigens, auch wer als Radfahrer ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy telefoniert, kann bestraft werden – und zwar mit einem Bußgeld von 25 Euro. Auf dem Fahrrad darf zudem weder auf der Fahrradstange noch auf dem Gepäckträger ein Mitfahrer mitgenommen werden. Nur Kinder bis zum siebten Lebensjahr dürfen auf dem Rad in einem geprüften Kindersitz oder einem Kinder-Fahrradanhänger transportiert werden. Wer sich an diese Beförderungsregeln nicht hält, muss mit fünf Euro Bußgeld rechnen.

Geisterfahrten mit dem Rad

Auf der Straße wie auch auf einem Radweg gilt das Rechtsfahrgebot, ansonsten kann es zwischen 15 und 30 Euro Strafe kosten. Radler müssen sich auch an die vorgegebene Fahrtrichtung in Einbahnstraßen halten. Anderenfalls wird dies mit 20 bis 30 Euro geahndet werden, außer entsprechende Schilder erlauben in die Gegenrichtung zu fahren.

Ist ein Radweg in die gewünschte Fahrtrichtung durch ein rundes blaues Schild, auf dem ein weißes Fahrrad abgebildet ist, als solcher ausgewiesen, darf nur dieser benutzt werden. Es sei denn, der Radweg ist nicht befahrbar, weil er durch abgestellte Pkws, Mülltonnen oder eine Baustelle versperrt beziehungsweise durch Scherben verschmutzt oder im Winter nicht geräumt worden ist. Dann dürfen die Velofahrer auf die Straße ausweichen.

Wer einen Anhänger an seinem Fahrrad hat, und damit zu breit für den Radweg ist, darf ebenfalls die Straße benutzen. Bei Radwegen, die nicht durch ein entsprechendes Vorschriftszeichen gekennzeichnet sind, kann zwischen Straße und Radweg gewählt werden. Bei der Benutzung von Zebrastreifen und Fußgängerzonen muss vom Fahrrad abgestiegen werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von 15 bis 30 Euro. Dies gilt auch, wer unrechtmäßig auf einem Gehweg fährt.

Kinder und Gruppen

Nur Kinder bis zum zehnten Lebensjahr dürfen auf Gehwegen radeln. Kleine Radler bis zum achten Lebensjahr müssen sogar den Gehweg benutzen, wenn einer vorhanden ist. Kinder zwischen acht und zehn Jahre können zwischen Gehweg und Fahrbahn wählen.

Die StVO schreibt jedoch für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr vor, dass sie an jeder Kreuzung und Einmündung absteigen und ihr Rad schieben. Dies dient dem Schutz der kleinen Radler, denn oft übersehen Autofahrer die von einem Rad – oder Gehweg in eine Kreuzung einfahrenden Radler.

Radler, die nebeneinander fahren und dadurch einen anderen behindern, können mit bis zu 30 Euro Bußgeld bestraft werden. Ist jedoch eine Gruppe von mehr als 15 Radfahrern gemeinsam unterwegs, dürfen diese als geschlossener Verband und damit auch zu zweit nebeneinander fahren, da sie als ein Verkehrsteilnehmer gelten. Dies ist jedoch nur gestattet, wenn der übrige Verkehr, beispielsweise ein entgegenkommendes Fahrzeug, nicht behindert wird. Anderenfalls muss auch im geschlossenen Verband in einer Reihe gefahren werden.

Teurer Rausch

Die per Verkehrszeichen angeordneten Geschwindigkeits-Begrenzungen, wie eine Tempo-30-Zone, gelten auch für Radfahrer. Sie müssen prinzipiell ihre Geschwindigkeit an die Verkehrssituation anpassen und dürfen zum Beispiel in Spielstraßen nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Grundsätzlich müssen Velofahrer damit rechnen, dass Fußgänger sie nicht bemerken, und daher entsprechend umsichtig und langsam fahren.

Zudem müssen Lichtzeichen, wie Ampeln, beachtet werden. Die Missachtung einer roten Ampel kann zwischen 45 bis 180 Euro kosten.

Alkohol trinken und danach auf das Velo steigen kann teuer werden. Ein Fahrradfahrer mit 1,6 Promille gilt als absolut fahruntüchtig. Ihm können nach Angaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) ein Bußgeld, die Auferlegung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zur Fahreignung sowie nach nicht bestandener MPU der Entzug der Kfz-Fahrerlaubnis drohen. Verursacht ein Radler mit 0,3 Promille oder mehr einen Unfall oder zeigt er Fahrunsicherheiten, muss er bereits ab diesem Alkoholgehalt mit empfindlichen Strafen rechnen.

Punkte im Verkehrszentralregister

Für Radler gelten im Gegensatz zu Kfz-Fahrern zudem bestimmte Sonderregelungen: Fahrradfahrer dürfen zum Beispiel an stehenden Autos rechts vorbeifahren, wenn sie genügend Platz dafür haben. Sie können ferner die rechten Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden.

Ein aktueller Bußgeldkatalog, der unter anderem auch die Strafen für Radfahrer enthält, die sich nicht an die Vorschriften halten, kann beim Kraftfahrt-Bundesamt als PDF-Datei kostenlos heruntergeladen werden. Achtung: Auch als Radler erfolgt ab einem Buß – oder Verwarnungsgeld von 40 Euro ein Eintrag ins Verkehrszentralregister (VZR). Zudem können selbst Radfahrer Punkte in Flensburg erhalten.

Wer im Übrigen als Fahrradfahrer in einen Unfall verwickelt wird, ist unter anderem mithilfe einer Privathaftpflicht-Versicherung geschützt. Diese übernimmt nicht nur mögliche Schmerzensgeld – und Schadenersatz-Ansprüche der Unfallgegner, sondern wehrt auch ungerechtfertigte Anforderungen Dritter ab. Eine Privatrechtsschutz-Versicherung hilft unter anderem, wenn man nach einem Unfall selbst Schadenersatzansprüche geltend machen möchte. Auf Wunsch erklärt ein Fischer & Fischer Versicherungsfachmann, welche weiteren Versicherungslösungen für Radfahrer sinnvoll sind.

Https://www. fischer2.com/nachrichten/99-versicherung/fahrrad/227-wenn-radfahrer-sich-nicht-an-die-regeln-halten. html

Darf ich auf öffentlichen Straßen radeln

Tausende radeln bei fahrradsternfahrt in hamburg

Ein Irrtum, denn: Radfahrern ist es gar nicht gestattet, einen Fußgängerübergang bzw. Zebrastreifen zu befahren, womit Radfahrer keinen Vorrang gegenüber dem fließenden Verkehr haben. Ausnahme: Wird das Rad geschoben, gilt der Radfahrer als Fußgänger, so hat er ebenso Vorrang wie ein Fußgänger ohne Fahrrad.

2. Radfahrer dürfen auch nebeneinander fahren?

Tausende radeln bei fahrradsternfahrt in hamburg

Grundsätzlich galt bis zur neuen StVO-Novelle 2022: Nebeneinanderfahren ist für Radfahrer nicht gestattet. Mit der neuen Novelle gibt es aber vor allem Erleichterungen für das Radfahren mit Kindern: Erwachsene dürfen nun grundsätzlich neben einem Kind fahren – außer auf Schienenstraßen. Auch Zwei Radfahrer in Tempo 30-Zonen dürfen nun nebeneinander fahren (außer Schienen – und Vorrangstraßen). Aber es gab auch schon davor einige Ausnahmen: In Wohnstraßen, sogenannten „Begegnungszonen“, auf Radwegen und Fahrradstraßen ist auch ein Nebeneinander-Radfahren gestattet. Was vielen nicht bekannt ist: Radrennfahrer im Trainingsbetrieb dürfen auch auf sonstigen Straßen im öffentlichen Verkehr nebeneinander Fahren.

3. Für Radfahrer gelten keine Tempolimits?

Tausende radeln bei fahrradsternfahrt in hamburg

Ebenso ein weit verbreiteter Irrtum: Auch für Radfahrer gelten die Geschwindigkeitsbeschränkungen, wie sie auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer gelten. Zusätzlich gilt noch: Ungeregelten Radfahrerüberfahrten darf man sich mit höchstens 10 km/h nähern. Außerdem darf eine solche Überfahrt nicht unmittelbar vor einem herankommenden Fahrzeug und für dessen Lenker „überraschend“ passiert werden.

4. Mit dem Fahrrad darf man auch gegen die Einbahn fahren?

Tausende radeln bei fahrradsternfahrt in hamburg

Ein Irrtum, allerdings mit Ausnahmen. Es gilt: Auch Radfahrer dürfen grundsätzlich nicht gegen eine Einbahnstraße fahren, es sei denn, ein Verkehrsschild erlaubt dies ausdrücklich. Auch in Wohnstraßen ist das Fahren gegen die Einbahn grundsätzlich erlaubt. Im Zuge der neuen StVO-Novelle im Jahr 2022 war ursprünglich geplant, dass Radfahrer generell (mit Ausnahmen) entgegen der Fahrtrichtung radeln dürfen – dieses Vorhaben wurde aber letztendlich nicht umgesetzt. Neben den Wohnstraßen darf außerdem nun auch in Begegnungszonen gegen die Einbahn geradelt werden.

5. Während des Fahrradfahrens darf man telefonieren?

Tausende radeln bei fahrradsternfahrt in hamburg

Ja, natürlich darf ein Radfahrer das. Allerdings, ebenso wie ein Autofahrer, nur mittels Freisprecheinrichtung – die Hände müssen zur Bedienung des Fahrrades auch während eines Telefonates frei bleiben.

Https://autorevue. at/ratgeber/radfahren-im-strassenverkehr-die-9-groessten-irrtuemer

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Zusammen unterwegs. Radfahren auf der Straße ist meistens erlaubt!

Plakataktion für mehr Fairness im Straßenverkehr startet am morgigen Dienstag

Radfahren auf der Straße ist meistens erlaubt! Darauf macht ab morgen (8. Juli 2014) das Verkehrsressort gemeinsam mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club Bremen (ADFC), dem Allgemeinen Deutschen Auto Club Weser-Ems (ADAC), der Verkehrswacht Bremen und der Polizei Bremen mit einer Plakataktion im Bremer Stadtgebiet aufmerksam.
Denn seit 1997 besteht keine generelle Radwegebenutzungspflicht mehr. Nur Radwege, die mit blauen Verkehrszeichen als Rad – oder Geh – und Radweg beschildert sind, müssen von den Radfahrenden benutzt werden. Alle anderen Radwege können genutzt werden, alternativ können die Radfahrerinnen und Radfahrer aber auch auf der Straße fahren. Ziel der Novellierung war es damals, den Radverkehr in Deutschland zu fördern. Verkehrssenator Dr. Joachim Lohse: „Noch immer scheint die Neuregelung der Radwegebenutzungspflicht bei Autofahrenden wie Radfahrenden wenig bekannt zu sein. Dabei ist das Radfahren auf der Straße oft sicherer und schneller. Wenn die Autofahrerinnen und Autofahrer die Rechtslage kennen, akzeptieren sie die Radfahrenden als gleichberechtige Verkehrsteilnehmer. Mit dieser Kampagne werben wir für mehr Fairness im Straßenverkehr.“

Zur Förderung des allgemeinen Radverkehrs in Deutschland wurde 1997 das Verkehrsrecht geändert, sodass die Fahrbahnnutzungsmöglichkeit für Fahrräder mehr und mehr zum Regelfall wird. Radwege sind nur noch dann benutzungspflichtig, wenn die Verkehrsführung auf der Fahrbahn eine Gefahr für Radfahrerinnen und Radfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer darstellt.

Es steht den Radfahrerinnen und Radfahrern also in aller Regel frei, ob sie den Radweg oder die Fahrbahn wählen. Verkehrsuntersuchungen belegen, dass das Radfahren auf der Fahrbahn meistens sicherer ist als auf dem Radweg. Denn Autofahrer und Radfahrer sehen sich auf der gemeinsamen Fahrbahn erheblich besser, das erhöht die Sicherheit. Außerdem ist das Radfahren auf der Fahrbahn oft schneller. Durch die Aufhebung der generellen Radwegebenutzungspflicht wird der Radverkehr attraktiver – allein schon durch die Wahlmöglichkeit.

ADFC-Landesvorsitzender Tobias Wolf sagte: „Zusammen geht was – zügig, sicher und komfortabel Radfahren geht gut auf den Straßen, auf denen alle rücksichtsvoll und mit angepasster, stadtverträglicher Geschwindigkeit unterwegs sind. Das führt zu weniger Unfällen, es gibt mehr Fehlertoleranz durch sehen und gesehen werden. Wenn weniger Autos fahren, dann sind viele Straßen mindestens genauso gute oder bessere ‚Radwege‘, gerade für die kurzen Wege in der Stadt Bremen. Der ADFC begrüßt die Wahlfreiheit zwischen Radweg und Fahrbahn auf dem größten Teil des Bremer Straßennetzes.“

Der Radverkehr nimmt zu und braucht mehr Platz. Auf zentralen Wegstrecken kann es eng für die Radfahrenden werden. Die weitgehende Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht kann verbunden mit anderen Maßnahmen hier Entlastung bringen. Sie trägt zusätzlich zur Entflechtung des Radverkehrs bei, in dem schnellere Radfahrende eher die Fahrbahn benutzen und langsamere Fahrerinnen und Fahrer eher auf den Radwegen bleiben. Das erhöht auch für Fußgänger die Verkehrssicherheit. „Es muss sich nur jeder an den Paragrafen 1 der Straßenverkehrsordnung halten: gegenseitige Rücksichtnahme“, sagte Nils Linge, Pressesprecher des ADAC Weser-Ems zum Start der Fairnesskampagne, die gleichwohl die Autofahrenden wie Radfahrenden anspricht und weist darauf hin, dass „die Straßenverkehrsordnung für alle gilt, egal ob sie mit Motor fahren oder ohne.“

„Wir möchten die Gemeinschaft im öffentlichen Verkehrsraum fördern und die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer stärken“, ergänzte Marcus Häußler, Abschnittsleiter Verkehrssicherheit der Polizei Bremen. „Unfälle passieren nicht, sie werden verursacht! Die Verkehrswacht Bremen bekämpft die Hauptunfallursachen im Straßenverkehr. Dabei helfen klare Regeln für alle Mobilitätsbeteiligte“, so Axel Behme, Vorsitzender der Verkehrswacht Bremen.

In Bremen liegt der Anteil des Radverkehrs bei 25 Prozent aller zurückgelegten Wege. Das ist der höchste Anteil unter den Großstädten über 500.000 Einwohner. In kaum einer anderen Stadt in Deutschland gibt es so viele Menschen, die sich für das Fahrrad entscheiden, obwohl ihnen auch ein Auto zur Verfügung stünde. Das liegt nicht zuletzt an der kontinuierlichen Förderung des Radverkehrs in Bremen und an einem attraktiven geschlossenen Wegenetz für den Radverkehr. Es gibt in Bremen rund 700 Kilometer Radwege und Radfahrstreifen. In Bremen wurde die Fahrradstraße erfunden und Bremen war die erste Stadt in Deutschland, die die Einbahnstraßen für gegenläufigen Radverkehr geöffnet hat. Die Bremer Straßenverkehrsbehörde hat bereits die meisten straßenbegleitenden Radwege von der Benutzungspflicht entbunden. Zurzeit werden noch weitere Radwege überprüft.
„Es freut mich sehr, dass wir für diese Aktion Bremens Verkehrsverbände und die Bremer Polizei gewinnen konnten. Sie alle sind wichtige Multiplikatoren für mehr Fairness und Sicherheit im Straßenverkehr“, sagte Senator Dr. Joachim Lohse auf der Pressekonferenz.

Https://www. senatspressestelle. bremen. de/pressemitteilungen/zusammen-unterwegs-radfahren-auf-der-strasse-ist-meistens-erlaubt-94284

Fahrradstraße: Meist nur für Radfahrer freigegeben

Tausende radeln bei fahrradsternfahrt in hamburg

Für eine Fahrradstraße gilt die StVO und muss entsprechend beachtet werden.

Der Begriff „Fahrradstraße“ scheint für viele Autofahrer immer noch ein Fremdwort zu sein. Das kann durchaus auch daran liegen, dass diese Speziellen Verkehrsbereiche für Radfahrer noch nicht oft anzutreffen sind. Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigte Straßen sind dagegen den meisten Verkehrsteilnehmern geläufig.

Doch was ist eine Fahrradstraße genau? Welche Verkehrsregeln gelten hier? Sowohl Autofahrer als auch Radfahrer sind bei diesen Fragen eher weniger bewandert und können oft Mit dem Verkehrsschild, das eine Fahrradstraße ausweist, nichts anfangen.

Was es in diesem Verkehrsbereich Zu beachten gilt, was die Straßenverkehrsordnung (StVO)zur Fahrradstraße bestimmt und wer diese nutzen darf, betrachtet der nachfolgende Artikel näher.

Fahrradstraße: Eine Definition

In der sogenannten Fahrrad-Novelle zur StVO wurde 1997 definiert, dass eine Fahrradstraße vorrangig für die Nutzung durch den Radverkehr vorgesehen ist. Die Regelung bezieht sich üblicherweise auf die Fahrbahn der Straße, jedoch Nicht auf die Fußwege. Radfahrer dürfen auf diesen Straßen auch nebeneinander fahren und haben Gegenüber anderem Verkehr Vorrang.

Tausende radeln bei fahrradsternfahrt in hamburg

Das Verkehrszeichen 244 weist eine Fahrradstraße aus.

Ebenso können Radfahrer in einer Fahrradstraße Die gesamte Fahrbahn nutzen, was diese von einem Radweg oder einem Radfahrstreifen unterscheidet. Eine Fahrradstraße ist im Gegensatz zu diesen auch Nicht durch Markierungen oder bauliche Maßnahmen, wie einem Bordstein oder einem speziellen Belag, abgegrenzt.

Eine solche Straße, die dem Radverkehr gewidmet ist, kann Teil einer Radverkehrsanlage sein, muss dies aber nicht.

Der Vorrang des Radverkehrs soll mehr Sicherheit für die Radfahrer bringen, denn in der Regel Dürfen Kfz diese besondere Straßen nur befahren, wenn dies durch Zusätzliche Verkehrsschilder erlaubt ist. So ist oft nur das Befahren durch Anlieger oder den Lieferverkehr gestattet.

Bei einer Fahrradstraße handelt es sich üblicherweise um Eine bereits vorhandene Straße in einer Gemeinde oder Stadt, die Umgewidmet wurde. Baulich wird sie meist nicht besonders hervorgehoben.

Fahrradstraße: Welche Verkehrsregeln und Zeichen gelten?

Auch wenn dieser Bereich in der Regel Nur dem Radverkehr vorbehalten ist, müssen geltende Verkehrsregeln beachtet werden. Eine solche Fahrradstraße Unterliegt der StVO im gleichen Maße wie alle anderen Straßen und Verkehrsteilnehmer.

Eingerichtet werden kann eine dem Radverkehr gewidmete Straße nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der StVO. Diese besagt, dass eine Fahrradstraße angeordnet werden kann, wenn der Radverkehr in diesem Bereich die Vorherrschende Verkehrsart ist oder eine Entwicklung dahin zu erwarten ist.

Die Gemeinden ordnen also eine Fahrradstraße an. Diese wird dann durch das Verkehrszeichen 244 ausgewiesen. Das Viereckige Schild zeigt auf weißem Hintergrund den blauen Kreis mit dem weißen Fahrradpiktogramm sowie darunter, in schwarzer Schrift, „Fahrradstraße“. Das Verkehrszeichen „Fahrradstraße“ kann auf Andere Arten der Nutzung erlauben und auf diese hinweisen.

Tausende radeln bei fahrradsternfahrt in hamburg

Eine Fahrradstraße kann mit „Anlieger frei“ gekennzeichnet und so für bestimmte Kfz zugänglich sein.

Soll eine Nutzung auch durch andere Fahrzeuge stattfinden, wird dies durch zusätzliche Verkehrszeichen angezeigt. So kann sich beispielsweise unter dem Wort „Fahrradstraße“ ein „Anlieger frei“ oder ein „Kfz-Verkehr frei“ befinden.

Dürfen Kraftfahrer diese Straße befahren, müssen sie Sich dem Radverkehr anpassen, denn dieser hat in einer Fahrradstraße Vorfahrt. Eine Behinderung oder gar eine Gefährdung soll so verhindert werden. So ist es besonders wichtig, dass in einer Fahrradstraße die Geschwindigkeit entsprechend angepasst wird. Die Höchstgeschwindigkeit darf in diesem Bereich 30 km/h nicht überschreiten.

In einer Fahrradstraße zu parken, ist Nur dann erlaubt, wenn diese für einen anderen Verkehr freigegeben ist, andernfalls ist dies untersagt. Zudem kann das Parken auch durch Zusätzliche Schilder eingeschränkt oder auch gänzlich untersagt sein.

Oft ist auch das Inlineskaten oder Rollschuhfahren in solchen Fahrradstraßen freigegeben und durch Verkehrszeichen gestattet. Ist dies nicht der Fall, dürfen diese Aktivitäten nur auf dem Fußweg stattfinden. Kinder unter acht Jahren, die mit dem Fahrrad unterwegs sind, müssen auch in einer Fahrradstraße auf dem Fußweg fahren.

FAQ: Fahrradstarße

In der Regel ist eine Fahrradstraße vorrangig dem Radverkehr gewidmet und darf von anderen Verkehrsteilnehmern nur befahren werden, wenn dies durch Zusatzzeichen erlaubt ist.

Das Verkehrszeichen 244 weist eine Fahrradstraße aus.

Es gelten auch in einer Fahrradstraße die Vorschriften der StVO. Radfahrer müssen also auch hier an die Vorschriften halten. Ist die Nutzung für andere Fahrzeuge erlaubt, müssen diese sich dem Radverkehr anpassen.

Https://www. bussgeld-info. de/fahrradstrasse/

Darf ich auf öffentlichen Straßen radeln

Radfahren in Spanien – Was du über das Verkehrsrecht in Spanien wissen wolltest

Andere Länder andere Verkehrsregeln. Darüber scheint sich nicht jeder Auto – und Radfahrer im klaren zu sein, dabei wäre es die eigene Pflicht, sich zuvor über die Gepflogenheiten im Reiseland zu informieren. Hier findest du ein paar Besonderheiten des spanischen Verkehrsrechts, die für ein besseres Verständnis zwischen Rad – und Autofahrern sorgen könnten.

Jedes Jahr aufs Neue kochen in sozialen Medien die Diskussionen hoch: Autofahrer regen sich über Radfahrer auf, die nebeneinander fahrend Mallorcas Straßen auf verstopfen und den Verkehr behindern würden. Radfahrer wiederum machen ihrem Ärger über rücksichtslose Autofahrer Luft.

Doch wie sieht eigentlich die rechtliche Lage aus? Die deutsche Straßenverkehrsordnung, die hier gerne von beiden Seiten in Diskussionen angeführt wird, gilt im Ausland nämlich nicht.

Dürfen Radfahrer in Spanien nebeneinander fahren?

Wie man sich im spanischen Straßenverkehr verhalten sollte, regelt das spanische Verkehrsrecht Ley del Tráfico, welches von der spanischen Verkehrsbehörde Dirección General de Tráfico del Gobierno de España (DGT).

Dort kann man auch nachlesen, wie es um das Radeln nebeneinander bestellt ist. Und siehe da, auf spanischen Straßen dürfen Radler parallel in Zweierreihe fahren. Sofern das Nebeneinanderfahren nicht durch entsprechende Schilder ausdrücklich untersagt ist. Auf Mallorca trifft das beispielsweise auf die Anstiege zum Sóller-Pass, nach Orient oder zum Puig de Randa zu.

Auf den übrigen Straßen dürfen Radler in Zweierreihe fahren, sofern die Straße übersichtlich ist. Gegebenenfalls müssen Radgruppen an engstellen in Einerreihe wechseln. Anders als im deutschen Verkehrsrecht gibt es übrigens für Radgruppen keine zahlenmäßige Beschränkung.

Während laut StVO in Deutschland erst Radgruppen ab 16 Teilnehmern aufwärts in Zweierreihe fahren dürfen, sieht das spanische Verkehrsrecht hier keine Beschränkung vor. Also liebe Autofahrer, bereits zwei Radler dürfen nebeneinander fahren, ohne dass dies grundsätzlich als Verkehrsbehinderung gewertet wird.

1,5o Meter beträgt auch in Spanien der Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern

Das bedeutet aber nicht, dass Radfahrer sich benehmen dürfen, wie sie wollen. Das Nebeneinanderfahren ist nämlich nur erlaubt, sofern dadurch der Verkehr nicht behindert wird.

An dieser Stelle beginnt dann für manche Verkehrsteilnehmer sicherlich der Diskussionsspielraum. Ab wann behindern nebeneinander fahrende Radler den Straßenverkehr?

Vielleicht schauen wir uns an dieser Stelle mal an, wie es um das Thema Überholen von Radfahrern bestellt ist. Wie in allen europäischen Ländern gilt beim Überholen von einzelnen Radfahrern oder Radgruppen ein Mindestabstand von 1,50 Meter. Bei einer durchschnittlichen Fahrbahnbreite von rund 3 Meter bedeutet das, dass ein Auto einen einzelnen Radfahrer nur regelkonform überholen kann, wenn die Gegenspur frei ist. Selbst wenn ein Radler äußerst rechts fährt, kommt man bei Gegenverkehr nicht an ihm vorbei, ohne den Radfahrer dabei zu gefährden.

Tausende radeln bei fahrradsternfahrt in hamburg

Der Gesetzgeber rechnet hier mit 70-80cm Lenkerbreite plus 1,50 Meter Abstand machen 2,20 Meter. Auf der eigenen Spur bleiben also lediglich 80 cm zwischen Mittelstreifen und Radfahrer. Und das liebe Autofahrer reicht leider nicht. Überholen ist erst dann möglich, wenn kein Gegenverkehr da ist. Und dann sollten Autofahrer auch gleich die ganze Gegenspur ausnutzen, um Radfahrer nicht zu gefährden.

Das gilt übrigens genauso für Radgruppen, die in Zweierreihe nebeneinander fahren. Da Radfahrer bis auf wenige Ausnahmen alle öffentlichen Straßen befahren dürfen, ist das Radfahren nicht grundsätzlich als Verkehrsbehinderung zu werten. Eventuell erfordert es da also etwas Geduld von Autofahrern.

Im Übrigen muss eine Radgruppe geschlossen überholt werden. Hier ist ein wenig vorausschauende Fahrweise gefragt. Einfach zum Überholen ausscheren und sich bei Gegenverkehr in einer Radgruppe zu drängeln ist ein Verkehrsverstoß in Spanien und gefährdet die Radgruppe.

Muss ich dann bei Überholverbot ewig hinter einer Radgruppe herschleichen? Nein. Eine durchgezogene Linie gilt nicht bei Radfahrern und darf bzw. muss in diesem Fall sogar zum Überholen überfahren werden. Selbstverständlich nur dann, wenn kein Gegenverkehr kommt.

Tausende radeln bei fahrradsternfahrt in hamburg

Auch das regelt das spanische Verkehrsrecht sehr eindeutig. Eine Gruppe von Radfahrern gilt im Verkehr als ein Fahrzeug. Sobald der erste Radfahrer beispielsweise in einen Kreisverkehr eingefahren ist, hat die ganze Gruppe Vorfahrt.

Pflichten von Radfahrern in Spanien

Spanische Straßen sind aber auch kein gesetzesfreier Raum für Radler. Genau wie alle anderen Verkehrsteilnehmer haben Radler neben Rechten auch Pflichten. Beispielsweise gilt in Spanien außerhalb geschlossener Ortshaften eine generelle Helmpflicht, egal ob man mit einem Rennrad, einem Hollandrad oder einem E-Bike unterwegs ist.

Außerdem sind Radfahrer angehalten entsprechend ausgeschilderte Fahrrad-Bereiche wie Radwege oder einen breiten Randstreifen zu nutzen, sofern diese vorhanden sind. Auch das Rechtsfahrgebot gilt in Spanien. Radfahrer sollen sich soweit wie möglich rechts auf der Fahrbahn halten, sofern sie sich dabei nicht selbst gefährden, weil beispielsweis der Untergrund zur Befahrung ungeeignet ist.

Ebenfalls verboten sind Kopfhörer im Straßenverker. Telefonieren im Sattel ist genauso verboten wie Alkohol beim Radfahren. Es gelten dieselben Grenzwerte wie beim Autofahren, also 0,5 Promille Alkohol im Blut. Es drohen empfindliche Bußgelder. Ab einem Blutalkoholgehalt von 1,2 Promille gilt Trunkenheit laut spanischem Verkehrsrecht übrigens als Straftat und kann im Härtefall auch mit Gefängnis bestraft werden.

Also liebe Radler und Autofahrer: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert in allen Ländern gegenseitige Rücksichtnahme und manchmal auch etwas Geduld. Dazu gehört auch, dass man nicht in jeder Situation bedingungslos auf seinem vermeintlichen Recht beharrt.

Wenn sich auf einer schmalen Straße eine Autoschlange hinter einem bildet, dann kann man als Radgruppe auch mal rechts ran fahren, und die Autofahrer durchlassen. Das sorgt immer wieder für Dank auf Seiten der Autofahrer und macht unsere Trainingsausfahrt nicht zunichte.

Https://jorge-sports. com/radfahren-in-spanien-was-du-ueber-das-verkehrsrecht-in-spanien-wissen-wolltest/

Mehr Sicherheit für Rad – und Fußverkehr

Die 33. StVO Novelle ist mit 1. Oktober in Kraft getreten und bringt neben Verbesserungen für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen auch mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Gemeinden.

Tausende radeln bei fahrradsternfahrt in hamburg

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Nebeneinander Radfahren
Damit Radfahren mit kleinen Kindern sicherer wird, dürfen Begleitpersonen neben ihren Kindern fahren, solange das Kind zwölf Jahre oder jünger ist. In Straßen mit Tempo 30 dürfen auch Erwachsene nebeneinander fahren, sofern es das Verkehrsaufkommen zulässt, niemand gefährdet und schnellere Verkehrsteilnehmende nicht am Überholen gehindert werden.

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Radfahren in der Gruppe

Wenn eine Gruppe von mindestens 10 Personen in eine Kreuzung einfährt, muss ihr das gemeinsame Verlassen ermöglicht werden – auch wenn die Ampel währenddessen auf Rot umgeschaltet hat. Die erste und die letzte Person der Radgruppe hat eine Warnweste zu tragen.

Mindestüberholabstand vergrößert

Aus Sicherheitsgründen muss beim Überholen von Radfahrer:innen im Ortgebiet auf Straßen mit Tempo 40 und Tempo 50 mindestens 1,5 m Abstand eingehalten werden. Auf Freilandstraßen vergrößert sich der Abstand auf 2 m. Lediglich auf Tempo 30 Straßen dürfen einspurige Fahrzeuge auch mit geringerem Abstand überholt werden.

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Rechtsabbiegen bei Rot

Sofern aus Gründen der Verkehrssicherheit keine Bedenken bestehen, kann die Behörde zur Verbesserung der Flüssigkeit und Leichtigkeit des Radverkehrs an ampelgeregelten Kreuzungen ermöglichen, dass Radfahrende auch bei Rot rechts abbiegen dürfen. An ampelgeregelten T-Kreuzungen kann das Geradeausfahren ermöglicht werden. Voraussetzung: Radfahrende halten am Kreuzungspunkt an und stellen sicher, dass keine Fußgänger:innen gefährdet werden. Die Kreuzungen sind in solchen Fällen mit einem „Grünpfeil für Radfahrende“ auszuschildern.

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Neuer Straßentyp „Schulstraße“

Um die Sicherheit auf dem Schulweg zu verbessern, können Straßen in der unmittelbaren Umgebung von Schulgebäuden zu Schulstraßen erklärt werden. Die Schulstraße wird mit einem einheitlichen Verkehrszeichen ausgeschildert. Der Geltungszeitraum (z. B. an Schultagen von 7 bis 18 Uhr) muss mit einer Zusatztafel definiert werden. Im Geltungszeitraum ist der Fahrzeugverkehr verboten – ausgenommen Radverkehr, öffentliche Fahrzeuge (Polizei, Müllabfuhr, …) sowie das Zu – und Abfahren von Anrainer:innen.

Mitnutzung von Radwegen

Radwege dürfen von Kraftfahrzeugen nicht befahren werden. Dies führt in ländlichen Gebieten dazu, dass bestehende Wege oft nicht als Radwege genutzt werden und landwirtschaftlichen Fahrzeugen vorbehalten bleiben. Mit der Novelle kann eine Mitnutzung von Radwegen durch landwirtschaftliche Fahrzeuge erlaubt werden, außerhalb des Ortsgebiets auch die Mitnutzung durch S-Pedelecs.

Https://www. vmobil. at/radfreundlich/stvo-novelle

Umfassende Verbesserungen für Aktive Mobilität durch StVO Novelle

Weitreichende Maßnahmen zur Gleichberechtigung zwischen den unterschiedlichen Mobilitätsformen ermöglichen Menschen nun noch sicherer aktiv mobil zu sein.

Das Zufußgehen und das Radfahren sind klimafreundliche und gesundheitsfördernde – kurz zukunftsfitte – Mobilitätsarten. Ein Drittel des Energieverbrauchs in Österreich wird durch den Verkehrssektor verursacht. Die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) treibt die Erreichung der Klima – und Gesundheitsziele in Österreich weiter voran.

„Ganz egal ob in der Stadt, in der Gemeinde oder am Land – wir alle sind viel unterwegs, sei es zu Fuß oder mit dem Rad. Die Vorschriften der StVO spiegeln derzeit die Bedeutung dieser grundlegenden Formen der Mobilität bei weitem nicht wider. Besonders für das Radfahren und Zufußgehen ist es überfällig, die Verkehrsregeln ins 21. Jahrhundert zu holen. Und genau das machen wir mit der Novelle der StVO. Radfahrer:innen und Fußgänger:innen bekommen endlich einen höheren Stellenwert. Und wir verringern dabei auch Barrieren für Menschen, die im Rollstuhl, im Rollator oder einem Kinderwagen unterwegs sind. Das garantiert mehr Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden und bringt ein Mehr an Lebensqualität und Klimaschutz“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Mehr Platz und Sicherheit für Zufußgehende

Gehsteige bieten einen geschützten Raum für Zufußgehende von Jung bis Alt und für Menschen mit unterschiedlichen körperlichen Voraussetzungen. Viele Menschen kennen diese oder ähnliche Situationen: Ein Fahrzeug ragt in den Gehsteig hinein oder ein Verkehrszeichen behindert plötzlich das Vorankommen. Der ohnehin häufig zu geringe Platz am Gehsteig wird dadurch zusätzlich noch beschnitten. Bisher war es nicht verboten, Fahrzeugteile auf Gehsteige oder Radwege hineinragen zu lassen. Neu dürfen nun auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge nicht mehr auf Radwege und Gehsteige hineinragen. Dieses Verbot gilt für Radwege absolut; Für Gehsteige darf dieser für eine kurze Ladetätigkeit genutzt werden. Eine Mindestbreite von 1,5 Metern muss aber jedenfalls freibleiben.

Es gilt diese Regelung übrigens ebenfalls auch für alle weiteren möglichen Hindernisse (z. B. Altglascontainer, etc.).

Verkehrszeichen – die meist nur für die Regelung des Verkehrs auf der Fahrbahn benötigt werden – mussten bisher mindestens 30 cm vom Fahrbahnrand entfernt aufgestellt werden. Besonders in der Stadt geht das immer zu Lasten des Gehsteigs und verursacht Engstellen für Zufußgehende. Mit der neuen Regelung können die Behörden nun Verkehrszeichen bis 0 cm vom Fahrbahnrand weg aufstellen, womit für den Fußverkehr mehr Platz ermöglicht wird.

Grundsätzlich wird das Überqueren der Fahrbahn für Zufußgehende nicht „mehr in angemessenen Eile“ vorgeschrieben, sondern zukünftig ist nur mehr zu beachten, sich selbst oder andere Verkehrsteilnehmende nicht zu gefährden. Auch der Vorrang für Zufußgehende am Gehweg/Gehsteig gegenüber querende Fahrzeuge wird klar festgeschrieben.

Fahrzeuge dürfen in Zukunft an befahrbaren Haltestellkaps – bei der Haltestelle stehenden Straßenbahnen und Bussen – nur mehr vorbeifahren, wenn die Türen geschlossen sind. Damit erhöht sich die Sicherheit für Ein – oder aussteigende Personen. Darüber hinaus müssen Fahrzeuge > 3,5 Tonnen im Ortsgebiet beim Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn Rad – oder Fußverkehr zu erwarten ist.

Neu ist auch, dass Fußgänger:innen am Gehsteig immer Vorrang bekommen. Besonders relevant ist dies beispielsweise bei Garagenausfahrten oder Parkplatzausfahrten.

Eine deutliche Verbesserung ist die Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der zu Fußgehenden. Die Ampeln werden so geschaltet, dass nach kurzer Wartezeit eine längere Grünphase folgt, um ohne Eile über die Straße gehen zu können.

Zudem müssen LKWs (Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen) künftig überall im Ortsgebiet beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wo mit querendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.

Mobilität für Kinder – Die neue Schulstraße

Mit dem neuen einheitlichen Verkehrszeichen „Schulstraßen“ wird noch deutlicher den Bewegungs – und Sicherheitsbedürfnissen von Kindern entsprochen. Kinder können somit fit und munter in den Unterricht starten. Behörden können Schulstraßen festlegen, in denen beispielsweise zu Schulbeginn und zu Schulende ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge gilt. Das morgendliche Verkehrschaos vor vielen Schulen wird somit aufgelöst. In einer Schulstraße darf auf der Fahrbahn gegangen werden, Radfahren ist in Schrittgeschwindigkeit erlaubt und Kraftfahrzeuge für Anrainer:innen dürfen, ebenfalls in Schrittgeschwindigkeit, nur zu – und abfahren. Mechanische Sperren (z. B. Poller, Sperrgürtel oder Zäune) sind zulässig und haben sich zur Um – und Durchsetzung einer Schulstraße bewährt. Ziel ist es die Sicherheit der Schulkinder zu gewährleisten.

Bisher mussten diese Fahrverbote für jede Schule von der zuständigen Behörde eigens entwickelt werden. Es gab kein einheitliches Verkehrszeichen dafür. Die Verordnung ist nun einfacher und die Schulstraße durch das Verkehrszeichen erkennbar.

Fahrräder dürfen mehr nebeneinander fahren

Kinder unter zwölf Jahren benötigen in manchen Situationen eine zusätzliche Anleitung und Erklärung zum Verkehrsgeschehen. Eine Begleitperson am Fahrrad darf nun immer neben dem Kind auf der Fahrbahn radeln. Ausgenommen sind nur Schienenstraßen. Auch in Tempo 30-Straßen wird das Nebeneinanderfahren für alle Radfahrenden jetzt möglich, außer auf Schienen – und Vorrangstraßen. Dabei muss vor allem darauf geachtet werden, dass niemand gefährdet oder am Überholen gehindert wird.

Radfahren in Gruppen wird erleichtert

Zukünftig soll das Radfahren als Gruppe (z. B. für Radausflüge von Schulklassen) erleichtert werden. Wenn eine Gruppe (lt. StVO „ein Verband“) von mind. 10 Personen gemeinsam in eine Kreuzung einfährt, muss ihr das gemeinsame Verlassen der Kreuzung ermöglicht werden – auch, wenn die Ampel währenddessen auf Rot umgeschaltet hat. Zur besseren Erkennbarkeit für alle Verkehrsteilnehmenden, muss die erste und die letzte Person der Gruppe eine Warnweste tragen und das Ende des Verbands muss mit einem Handzeichen signalisiert werden (erforderlichenfalls hat die voranfahrende Person vom Fahrrad abzusteigen).

Verpflichtender Sicherheitsabstand beim Überholen

Die eindeutige Definition eines Mindest-Überholabstands von mehr als 1,5 Metern im Ortsgebiet ab Tempo 30 und mehr als 2 Metern im Freilandgebiet in der Straßenverkehrsordnung inkludiert nun endlich auch in Österreich klare Abstände beim Überholen von einspurigen Fahrzeugen.

Damit im Ortsgebiet bei schmalen verkehrsberuhigten Straßen mit Tempo 30 das Überholen möglich bleibt, gilt bei einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ein Mindestüberholabstand von 1 Meter. In vielen Ländern Europas gehört diese Regelung bereits seit Jahrzehnten zu einer elementaren Sicherheitsmaßnahme im Straßenverkehr.

Reißverschluss statt Nachrang

Künftig gilt am Ende eines Radwegs, so wie im Autoverkehr, im Ortsgebiet das Reißverschlussprinzip. Für Radfahrstreifen gilt diese Regelung übrigens bisher schon.

Der „Grünpfeil“: Rechtsabbiegen bzw. Geradeausfahren bei Rot für Radfahrende

Ein neues Verkehrszeichen, der „Grünpfeil für Radfahrende“ signalisiert zukünftig, wo die Behörde bei Kreuzungen mit Ampelschaltungen das Rechtsabbiegen für Radfahrende bzw. bei T-Kreuzzungen das Geradeausfahren erlaubt.

Voraussetzung für die Weiterfahrt oder das Abbiegemanöver bei Rot ist, dass davor angehalten und sichergestellt wird, dass die Sicherheit, insbesondere für Fußgänger:innen, gewährleistet ist.

Annäherung an eine Radfahrerüberfahrt mit angepasster Geschwindigkeit

Bei der Annäherung an eine Radfahrerüberfahrt musste man bisher immer auf 10 km/h abbremsen. Künftig ist das nur noch zwingend notwendig, wenn ein Auto in unmittelbarer Nähe unterwegs ist.

Überzogenes Strafmaß bei fehlenden Ausrüstungsteilen ist Geschichte

Die Vorschriften zur Ausrüstung von Fahrrädern (z. B. Lichtanlage, Reflektoren, etc.) sorgen für mehr Sichtbarkeit und Sicherheit im Straßenverkehr. Die bisherige Praxis jedes einzelne fehlende Ausrüstungsteil (z. B. ein fehlender Reflektor und ein defektes Rücklicht) gesondert zu bestrafen, wird zu einer Verwaltungsstrafe zusammengefasst, das Strafmaß wird somit auf ein angemessenes Ausmaß reduziert.

Einheitliche Radwegweisung

Österreichweit einheitlich sollen die Radwegweisungen erfolgen, auch Pfeilwegweisungen sind dann möglich. Eigene und einheitliche Wegweiser erleichtern die Orientierung der Radfahrenden deutlich.

Weg frei für mehr Radwege am Land

Zukünftig kann die Behörde auf Radfahranlagen das Befahren von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und S-Pedelecs zulassen. In der Vergangenheit stellte diese Vorschrift oftmals ein Hindernis für den Bau von Radwegen am Land dar.

Die 33. StVO-Novelle ist seit 1. Oktober 2022 in Kraft.

Die Infografiken stehen zum kostenlosen Download zur Verfügung und können unter Angabe der Fotocredits BMK/message. at verwendet werden. Sie brauchen die Infografiken in einer druckfähige Version? Schreiben Sie uns unter klimaaktivmobil@energyagency. at

Https://www. klimaaktiv. at/mobilitaet/radfahren/stvo-novelle. html

Radler aufgepasst: Fahrrad richtig abstellen

Die lästige Parkplatzsuche können Sie umgehen, wenn Sie mit dem Fahrrad fahren. Aber auch das Zweirad will sicher geparkt werden.

Tausende radeln bei fahrradsternfahrt in hamburg

Rechtsfrage des Tages:

Wer mit dem Fahrrad in die Stadt oder zur Arbeit fährt, braucht keine Zeit für die Suche nach einem Parkplatz zu verschwenden. Trotzdem sollten Sie wissen, wo Sie Ihr Rad abstellen dürfen. Und ist Ihr Fahrrad vor der Haustür versichert?

Antwort:

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist ein Fahrrad auch ohne jeglichen Hilfsmotor ein Fahrzeug und Fahrradfahrer sind damit Fahrzeugführer. Verkehrsrechtlich müssen Sie auf Ihrem Drahtesel daher einige Wichtige Verkehrsregeln kennen. Anders als bei Kraftfahrzeugen müssen Sie aber Keine Parkverbote beachten. Trotzdem sollten Sie Ihr Fahrrad nicht einfach mitten auf dem Gehweg abstellen. Behindern dürfen Sie nämlich niemanden.

Fahrrad als Gemeingebrauch

Öffentliche Straßen und Plätze sind für den Gemeingebrauch freigegeben. Das bedeutet, jeder Verkehrsteilnehmer darf sie Entsprechend der Widmung nutzen. Auch das Abstellen von Fahrrädern gehört zu diesem Gemeingebrauch. Voraussetzung ist nur, dass das Fahrrad Betriebsbereit ist und nur Vorübergehend abgestellt wird. Nicht zum Gemeingebrauch gehört es, wenn Sie Ihr schrottreifes Rad an den Straßenrand stellen.

Wo Sie wollen

Dem Grunde nach dürfen Sie mit Ihrem Fahrrad fast überall parken. Die StVO verbietet weder das Parken Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder Spielstraßen. Besondere Regeln wie beispielsweise das Abstellen in Fahrtrichtung gibt es nicht. Auch das ungeordnete Abstellen ist erlaubt. Wichtig ist aber, dass Sie mit Ihrem Fahrrad Weder Fußgänger noch Rollstuhlfahrer behindern. Mitten auf den Gehweg sollten Sie Ihr Rad daher nicht parken. Auch Rettungswege müssen Sie freihalten. Stellen Sie Ihr Fahrrad auch nicht direkt vor einen Hauseingang und blockieren Sie keine Ein – und Ausfahrten.

Parkplatz nur für Autos?

Alternativ können Sie Ihr Fahrrad sogar Am rechten Straßenrand parken. Allerdings müssten Sie es dann ausreichend beleuchten, beispielsweise mit einer eigentlich für Anhänger vorgesehenen reflektierenden Parkwarntafel. Oder achten Sie beim Parken über Nacht darauf, dass Ihr Fahrrad unter einer Straßenlaterne steht. Es gehört zu den Rechtsirrtümern, dass öffentliche Parkplätze nur Kraftfahrzeugen vorbehalten sind. Was nicht erlaubt ist: Mit einem Fahrrad einen Parkplatz für ein Auto freihalten. Außerdem müssen Sie auch Ihr Fahrrad platzsparend abstellen.

„Fahrräder abstellen verboten“

Sicherlich haben Sie auch schon häufiger Schilder gesehen, mit denen das Parken von Fahrrädern untersagt wird. Ob Sie sich daran halten sollten, kommt drauf an. Im Öffentlichen Verkehrsraum sind solche Schilder nicht zulässig. Keine Kommune darf das Abstellen von Fahrrädern dort verbieten. Finden Sie hingegen eine solche Beschilderung Auf einem privaten Grundstück, sollten Sie Ihr Fahrrad woanders parken. Grundstückseigentümer haben das Hausrecht und dürfen Regeln für die Benutzung frei aufstellen. Auch das Anketten an einen Gartenzaun oder das Anlehnen an ein Schaufenster kann der jeweils Berechtigte verbieten.

Und zu Hause?

Am besten ist Ihr Fahrrad im Fahrradkeller, Gartenhaus oder einer abschließbaren Fahrradgarage aufgehoben. Haben Sie diese Möglichkeit nicht, sollten Sie Ihr Rad immer gut an einem festen Gegenstand wie einer Laterne oder einem Fahrradständer Anketten. Achten Sie dabei auf ein gutes Fahrradschloss. In vielen Hausratversicherungen Sind Fahrräder gegen Diebstahl mitversichert. Schauen Sie sich aber Ihre Versicherungspolice genau an. Die meisten Versicherungen haben unterschiedliche Voraussetzungen für den Versicherungsschutz, wie beispielsweise die Sicherung des Fahrrades in einer Garage oder einem Fahrradkeller. Bei besonders teuren Fahrrädern kann eine Zusätzliche Fahrradversicherung sinnvoll sein.

Https://www. ergo. de/de/rechtsportal/verkehrsrecht/fussgaenger-radfahrer-inliner-und-co/fahrrad-richtig-abstellen

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