Der Frühling steht vor der Tür. Warum also nicht aufs Fahrrad umsteigen? Es ist eines der einfachsten Transportmittel. Auf Strecken unter 6 km sind Fahrräder effizienter als Autos. Bei längeren Strecken ist eine Kombination aus Fahrrad und öffentlichem Nahverkehr die ideale Alternative zum Auto. Aber wie sieht es im Großherzogtum mit dem Radfahren aus? Welche Ressourcen stehen zur Verfügung, um es den Radfahrern einfacher zu machen?
Die Stadt Luxemburg bleibt nicht weit hinter den europäischen Vorreitern wie Amsterdam oder Kopenhagen zurück. Die lokalen Behörden haben sich die Förderung der sanften Mobilität zum Ziel gesetzt und das Fahrrad spielt mittlerweile eine wichtige Rolle im Alltag der Luxemburger. Heute werden an den 13 Checkpoints auf den Straßen der Hauptstadt jährlich über eine Million Fahrräder gezählt.
Die Situation in der Stadt Luxemburg ist keine Ausnahme. 2017 waren mehr als 280.000 Fahrräder im Einsatz. Damit ist das ganze Land fahrradfreundlich. Laut Eco-Counter Worldwide Cycling Index 2018 ist das Großherzogtum zusammen mit Italien das Land, das zwischen 2016 und 2017 die größten Fortschritte beim Fahrradverkehr erzielt hat (+10 %). Zurzeit stehen auf dem Staatsgebiet über 600 km Radwege – 139 in der Stadt Luxemburg – zur Verfügung. Diese Zahl soll in den kommenden fünf Jahren auf 900 km steigen.
Sie brauchen nicht einmal ein Fahrrad, Sie können es mieten!
Es gibt mehrere Self-Service-Fahrradanbieter in Luxemburg. Das Mietsystem ist ganz einfach: Sie leihen sich gegen Gebühr ein Fahrrad aus und geben es an einer anderen Station zurück. Die wichtigsten Städte des Landes sind mit Self-Service-Fahrrädern nach dem Bike-Sharing-Prinzip ausgestattet.
In der Stadt Luxemburg ist das Self-Service-Fahrradverleihsystem Vel’Oh! ein voller Erfolg. Die Fahrräder sind rund um die Uhr zu einem äußerst günstigen Preis verfügbar – Sie können bereits für 2 € für einen Tag oder für 18 € für ein Jahresabonnement Fahrräder mieten (die erste halbe Stunde ist kostenlos). Das System verzeichnet steigende Abonnentenzahlen (2018 waren es 7.819) und verfügt über 86 Leihstationen in der Stadt und den umliegenden Gemeinden (Bartringen, Hesperingen und Strassen). Seit Ende 2018 werden die Stationen von Vel’Oh! nach und nach mit E-Bikes ausgestattet. Diese neuen Fahrräder mit elektronischem Hilfsmotor bzw. „Pedelecs“ – 600 von insgesamt 850 – haben eine Reichweite von 30 bis 40 km. Mit ihrer Hilfe können Sie auf bis zu 25 km pro Stunde beschleunigen. Luxemburg ist nach Stockholm die zweite Stadt in Europa, die diese Fahrräder einführt.
In ähnlicher Weise können Sie über den Verein „Vélo en Ville“ im Stadtteil Grund Fahrräder und Tandems für die ganze Familie mieten. Gruppen ab 4 Personen, Kinder und junge Leute bis 26 Jahre erhalten 20 % Rabatt auf die Fahrradmieten für einen Tag, ein Wochenende oder eine Woche.
Fahrrad mit Bus und Bahn kombinieren
Fahrräder dürfen im Großherzogtum in Bussen und Bahnen kostenlos mitgenommen werden. Sie können Ihr Fahrrad in jeden entsprechend ausgestatteten Bus und jeden nationalen CFL-Zug mitnehmen, sofern Sie Ihr Rad selbst ein – und ausladen. Außerdem können Sie Ihr Fahrrad mit der mBox trocken und sicher am Bahnhof abstellen. Sie finden diese sicheren Parkboxen in der Nähe von 32 Bahnhöfen im Land. Wenn Sie eine mBox nutzen möchten, müssen Sie sie im mShop bestellen und mit Ihrer mKaart – sofern vorhanden – an einer der zahlreichen Abholstationen bezahlen.
Halten Sie sich an die Regeln!
Als Fahrradfahrer müssen Sie bestimmte Regeln befolgen. Zunächst einmal müssen Sie auf den Fahrradwegen fahren. Es gibt drei Arten von speziell für Radfahrer konzipierten Wegen: gesonderte Fahrradwege, vorgeschriebene Fahrradspuren auf der Straße und vorgeschriebene Wege für Fahrradfahrer und Fußgänger. In Fußgängerzonen dürfen Sie fahren, wenn ein entsprechendes Verkehrsschild vorhanden ist. Normalerweise ist auch angegeben, wann Sie dort fahren dürfen: immer oder während bzw. außerhalb von bestimmten Zeiten. In einigen Fällen, wenn ein entsprechendes Schild vorhanden ist, dürfen Sie Einbahnstraßen in beide Richtungen befahren. Wenn keine Fahrbahnmarkierungen vorhanden sind, müssen Sie ganz rechts auf der Straße fahren. Folgendes ist untersagt: Fahren auf dem Bürgersteig, andere Radfahrer während der Fahrt berühren, den Lenker mit beiden Händen gleichzeitig loslassen und zu zweit in derselben Spur fahren.
Spezielle Parkvorschriften gibt es hingegen für Fahrräder nicht. Sie dürfen Ihr Fahrrad überall abstellen, solange es keine anderen Fahrzeuge oder Fußgänger behindert. In den Städten, vor allem in der Stadt Luxemburg, gibt es viele Fahrradständer. Es ist besser, wenn Sie Ihr Fahrrad dort abstellen, aber Sie sind nicht dazu verpflichtet. Eine Helmpflicht besteht nicht, aber es wird nachdrücklich empfohlen, einen Helm zu tragen.
Also, worauf warten Sie noch? Fahrradfahren ist gut für Ihren Geldbeutel, Ihre Gesundheit, Ihre Lebensqualität und die Umwelt. Die einzige Gefahr ist das Suchtpotenzial. Je mehr Sie Fahrrad fahren, desto weniger gern möchten Sie wieder auf andere Transportmittel umsteigen.
Großbritannien ändert die Verkehrshierarchie
Mit einer neuen Verkehrsordnung will Großbritannien die Rechte von Radfahrenden und Fußgängern im Straßenverkehr stärken.
Mit den Änderungen will man die Position der schwächeren Verkehrsteilnehmenden stärken und das Ziel „Vision Zero“, also null Verkehrstoten, erreichen. Konkret werden die Autofahrenden durch einige Regeln stärker in die Verantwortung genommen. Beim Aussteigen ist der Schulterblick durch den „Holländer-Griff“ verbindlich, Radfahrer und Radfahrerinnen dürfen nur mit einem Abstand von 1,5 Metern überholt werden. „Es ist ein Konzept, das die Verkehrsteilnehmer, die im Falle einer Kollision am stärksten gefährdet sind, an die Spitze der Hierarchie stellt“, so der Kodex.
Das gilt für Radfahrende
Im Einzelnen verschiebt sich die Verantwortung. Je schneller und gefährlicher man unterwegs ist, umso mehr Verantwortung trägt man auch. Radfahrende werden ebenfalls ermahnt, gegenüber Pferden und Fußgängern Abstand zu halten und das Tempo zu verringern. Darüber hinaus sollen die Fahrradfahrenden mitunter in der Mitte der Fahrbahn fahren, vor allem dann, wenn sie sich Kreuzungen und Straßenverengungen nähern. Man will so verhindern, dass die Radfahrenden übersehen, an den Rand gedrückt oder beim Abbiegen überfahren werden. Ihnen wird ausdrücklich das Recht eingeräumt, nebeneinander zu fahren. Sie sollen es sogar machen, wenn sie in größeren Gruppen unterwegs sind oder wenn sich Kinder oder weniger erfahrene Fahrer und Fahrerinnen in der Gruppe befinden. Auch an Kreuzungen wird die Rechtslage präzisiert: Radfahrende, die geradeaus fahren wollen, haben Vorrang vor dem abbiegenden Verkehr – es sei denn, Verkehrszeichen geben etwas anders an. Neu ist, dass auch Fußgänger Vorrang vor dem abbiegenden Verkehr haben – also auch vor abbiegenden Radfahrenden.
Daran müssen sich Autofahrende halten
Autofahrende müssen so ihre Geschwindigkeit reduzieren, das Überholen bei Gegenverkehr wird deutlich erschwert. Außerdem dürfen die Radfahrenden Autos im Stau und zäh fließenden Verkehr rechts und links überholen. Eine explizite Pflicht, einen Radweg zu benutzen, gab es in Großbritannien anders als in Deutschland nie. Der neue Kodex stellt ausdrücklich klar, dass Radfahrer nicht verpflichtet sind, Radspuren und Wege zu benutzen. Und, dass es in ihrem Ermessen steht, sie zu nutzen, wenn es die „Fahrt sicherer und einfacher“ macht.
„Es sollte keinen Mut erfordern, mit Kindern eine Straße zu überqueren oder zur Schule zu fahren, aber manchmal fühlt es sich so an“, so der Verkehrsbeauftragte Chris Boardman. „Diese Änderungen der Straßenverkehrsordnung zeigen unsere Verantwortung füreinander und bekräftigen, was gute Verkehrsteilnehmer bereits tun. Diese Auffrischung bietet jedoch mehr als nur Orientierung, sie macht unsere Städte und Dörfer zu schöneren Orten zum Leben.“
Großbritannien: Fußgänger und Radfahrer haben Vorrang vor Autos
„Wie kann die Klimakrise gelöst werden?“ ist die Frage, die mich am meisten beschäftigt. Ich bin Mitglied von RiffReporter, einem Autorenkollektiv und einer Genossenschaft für freien Journalismus.
Eine Novelle der britischen Straßenverkehrsordnung setzt um, was Aktivist:innen auch hierzulande schon lange fordern: Alles zu tun, um die Vision Zero (also keine Verkehrstote) Realität werden zu lassen.
Dazu müssen die schwächeren, unfallgefährdeten Verkehrsteilnehmer:innen konsequent geschützt werden. Am gefährdetsten sind Fußgänger:innen, Radfahrer:innen, ebenso wie andere Formen der Mikromobilität.
„Diejenigen, die für Fahrzeuge verantwortlich sind, die im Falle eines Zusammenstoßes den größten Schaden anrichten können, tragen die größte Verantwortung, vorsichtig zu sein und die Gefahr zu verringern, die sie für andere darstellen.“ Das bedeutet, dass vor allem Kraftfahrer umdenken müssen. Beim Aussteigen ist der Schulterblick durch den „Holländer-Griff“ verbindlich, Radfahrer dürfen nur mit einem Abstand von 1,5 Metern überholt werden.
„Es sollte keinen Mut erfordern, mit Kindern eine Straße zu überqueren oder zur Schule zu fahren, aber manchmal fühlt es sich so an“, so der Verkehrsbeauftragte Chris Boardman. „Diese Änderungen der Straßenverkehrsordnung zeigen unsere Verantwortung füreinander und bekräftigen, was gute Verkehrsteilnehmer bereits tun. Diese Auffrischung bietet jedoch mehr als nur Orientierung, sie macht unsere Städte und Dörfer zu schöneren Orten zum Leben.“
Radfahrer werden aufgefordert, in vielen Situationen nicht am Straßenrand, sondern in der Mitte der Fahrbahn zu fahren, vor allem dann, wenn sie sich Kreuzungen und Straßenverengungen nähern. Die Idee dahinter: Radler werden insbesondere beim Abbiegen überfahren.
Damit man das aber auch halbwegs sicher umsetzen kann, muss die Geschwindigkeit insgesamt herausgenommen werden. D ie notwendige Folge der Neuerung wird sein, dass Autofahrerinnen nicht einfach Radler:innen überholen, sondern hinter ihnen herfahren müssen. Und das mit einem Tempo von etwa 20 km/h.
Https://www. piqd. de/loesungen/grossbritannien-fussganger-und-radfahrer-haben-vorrang-vor-autos
Verkehrsregeln in England: Gilt rechts vor links?
Müssen Urlauber in England die Rechts-vor-links-Regel beachten?
In Großbritannien Auto zu fahren, bringt einige Umstellungen für sogenannte „Festlandeuropäer“ mit sich. Es wird links gefahren, sodass sich Fahrer aus Ländern mit Rechtsverkehr Doch umgewöhnen müssen. Die Verkehrsregeln sind dementsprechend angepasst und können ebenfalls Ein Umdenken von den Reisenden verlangen. Das betrifft auch die Vorfahrtsregelungen und stellt Urlauber vor die Fragen wie „Gilt in England rechts vor links?“ oder „Wie ist die Vorfahrt im Königreich allgemein geregelt?“.
Der folgende Ratgeber erläutert, wer An einer Kreuzung in Großbritannien zuerst fahren darf, welche Gesetzlichen Regelungen es diesbezüglich zu beachten gilt und wie sich diese von den Vorschriften in vielen anderen Ländern unterscheiden.
FAQ: Vorfahrtsregeln in Großbritannien
Nein, in Großbritannien wird die Vorfahrt immer durch Verkehrszeichen, Haltelinien, Ampeln oder Kreisverkehre geregelt.
Sowohl das “STOP”-Schild als auch das weißte Dreieck mit dem roten Rand und den Worten “GIVE WAY” regeln die Vorfahrt in Großbritannien.
Ist an einer Kreuzung eine weiße, durchgezogene Linie auf der Fahrbahn zu finden, müssen Fahrer auf dieser Straße anhalten und Vorfahrt gewähren.
Vorrangregelungen auf britischen Straßen
Links vor rechts? In England gilt das an gleichberechtigten Kreuzungen nicht.
In Deutschland wird Die Vorfahrt zunächst allgemein durch Die Straßenverkehrsordnung geregelt. In dieser ist bestimmt, dass an gleichberechtigten Straßen Verkehrsteilnehmern, die von rechts heranfahren, Vorfahrt zu gewähren ist. Sofern die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt ist, muss also Das Rechts-vor-links-Prinzip beachtet werden.
Doch was ist In Großbritannien diesbezüglich definiert? Gibt es in England ebenfalls die Rechts-vor-links-Regelung? Die Antwort auf diese Frage ist ganz einfach: Nein, gibt es nicht. Und wenn Fahrer jetzt denken, dass dann halt links vor rechts in England angesagt, liegen sie ebenfalls falsch. In Großbritannien, also auch in England, gibt es Keine allgemeinen Vorfahrtsvorschriften. Wer zuerst fahren darf, ist Grundsätzlich durch Verkehrszeichen oder eine weiße Haltelinie auf der Straße festgelegt.
Im offiziellen „Guide to driving in the UK” („Leitfaden zum Fahren im Vereinigten Königreich”) der Tourismusbehörde sind die Allgemeinen Verkehrsvorschriften für Großbritannien zusammengefasst. Diese basieren unter anderem auf dem sogenannten „The Highway Code“ („Straßen/Autobahn Kodex“) und besagen Bezüglich der Vorfahrtsregelungen Folgendes:
There is no general priority rule. You must stop at junctions with a solid white line across the road and must give way to traffic on the main road when emerging from a junction with broken white lines across the road.
Übersetzt legt dieser Abschnitt der Verkehrsregeln fest, dass Keine Vorrangregelungen an gleichberechtigten Straßen bestehen („Priority rule“). Zudem ist bestimmt, dass Verkehr auf der übergeordneten Straße immer Vorrang hat und eine Weiße durchgezogene Linie als Anweisung zum Stopp zu verstehen ist. In Großbritannien, also auch in England ist Die Rechts-vor-links-Regelung als nicht vorgesehen und demnach nicht anwendbar.
„Stop“, „Give Way“ oder weiße Linie: Anzeigen der Vorfahrt in Großbritannien
In England kennen die Verkehrsregeln kein Rechts-vor-links-Prinzip.
Rechts vor links ist in England also etwas, das sich Deutsche Urlauber abgewöhnen müssen. Wichtig ist hier, dass sie die Verkehrszeichen sowie die entsprechenden Markierungen auf den Straßen kennen und dann auch beachten.
Die Wichtigsten zwei Verkehrszeichen sind das Rote „STOP“-Schild sowie das auf der Spitze stehende weiße Dreieck mit rotem Rand. Letzteres beinhalten in der Regel Auch die Worte „Give Way“ („Weg geben“) und weist somit explizit darauf hin, dass Fahrer dem Verkehr auf der anderen Straße Vorrang gewähren müssen. Somit fällt Die Notwendigkeit für England, eine Rechts-vor-links-Regelung zu haben generell weg, da der Vorrang eben Nur durch Verkehrszeichen definiert wird.
An Einem „STOP“-Zeichen ist immer anzuhalten, das Gleiche gilt Für eine weißte durchgezogene Linie auf der Fahrbahn. Beides bedeutet in Großbritannien, dass an einer Kreuzung der andere Verkehr Vorfahrt hat. Sind diese Zeichen oder Markierungen Nicht vorhanden, heißt das üblicherweise, dass sich Fahrer auf der vorrangigen Straße befinden. Dennoch sollte immer Mit Bedacht an Kreuzungen herangefahren werden.
Https://www. bussgeldkatalog. org/england-rechts-vor-links/
Fahren ins Ausland – Belgien
Für Kraftfahrzeuge mit mehr als zwei Rädern und Motorräder mit Beiwagen gesperrt.
Für Geländefahrzeuge mit vier Rädern, offener Karosserie, Lenker ähnlich dem eines Mopeds und einem Sattel (Quad) gesperrt.
Für Motorräder gesperrt.
Für Mopeds gesperrt.
Für Radfahrer gesperrt.
Für alle Fahrzeuge gesperrt.
Für Reiter gesperrt.
Für Schubkarren gesperrt.
Für Fußgänger gesperrt.
Für Fahrzeuge gesperrt, die schwerer sind als das angegebene Höchstgewicht.
Für Busse gesperrt.
Für alle Lieferfahrzeuge gesperrt.
Für gefährliche Güter befördernde Fahrzeuge gesperrt.
Für Fahrzeuge gesperrt, die gefährliche, entzündbare oder explosive Ladung befördern.
Für Fahrzeuge gesperrt, die gefährliche, wassergefährdende Güter befördern.
Für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen (einschließlich Ladung) gesperrt, die die angegebene Länge überschreiten.
Für Fahrzeuge (einschließlich Ladung) gesperrt, die die angegebene Breite überschreiten
Für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen (einschließlich Ladung) gesperrt, die die angegebene Höhe überschreiten.
Abbiegen in die angegebene Richtung verboten.
Fahrradstraßen
In Fahrradstraßen dürfen Radfahrer die gesamte Fahrbahnbreite nutzen in Einbahnstraßen und die rechte Hälfte der Fahrbahn bei Verkehr in beide Richtungen.
Die Fahrradstraßen sind für Motorfahrzeuge zugänglich, aber
- sie dürfen keine Radfahrer überholen; die Geschwindigkeit ist beschränkt auf 30 km/.
Fußgängerbereiche
Zugang zu Fußgängerbereichen haben in der Regel nur Fußgänger.
Wenn angegeben, sind diese Bereiche zugänglich für Lieferanten, Taxis (um Personen ein – oder aussteigen zu lassen) und Radfahrer. Sie müssen dann mit Schrittgeschwindigkeit fahren und den Fußgängern Vorrang gewähren.
Radfahrer müssen vom Rad absteigen, wenn die Dichte des Fußgängerverkehrs ihre Durchfahrt erschwert.
Verkehrsberuhigte Bereiche
In verkehrsberuhigten Bereichen dürfen Fußgänger die ganze Breite der Straße benutzen und Spiele sind dort ebenfalls erlaubt.
Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie anhalten.
Fahrspuren für die öffentlichen Verkehrsmittel
Einige Fahrspuren sind Linienbussen und/oder Straßenbahnen vorbehalten.
Fahrspur für Busse
Fahrspur für Busse und Straßenbahnen
Autobahnen
Der Zugang zu Autobahnen ist den Fahrzeugführern von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und den Führern von Fahrzeugen oder Zügen miteinander verbundener Fahrzeuge, die auf ebener Strecke eine Geschwindigkeit von 70 km/h nicht erreichen können, untersagt.
Auf Autobahnen gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h, außer wenn Verkehrszeichen eine andere Höchstgeschwindigkeit vorschreiben.
Wege, die landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Fußgängern, Radfahrern, Führern von Speed Pedelecs und Reitern vorbehalten sind.
Diese Wege dürfen nur durch die Kategorien von Verkehrsteilnehmern benutzt werden, deren Sinnbild auf den Verkehrsschildern abgebildet ist. Sie dürfen die gesamte Fahrbahnbreite nutzen, jedoch ohne jemanden zu gefährden oder zu behindern. Kindern gegenüber haben sie erhöhte Vorsicht walten zu lassen.
Die Geschwindigkeit ist auf 30 km/h beschränkt.
Die Informationen auf diesen Internetseiten gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Straßenverkehrssicherheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/413/EU) werden von den nationalen Behörden des betreffenden Landes bereitgestellt. Sollten diese Angaben im Widerspruch zu den in einem bestimmten Land geltenden Verkehrsregeln stehen, so haben die Verkehrsregeln Vorrang. Die Angaben dienen lediglich der Information, und die Kommission übernimmt keinerlei Haftung für ihren Inhalt oder ihre Richtigkeit.
Https://ec. europa. eu/transport/road_safety/going_abroad/belgium/forbidden_lane_de. htm
Darf man Fahrradwege auch in entgegengesetzter Richtung nutzen? Was passiert rechtlich bei einem Unfall, wenn man „verkehrt“ radelt?
Nein, auch für Radfahrer gilt das Rechtsfahr-Gebot, auch wenn sich heutzutage keiner mehr dran hält. Bei einem Unfall hast du dann auf jeden Fall immer eine Mitschuld!
LIebe Blaue Fee, sie erzählen Unsinn.
Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist.
In „entgegengesetzter“ Richtung, also den Radweg links der Fahrbahn, *MUSS* man benutzen, wenn dies durch eines der Schilder angezeigt wird. Ansonsten darf man sie nicht benutzen. Radwege rechts der Fahrbahn darf man benutzen, es sei denn es wird durch die Zeichen 237,240 oder 241 angeordnet, dann muss man sie benutzen und darf nicht auf der Fahrbahn fahren.
Dummer weise bin ich nach der letzten Antwort genauso schlau wie vorher. Sagen wir es mal so herum:
Auf manchen Radwegen sind auf dem Boden Pfeile aufgemalt. Diese dürfen nur in Pfeilrichtugn befahren werden. Manchmal sind auch Pfeile in beiden Richtungen vorhanden. Dann gehts auch in beide Richtungen. Wenn auf beiden Seiten einer Straße ein Radweg ist, dann müssen diese auch auf der Fahrtrichtungsstraße benutzt werden, sofern kein Schild etwas anderes sagt.
Und wenn es knallt, ist der verkehrt radelnde Teilnehmer mitschuldig. Dazu gibt’s inzwischen Gerichtsurteile.
Wenn sie die Antwort nicht verstehen, sollten die evtl kein Fahrrad fahren. Es ist doch ganz einfach: Wenn das entsprechende Schild da steht, MUSS man den benutzenm, egal ob der nun links oder rechts der Fahrbahn ist. Ist kein Schild da, darf man den rechts benutzen, den links aber nicht. Was war da jetzt so schwer dran?
Die Gerichte urteilen mal so mal so. Grundsätzlich gilt immer die BGH Entscheidung mit der wichtigen Bemerkung, dass ein Radfahrer sein Vorfahrtsrecht nicht allein dadurch verliere, dass er einen Radweg in die entgegengesetzte Richtung benutzt.
Also, auf die gestellte Frage, möglicherweise trägt ein Radfahrer, der einen Fahrradweg in die entgegengesetzte Richtung benutzt bei einem Unfall eine Mitschuld.
Auch wenn dem so sein sollte, der Unfallverursacher bleibt der Autofahrer, und damit auf in der Regel 80-100% der Kosten sitzen. Und das ist gut so. Denn erstens ist die Gefährdungshaftung allein durch den Betrieb eines gefährlichen Geräts höher einzuschätzen und damit eine gewisse Demut des Betreibers zu verlangen. Und zweitens ist der Betreiber des gefährlichen Geräts genau deswegen pflichtversichert.
Ach ja, spannend wird das Ganze ja erst, wenn ein Radler mit einem Radler zusammenstößt.
Autofahren im Linksverkehr: Ratgeber
Viele Autofahrer haben Angst vor Linksverkehr. Das muss nicht sein. Worauf Du achten musst, steht hier.
Auch, wenn der Gedanke in der Pandemie weit weg scheint: Der nächste Urlaub oder die nächste Geschäftsreise kommen bestimmt. Auf der Liste der beliebtesten Reiseziele stehen dabei bei uns Deutschen viele Länder mit Linksverkehr. Das schreckt Autofahrer, die damit keine Erfahrungen haben. Egal ob Business-Termin in England, Roadtrip durch Schottland, Safari in Südafrika oder Rundreise durch Australien oder Japan: Die Teilnahme am dortigen Straßenverkehr kann eine Herausforderung darstellen oder sogar gefährliche Situationen heraufbeschwören. Das gilt übrigens auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad: Der Linksverkehr birgt für alle, die ihn nicht kennen, seine Tücken. Wer ein paar Tipps beherzigt und vor allem seine unbewussten Abläufe hinterfragt, hat dennoch gute Chancen, sich in diesen Ländern souverän durch den Verkehr zu bewegen und sein Ziel sicher zu erreichen.
Familienautos sollten viel Platz bieten und Sicherheit für alle Insassen.
Fußgänger: In die andere Richtung schauen
Wer ein Land mit Linksverkehr besucht, wird sich unweigerlich auch als Fußgänger mit ihm auseinandersetzen müssen. Vor allem beim Überqueren der Straße drohen Gefahren, wenn man sich zu sehr auf gelernte Automatismen verlässt. Schließlich kommen alle Verkehrsteilnehmer aus einer ungewohnten Richtung. Wichtig ist es daher, sich mehr Zeit als gewohnt zu nehmen, um den Verkehr zu beobachten. Denn: Wer eine Straße schnell überqueren will, schaut am Fahrbahnrand gewohnheitsmäßig meist zuerst nach links. In Ländern mit Linksverkehr kommen Autos und Radfahrer aber zunächst von rechts. Es empfiehlt sich daher, zunächst stehen zu bleiben und in Ruhe und bewusst zuerst nach rechts und dann nach links zu schauen. Am besten ist es, die Situation kurz komplett zu erfassen und dann erst die Straße zu betreten.
„Schauen Sie nach rechts“: um Unfälle zu vermeiden werden Fußgänger in Großbritannien mit Markierungen an den Linksverkehr erinnert
Im mitgebrachten Auto im Linksverkehr fahren
Viele Autofahrer überlegen, ob es ihnen die Umstellung erleichtert, das eigene Auto mitzubringen. Kontinentaleuropäische Linkslenker-Modelle dürfen schließlich auch in Großbritannien fahren und sind per Fähre oder mit dem Autozug nicht so schwer zu transportieren. Vorteil: Lenkrad, Schaltstock und sonstige Bedienung des Autos funktionieren wie gewohnt. Nachteil: Wer mit einem Linkslenker-Fahrzeug aus der Heimat anreist, steht vor Ort vor dem Problem, auf der falschen Seite zu sitzen.
Das hat Folgen, denn beim Fahren sitzt der Fahrer dann an der Straßenrandseite. Das schränkt die Übersicht über den rollenden Verkehr ein, etwa bei Überholmanövern. Deshalb rät die Dekra, vorerst auf das Überholen zu verzichten, bis man sich an das neue Verkehrsgefühl gewöhnt hat. Ohnehin ist eine ruhige und defensive Fahrweise vor allem in den ersten Tagen ratsam. Keine Sorge: Insgesamt fahren vor allem die Briten vergleichsweise rücksichtsvoll und höflich und lassen Neuankömmlingen an der Kreuzung auch einmal den Vortritt.
Wichtig ist es, die Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen, wenn man mit km/h-Tacho fährt. Der Umrechnungsfaktor von “miles per hour” (mph) zu km/h liegt abgerundet bei 1,6. Innerorts sind in Großbritannien meist 30 mph erlaubt, was 48 km/h entspricht. Außerorts sind 60 Meilen, also 90 km/h erlaubt. Die verbreiteten 70 mph auf den Autobahnen entsprechen 112 km/h. In Autos mit digitalem Tacho lässt sich oft die Geschwindigkeitsanzeige auf mph umstellen.
Wichtig: Damit ein Linkslenker-Auto im Linksverkehr fahren darf, ist in vielen Ländern die manuelle Korrektur des asymmetrischen Abblendlichts vorgeschrieben. Damit soll die Blendung anderer Verkehrsteilnehmer verhindert werden. Während bei älteren Autos mit einfachen Scheinwerfern oftmals einfaches Klebeband reichte, benötigen Fahrzeugen mit modernen Scheinwerfern heute in der Regel eine spezielle Folie und eine zum Scheinwerfer passende Schablone des Herstellers. Die gibt es mit Glück – aber nicht für alle Modelle – an Tankstellen in Grenznähe. Wer sich darauf nicht verlassen will, sollte vor der Reise in seiner Werkstatt oder beim Automobilclub erfragen, was genau an seinem Auto für den Linksverkehr umgerüstet werden muss. Die Werkstatt kann auch bei der fachmännischen Montage der Aufkleber helfen.
Elektroautos sind attraktiv: Alle Infos zu aktuellen Modellen, zum Laden, zum Alltag und zum Kauf findest Du auf unserer Elektroauto-Themenseite.
Im Rechtslenker-Auto fahren
Wer sich vor Ort ein Rechtslenker-Auto besorgt, steht vor umgekehrten Voraussetzungen. Im vor Ort gemieteten Auto befindet sich der Straßenverkehr vom Fahrersitz aus gesehen auf der “richtigen” Seite – dafür verändert sich die Bedienung des Autos. Es braucht etwas Zeit, sich als Autofahrer mit der Anordnung der Bedienelemente vertraut zu machen. Besonders gewöhnungsbedürftig ist es, den Gangwahlhebel mit der linken Hand zu bedienen. Wer nicht aufpasst, greift beim Schalten leicht mit der rechten Hand ins Leere.
Grundsätzlich entfällt dieses Problem bei einem Automatik-Fahrzeug. Autovermieter bieten dies gern an, lassen es sich aber oft zusätzlich bezahlen. Unabhängig vom Getriebe empfiehlt sich, den Mietwagen zunächst auf einem Parkplatz zur Probe zu fahren und sich mit der Lage der wichtigsten Bedienelemente vertraut zu machen. Motorradfahrer haben es hier leichter: Für sie gibt es das Problem eines Lenkrads auf der „falschen“ Seite nicht. So oder so: Beim Übergang in den regulären Straßenverkehr empfiehlt sich zunächst, sich an vorausfahrenden Autos zu orientieren. Das erleichtert es, ein Einordnen auf der falschen Seite zu vermeiden.
Auf Basis des Golf 7 gebaut, erkennt man den e-Golf an den C-förmigen Tagfahrleuchten.
Tipps und Tricks im Linksverkehr
Richtungswechsel und Abbiegen: Jedem kann es auch nach Monaten noch passieren, dass er aus Versehen auf die rechte Spur und damit in den Gegenverkehr fährt. Da hilft nur: schnell korrigieren. Helfen kann im Auto ein Pfeil am unteren Rand der Windschutzscheibe, der nach rechts und damit stets zu Fahrbahnmitte weist. Zeigt dieser zum Fahrbahnrand, fährt das Auto auf der falschen Seite.
Abstand zum Fahrbahnrand: Viele Autofahrer, die den Linksverkehr nicht gewohnt sind, fahren instinktiv zu weit links. Damit riskieren sie, parkende Autos zu streifen oder Felgen und Reifen am Bordstein zu beschädigen. Es empfiehlt sich daher, sich an den Fahrbahnmarkierungen in der Fahrbahnmitte zu orientieren, wenn sie vorhanden sind. In kleineren Straßen ohne Mittellinie hilft nur, den Abstand gelegentlich zu kontrollieren. Dabei kann auch der Beifahrer helfen.
Keine Angst im Kreisverkehr: Viele Autofahrer vom Kontinent fürchten in Großbritannien vor allem Kreisverkehre. Dabei ist es ganz einfach: Die Anordnung der Spuren funktioniert wie gewohnt – es wird nur linksherum hineingefahren. Wer also bereits an der nächsten oder übernächsten Ausfahrt wieder hinausfahren möchte, ordnet sich in der linken, äußeren Spur ein. Wer den Kreis weiter umrunden will, nimmt eine weiter im Kreisinneren gelegene Spur. Wer sich unsicher ist, hält sich im Zweifel stets links.
Vorfahrtregeln beachten: In Ländern wie Großbritannien sollten ungeübte Autofahrer sich stets aufmerksam mit den besonderen Vorfahrtsregeln beschäftigen. Die gewohnte Rechts-vor-links-Regel gibt es nicht, an Kreuzungen regeln jeweils Schilder die Vorfahrt.
Https://www. mobile. de/magazin/artikel/autofahren-im-linksverkehr-52040
Nach Info-Aktion von Stadt und Polizei zu Regeln auf Fahrradstraßen: Zu schnelles Fahren und mangelnde Rücksicht häufig genannt
Stadt und Polizei Essen ziehen nach der Info-Aktion gestern (02.09.) zu den Regeln auf Fahrradstraßen eine positive Bilanz. An zwei verschiedenen Standorten (Rüttenscheider Straße und Breslauer Straße in Frohnhausen) hatten gestern Polizeibeamte, darunter Beamte der Fahrradstaffel, und der Radverkehrsbeauftragte der Stadt Essen, Christian Wagener, mit den Verkehrsteilnehmer*innen über die geltenden Regeln auf Fahrradstraßen gesprochen und Flyer verteilt. „Die Aktion kam bei allen Beteiligten gut an“, sagt Polizeihauptkommissar Jörg Metz (Öffentlichkeitsarbeit). Viele Verkehrsteilnehmer*innen seien dankbar gewesen, über die Regeln auf Fahrradstraßen informiert zu werden.
Eins der am häufigsten genannten Probleme sei das zu schnelle Fahren auf Fahrradstraßen. Dort gilt maximal Tempo 30 für alle. In den Gesprächen vor Ort rückte dabei vor allem die Breslauer Straße in den Fokus. „Wir werden diesen Bereich der Fahrradstraße in Zukunft stärker beobachten“, so Erster Hauptkommissar Andreas Malberger (Leiter Verkehrsdienst). Angedacht sei dafür eine 24-Stunden-Messung, um festzustellen, wie oft dort tatsächlich die erlaubte Geschwindigkeit überschritten wird.
Ein weiterer Punkt: Viele Autofahrer*innen blockieren an Ampeln den Haltebereich für Radfahrer*innen. Der Bereich ist extra auf der Straße eingezeichnet, dennoch stehen viele Autos bei Rot auf dem Haltestreifen für Radfahrer*innen. Zudem berichteten Fußgänger*innen, dass sie sich über manche Radfahrer*innen ärgern. Diese würden ab und zu statt auf der Fahrradstraße auf dem Gehweg fahren. „Da kommt es dann zu teils gefährlichen Situationen“, so Jörg Metz. Grundsätzlich zeigten sich die meisten Verkehrsteilnehmer*innen gestern bei der Info-Aktion aber sehr einsichtig. „Es gibt einen großen Bedarf an Informationen zu den Fahrradstraßen in Essen“, so Jörg Metz. Stadt und Polizei Essen werden deshalb auch in Zukunft über die Regeln aufklären und informieren.
Zur Verdeutlichung der Regeln hat die Stadt Essen alle Informationen rund um den Radverkehr in der Stadt auch online zusammengestellt. Darunter ein kurzer Film, der leicht verständlich die wichtigsten Regeln auf Fahrradstraßen erklärt: www. essen. de/radfahren.
Die wichtigsten Regeln auf Fahrradstraßen im Überblick
Fahrradstraßen sind vor allem für Fahrradfahrer*innen da. Das heißt, der übrige Verkehr muss sich dem Radverkehr anpassen.
Das gilt auf Fahrradstraßen:
- Höchstgeschwindigkeit 30 km/h Der Radverkehr hat Vorrang. Autos oder auch Motorräder müssen gegebenenfalls langsamer fahren. Fahrradfahrer*innen dürfen nebeneinander fahren. Fahrradfahrer*innen dürfen und sollten in der Mitte der Fahrbahn fahren, um genügend Abstand zu parkenden Autos halten zu können.
Und das gilt auf allen Straßen und Wegen:
- Beim Überholen muss ausreichend Platz vorhanden sein, um 1,5 Meter Abstand zu Fahrradfahrer*innen halten zu können. Wenn das nicht möglich ist, darf nicht überholt werden. Die Gehwege gehören hauptsächlich den Fußgänger*innen. Kinder unter 8 Jahren müssen mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, Kinder bis einschließlich 9 Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren. E-Scooter dürfen ausschließlich da fahren, wo Fahrräder fahren dürfen. Ist kein Radweg vorhanden, dürfen sie auf der Straße, außerorts auch auf dem Seitenstreifen fahren. Gehwege sowie Fußgängerzonen dürfen nicht genutzt werden. Jeder nimmt Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer*innen.
Hintergrund
Die erste Fahrradstraßenachse A (Südviertel – Holsterhausen – Frohnhausen) wurde im August 2020 eröffnet und ist eine von insgesamt drei Fahrradstraßenachsen, die die Stadt im letzten Jahr eingerichtet hat. Nach Achse A folgte die Fahrradstraßenachse B (Rüttenscheider Straße) und die Fahrradstraßenachse C (von Steele über Kray und Frillendorf über das UNESCO-Welterbe Zeche Zollverein bis nach Katernberg).
Fahrradstraßen unterstützen eine umweltfreundliche Fortbewegung in der Stadt. Die eingerichteten Fahrradstraßenachsen A, B und C sind deshalb auch Teil des Lead City-Projekts der Stadt Essen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert seit dem 1. Januar 2019 innovative Verkehrsprojekte zur Luftreinhaltung (Verringerung der Stickstoffdioxidbelastung) in den fünf Modellstädten Bonn, Herrenberg, Mannheim, Reutlingen und Essen. Die Fahrradstraßenachsen sind zudem neben der Umweltspur (Schützenbahn) und der Protected Bike Lane (Bernestraße) ein wichtiger Baustein der Stadt Essen, um das Modal-Split-Ziel mit einer Verteilung von jeweils 25 Prozent auf die Mobilitätsfelder ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr und Autoverkehr bis zum Jahr 2035 zu erreichen.
Https://www. essen. de/meldungen/pressemeldung_1442386.de. html
Regeln zu Fahrradstraßen auf Fahrrädern von metropolradruhr in Essen
Nebeneinander fahren ist ausdrücklich erlaubt! Und zwar auf allen Fahrradstraßen in Essen. Diese und weitere Regeln zu den Fahrradstraßen sind seit heute (01.12.) auf 100 Fahrrädern des BikeSharing-Anbieters metropolradruhr zu sehen. Im gesamten Stadtgebiet verteilt können die Fahrradstraßen-Regeln so für vier Monate – abgebildet mit reflektierender Folie auf den Werbeflächen am Hinterrad – gesehen werden. Im Straßenverkehr ist die gegenseitige Rücksichtnahme wichtig, oft gehen entsprechende Verhaltensregeln aber unter. Die Stadt Essen will auf diese Weise auf die geltenden Regeln aufmerksam machen.
Der Hinweis auf den Fahrrädern von metropolradruhr ist nur eine von mehreren Maßnahmen, die die Stadt Essen bisher unternommen hat, um auf die geltenden Fahrradstraßen-Regeln aufmerksam zu machen. Im August gab es eine Danke-Aktion für Fahrradfahrer*innen zum einjährigen Bestehen der Fahrradstraßenachsen. Im September wurde in einer gemeinsamen Aktion mit der Polizei Essen und Mitgliedern des RadEntscheids in Rüttenscheid und Frohnhausen über die Regeln auf Fahrradstraßen aufgeklärt. Im Oktober gab es eine große Plakat-Aktion auf den Roadside-Screens, an Haltestellen-Plakatwänden und auch auf den Megalight-Screens an mehreren Hauptstraßen in Essen. Es gibt außerdem einen Erklärfilm zu den wichtigsten Regeln auf Fahrradstraßen auf www. essen. de/radfahren. Mit aktuell 82 Fahrradstraßen ist Essen nach München die Stadt mit den meisten Fahrradstraßen in ganz Deutschland.
Die Leihfahrräder von metropolradruhr werden seit Jahren immer häufiger genutzt. Allein im Jahr 2020 wurden die Fahrräder nach Angaben des Betreibers, der Firma Nextbike, 116.900 Mal ausgeliehen. Eine deutliche Steigerung zum Vorjahr um 44 Prozent. In Essen stehen mittlerweile insgesamt 70 Leihstationen mit über 500 Leihrädern zur Verfügung.
Die wichtigsten Regeln auf Fahrradstraßen im Überblick
Fahrradstraßen sind vor allem für Fahrradfahrer*innen da. Das heißt, der übrige Verkehr muss sich dem Radverkehr anpassen.
Das gilt auf Fahrradstraßen:
- Höchstgeschwindigkeit 30 km/h Der Radverkehr hat Vorrang. Autos oder auch Motorräder müssen gegebenenfalls langsamer fahren. Fahrradfahrer*innen dürfen nebeneinander fahren. Fahrradfahrer*innen dürfen und sollten in der Mitte der Fahrbahn fahren, um genügend Abstand zu parkenden Autos halten zu können.
Und das gilt auf allen Straßen und Wegen:
- Beim Überholen muss ausreichend Platz vorhanden sein, um 1,5 Meter Abstand zu Fahrradfahrer*innen halten zu können. Wenn das nicht möglich ist, darf nicht überholt werden. Die Gehwege gehören hauptsächlich den Fußgänger*innen. Kinder unter 8 Jahren müssen mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, Kinder bis einschließlich 9 Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren. E-Scooter dürfen ausschließlich da fahren, wo Fahrräder fahren dürfen. Ist kein Radweg vorhanden, dürfen sie auf der Straße, außerorts auch auf dem Seitenstreifen fahren. Gehwege sowie Fußgängerzonen dürfen nicht genutzt werden. Jeder nimmt Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer*innen.
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Stadt Essen
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Nebeneinander fahren ist ausdrücklich erlaubt! Und zwar auf allen Fahrradstraßen in Essen. Diese und weitere Regeln zu den Fahrradstraßen sind ab sofort auf 100 Fahrrädern des BikeSharing-Anbieters metropolradruhr zu sehen.
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