Die Regeln in Dänemark ähneln den deutschen, einige Unterschiede zu den deutschen Regeln gibt es dennoch.
Grundsätzlich sind die Pedelecs bis 25 km/h Motorunterstützung wie in Deutschland als Fahrräder eingestuft und somit gelten die Verkehrsregeln für Fahrräder.
E-bikes, die ohne Pedalunterstützung fahren, sind als „knallert 30″ eingestuft, genau wie das motorgetriebene Pendant.
- Für S-Pedelecs bis 45 km/h Motorunterstützung gilt im Einzelnen: Es besteht Versicherungspflicht, der Versicherungsnachweis ist mitzuführen Es besteht Helmpflicht, ein Fahrradhelm ist zu tragen. Es dürfen und/oder müssen die Fahrradwege benutzt werden und es gelten die allgemeinen Verkehrsregeln für Fahrräder Es gelten die Alkoholregeln für Kraftfahrzeuge (0,5 Promille) Es muss eine EU-Typengenehmigung vorliegen Es dürfen keine Personen außer dem Fahrer transportiert werden Es dürfen keine Anhänger angehängt werden Man muss mindestens 15 Jahre alt sein Von 15 bis 17 Jahren braucht man einen dänischen Mofaführerschein (lille knallertkort) Mit 17 genügt auch ein PKW-Führerschein nach den Regeln zum Fahren mit 17 Ab 18 Jahren ist kein Führerschein gefordert
Quelle: BEK nr 878 af 25/06/2018 und www. sikkertrafik. dk.
Grenzüberschreitende Benutzung von Pedelecs
Nach Aussage des Landespolizeiamtes Schleswig-Holstein dürfen dänische S-Pedelec Fahrer in Deutschland fahren, wenn sie die deutschen Vorschriften im Übrigen erfüllen, obwohl sie kein Versicherungskennzeichen führen, wenn sie, wie in Dänemark auch, den Versicherungsnachweis mitführen. Es sind die deutschen Verkehrsregeln einzuhalten (siehe oben).
Laut Sønderjyllands Politi dürfen deutsche S-Pedelec Fahrer in Dänemark fahren, das Versicherungskennzeichen wird anerkannt. Da die sonstigen deutschen Anforderungen über die dänischen hinausgehen, bestehen sonst keine Beschränkungen, die dänischen Regeln sind einzuhalten (siehe oben).
E-Bikes im Ausland
Für die Verwendung von E-Bikes im Ausland gelten unterschiedliche Vorschriften. Um sich nicht strafbar zu machen, empfiehlt es sich bereits vor der Reise über die wichtigsten Bestimmungen im Urlaubsland zu informieren.
E-Mountainbike © Pixabay
E-Bikes erfreuen sich in Österreich großer Beliebtheit. Auch im Urlaub wollen viele nicht darauf verzichten. Doch bevor die Radtour losgehen kann, sollte man sich darüber informieren, welche Regeln für das Fahren mit einem E-Bike gelten. Denn je nach Leistung des Elektromotors und Geschwindigkeit, kann eine Helm-, Führerschein – oder sogar Versicherungspflicht gelten.
Das gilt in Österreich
Das Fahrrad ist in der StVO zunächst definiert als ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet ist. Aber auch Fahrräder mit Tretunterstützung, sogenannte Pedelecs, und E-Bikes, also elektrisch angetriebene Fahrräder ohne Tretunterstützung, sind Fahrrad im Sinne der StVO. Informationen zur Rechtslage in Österreich sowie zur Unterscheidung von E-Bikes und Pedelecs finden Sie hier:
Rechtliches: E-Bikes
Was ist ein E-Bike und wie sind die rechtlichen Bestimmungen? Rechtsgrundlagen zu E-Bikes, Pedelecs und Co.
E-Bikes & Pedelecs
Alles zum Thema E-Bike-Kauf, Technik am Bike, Training und Radrouten für E-Biker.
E-Bikes & Pedelecs im Ausland
Erfahren Sie, welche Vorschriften in Österreichs Nachbarländern sowie dem beliebten Reiseland Kroatien gelten und erhalten Sie einen Überblick über die Bestimmungen für E-Bikes & Pedelecs. So sind Sie für Ihre nächsten E-Bike-Urlaube optimal vorbereitet.
Deutschland
In Deutschland wird zwischen „E-Bikes“ und „Pedelecs“ unterschieden – beides sind verschiedene Arten von Fahrrädern mit Motor.
Pedelecs
Ein Pedelec ist ein elektrisches Fahrrad, das sowohl durch Muskelkraft als auch durch einen eingebauten Motor angetrieben wird. Beim Treten der Pedale wird der Fahrer vom Motor unterstützt.
Pedelecs bis 25 km/h
Diese E-Bikes werden wie Fahrräder behandelt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt Die Tretunterstützung muss mit zunehmender Geschwindigkeit abnehmen und bei 25 km/h ganz aufhören (oder wenn der Fahrer nicht mehr in die Pedale tritt). Eine Anfahr – oder Schiebehilfe ist bis maximal 6 km/h zulässig.
Für diese Fahrräder gilt keine Führerschein-, Versicherungs – und Kennzeichenpflicht. Es ist auch kein Mindestalter und keine Helmpflicht (bis auf Kinder bis 12 Jahre) vorgeschrieben (ein Fahrradhelm wird aber dennoch dringend empfohlen). Bei Unfällen haftet in der Regel die private Haftpflichtversicherung (bei Versicherung nachfragen). Gekennzeichnete Radwege müssen benutzt werden.
Pedelecs bis 45 km/h
Schnelle Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h werden als Kraftfahrzeuge eingestuft. Es gelten folgende Vorschriften:
- Es wird ein deutsches Versicherungskennzeichen benötigt. Für diese Fahrräder ist ein Mindestalter von 16 Jahren sowie mindestens ein Führerschein der Klasse AM vorgeschrieben. Das Tragen eines Helms ist obligatorisch. Es muss auf der Fahrbahn gefahren werden (Radwege dürfen nicht befahren werden)
E-Bikes
E-Bikes sind elektrisches Fahrräder, die auch ohne Muskelkraft mit einem elektrischen Motor angetrieben werden können.
E-Bike bis 25 km/h
Sie gelten als Mofas. Beim Fahren müssen folgende Bestimmungen beachtet werden:
- Das Tragen eines geeigneten Helms für Krafträder (Motorradhelm) ist Pflicht. Ein deutsches Versicherungskennzeichen ist erforderlich. Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch Zusatzzeichen erlaubt ist.
E-Bikes bis 45 km/h
Schnelle E-Bikes entsprechen einem Kleinkraftrad und erfordern
Https://www. oeamtc. at/thema/reiseplanung/e-bikes-im-ausland-18318395
Benötige ich für das E-Bike einen Führerschein
Wie bei allem, was mit Recht und Rechtsprechung zu tun hat, gibt es in den Einzelfällen logischerweise unterschiedliche Sonderregelungen, die du auch beachten solltest, insbesondere wenn du kein 0815 E-Bike fährst. Wir haben herausgefunden und zusammengefasst, was das alles für dich bedeutet. Im folgenden Artikel erfährst du, in welchen Fällen du einen Führerschein benötigst um mit dem Elektrofahrrad fahren zu können, und erfahren noch viel mehr über die wichtigsten Vorschriften, die im Straßenverkehr zu beachten sind.
Während sich die Menschen in ländlichen Gebieten kaum vorstellen können, früher oder später keinen Führerschein der Klasse B zu bekommen, können die Stadtbewohner heutzutage oft darauf verzichten. Dies wirft unter anderem die Frage auf, wofür du die Lizenz benötigst, da dies für B-Lizenznehmer nicht einmal der Fall ist. Auch wenn du (noch) keinen Führerschein hast, möchtest du vielleicht ein eigenes Fahrzeug kaufen und im besten Fall damit fahren. Zunächst einmal besteht die Möglichkeit, ein Fahrrad oder sogar ein elektronisch betriebenes Fahrrad zu kaufen. Dafür brauchst du keinen Führerschein, oder?
E-Bike oder Pedelec? Das Problem mit dem Führerschein und den Elektrofahrrädern betrifft sowohl die Ausrüstung als auch die Definition. Ab welcher Ausrüstung benötigst du einen Führerschein und wann ist es ein E-Bike oder ein S-Pedelec? Glücklicherweise ist das Ganze in der Praxis nicht so schwierig, obwohl die theoretisch möglichen Details sehr komplex sein können. Es gibt elektronisch betriebene Fahrräder, die im Sinne der Straßenverkehrsordnung als normale Fahrräder gelten. Du fährst das Rad auf eine Geschwindigkeit von bis zu 25 km / h. Wird der Motor nur beim Treten benutzt oder hilft er beim Anlassen mit maximal 6 km / h, spricht man von einem Pedelec. E-Bikes hingegen können auch eine Geschwindigkeit von max. 18 km / h erreichen, ohne dass du treten musst.
Welche Lizenzklasse wird benötigt?
Das Lenken eines leichten Motorrades, einschließlich eines Elektrofahrrads mit Pedalunterstützung über 25 km / h, ist nur mit einem Führerschein der Klasse AM oder „höher“ garantiert. Die Klasse AM enthält den am meisten eingeschränkten Führerschein und ist grundsätzlich in allen anderen Klassen enthalten. Tatsächlich kann gesagt werden, dass du, unabhängig vom Führerschein, einen Führerschein der Klasse AM besitzen musst. Mindestalter um die AM-Fahrprüfung abzulegen ist in Österreich 15 Jahre, In Deutschland liegt die Altersgrenze bei 16 Jahre. Kinder haben im Alter von 10 Jahren die Möglichkeit, einen Fahrradausweis zu erhalten. Sie können dann die oben beschriebenen und für Kinder geeigneten Pedelecs fahren, sofern sie unter die Kategorie Fahrrad im Straßenverkehrsrecht fallen.
Fahren mit Führerschein, jedoch ohne Führerschein, bedeutet, dass du beim Fahren nicht das Dokument mitführst, das den dir erteilten Führerschein bestätigt. Das ist nicht erlaubt. Der Begriff Führerschein steht nicht für ein separates Dokument. Es ist die Erlaubnis, die durch den Führerschein ausgedrückt wird. Mit anderen Worten: Ein Führerschein und ein Führerschein repräsentieren zwei verschiedene Seiten derselben Medaille.
Vorausgesetzt, du hast noch keinen Führerschein und möchtest ein S-Pedelec /E-Bike kaufen, für das der Führerschein erforderlich ist, solltest du die Kosten unter bestimmten Umständen berücksichtigen. Ein Speed E-Bike an sich kostet viel mehr als ein langsameres E-Bike. Während einige 2.000 -3.000 EUR oder mehr kosten, beginnen andere bei 3.500 EUR.
Als S-Pedelecs werden elektrisch betriebene Fahrradmodelle bezeichnet, für deren Verwendung tatsächlich ein Führerschein erforderlich ist. Ihre Technologie ist so ausgelegt, dass ihre Trittunterstützung bis zu 45 km / h erreicht. Solche Elektrofahrräder können eine Nenn-Dauerleistung von über 250 Watt (Straßenverkehrsordnung) oder über 600 Watt Fahrleistung (Straßenverkehrsordnung) aufweisen.
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Neue Verkehrsregeln für Fahrräder und E-Bikes
Was darf man beim Radfahren mit dem Smartphone machen? Ist Alkohol am Lenker erlaubt? Müssen Radler unbedingt auf dem Radweg fahren, wenn es einen gibt? Hier gibt’s wichtige Regeln – die kaum einer kennt.
Aufgepasst: Überholende Autofahrer müssen jetzt innerorts mindestens anderthalb Meter zu Radfahrern halten, außerorts sogar wenigstens zwei Meter. Geht das nicht sofort und bildet sich eine Schlange von mindestens drei Autos, muss der Radfahrer Platz zum Überholen machen. Bild: fotohansel – stock. adobe. com
Berlin. Manche Verkehrsregeln für Radler sind ganz anders, als viele denken. Das kann teuer werden, wenn man beispielsweise bei einem Unfall eine Teilschuld zugesprochen bekommt. Stephanie Krone vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club in Berlin erklärt Vorschriften, bei denen sowohl Radler als auch Autofahrer erfahrungsgemäß oft falsch liegen.
Welche besonderen Regeln jeder Radfahrer kennen muss, lesen Sie im Folgenden.
Wer hat Vorfahrt am Zebrastreifen?
Klar, Fußgänger auf dem Zebrastreifen haben Vorrang, Autos müssen also halten und die Leute über die Straße lassen. Das gilt aber nicht für Radler, die den Zebrastreifen überqueren – jedenfalls nicht, solange sie fahren. Radfahrer müssen also warten, bis die Autos vorbei sind. Alternative: Absteigen. Wer den Drahtesel nämlich über den Zebrastreifen schiebt, gilt als Fußgänger und hat deshalb Vorrang.
Was gilt inzwischen beim Überholen?
Viele Radler ärgern sich über Autofahrer, die so eng überholen, dass die Hose fast die Autotür putzt. Zu Recht, denn das ist nicht nur gefährlich, sondern auch verboten. Nach einer Neuregelung der Straßenverkehrsordnung ist nämlich innerorts ein Mindestabstand von eineinhalb Metern Pflicht, außerorts sogar von zwei Metern. In der Praxis muss der Autofahrer also die Spur wechseln.
Geht das nicht, muss er eben so lange hinter den Fahrrädern herzuckeln, bis er gefahrlos vorbeikommt. Bildet sich dadurch eine Autoschlange von mindestens drei Fahrzeugen, muss der Radfahrer aber bei der nächsten passenden Möglichkeit so weit zur Seite fahren beziehungsweise Platz machen, dass die Autos überholen können.
Ist Alkohol am Lenker erlaubt?
Dass Alkohol und Autofahren nicht zusammenpassen, ist bekannt. Viele wissen jedoch nicht, dass das auch beim Radfahren gilt. Nach einer exzessiven Party mit dem Drahtesel nach Hause zu fahren, ist also absolut nicht angesagt. Ab 0,3 Promille machen sich Radler nämlich strafbar, wenn sie das Bike ganz offensichtlich nicht mehr unter Kontrolle haben oder sogar einen Unfall bauen.
Ab 1,6 Promille kassieren sie sogar zwei Punkte in Flensburg und eine deftige Geldstrafe. Außerdem muss man zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), im Volksmund „Idiotentest“ genannt. In solchen Fällen droht übrigens nicht nur der Entzug des Führerscheins, sondern außerdem sogar ein Radfahrverbot.
Darf man Musik per Kopfhörer lauschen?
Auf der Radtour Musik zu hören, ist an sich nicht verboten, genauso wenig wie das Tragen von Kopfhörern. Man darf sie aber nicht so laut aufdrehen, dass man Umgebungsgeräusche nicht mehr wahrnimmt, beispielsweise Motorgeräusche, Klingeln oder Zurufe. Wer wegen der Kopfhörer zu wenig hört, kann bei einem Unfall eine Teilschuld zugesprochen bekommen.
Studien zeigen aber sowieso, dass Ablenkung aus dem Kopfhörer selbst bei moderater Lautstärke die Reaktionsgeschwindigkeit um bis zu 50 Prozent verringert. Ob es der Musikgenuss wert ist, dass man dadurch vielleicht zu spät reagiert und schwer verletzt im Krankenhaus landet, muss jeder selbst entscheiden.
Im Sattel am Handy rumhantieren – ist das okay?
Das Handy am Ohr ist nicht nur im Auto, sondern auch auf dem Sattel verboten, ebenso wie „mal schnell“ eine Whatsapp schicken oder gar ein Selfie schießen. Wer erwischt wird, zahlt 55 Euro. Okay ist die Nutzung des Telefons aber, wenn es mit einer speziellen Halterung so befestigt ist, dass der Radler beide Hände frei hat. Dann ist es beispielsweise erlaubt, per Navi den Weg zu finden.
Auch telefonieren ist dann in Ordnung, entweder laut schreiend über die Freisprechfunktion oder per Headset. Trotzdem muss man das Verkehrsgeschehen natürlich weiter voll im Blick behalten. Wer durch das Handy zu sehr abgelenkt ist, hat bei einem Unfall unter Umständen eine Teilschuld.
Dürfen Radler nebeneinander fahren?
Auch wenn es manche Autofahrer in den Wahnsinn treibt: Radler müssen nicht unbedingt hintereinander, sondern dürfen auch zu zweit nebeneinander fahren, wenn sie den Verkehr nicht behindern und heranfahrende Autos sie problemlos überholen können. So steht es ausdrücklich in der Straßenverkehrsordnung.
Für Gruppen ab 16 Personen sind Zweierreihen sowieso sinnvoll, weil so ein Pulk leichter zu überholen ist als eine endlose Reihe von einzelnen Radfahrern. In ausgewiesenen Fahrradstraßen dürfen noch mehr als zwei Fahrer parallel fahren.
In der Praxis muss man auf normalen Straßen aber trotzdem meist hintereinander fahren, weil man sonst den Verkehr behindert. In verkehrsberuhigten Zonen und auf Fahrradstraßen dagegen geht es praktisch immer nebeneinander, weil Autofahrer hier sowieso nicht überholen dürfen.
Muss man unbedingt den Radweg benutzen?
Nicht jeder Radweg muss benutzt werden, auch wenn sowohl Radler als auch Autofahrer das oft glauben. Pflicht ist das nämlich nur, wenn er durch das Radweg-Schild mit dem weißen Drahtesel auf blauem Grund gekennzeichnet ist (ein Fahrradsymbol auf der Straße reicht nicht).
Selbst bei dieser Beschilderung dürfen Radler trotzdem manchmal auf der Straße fahren: Immer dann nämlich, wenn der Radweg objektiv unbenutzbar oder unzumutbar ist. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn er durch Schlaglöcher und aufbrechende Wurzeln zum Hindernislauf wird, wenn er im Winter total vereist ist oder parkende Autos oder Baustellen das Durchkommen unmöglich machen.
In solchen Situationen kommt es aber immer auf den Einzelfall an. Dass man als sportlicher Rennradfahrer auf dem Radweg nicht schnell genug ist und sich deshalb die Trainingszeit versaut, ist dagegen kein Argument.
Https://www. aktiv-online. de/ratgeber/verblueffende-verkehrsregeln-fuer-fahrradfahrer-1033