Gut zu wissen – für radler in augsburg

Wann darf ich durch die Fußgängerzone fahren? Auf welchen Wegen habe ich freie Fahrt? Und wo gibt’s das passende Rad?

Fahrrad kaufen, leihen oder ersteigern: Fahrradgeschäfte und Verleihstationen sind in der Digitalen Fahrradkarte markiert. Informationen zum Verleihsystem gibt es auch hier. Einige Fahrradläden bieten regelmäßig Gebrauchträder-Flohmärkte an.

Die Stadt Augsburg versteigert gefundene Räder: Zu den Versteigerungs-Terminen von Fundrädern.

In der Augsburger Fußgängerzone gilt: Von 11 bis 20:30 Uhr muss geschoben werden. Das gilt in der Annastraße, Philippine-Welser-Straße, Martin-Luther-Plaz und in der Steingasse. Wer trotzdem fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Ab 20:30 Uhr und vor 11 Uhr darf in der Fußgängerzone mit angepasster Geschwindigkeit gefahren werden. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf alle Fußgänger und ggf. auch den Lieferverkehr.

Hier bitte immer absteigen und schieben: Stadtmarkt, Rathausplatz und Gehwege.

Hier darf immer in Schrittgeschwindigkeit und mit besonderer Rücksicht auf Fußgänger gefahren werden: Königsplatz, Bgm.-Fischer-Straße und kurze Maximilianstraße.

Fahrräder in Bus und Tram: Von 9 bis 15 Uhr, ab 18:30 Uhr, an Wochenenden und an Feiertagen dürfen Räder mitgenommen werden – in Combino-, CityFlex-Straßenbahnen und Mercedes Citaro Bussen. Ein Piktogramm kennzeichnet die jeweiligen Bussen und Straßenbahnden, in denen die Radmitnahme erlaubt ist. Für den Transport des Rads muss ein Ticket gelöst werden. Infos stehen hier.

Https://www. augsburg. de/buergerservice-rathaus/verkehr/radverkehr/gut-zu-wissen

Geh – und Radweg: Wer ihn benutzen darf

Fußgänger und alle Verkehrsteilnehmer mit besonderen Fortbewegungsmitteln wie zum Beispiel Tretrollerfahrer und Inlineskater gehören auf den Gehweg. Sie werden rechtlich wie Fußgänger behandelt und müssen daher den Gehweg mit angepasster Geschwindigkeit benutzen.

Fußgänger können ein Fahrrad auf dem Gehweg schieben, soweit sie damit den Fußgängerverkehr nicht erheblich behindern, ansonsten müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen.

Gehweg meistens nicht für Radfahrer

Radfahrer dürfen nicht auf den Gehweg. Ausnahmen gibt es bei Kindern. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen diese mit dem Fahrrad auf den Gehweg. Sie dürfen also nicht auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen fahren.

Ab dem vollendeten achten Lebensjahr bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie Gehwege benutzen, das heißt, sie haben die Wahl zwischen Gehweg, Fahrbahn und nicht benutzungspflichtigen Radwegen.

„Radfahrer frei“ – was gilt nun?

Das Radfahren auf Gehwegen kann jedoch mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ zugelassen sein. Radfahrer müssen dann jedoch Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Durch das Schild sind sie nicht verpflichtet, den Gehweg zu nutzen, sie dürfen also auch auf der Fahrbahn fahren.

Radfahrer müssen einen Radweg benutzen, wenn das ausdrücklich durch eines der drei blauen Radwegschilder gekennzeichnet ist. Die drei entscheidenden Schilder: weißes Fahrrad auf blauem Grund (Z 237), blaues Fahrradschild mit weißer Linie quer (Z 240) oder senkrecht (Z 241).

Kleine, aber wichtige Unterschiede

Trennt eine weiße Linie senkrecht das Radwegschild (Z 241), dann müssen Radfahrer die eine Seite und Fußgänger die andere Seite des Weges benutzen. Ist das blaue Schild quer geteilt (Z 240), zeigt es einen gemeinsamen Geh – und Radweg an. Dann ist er auch für Radfahrer benutzungspflichtig.

Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h gelten als Fahrräder und dürfen die Radwege benutzen. Mofas dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften auf einen Radweg, ohne dass das zusätzlich beschildert ist – innerorts nur dann, wenn es ein Zusatzschild erlaubt.

Der Hund darf beim Radler an die Leine

Für alle Radfahrer gilt ein Rechtsfahrgebot. Den Radweg auf der linken Seite dürfen sie nur benutzen, wenn das durch ein Schild zugelassen ist. Sonst müssen sie rechts auf der Fahrbahn fahren. Der Gehweg ist keine Alternative.

Https://www. t-online. de/auto/recht-und-verkehr/id_78315438/geh-und-radweg-wer-ihn-benutzen-darf. html

Darf man auf Gehwegen radeln

Gut zu wissen – für radler in augsburg

Doch. Sie dürfen, nur tragen sie eine Mitschuld, wenn sie dabei von einem Auto angefahren werden. Es sei denn, sie schieben oder rollen mit nur einem Fuß auf dem Pedal stehend und dem andren Bein auf derselben Seite im Roller-Modus. Achtung: Vorrang vor den Autofahrern haben sie nicht! (Den haben nur die Fußgänger an Zebrastreifen.)

Nein. Sie dürfen nur dann auf dem Gehweg fahren, wenn dieser ausdrücklich per Schild für Radfahrer freigegeben ist. Außerdem ist das Fahren auf Fahrbahnen sicherer für Radfahrer. Denn nur dann sehen einen die Autofahrer auch, wenn sie beispielsweise nach rechts abbiegen. Die meisten Unfälle erleiden Radfahrer, weil sie selbst geradeaus wollen, ein Autofahrer aber abbiegt. Wer dem Autofahrer vom Gehweg oder vom Radweg (der auf dem Gehweg liegt) vor den Kühler fährt, zieht meist den Kürzeren.

Gut zu wissen – für radler in augsburg
Flucht auf den Gehweg nicht erlaubt und unnötig

3. Radfahrer müssen möglichst nah am Straßenrand fahren.

Nein. Sie dürfen und sollten soviel Abstand von parkenden Autos halten, dass eine plötzlich augehende Tür sie nicht stoppt (ca. 1 Meter) und vorm Bordstein soviel, dass sie nicht durch jeden Gulli rasseln oder Gefahr laufen, mit dem Pedal am Bordstein hängen zu bleiben (ca. 80 cm).

4. Radfahrer müssen sich an der Ampelschlange hinten anstellen.
Nein. Ein Radfahrer darf vorsichtig und ohne Außenspiegel abzuschlagen rechts an den Autos vorbei ganz nach vorn fahren. (Auch wenn manche Autofahrer das zu verhindern suchen, in dem sie rechts ran fahren. Dann muss man halt warten.) Radler sollten sich an Ampeln stets so aufstellen, dass der Autofahrer links daneben, sie sehen kann. Sich rechts neben die Beifahrertür zu stellen und sich dann zu beschweren, wenn der Autofahrer einen beim Rechtsabbiegen umnietet, ist nicht fair. Man war für den Autofahrer praktisch unsichtbar.

Doch. Sie dürfen nur kein Auto behindern. Das nachfolgende Auto behindern zwei Radler nebeneinander aber tatsächlich nicht mehr als einer, denn der Autofahrer muss zum Überholen auch eines einzelnen meist sowieso auf die Gegenfahrbahn. Auf Fahrradstraßen dürfen sie sowieso nebeneinander fahren. Da haben sie überall Vorrang vor Autofahrern. Und in Pulks von mindestens 16 Fahrern dürfen sie sogar als Gruppe über die Ampel radeln (also auch die hinteren, wenn schon rot ist).

6. Radler dürfen alle Einbahnstraßen in Gegenrichtung befahren.
Nein. Es muss unter dem Einfahrt-verboten-Schild ein Schild „Radfahrer frei“ hängen. Nur dann darf ein Radler den Autofahrern entgegen radeln, denn nur dann haben die Autofahrer an ihrer Einfahrt in die Einbahnstraße den Hinweis gesehen, dass ihnen Radfahrer entgegenkommen.
7. Radfahrer müssen einen Helm tragen.

Nein. Im Einzelfall rettet er den Radler bei einem Sturz vielleicht vor einer schweren Schädel-Hirn-Verletzung, doch die Gefahren sind für Fußgänger und Autofahrer statistisch gesehen größer, an einer Kopfverletzung zu sterben.

8. Radfahrer müssen den Radweg benutzen.
Ja. Aber ein Radweg ist nur das, wo auch das blaue Schild mit dem Radsymbol steht. Echte Radwege sind von der Fahrbahn getrennt, im Idealfall nur durch einen Bordstein. Manchmal befinden sie sich auf einem Gehweg, manchmal sogar durch einen Grünstreifen getrennt parallel zur Fahrbahn.
Manchmal müssen sich Radler den Platz auch mit den Fußgängern teilen und sich mit ihrer Geschwindigkeit dann nach den Fußgängern richten. Radwege müssen nur dann nicht benutzt werden, wenn sie weit weg von der Fahrbahn liegen (mehr als 5 Meter) und wenn sie nicht in die Richtung führen, in die man will. Oder wenn sie auch langsam nicht befahrbar sind (kaputt, verschneit, vollgestellt oder von Massen von Fußgängern begangen). Alles andere, wo uns auf der Fahrbahn ein Radpitktogramm begegnet, können wir befahren, müssen es aber nicht.
Radwege neben oder auf dem Gehweg gelten als gefährlich für Radler, weil Autofahrer den Radfahrer beim Abbiegen nicht rechtzeitig sehen. Die meisten Unfälle, die ein Radler erleidet sind solche, wo er geradeaus will, ein Autofahrer aber abbiegt. Besser sind Radstreifen auf der Fahrbahn.

9. Kopfhörer sind auf dem Rad verboten.
Nein, aber man muss noch hören, was um einen herum passiert (beispielsweise das Martinshorn oder eine Stadtbahn). Besser ist es, man fährt nicht mit Kopfhörern.

Nein. Definitiv nicht. Total verboten. Kostet Strafe. Ist saugefährlich. Es gilt dasselbe wie beim Autofahren. Bei der Fahrt darf kein Handy in der Hand gehalten werden. Freisprechanlage ist erlaubt.

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11. Ein Radler darf keinen Hund mitnehmen.
Doch, darf er. Allerdings sollte zur eigenen Sicherheit die Leine in der Hand halten und auch nicht ums Handgelenk schlingen. Sie sollte nicht am Rad festgemacht sein.

12. Beim Abbiegen muss man die ganze Zeit den Arm rausstrecken.
Nein, muss man nicht. Vor allem auf abschüssigen Strecken könnte man dann nicht mehr wirkungsvoll bremsen. Ein Radfahrer muss seinen Richtungswechsel deutlich anzeigen, aber nicht während des gesamten Abbiegevorgangs.

13. Radfahrer dürfen über rote Ampeln fahren. Nein! Rote Ampeln gelten. Seit 2017 müssen Radfahrende auf ihren Routen und Radwegen allerdings eigene Fahrradampeln haben, also solche mit dem Radzeichen auf der Streuscheibe. Sind die nicht vorhanden, müssen sie sich nach den parallelen Ampeln für den Autoverkehr richten. Fußgängerampeln (solche auf denen nur das Fußgängerzeichen zu sehen ist) gelten nicht mehr für Radfahrende. Das wird gefährlich, wenn Fußgänger schon Rot haben, die Autos aber noch Grün und Radler also bei Fußgängerrot über die Querstraße radeln. Abbiegende Autofahrer sehen, dass die Fußgänger schon Rot haben und rechnen nicht mehr mit Radfahrern. Alle Städte müssen deshalb dort eine Radzeichen auf die Streuscheiben machen, was aber beispielsweise in Stuttgart 2017 noch nicht vollzogen ist.
Bei Autorot über die Gehwegecke abkürzen gilt bei der Polizei als Rotlichtverstoß, wenn der Gehweg nicht für Radler freigeben ist. (Eine Rotlichfahrt kostet übrigens 100 Euro.)

Https://dasfahrradblog. blogspot. com/p/13-irrtumer. html? m=1

Das sagt die Verkehrsordnung

Gut zu wissen – für radler in augsburg

Wo soll man als Radler fahren? Der Gehweg ist gefährlich, auf der Straße herrscht Verdrängungswettbewerb und viele Radwege sind unzumutbar. Radfahrer haben es wahrlich nicht leicht. Wir klären Sie über die Rechtslage auf.

Auf der Straße abgedrängt, auf dem Gehweg nach dem Klingeln angeraunzt – Radfahrer trainieren sich neben kräftigen Waden auch ein dickes Fell an. Über kaum etwas streiten sie mit Autofahrern und Fußgängern so leidenschaftlich wie über die korrekte Aufteilung des Verkehrsraums. Und es ist erstaunlich, wie viel schutzblechdünnes Halbwissen darüber kursiert, wann man auf zwei Rädern über welchen Untergrund rollen darf. Zeit, das Vorderlicht anzuknipsen und Helligkeit ins Dunkel zu bringen. Das Wichtigste zuerst: Generell sind Radwege laut § 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur dann benutzungspflichtig, wenn sie durch ein rundes Schild – weißes Fahrrad auf blauem Grund – gekennzeichnet sind. Fehlt dieses Schild, steht es Radfahrern frei, die Straße zu benutzen.

In diesen Fällen darf der Fußweg von Radfahrern benutzt werden

Es gibt zudem zwei Ausnahmen, bei denen ein benutzungspflichtiger Radweg sogar ignoriert werden darf. Erstens: Er ist objektiv nicht benutzbar. „Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn er vereist, von Pflanzen überwuchert oder von falsch geparkten Autos blockiert ist“, heißt es auf der Homepage des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC). Zweitens: Radfahrer, die im Verbund ab 16 Leuten unterwegs sind, dürfen gemäß § 27 der StVO immer auf der Straße fahren – und das sogar nebeneinander.

Kommen wir zum Fußweg: Er ist grundsätzlich, der Name lässt es erahnen, nur für Fußgänger da. Verkehrsteilnehmer mit besonderen Fortbewegungsmitteln, beispielsweise Inlineskatern, dürfen ihn ebenfalls benutzen. Radfahrer nicht – es sei denn, sie steigen ab und schieben. Eine Ausnahme stellen Kinder dar. Bis zu ihrem achten Geburtstag müssen sie sogar auf dem Bürgersteig fahren. Das galt lange nicht für ihre Eltern. Sie mussten ihrem Nachwuchs vom Radweg oder der Straße aus Kommandos zurufen. Wie impraktikabel das war, sah schließlich auch das entsprechende Ministerium ein und änderte im Dezember 2016 die StVO. Seitdem gilt: Aufsichtspersonen ab 16 Jahren dürfen Kinder bis acht Jahre auf dem Fußweg fahrend begleiten. Kinder, die ihr achtes Lebensjahr vollendet haben, dürfen bis zu ihrem zehnten Geburtstag wählen, ob sie den Gehweg, die Fahrbahn oder den Radweg nutzen möchten.

Achten Sie auf die Verkehrsschilder!

Keine Regeln ohne Ausnahmen – das gilt auch beim Fußweg: Das Schild mit der Aufschrift „Radfahrer frei“ erlaubt Bikern die Benutzung des Gehwegs, allerdings müssen sie besondere Vorsicht gelten lassen. Darüber hinaus gibt es geteilte Verkehrsräume für Radfahrer und Fußgänger: Ein blaues, rundes Schild, auf dem ein Fahrrad und Fußgänger durch eine horizontale Linie voneinander getrennt sind, erlaubt beiden Gruppen die Benutzung über die volle Breite. Verläuft der Strich vertikal, ist der Weg in zwei Bereiche geteilt.

Tatsächlich machen es die vielen Sonderreglungen allen Verkehrsteilnehmern nicht gerade leicht, den Blutdruck niedrig zu halten. Schließlich sind wir gerade im Verkehr so gepolt, dass wir drauflosbrüllen, wenn wir uns in unseren Rechten verletzt fühlen. Gut, wenn man dann die richtigen Argumente hat. Diese Seite darf ausgeschnitten, einlaminiert und an randalierende Verkehrsraum-Mitbewerber weiter gegeben werden.

Https://www. autobild. de/artikel/buergersteig-radweg-strasse-wohin-als-radfahrer-21353329.html

Darf ich auf dem Gehweg Fahrrad fahren?

Ich habe eine Schwerbehinderung von 90%.Darf ich auf dem Gehweg Fahrrad fahren?

6 Antworten

Gut zu wissen – für radler in augsburg

Nur Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen auf dem Gehweg fahren

Gut zu wissen – für radler in augsburg

Nein. Auf dem Gehweg haben fahrende Räder nichts zu suchen.

Gut zu wissen – für radler in augsburg

Ein Schwerbehinderter mit Auto darf schließlich auch nicht auf dem Radweg fahren.

Die Regeln gelten für das Fahrzeug und nicht den Gesundheitszustand der Person der ein Fahrzeug betreibt.

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Der GdB wird nicht in Prozenten Angegeben

Darf ich dann als Rollstuhlfahrer und einem GdB von 100 und aG auf der Straße rollen, oder wie?

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Nein. Das hat mit Behinderung nichts zu tun

Es heißt Gehweg, weil darauf gegangen wird

Alles was nicht zu Fuß ist:

Straße oder Fahrradweg

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Es ist kein ausgeschilderter Fahrradweg. Ordnungsamt hat bei uns die ganze Woche kontrolliert. 45€ Strafe weil ich auf dem Gehweg mit Fahrrad unterwegs war. Das war 30m vor meiner Haustür. Muss ich wirklich absteigen, wenn ich zu meiner Haustür möchte und von der Straße komme?

Https://www. finanzfrage. net/g/frage/darf-ich-auf-dem-gehweg-fahrrad-fahren

Mythen rund ums Radfahren: Das ist erlaubt, das ist verboten

Gut zu wissen – für radler in augsburg

Was dürfen Radfahrer und was ist verboten. Darüber gibt es immer wieder Ärger. Wir verraten Ihnen was Sie auf und mit dem Zweirad beachten müssen.

Radfahren boomt: Viele haben das Zweirad nicht nur als Freizeitspaß wieder für sich entdeckt, sondern nutzen es auch als Verkehrsmittel im Alltag.

Doch welche besonderen Regeln müssen Fahrradfahrer im Straßenverkehr beachten und welche rechtlichen Missverständnisse gibt es? Folgende Informationen des ADAC helfen, die eigenen Kenntnisse aufzufrischen:

Welche Ampel gilt für Radfahrer?

Regelt keine eigene Fahrradampel den Verkehr, müssen sich die Radler nach der Ampel für den Fahrverkehr richten. Es gibt auch kombinierte Lichtzeichen für Fußgänger und Radverkehr. Aber egal, über welche rote Ampel der Radler saust, er Riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Dauert die Rotphase schon länger als eine Sekunde, sind sogar 100 Euro fällig.

Müssen Radler den Fahrradweg benutzen?

Ja – und zwar immer dann, wenn die blauen Verkehrszeichen „Radweg“ (Zeichen 237), Gemeinsamer Geh – und Radweg“ (240) oder „Getrennter Rad – und Gehweg“ (241) den rechts der Fahrbahn verlaufenden Weg markieren. Das gilt entgegen weitläufig verbreiteter Meinung auch für Sportler auf Rennrädern. Nicht beschilderte Wege auf der rechten Seite müssen Radler nicht nutzen, dürfen es aber.

Wer nicht auf einem als benutzungspflichtig ausgeschilderten Radweg fährt, riskiert eine Verwarnung von 20 Euro – ebenso, wer gegen die Fahrtrichtung radelt.

Einen links der Fahrbahn verlaufenden Radweg dürfen Radler in falscher Richtung nur nutzen, wenn das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ (1022-10) ihn dafür freigibt. Sind dort allerdings die genannten Schilder 237, 240 oder 241 in der Gegenrichtung vorhanden, Müssen sie ihn sogar befahren.

Dürfen Radler verkehrt herum in die Einbahnstraße fahren?

Entgegen der Fahrtrichtung dürfen Radler Einbahnstraßen nur befahren, wenn das Zeichen „Radverkehr frei“ (1022-10) es ihnen explizit erlaubt. Besondere Schilder machen dann Autofahrer manchmal auf die Radler aus ungewohnter Richtung aufmerksam.

Wer darf auf dem Gehweg radeln?

In der Regel haben Radfahrer auf dem Gehweg nichts verloren. Ausnahmen: Wenn zum Beispiel das Schild „Radverkehr frei“ einen Gehweg oder eine Fußgängerzone freigibt. Dann gilt aber Schrittgeschwindigkeit. Wer verbotenerweise auf dem Fußweg radelt, Zahlt in der Regel 15 Euro.

Kinder bis zum achten Lebensjahr dagegen müssen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Ausnahme: Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, dürfen Kinder unter acht Jahren diesen Radweg benutzen. Zwischen acht und zehn Jahren ist ihnen freigestellt, ob sie auf dem Gehweg fahren wollen. Sie können alternativ aber auch bereits einen Fahrradweg oder die Straße nutzen.

Eltern oder andere geeignete Begleitpersonen dürfen Kinder auf dem Gehweg mit dem Rad begleiten. Das gilt allerdings nur für Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr, teilt der ADAC mit.

Dürfen Radler vor Ampeln rechts an den Autos vorbeifahren?

Bildet sich vor einer roten Ampel eine Autoschlange, dürfen Radler übrigens rechts daran vorbei nach vorn. Allerdings Nur auf dem rechten Fahrstreifen und dann, wenn Radler einen seitlichen Abstand von mindestens einem Meter einhalten können.

Müssen Radler beim Abbiegen Handzeichen geben?

Ja, sie müssen das ankündigen, während des Abbiegens selbst brauchen sie aber kein Zeichen mehr geben. Wer abbiegt, ohne das rechtzeitig und deutlich angezeigt zu haben, Riskiert Bußgelder zwischen 10 und 35 Euro.

Dürfen Radler freihändig fahren?

Nein, das kann mit fünf Euro Bußgeld geahndet werden.

Darf ich auf dem Fahrrad telefonieren?

Ja, allerdings nur, wenn das Mobiltelefon dafür nicht aufgenommen wird. Das gilt auch für jede andere Anwendung wie etwa das Navigieren. Ansonsten kann das 55 Euro kosten, wenn die Polizei den Telefonierenden erwischt.

Kopfhörer auf dem Fahrrad – erlaubt oder verboten?

Erlaubt ja, aber nur dann, wenn das Musikhören das Hörvermögen Nicht so beeinträchtigt, dass man den Straßenverkehr nicht mehr wahrnehmen kann. Das wäre dann nicht nur gefährlich, sondern kann auch ein Bußgeld von 10 Euro bedeuten.

Https://www. tz. de/auto/was-radler-duerfen-und-was-nicht-zr-10021536.html

Darf man auf Gehwegen radeln

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Fahrradstraße (Foto: Stadt Ingolstadt / Rössle)

Die gängigsten Missverständnisse im Radverkehr

Regelmäßig kommt es im Straßenverkehr zu Konflikten zwischen Autofahrern, Radlern und Fußgängern. Manchmal fehlt es nur am Wissen über die entsprechenden Regelungen. Deshalb hier ein paar Informationen.

1. Fahrradstraßen

Eine Fahrradstraße ist eine Straße, die hauptsächlich für den Radverkehr vorgesehen ist. Sie wird mit dem Zeichen 244.1 beschildert. Man unterscheidet zwischen echten und unechten Fahrradstraßen. In Ingolstadt gibt es ausschließlich letztere, das heißt der Kfz-Verkehr wird durch ein Zusatzzeichen zugelassen, darf den Radverkehr aber weder gefährden noch behindern. Das heißt auch, die Autofahrerinnen und Autofahrer dürfen nicht drängeln, wenn Radelnde nebeneinander fahren, was auf Fahrradstraßen ausdrücklich erlaubt ist. Man könnte auch sagen, der Kfz-Verkehr ist Gast auf einer Fahrradstraße. Für alle dort fahrenden Fahrzeuge gilt höchstens Tempo 30.

2. Verkehrsberuhigter Bereich

In einem verkehrsberuhigten Bereich – umgangssprachlich Spielstraße genannt – herrscht für alle Verkehrsteilnehmenden Schrittgeschwindigkeit. Das gilt auch für den Radverkehr. Der Fußverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden; wenn nötig muss gewartet werden. Mit dem plötzlichen Auftauchen spielender Kinder oder von Fußgängerinnen und Fußgängern ist jederzeit zu rechnen.

3. Die unterschiedlichen Beschilderungen von Geh – und Radwegen

Es kommt auch immer wieder zu Missverständnissen in Bezug auf die Benutzung von Rad – und Gehwegen.

Auf Flächen, die mit dem Zeichen 237 (Radweg), 241 (Getrennter Geh – und Radweg) oder 240 (Gemeinsamer Geh – und Radweg) beschildert sind, gilt eine Radwegebenutzungspflicht.

Anders sieht es aus, wenn Flächen mit dem Verkehrszeichen 239 und dem Zusatz „Radfahrer frei“ beschildert sind. Dieser Zusatz erlaubt zwar das Radfahren, allerdings nur mit Schrittgeschwindigkeit. Fußgängerinnen und Fußgänger haben Vorrang vor dem Radverkehr. Dieser Zusatz ist nicht mit einer Benutzungspflicht zu verwechseln. Radlerinnen und Radler dürfen in diesem Fall auf dem Gehweg fahren, müssen dies aber nicht. Sie sollen auch auf der Fahrbahn radeln.

4. Roteinfärbungen von Radwegen an Kreuzungen und Einmündungen

In Ingolstadt sind aktuell Radwege an Einmündungen und Kreuzungsbereichen rot eingefärbt, bei denen eine erhöhte Aufmerksamkeit des Kfz-Verkehrs erforderlich ist. Die Stadt greift zu dieser Maßnahme nach Bekanntwerden von Konfliktsituationen.

Das wichtigste Regelwerk für den Radverkehr ist die ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen). In dieser findet sich dazu Folgendes: „Einfärbungen zwischen den Markierungen von Radverkehrsanlagen erfolgen aus Sicherheitsgründen nur an besonderen Konfliktbereichen, z. B. im Zuge gekennzeichneter Vorfahrtstraßen und an Knotenpunkten. Als Markierungsfarbe für Radverkehrsanlagen sollte Rot verwendet werden.“

Mit Rotmarkierungen sollte also sparsam umgegangen werden, da eine inflationäre Nutzung zu einer Verwässerung der Signalwirkung führen kann. Kritische Stellen würden eventuell nicht mehr als solche wahrgenommen.

5. Radeln durch die Fußgängerzone – Was ist in Ingolstadt erlaubt?

Die Ingolstädter Fußgängerzone ist besonders jetzt im Sommer gut mit Passanten gefüllt. In den Morgenstunden bis 10.30 Uhr und am Abend ab 20 Uhr dürfen Radelnde durch viele Straßen und Gassen der Fußgängerzone radeln. Dies ist erlaubt, da zum Zeichen 242.1 (Beginn einer Fußgängerzone) ein Zusatz angebracht ist. Dennoch muss der Radverkehr zu den erlaubten Zeiten besondere Rücksicht auf Fußgängerinnen und Fußgänger nehmen und darf sie weder gefährden noch behindern, wenn nötig muss er warten. Der Fahrverkehr darf höchstens Schrittgeschwindigkeit fahren.

6. Regelungen für S-Pedelecs

Immer mehr Pedelecs fahren auf Ingolstadts Radwegen. Dabei ist wichtig zu unterscheiden, welche Pedelecs dort überhaupt fahren dürfen. Die Elektromotoren von „normalen“ Pedelecs unterstützen bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Diese müssen auf benutzungspflichtigen Radwegen fahren. Anders sieht es bei S-Pedelecs aus. Die Funktionsweise ist zwar ähnlich zu der des „normalen“ Pedelecs, jedoch unterstützt der Elektromotor bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Deshalb gilt ein S-Pedelec nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad. Es darf daher keine Radwege benutzen, sondern auf der Fahrbahn fahren. Erkennen kann man die S-Pedelecs am Versicherungskennzeichen. Des Weiteren sind eine Betriebserlaubnis, Rückspiegel, Hupe und Seitenständer für S-Pedelecs vorgeschrieben.

Https://kommunalwirtschaft. eu/tagesanzeiger/detail/i57459/c140

Wie gut man mit dem Rad durch Wendlingen fährt

Wie kommt man in Wendlingen mit dem Rad von A nach B? Der Gemeinderat machte sich in seiner Klausurtagung darüber Gedanken. Mit Bürgermeister Steffen Weigel sind einige Radler die Wege auch abgefahren.

Sylvia Gierlichs Nürtinger Zeitung https://www. ntz. de/template/images/ntz-logo. svg 222 61
Veröffentlicht: 18.08.2023 – 05:00 Wie kommt man in Wendlingen mit dem Rad von A nach B? Der Gemeinderat machte sich in seiner Klausurtagung darüber Gedanken. Mit Bürgermeister Steffen Weigel sind einige Radler die Wege auch abgefahren.

Gut zu wissen – für radler in augsburg

Von der Lauterbrücke in die Olgastraße fährt man vorübergehend durch den Oberen Seeweg. Foto: Sylvia Gierlichs

Gut zu wissen – für radler in augsburg

Gut zu wissen – für radler in augsburg

Auch am vorderen Ende des Behrwegles kann es für Radler und Fußgänger knapp werden. Foto: Sylvia Gierlichs

Gut zu wissen – für radler in augsburg

Der Gehweg zur Unterführung wird verbreitert, die Schüler fahren künftig durch den Finkenweg zum Schulzentrum. Foto: Sylvia Gierlichs

WENDLINGEN. Radfahren macht Spaß. Es ist gesund. Doch mal ehrlich: Den ersten Schritt zu machen, sich aufs Rad zu schwingen und am Sonntagmorgen beim Bäcker die frischen Weckle zu holen, das kostet dann doch Überwindung. Dabei sind es gerade die kleinen Wege durch die Stadt, die helfen würden, den Autoverkehr durch die Stadt zu reduzieren und damit die Lebensqualität für alle Bürger zu erhöhen.

Dazu braucht man natürlich auch sichere Radrouten durch die Stadt. Am besten wäre es, wenn die dann noch miteinander verknüpft wären. Doch gibt es so etwas in Wendlingen? Gemeinsam mit Bürgermeister.

Https://www. ntz. de/wendlingen/artikel_mit-dem-rad-durch-wendlingen. html

Beinahe-Aufprall: Pedelecfahrer (32) wird bei Sturz verletzt

Beinahe-Aufprall: Pedelecfahrer (32) wird bei Sturz verletzt

Gut zu wissen – für radler in augsburg

Pedale und Akku: Damit ist man schnell unterwegs. An der Hönnetalstraße stellt sich dem Radfahrer ein Auto in den Weg.

Foto: Dirk Becker / WP

Lendringsen. Weil ein Auto auf dem Radweg stoppen muss, droht ein Radfahrer hineinzukrachen. Der Pedelecfahrer kann das verhindern, doch das hat seinen Preis.

Bei einem Beinahe-Zusammenprall mit einem Pkw auf der Hönnetalstraße ist am Samstagmittag ein 32-jähriger Pedelecfahrer leicht verletzt worden.

Autofahrer stoppt auf Rad – und Gehweg – Radler stürzt vor dem Hindernis

Aut dem Polizeibericht wollte der Autofahrer (21) aus Menden um 13.12 Uhr von einem Parkplatz aus auf die Hönnetalstraße fahren. Dafür musste er den Rad – und Gehweg überqueren. Weil ihn aber der Verkehr auf der Fahrbahn nicht sofort einfädeln ließ, musste der Autofahrer auf dem Rad – und Gehweg abstoppen und stehenbleiben. Der Unfallverursacher übersah bei alledem den von rechts kommenden Pedelecfahrer.

32-Jähriger trägt Verletzung am Handgelenk davon

Um einen Zusammenstoß mit dem Pkw zu vermeiden, musste der 32-Jährige sein Zweirad stark abbremsen. Bei diesem Bremsmanöver Stürzte der Radler und verletzte sich leicht am Handgelenk. Den entstandenen Sachschaden an dem Elektrobike beziffert die Mendener Polizei mit 200 Euro.

Https://www. wp. de/staedte/menden/beinahe-aufprall-pedelecfahrer-32-wird-bei-sturz-verletzt-id239291167.html

Radeln im Wald: Schmale Pfade sind tabu

Gut zu wissen – für radler in augsburg

Radeln und biken im schattigen Wald ist auf breiten Wegen erlaubt. Auf schmalen Pfaden und quer durch den Baumbestand zu fahren, ist aber tabu. Darauf weist das Forstamt des Bodenseekreises hin.

Damit die Natur geschont und das Zusammentreffen mit anderen Waldnutzenden nicht zur Gefahr wird, ist das Radfahren im Wald gemäß § 37 Abs. 3 Landeswaldgesetz nur auf mindestens zwei Meter breiten Wegen erlaubt. Kraftfahrzeuge, beispielsweise Motocrossräder, dürfen im Wald ohnehin nicht gefahren werden (§ 37 Abs. 4 Satz 1 Landeswaldgesetz).

Die Zwei-Meter-Regel für Räder und Bikes soll einerseits Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrenden vermeiden. Vor allem aber geht es darum, Flora und Fauna zu schützen. Denn das Radfahren abseits der Wege und auf einfachen Pfaden führt zu Erosion und dem Wegspülen des Waldbodens bei späteren Regengüssen.

Auch beunruhigt es die Tiere im Wald, wenn Mountainbikes durch ihre Rückzugsräume preschen. Das ist besonders problematisch, weil in dieser Jahreszeit viele Tiere mit der Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt sind und diese bei der „Flucht“ vor den Mountainbikern noch die Hilfe ihrer Eltern benötigen. Sind die Eltern gerade nicht in der Nähe, ducken sich die Jungtiere häufig nur weg und werden dann manchmal von den Sportlern übersehen.

Das Forstamt des Bodenseekreises appelliert deshalb an alle Waldbesucherinnen und – besucher, aufeinander Rücksicht zu nehmen und das Schutzbedürfnis der Tiere und Pflanzen des Waldes zu respektieren.

Https://www. wochenblatt-news. de/region-bodensee/friedrichshafen/radeln-im-wald-schmale-pfade-sind-tabu/

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