Elektro-Roller sollen die Mobilität fördern. Doch oft gibt es Ärger wegen falsch geparkter Fahrzeuge oder rücksichtslosen Verhaltens der Nutzer. Welche Vorschriften müssen eingehalten werden?
Gerade im Stadtverkehr sollen E-Scooter in Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine Alternative zum Auto sein. In vielen Städten bieten verschiedene Unternehmen die Fahrzeuge zum Ausleihen an. Um sie nutzen zu können, ist kein Führerschein notwendig. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Einen Helm zu tragen, ist keine Pflicht, wird aber empfohlen. Wie E-Roller verwendet werden dürfen, regeln die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge sowie die Straßenverkehrsordnung.
Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, die Roller nach Gebrauch so abzustellen, dass sie niemanden behindern oder gar gefährden. Im Alltag sieht das aber oft anders aus: So werden die E-Scooter häufig achtlos mitten auf dem Weg zurückgelassen. Dort sind sie ein Hindernis für Fußgänger, Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen, die teilweise auf die Straße ausweichen müssen. Sehbehinderte oder Blinde können über die Roller stolpern und stürze. Das Sicherheitsrisiko sei hoch, so der Blinden – und Sehbehindertenverein Hamburg. Es habe bereits schwere Verletzungen gegeben.
E-Roller richtig nutzen und abstellen
Damit solche Gefahren gar nicht erst entstehen, hat beispielsweise die Stadt Hannover auf Basis der Straßenverkehrsordnung eine Liste mit Regeln für E-Scooter erstellt, dazu zählen unter anderem:
- Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen sowie Straßen nutzen – Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu, außer es gibt eine gesonderte Freigabe. Fahren in Grünanlagen (zum Beispiel in Gärten, Wald, Parks, Uferbereichen) ist verboten. E-Scooter von Verleihern dürfen nicht an öffentlichen Fahrradständern zurückgelassen werden. Ein – und Ausgänge zu Gebäuden oder U – und S-Bahnstationen einschließlich der Aufzüge, Zugänge von Hochbahnsteigen und Bushaltestellen müssen freigehalten werden. Dasselbe gilt auch für Gehbereiche für Rollstuhlfahrende sowie Leitsysteme für Blinde und sehbehinderte Menschen. Sogenannte Überquerungsstellen wie Mittelinseln, Flächen an Ampeln oder Fußgängerüberwegen sowie Zufahrten zu Grundstücken müssen freigehalten werden. Zugänge zu Briefkästen, Parkscheinautomaten, Verteilerkästen, Bushaltestellen, Aufzügen und Auffahrten freihalten. E-Scooter nicht in Grünanlagen oder auf Grünstreifen abstellen (Brandgefahr durch heißen Akku). Fahrzeuge in der Regel längs – und nicht quer – zur Fahrtrichtung parken. Freie Flächen am Rand oder Nischen an öffentlichen Gebäuden nutzen. Extra ausgewiesene Abstellflächen für E-Scooter nutzen.
Für Fehlverhalten sind Bußgelder fällig
Behindern oder gefährden achtlos abgestellte E-Scooter andere Verkehrsteilnehmer, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Verleiher können entstehende Kosten auf die Nutzer umlegen. Fahren diese auf dem Gehweg, werden sie mit einem Bußgeld von 55 Euro belegt. Liegt dabei noch eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer vor, sind 70 Euro fällig. Der Bußgeldkatalog für E-Scooter verrät auch: Wer bei Rot über eine Ampel fährt, wird mit 60 Euro zur Kasse gebeten und bekommt einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Ist die Ampel länger als eine Sekunde rot, sind es sogar 100 Euro. Auch nebeneinander zu fahren, ist nicht gestattet und kostet 15 Euro Bußgeld. Wird jemand anderes dabei behindert oder gefährdet, sind es 20 beziehungsweise 25 Euro. Recht beliebt, aber verboten ist das Zu-zweit-Fahren auf dem E-Scooter, das kostet 10 Euro Bußgeld.
Promille-Grenze deutlich niedriger als beim Fahrrad
Für Radfahrer liegt die Promille-Grenze bei 1,6. Nutzer von E-Scootern müssen sich hingegen wie Autofahrer an die 0,5-Promille-Grenze halten. Ein striktes Alkoholverbot gilt – wie beim Auto – für Führerschein-Neulinge, die sich noch in der Probezeit befinden und Fahrer unter 21 Jahren. Wer in der Probezeit alkoholisiert E-Scooter fährt, muss mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre rechnen.
Wer zum ersten Mal gegen die 0,5-Promille-Grenze verstößt und dabei erwischt wird, dem drohen 500 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot von einem Monat kommt hinzu. Wer häufiger auffällig wird, wird härter bestraft, wie der Alkohol-Bußgeldkatalog vorsieht. Spätestens ab 1,1 Promille drohen eine Geld – oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Mögliche weitere Strafen sind ein bis zu sechsmonatiges Fahrverbot oder der Führerscheinentzug.
Mehrere Tausend E-Scooter in norddeutschen Städten unterwegs
In Hamburg gibt es laut Verkehrsbehörde etwa 17.000 Fahrzeuge. Um die Parksituation und Verkehrssicherheit zu verbessern, haben sich Stadt und Anbieter auf einige Maßnahmen verständigt. So wurden etwa bestimmte Bereiche definiert, in denen Roller nicht abgestellt werden dürfen. Wird der Roller auf einem Radweg oder mitten auf dem Fußweg stehengelassen, kann er von der Stadt entfernt werden. In diesem Fall wird eine Strafgebühr für den Verursacher fällig. Über die E-Mail-Adresse hamburg. escooter@gmail. com kann man sich über falsch abgestellte E-Scooter beschweren.
In Braunschweig stehen insgesamt mehr als 2.000 Fahrzeuge im Stadtgebiet zur Verfügung. Dort gibt es mehr als zwei Dutzend speziell für E-Scooter ausgewiesene Parkzonen. In Städten wie Wolfsburg, Salzgitter und Gifhorn verlangt etwa der Verleiher Tier einen Beweis per Foto-Upload, dass der Roller ordnungsgemäß abgestellt wurde. Erst dann wird die Roller-Miete beendet.
In Lübeck dürfen maximal 2.000 E-Scooter durch die Stadt rollen, die Stadt ließ die Anzahl begrenzen. Zudem wurden Parkverbotszonen eingerichtet. Auch Rostock hat mehrere Zonen eingerichtet, in denen keine E-Scooter geparkt werden dürfen. Diese Zonen werden in den Scooter-Apps angezeigt, das Abstellen ist dort nicht möglich. Wer sich über einen falsch abgestellten Scooter beschweren möchte, kann sich an die Mail-Adresse rostockescooter@googlegroups. com richten. Relativ streng bei E-Rollern ist Schwerin. Die Stadt hat eine Obergrenze von 300 E-Rollern festgeschrieben.
ZEIT ONLINE
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Radweg und Bürgersteig: Wo E-Scooter fahren dürfen – und wo nicht
Berlin (dpa/tmn) – Darf ich eigentlich mit dem E-Tretroller auf dem Bürgersteig fahren? Oder in der Fußgängerzone, wenn sie für Radler frei ist?
E-Scooter fahren legal nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Sie dürfen zudem getrennte und gemeinsame Geh – und Radwege nutzen, berichtet der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) im Rahmen einer Schwerpunktaktion.
Nur dann, wenn es solche Wege nicht gibt, dürfen die Tretroller auf der Straße fahren. Außerorts ist der Seitenstreifen der Fahrbahn zu nutzen. Tabu sind reine Gehwege und Fußgängerzonen. Das Schild „Radverkehr frei“ gilt nicht für die Tretroller – denn sie gelten nicht als Fahrräder. Nur das zusätzliche Schild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt E-Scooter auf beschilderten Gehwegen.
Im Rahmen der gemeinsamen Schwerpunktaktion“Wie kommst du an?“vom DVR und den Unfallkassen (UK) und Berufsgenossenschaften (BG) geht es unter anderem darum, wie Beschäftigte mit dem Einsatz oder der Kombination verschiedener Verkehrsmittel dazu beitragen können, Verkehrsunfälle zu vermeiden.
Hoverboard im Straßenverkehr: Wo dürfen Sie fahren?
Hoverboard: Welche Vorschriften gelten in Deutschland?
Darf man mit einem Hoverboard im Straßenverkehr fahren?
Beim Hoverboard handelt es sich eigentlich um ein selbstschreibendes Skateboard aus dem Science-Fiction-Film Zurück in die Zukunft II von 1989. Mittlerweile sind im Handel sogenannte E-Boards erhältlich, die gemeinhin auch als Hoverboard bezeichnet werden. Diese Gefährte verfügen über einen Elektroantrieb, lassen sich durch Gewichtsverlagerung steuern und erreichen je nach Hersteller Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 20 km/h.
Doch welche Vorschriften gilt es bei der Verwendung laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu beachten? Darf man mit dem Hoverboard auf der Straße/dem Gehweg fahren? Benötige ich eine Zulassung Für das Hoverboard? Ist ein Führerschein vorgeschrieben? Schreibt der Gesetzgeber fürs Hoverboard besondere Verkehrsregeln vor? Und welche Sanktionen können bei einem Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben drohen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Hoverboard im Straßenverkehr
Da der Gesetzgeber für E-Boards bzw. Hoverboards bislang keine Zulassung vorsieht, ist die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht gestattet. Daher ist mit dem Hoverboard das Fahren auf der Straße verboten, gleiches gilt auch für Radwege und Bürgersteige.
Wollen Sie oder Ihre Kinder mit einem Hoverboard fahren, ist dies in Deutschland nur auf einem abgeschlossenen Privatgelände erlaubt. Es handelt sich dabei also nicht um ein Fortbewegungsmittel, sondern eher um eine Aktivität für die Freizeit.
Nutzen Sie das Hoverboard im öffentlichen Straßenverkehr, kann dies sowohl eine Ordnungswidrigkeit als auch eine Straftat darstellen. Über die konkreten Tatbestände informiert diese Tabelle. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die Polizei das Gefährt beschlagnahmt.
Unterwegs mit dem Hoverboard: Wo darf ich fahren?
Darf man mit einem Hoverboard auf der Straße/dem Bürgersteig fahren?
Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr gelten in Deutschland zahlreiche Vorschriften. So muss ein Hoverboard grundsätzlich der StVO, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) entsprechen. So heißt es unter § 16 StVZO, dass Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h über eine Zulassung verfügen müssen.
Aufgrund der Antriebsart käme grundsätzlich eine Zulassung gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) infrage, die bereits für E-Scooter und Segways gilt. Um aufgrund dieser Verordnung mit dem Hoverboard auf der Straße fahren zu dürfen, müsste das Gefährt allerdings unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 und maximal 20 km/h Lenk – oder Haltestange Nenndauerleistung von maximal 500 bzw. 1.400 Watt maximale Maße von 2.000 mm x 700 mm x 1.400 mm maximales Gewicht 55 kg (ohne Fahrer) zwei voneinander unabhängigen Bremsen Beleuchtungseinrichtungen Klingel hinten
Anhand dieser Anforderungen ist es aktuell in Deutschland Nicht möglich, dass ein Hoverboard eine Zulassung als Elektrokleinstfahrzeug erhält. Alternative Optionen sehen die Gesetze momentan nicht vor, weshalb das Hoverboard im Straßenverkehr nicht erlaubt ist. Das Fahren ist somit sowohl auf der Straße als auch auf dem Gehweg untersagt und kann Sanktionen nach sich ziehen.
Wann werden Hoverboards legal?
Mit Blick auf die aktuelle Gesetzeslage ist es Eher unwahrscheinlich, dass der Gesetzgeber beim Hoverboard das Fahren im Straßenverkehr erlaubt. Denn die Geräte erfüllen die die geltenden Anforderungen zur Verkehrssicherheit.
Mit dem Hoverboard im Straßenverkehr fahren: Welche Strafe droht?
Was droht, wenn ich unerlaubt ein Hoverboard im Straßenverkehr nutze?
Da es den futuristischen Gefährten an einer Zulassung fehlt, ist der EInsatz im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Doch was ist, wenn das Hoverboard dennoch zum Fahren genutzt wird? In Deutschland erlaubt der Gesetzgeber die Verwendung nur auf Privaten Grundstücken, wer gegen diese Vorgabe verstößt, muss mit Sanktionen rechnen.
So droht laut Bußgeldkatalog für das Fahren ohne Zulassung ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Fahranfänger in der Probezeit sollten zudem bedenken, dass es sich bei diesem Tatbestand um einen A-Verstoß handelt, der eine Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich ziehen kann.
Wird ein Hoverboard im Straßenverkehr durch Kinder, Jugendliche oder andere Personen genutzt, müssen die Besitzer ebenfalls mit Sanktionen rechnen. Denn der Bußgeldkatalog sieht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro vor, wenn diese das Fahren ohne Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr Anordnen oder zulassen.
Das unerlaubte Fahren mit dem Hoverboard kann zudem als Straftat gewertet werden. Laut einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 17. November 2016 (412 Cs – 100 Js 7810/16 – 2016/16) ist ein solches Fehlverhalten als Verstoß gegen die Versicherungspflicht zu ahnden und zog im entsprechenden Fall eine Geldbuße von 450 Euro (15 Tagessätzen zu je 30 Euro) nach sich. Ursprünglich wollte die Anklage die Verwendung vom Hoverboard als Fahren ohne Fahrerlaubnis ahnden. Der Angeklagte war allerdings im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B, was nach Einschätzung des Gerichts bei einer möglichen Legalisierung als Befugnis zum Führen ausreichen sollte.
Bildnachweise: depositphotos. com/StaceStock (Header + Vorschaubild), depositphotos. com/grinvalds, eigenes Bild, istockphoto. com/liveostockimages
Https://www. bussgeldkatalog. org/hoverboard-strassenverkehr/
Fahrradfahren auf dem Gehweg
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Fahrradfahren auf dem Gehweg
Auch wenn man als Fahrradfahrer durchaus gerne einmal auf dem Gehweg fährt, zum Beispiel weil die Straße so eng ist, ist dies grundsätzlich ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort ist festgelegt:
Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen. […] (§ 2 Abs. 1 StVO)
Die Bezeichnung „Fahrzeug“ schließt auch ein Fahrrad mit ein. Radfahrer müssen also auf der Straße fahren und dürfen den Gehweg nicht benutzen. Eine Besonderheit stellen Fahrradwege dar. Es gibt Radwege, die durch ein blaues Verkehrsschild mit weißem Fahrradsymbol gekennzeichnet sind. Dies bedeutet, dass ein Radweg Benutzungspflichtig ist. Radfahrer müssen diesen Radweg dann befahren anstatt der Straße. Sofern ein derartiges Verkehrsschild nicht vorhanden ist, sind Fahrradfahrer nicht verpflichtet, den Radweg zu nutzen und sie können entscheiden, ob sie dort oder auf der Straße fahren. Unabhängig davon, inwiefern Radwege vorhanden sind: Das Fahrradfahren auf dem Gehweg ist verboten. Benutzen Radfahrer dennoch den Gehweg, droht ein Bußgeld von 15 bis 30 Euro.
Https://anwalt-kg. de/verkehrsrecht/fahrradfahren-gehweg/
Mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren: Alle Infos und Regeln
Der Gehweg ist dem Namen nach nicht für die Benutzung mit einem Fahrrad vorgesehen. Trotzdem fahren viele auf dem Gehweg mit dem Fahrrad – ist das strafbar? Hier finden Sie alle Regeln und Infos.
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Gehweg mit dem Fahrrad benutzen – ist es erlaubt?
Zuerst verraten wir Ihnen, ob es überhaupt erlaubt ist, den Gehweg mit einem Fahrrad zu befahren:
- Grundsätzlich gilt, dass Sie den Gehweg nicht mit dem Fahrrad befahren dürfen. Dieser ist ausschließlich für Fußgänger vorgesehen und sollte auch nur von diesen benutzt werden. Allerdings gibt es kleine Gesetzeslücken, sodass manche Fahrräder dennoch legal auf dem Gehweg fahren dürfen. Der Gehweg darf von Kindern genutzt werden, die jünger als acht Jahre sind. Damit die Kinder dann nicht alleine mit dem Fahrrad dort unterwegs sind, gilt die Ausnahmeregelung auch für deren Eltern oder die zuständige Aufsichtsperson. Allerdings dürfen Sie den Gehweg nicht nutzen, wenn Sie mit einem E-Bike unterwegs sind. In dem Fall spielt es keine Rolle, ob Sie als Elternteil oder Aufsichtsperson unterwegs sind. Die Benutzung des Gehwegs mit einem E-Bike kann mit 15 Euro Bußgeld geahndet werden.
Mit dem Fahrrad auf dem Gehweg unterwegs – das müssen Sie beachten
- Sind Sie mit dem Fahrrad auf dem Gehweg unterwegs, dürfen Sie die Fußgänger nicht behindern. Sie müssen rücksichtsvoll und vorausschauend fahren. Sie müssen sich bewusst sein, dass Sie in dem Zeitraum keine Rechte haben und dementsprechend müssen Sie sich verhalten. Die Geschwindigkeit sollten Sie so sehr senken, dass Fußgänger ausreichend Zeit haben, zur Seite zu treten. Zudem müssen Sie noch mehr mit unvorhersehbarem Verhalten der Fußgänger rechnen, als Sie es auf normalen Wegen schon müssen. Nur wenige Fußgänger erwarten ein Fahrrad auf dem Gehweg und könnten sich deshalb unter anderem durch Ihr klingeln erschrecken.
Erlaubt oder nicht: Mit dem E-Bike auf dem Fahrradweg fahren?
Wenn Sie über den Gehweg an einen Zebrastreifen gelangen, herrschen dort für Sie als Radfahrer ebenfalls besondere Regeln. Wir zeigen, ob Sie als Radfahrer am Zebrastreifen Vorfahrt haben.
Https://praxistipps. focus. de/mit-dem-fahrrad-auf-dem-gehweg-fahren-alle-infos-und-regeln_60009
Umleitung: Gehweg befahren kann eine Straftat sein
Straßsperrung : Umleitung: Gehweg befahren kann eine Straftat sein
Ist die Straße gesperrt, müssen auch Fahrradfahrer die ausgeschilderte Umleitung nehmen. Foto: Marc Tirl/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
München Straßensperrungen nerven und kosten Zeit. Für viele Verkehrsteilnehmer ist die Versuchung, über den Bürgersteig zu fahren groß. Doch das kann schwere Folgen nach sich ziehen.
Wer mit dem Auto über den Gehweg eine Sperrung umfährt, muss sich mindestens auf ein Bußgeld gefasst machen. In der Regel handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit 55 bis 100 Euro Bußgeld bestraft wird. Die Höhe des Bußgelds hängt davon ab, ob der Verkehrsteilnehmer den Weg dadurch nur behindert oder sogar eine Gefahr dargestellt hat.
„Mit dem Auto den Gehweg befahren, das kann unter Umständen aber sogar eine Straftat darstellen“, erklärt Jurist Jost Kärger vom ADAC. Denkbar sei demnach der Tatbestand der Nötigung. Zum Beispiel dann, wenn Fußgänger zur Seite gedrängt werden.
Nicht nur Autofahrer dürfen den Gehweg nicht befahren. Auch Motorradfahrer und Fahrradfahrer müssen die ausgeschilderte Umleitung nehmen, wenn der direkte Weg gesperrt ist. Fahrradfahrer können unter Umständen aber doch legal abkürzen. Mit einem einfachen Trick: Absteigen. „Wer sein Fahrrad über den Gehweg schiebt ist auf der sicheren Seite“, sagt Kärger.
E-Scooter: Diese Regeln gelten für Elektro-Tretroller
E-Scooter sind Tretroller mit einem Elektroantrieb – wendig, klein und dank eines Klappmechanismus leicht zu transportieren. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge regelt die Verwendung dieser Elektroroller. Die Verordnung gilt für Fahrzeuge mit Lenk – oder Haltestange, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und einer Straßenzulassung/Betriebserlaubnis. Das heißt, sie betrifft E-Scooter und Segways, nicht aber Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards, denn all diese Fahrzeuge haben keine Stange. Ob das Fahren mit diesen durch eine Ausnahmeverordnung geregelt wird, ist noch ungeklärt.
Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ (Zeichen 1022-10) auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ (§ 10 Absatz 3 EKfV) erlaubt werden.
Braucht man für E-Scooter einen Führerschein und gibt es ein Mindestalter?
Der Fahrer benötigt weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein. Das Mindestalter für das Fahren mit einem Elektro-Tretroller (Elektrokleinstfahrzeug) liegt bei 14 Jahren.
Muss man einen Helm tragen?
Eine Helmpflicht besteht für Elektro-Tretroller nicht – es ist aber Empfehlenswert, sich mit einem Helm zu schützen.
Gibt es eine Alkohol-Promillegrenze bei Elektro-Tretrollern?
Ja, für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.
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Welche E-Scooter haben eine Straßenzulassung?
Inzwischen gibt es zahlreiche Elektro-Scooter-Modelle mit Straßenzulassung: Diese finden Sie in der Tabelle. Große Unterschiede sind bereits im Kaufpreis zu erkennen. Die teuren Modelle verfügen zumeist über große Luftreifen, hydraulische Scheibenbremsen und einen größeren Akku mit einhergehendem Reichweitenvorteil.
Das Zulässige Gesamtgewicht fällt bei den schwächsten Rollern mit 100 kg recht dürftig aus. Zusammen mit dem Fahrzeugeigengewicht wären sie bei einem Fahrergewicht von über 83 kg bereits überlastet.
Https://www. adac. de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektrofahrzeuge/e-scooter/
Skateboard, Bobby-Car, Inlineskates: Wo Kinder fahren dürfen
In verkehrsberuhigten Bereichen in Wohngebieten dürfen sich Kinder mit Bobby-Car, Dreirad oder Laufrad gleichberechtigt mit allen anderen Verkehrsteilnehmern bewegen. Die Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg ist dort aufgehoben. Alle Fahrzeuge, auch Fahrräder, müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten. Außerhalb von verkehrsberuhigten Bereichen dürfen die fahrbaren Spielzeuge nur auf dem Gehweg benutzt werden.
Die bei kleineren Kindern immer beliebter werdenden E-Spielzeugautos und Kinder-E-Motorräder dürfen nur auf Abgesperrtem Privatgelände fahren.
Mit Skateboard & Inlineskates auf dem Gehweg
Mit Skate-, Wave- und Longboard sowie Inlineskates muss man auf dem Gehweg fahren. Auch sportliche Skaterinnen und Skater müssen ihre Geschwindigkeit den Fußgängern anpassen. Gibt es innerorts keinen Gehweg, müssen Skatende am rechten oder linken Fahrbahnrand fahren. Ansonsten dürfen Fahrbahnen und Radwege nur im Rahmen besonderer Veranstaltungen benutzt werden, wenn es die Polizei ausdrücklich erlaubt, zum Beispiel bei einer „Skate – oder Blade Night“.
Auf ausreichend breiten Radwegen kann Inlineskaten durch ein Zusatzzeichen zugelassen sein. Wer dort skatet, sollte sich mit äußerster Vorsicht und unter besonderer Rücksichtnahme auf den übrigen Verkehr am rechten Rand in Fahrtrichtung bewegen, um Radfahrenden das Überholen zu ermöglichen.
Auf Straßen tabu: Hoverboard, Airwheel, E-Skateboard
Elektrische Funsport-Geräte wie Hoverboards, E-Skateboards und elektrische Einräder wie Airwheels sind im Straßenverkehr Nicht zugelassen. Sie dürfen beispielsweise nur auf abgetrennten bzw. abgesperrten Innenhöfen oder der Terrasse bewegt werden. Wer gegen diese Regel verstößt, kann sich strafbar machen, weil er Ohne Versicherungsschutz fährt.
Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC
Müssen Kinder mit dem Rad auf den Gehweg?
Kinder müssen bis zum vollendeten Achten Lebensjahr und dürfen bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Ist daneben ein baulich abgetrennt angelegter Radweg vorhanden, darf auch dieser benutzt werden. Zum Überqueren der Fahrbahn müssen die kleinen Radler absteigen und das Rad über die Straße schieben.
Für Eltern und andere Aufsichtsberechtigte gilt: Wenn sie ihr Kind begleiten, dürfen auch sie auf dem Gehweg fahren. Auch dann gilt: Beim Überqueren der Fahrbahn müssen die Kinder und die begleitende Aufsichtsperson absteigen und schieben.
Was Eltern beim Fahrradfahren mit Kindern noch beachten sollten, lesen Sie in diesem ADAC Ratgeber.
ADAC Fahrradturnier: Mobil und sicher mit dem Fahrrad
Beim Fahrrad-Parcours haben Kinder mit Sicherheit viel Spaß. Das ADAC Fahrradturnier ist ein bundesweit kostenloses fahrpraktisches Training für Kinder. Das Fahrradturnier kann von Schulen oder Organisatoren privater und öffentlicher Veranstaltungen direkt bei den Verkehrsabteilungen der ADAC Regionalclubs angefragt werden.
Https://www. adac. de/verkehr/verkehrssicherheit/unterwegs/regeln-kinderfahrzeuge-und-funsport/