Düsseldorf: kinder müssen auf dem gehweg radeln

Mit dem Fahrrad fahren viele Kinder gerade in den Sommermonaten zur Schule.

Die Heranwachsenden müssen dabei aber bis zum achten Lebensjahr auf dem Gehweg radeln. Dies gilt nach allgemeiner Rechtsauffassung selbst dann, wenn ein Radweg vorhanden ist. Sprösslinge bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen laut Straßenverkehrsordnung zwischen dem Befahren des Gehwegs und des Radwegs beziehungsweise der Straße wählen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen, beim Überqueren der Fahrbahn ist vom Rad abzusteigen.

Https://m. focus. de/auto/news/kinder-muessen-auf-dem-gehweg-radeln-duesseldorf_id_1799290.html

Wo darf man Tretroller fahren? – Alle geltenden Regeln & weitere Infos

Ob E-Scooter oder Tretroller, die mit Muskelkraft betrieben werden, für alle Ausführungen gibt es individuelle Bestimmungen, was das Fahren angeht. So gelten Scooter mit Elektroantrieb beispielsweise als Elektrokleinstfahrzeuge, die unter bestimmten Voraussetzungen am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Andere Regelungen gelten dagegen bei Rollern ohne Antrieb. In diesem Artikel erfährst du, auf was du alles achten musst und was generell verboten ist.

Wie werden Tretroller in der Straßenverkehrsordnung behandelt?

In der Straßenverkehrsordnung werden Roller ohne elektrischen Antrieb nicht als Fahrzeuge angesehen. Diese Regelung findet sich im Paragraf 24, Abs. 1, und Paragraf 16, Abs. 2, der StVO wieder. In diesen beiden Paragrafen legt der Gesetzgeber fest, dass Tretroller zum Fußgängerverkehr gehören. So ist der Gebrauch nicht auf öffentlichen Straßen erlaubt und beschränkt sich auf folgende Bereiche:

    Gehwege Feld – und Waldwege Bürgersteig Fußgängerzonen

Auf Fahrradwegen darfst du dagegen nicht mit einem Roller fahren. Unter Umständen fallen bei Nichtbeachten der gesetzlichen Regelungen auch Bußgelder an.

Wie hoch fallen die Bußgelder aus und welche Strafen gibt es noch?

Die Höhe des Bußgelds hängt immer vom jeweiligen Verstoß ab. Entscheidend ist, dass du dich mit Vorsicht in der Fußgängerzone oder auf dem Gehweg bewegst. Gefährdest du Fußgänger oder andere Rollerfahrer, kann dies ein Bußgeld zwischen 10 und 35 Euro nach sich ziehen. Dies gilt auch im Falle einer Behinderung oder einer Belästigung. Punkte in Flensburg fallen in der Regel bei einem Verstoß nicht an.

Unfälle vermeiden – einige Tipps, wie das Fahren sicherer wird

Ob schnelles Transportmittel oder Sportgerät, bei einem Tretroller besteht immer ein gewisses Risiko, dass es zu einem Sturz kommt. Aus diesem Grund solltest du beim Fahren auf folgende Dinge achten:

    Trage normale Kleidung und verzichte auf flatternde Hosen oder Röcke flache Schuhe sind zu empfehlen – das Rollerfahren mit High Heels erhöht das Risiko, die Kontrolle über den Roller zu verlieren und zu stürzen nutzt du den Tretroller zum Einkaufen, beachte die Tragfähigkeit des Transportkorbs – meist ist die Gesamtlast auf 5 bis 10 kg beschränkt

In jedem Fall solltest du bei allen Fahrten einen Helm tragen. Er ist zwar nicht vorgeschrieben, sorgt aber für den nötigen Schutz für deinen Kopf. Nutzt du den Roller für Stunts oder Tricks, empfiehlt es sich, zusätzlich noch Knie – und Handschoner zu tragen.

Welche Geschwindigkeiten lassen sich mit einem Tretroller erreichen?

Wie schnell der Roller fährt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So spielt natürlich die Beschaffenheit des Bodens, der Straße oder des Weges eine entscheidende Rolle. Auf ebenen Strecken lassen sich, ohne großen Kraftaufwand, Geschwindigkeiten bis zu 15 km/h erreichen. Mit Muskelkraft lässt sich der Speed noch auf bis zu 30 km/h steigern, was allerdings etwas Übung und Kondition erfordert. Bei Bergab-Fahrten sind Geschwindigkeiten über 30 km/h möglich, abhängig von der Körperhaltung auf dem Tretroller. Je aerodynamischer diese ausfällt, desto schneller fährst du.

Was sollte bei den Reifen beachtet werden?

Egal ob Luftreifen oder PU-Räder – es ist wichtig, dass du in regelmäßigen Abständen den Zustand der Wheels überprüfst. Ist der Reifendruck der luftbefüllten Wheels zu niedrig, muss deutlich mehr Kraft beim Fahren aufgewendet werden. Einfacher hat man es mit PU-Rollen. Mit diesen robusten Wheels aus Hartgummi riskiert man keinen Platten und muss sich auch keinen Kopf um den Luftdruck machen. Hier gilt: Je härter die Rolle, desto geringer die Abnutzung. Bei der Überprüfung solltest du darauf achten, dass die Rollen deines Tretroller weiterhin rund und nicht einseitig abgenutzt sind und eine ovale Form annehmen.

Wie sehen die Regelungen für E-Roller aus?

Der Gebrauch von E-Scootern ist nicht auf Gehwegen oder in der Fußgängerzone erlaubt. Dies hängt damit zusammen, dass diese Art von Roller als Elektrokleinstfahrzeug angesehen werden. Stattdessen darfst du einen Roller mit Elektroantrieb also nur auf Radwegen oder speziellen Fahrradstreifen oder Fahrradstraßen benutzen. Sollten nichts davon vorhanden sein, so ist die Benutzung von E-Rollern auch auf öffentlichen Straßen gestattet.

Zusammenfassung – die wichtigsten Punkte im Überblick:

    generell musst du als Tretrollerfahrer nur mit sehr wenigen Einschränkungen rechnen Tretroller dürfen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen benutzt werden auf normalen Straßen dürfen die Roller nicht gefahren werden eine spezielle Schutzkleidung ist nicht vorgeschrieben – aber das Tragen eines Helms wird empfohlen Geschwindigkeiten bis zu maximal 30 km/h auf ebenen Strecken sind möglich immer auf den richtigen Luftdruck achten – maximaler Luftdruck auf asphaltierten Straßen, weniger Luftdruck bei Fahrten im Gelände

FAQ – die häufigsten Fragen rundum das Fahren mit dem Tretroller

Darf ein Tretroller in Bus und Bahn mitgenommen werden?

Sollte es sich um einen klappbaren Tretroller halten, so kannst du diesen problemlos in Bus und Bahn mitnehmen. Bei größeren Modellen, die sich nicht zusammenklappen lassen, gelten unterschiedliche Regelungen. So obliegt das individuelle Vorgehen dem zuständigen Verkehrsbetrieb und es kann unter Umständen möglich sein, dass du für die Mitnahme des Tretrollers ein zusätzliches Ticket benötigst.

Welche Fahrtechniken gibt es?

Die Grundabdrucktechnik ist die klassische Variante, einen Tretroller zu fahren. Das Abdruckbein, welches nicht auf dem Trittbrett steht, sorgt für den nötigen Schwung. Dieses wird nach vorne gestreckt und dann nach hinten geschwungen. Der Abdruck erfolgt mit dem vorderen Teil des Fußes auf dem jeweiligen Untergrund.

Wichtig ist, dass die Beine stets gewechselt werden. So vermeidest du eine einseitige Belastung, die eventuell zu Haltungsschäden führen könnte. Das Wechseln des Beins sollte etwa alle 6 bis 10 Schwünge erfolgen. Beim Abdrücken sind geschmeidige, fließende Bewegungen zu machen.

Welche Strecken können mit einem Tretroller bewältigt werden?

Während Cityroller mit kleinen Reifen und Stunt Scooter auf kurze Strecken beschränkt sind, lassen sich mit einem Tretroller Distanzen zwischen 20 und 50 km schaffen. Dies hängt natürlich immer vom individuellen Trainingsstand und der eigenen Kondition ab. Auch Bergfahrten sind möglich, sofern du die Anstrengung bewältigen kannst. Mit einem E-Scooter sind natürlich weitaus größere Strecken denkbar. Der limitierende Faktor ist hier weniger die eigene Körperkraft, sondern die Akkulaufzeit.

Welchen Trainingseffekt bietet das Fahren von Tretrollern?

Beim Fahren dieser Roller trainierst du viele verschiedene Bereiche deines Körpers. So stärkst du Rückenmuskulatur auf und baust zusätzlich Muskeln im Bein – und Bauchbereich auf. Gleichzeitig wird deine Kondition aufgebaut und es stellt sich mit der Zeit ein Trainingseffekt ein. Dieser lässt sich mit Nordic Walking oder sehr schnellem, sportlichem Gehen vergleichen.

Warum Tretroller-Fahren und nicht joggen oder Radfahren?

Im Vergleich zu einem intensiven Jogging-Training ist Rollerfahren sehr viel abwechslungsreicher. Auch für körperlich Untrainierte bietet sich Fahren von Tretrollern an, denn es ist wesentlich schonender für die Gelenke. Dies gilt besonders für die Knie, die nicht so stark belastet werden, wie bei Jogging oder Radfahren.

Https://www. fun4u-sports. de/de/blog/tretroller/wo-darf-man-tretroller-fahren

Von der Selbstverantwortung des Fußvolks : Der Gehweg als Bür­ge­r*in­nen­steig

Zu Fuß gehen war früher, also ganz früher, kein Vergnügen, sondern demütigend. Das soll heute anders sein!? Vom täglichen Kampf der Fußgänger*innen.

Düsseldorf: kinder müssen auf dem gehweg radeln

Mit den Füßen abgestimmt – mit anderen Worten: Fuß­gän­ge­r*in­nen sind auch Wäh­le­r*in­nen Foto: dpa/Sina Schuldt

Von dieser Geschichte des Gehwegs, die ich auf Wikipedia gefunden habe, wünsche ich mir sehr, dass sie stimmt: Der Gehweg sei eine Errungenschaft der französischen Re­vo­lu­tio­nä­r*in­nen, die als Bür­ge­r*in­nen ebenfalls bequem und sauberen Fußes den öffentlichen Straßenraum nutzen wollten. Das war zuvor dem Adel vorbehalten, der seine Kutschen vor die Treppe lenken lassen konnte, die erhaben über den Schmutz der Straße direkt in die Beletagen der Häuser führte. Fuß­gän­ge­r*in­nen dagegen mussten sich die Straße mit Kutschen und Pferden teilen und durch den Dreck waten, den diese dort zuverlässig herstellten.

Zu Fuß gehen war kein Vergnügen, sondern eine Demütigung. Auf dem Gehweg konnten dann auch Bür­ge­r*in­nen selbstbewusst (und sauber) im öffentlichen Raum auftreten – weshalb er auch „Bürgersteig“ heißt.

wochentaz

Düsseldorf: kinder müssen auf dem gehweg radeln

Dieser Text stammt aus der Wochentaz. Unserer Wochenzeitung von links! In der wochentaz geht es jede Woche um die Welt, wie sie ist – und wie sie sein könnte. Eine linke Wochenzeitung mit Stimme, Haltung und dem besonderen taz-Blick auf die Welt. Jeden Samstag neu am Kiosk und natürlich im Abo.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) taucht dieser Begriff allerdings nicht auf. Dort heißt der Bürgersteig Gehweg und darf „in der Regel“ nur von Fuß­gän­ge­r*in­nen genutzt werden. Ausnahmen sind etwa Rollstühle und radfahrende Kinder unter 9 Jahren, allein oder mit ihren Eltern, die dann ebenfalls Rad fahren dürfen. (Das nur so zur Info für die, die das nicht wussten.)

Wussten Sie aber, dass fast alle Verstöße gegen die StVO, die auf Gehwegen begangen und mit Bußgeld belegt werden können, sich auf Verkehr MIT Reifen beziehen? Auf das Parken von Autos oder Mopeds auf Gehwegen etwa oder das Radfahren ohne legitimierendes Kind. Was nichts mit Reifen zu tun hat, bezieht sich auf zu weit in den Gehweg ragende Cafétische oder Werbeschilder. Fuß­gän­ge­r*in­nen aber drohen erst dann Strafen, wenn sie den Gehweg verlassen: bei Rot eine Ampel überqueren etwa. Niemand schreibt ihnen vor, wie schnell oder langsam, zu wievielt nebeneinander, auf welcher Seite des Gehwegs man gehen oder andere überholen darf. Wilder Westen auf dem Gehweg also, das Recht der Stärkeren?

Man einigt sich situationsangemessen

Natürlich gibt es die Remplerinnen, die Hetzer, die Schleichenden und Stehenbleiber, die Viererketten mit und ohne Kinderwagen. Aber zu gewaltsamen Auseinandersetzungen wie unter Auto – und Rad­fah­re­r*in­nen kommt es unter Fuß­gän­ge­r*in­nen doch eher selten. Man einigt sich situationsangemessen, spontan und schnell, macht brummelnd Platz oder lächelnd: friedlich, zivilisiert vom Lateinischen civis, Deutsch: Bürger*in. Als zu Fuß gehende Bür­ge­r*in­nen haben alle die gleichen Rechte auf dem – genau – Bürgersteig.

Passender finde ich deshalb den Begriff von Anarchie als gesellschaftlicher Zustand, in dem minimale Gewaltausübung durch Institutionen und maximale Selbstverantwortung des Einzelnen vorherrscht. Und er klingt ja auch fast ein bisschen an in der 1. Grundregel der StVO, die besagt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ erfordere.

Ich finde: Wir Fuß­gän­ge­r*in­nen machen das ziemlich gut mit der Selbstverantwortung und der Rücksicht. Wir könnten sogar als Vorbilder für die anderen Verkehrsarten dienen – würde ich denken, wäre es nicht so, dass ja auch Auto – und Rad­fah­re­r*in­nen immer mal wieder zu Fuß gehen (während längst nicht alle Fuß­gän­ge­r*in­nen auch Fahrrad oder Auto fahren).

Wieso klappt das mit Verantwortung und Rücksicht offenbar so viel schlechter, wenn jemand Räder unterm Hintern hat? Wo das Rad doch eigentlich so einen großen Fortschritt für die Zivilisation gebracht hat? Am Rad kann’s nicht liegen, oder jedenfalls nur teilweise: dort, wo es für seine Nut­ze­r*in­nen nur noch Geschwindigkeit bedeutet. Andere werden dann zu bloßen Hindernissen, zu Objekten.

Auf dem Bürgersteig dagegen sieht man die anderen. Sie sind menschlich, vielfältig, unberechenbar, sind „wie ich“: haben es eilig oder schlendern, gehen an Krücken oder zu viert nebeneinander her, oder reißen sich von Papas Hand los, um quer über den Gehweg zu rennen. Und lächeln einem dabei im besten Fall ins Gesicht.

Https://taz. de/Von-der-Selbstverantwortung-des-Fussvolks/!5944116/

Stadtteilvertretung zur Müllerstraße:
Deutliche Verbesserung durch Radweg und Ladezonen

Der Rad­weg in der Mül­lerstra­ße hat zu vie­len Dis­kus­sio­nen im Wed­ding und dar­über hin­aus geführt. Wir bemü­hen uns, ver­schie­de­ne Sicht­wei­sen vor­zu­stel­len. Nun hat sich die Stadt­teil­ver­tre­tung “mensch. müller” zu dem The­ma geäu­ßert. In sei­ner Stel­lung­nah­me geht das Anwohner:innengremium ins­be­son­de­re auf die Situa­ti­on des Lie­fer­ver­kehrs ein. Wir ver­öf­fent­li­chen die Stel­lung­nah­me unkom­men­tiert und unge­kürzt als Debattenbeitrag.

Düsseldorf: kinder müssen auf dem gehweg radeln

Auf dem rech­ten Fahr­strei­fen ist jetzt eine Lade­zo­ne. Rechts dane­ben ver­läuft der Rad­weg. Foto: Hensel

Stellungnahme der Stadtteilvertetung:

“Die Stadt­teil­ver­tre­tung ver­tritt die Anlie­gen aller Men­schen im Sanie­rungs­ge­biet Mül­lerstra­ße als demo­kra­tisch legi­ti­mier­te Insti­tu­ti­on vor Ort. Wir legen Wert dar­auf, unse­re Per­spek­ti­ve deut­lich zu machen, die Inter­es­sen aus­ge­wo­gen zu ver­tre­ten und mit­ein­an­der in Ein­klang zu brin­gen. In die­sem Zusam­men­hang begrü­ßen wir das gemein­sa­me Auf­tre­ten eini­ger Gewer­be­trei­ben­der, die sich an die Öffent­lich­keit gewandt haben: Die Grup­pe beklagt Schwie­rig­kei­ten bei der Waren­an­lie­fe­rung sowie Umsatz­ein­bu­ßen und führt die­se auf den neu­en Rad­weg an der Mül­lerstra­ße zurück.

Als Stadt­teil­ver­tre­tung ist es unse­re Auf­fas­sung, dass Gewer­be­trei­ben­de an der Mül­lerstra­ße schon seit vie­len Jah­ren eine schwie­ri­ge Lie­fer­si­tua­ti­on haben, weil es nicht genü­gend Lade­zo­nen gab und der Park­strei­fen per­ma­nent durch Fahr­zeu­ge des Indi­vi­du­al­ver­kehrs zuge­stellt war. Zahl­rei­che Lie­fer­vor­gän­ge muss­ten daher schon immer in zwei­ter Rei­he statt­fin­den – unter Risi­ko eines Buß­gelds. Wir freu­en uns daher sehr über die bereits mit dem neu­en Rad­weg an der Mül­lerstra­ße geplan­ten Lie­fer­zo­nen, die eine deut­li­che Ver­bes­se­rung gegen­über dem frü­he­ren Zustand bedeu­ten und die Waren­an­lie­fe­rung erheb­lich erleich­tern wer­den. Die Mar­kie­rung der neu­en Lade­zo­nen hat bereits am 13.7. begon­nen; dass die zuge­hö­ri­gen Schil­der noch nicht auf­ge­stellt wer­den konn­ten, geht laut Aus­sa­ge des Stra­ßen – und Grün­flä­chen­amts auf die noch aus­ste­hen­de Lie­fe­rung zurück.

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Mar­kie­rung der Lade­zo­ne auf der Fahr­bahn der Mül­lerstra­ße. Schil­der sol­len auch noch auf­ge­stellt wer­den. Foto: Hensel

Damit ist klar, dass die aktu­el­le Kri­tik eini­ger Gewer­be­trei­ben­der sich ledig­lich auf einen noch lau­fen­den Bau­zu­stand bezieht, in dem die Lade­zo­nen noch nicht mar­kiert waren. Über die künf­ti­gen Lie­fer­zo­nen hat das Bezirks­amt bereits im April per Pres­se­mit­tei­lung infor­miert. Wir emp­feh­len dem Bezirks­amt für künf­ti­ge Fäl­le eine pro­ak­ti­ve­re Kom­mu­ni­ka­ti­on gegen­über Gewer­be­trei­ben­den, um Miss­ver­ständ­nis­sen vor­zu­beu­gen. Die Plä­ne waren aller­dings immer öffent­lich zugäng­lich. Die Stadt­teil­ver­tre­tung hat sich die Plä­ne im Detail ange­se­hen und dar­aus die zu erwar­ten­de Ver­bes­se­rung gegen­über dem Zustand vor dem Bau des Rad­wegs abgeleitet.

Wir als Stadt­teil­ver­tre­tung freu­en uns sehr über den neu­en Rad­weg an der Mül­lerstra­ße, für den wir uns 12 Jah­re lang ein­ge­setzt und in die­ser Zeit das Gespräch mit dem Bezirks­amt auf­recht­erhal­ten haben. Das Kon­zept eines geschütz­ten Rad­wegs ist rich­tig und ent­spricht der gel­ten­den Geset­zes­la­ge, und not­wen­dig, um das siche­re Rad­fah­ren auf der Mül­lerstra­ße über­haupt mög­lich zu machen. Für mobi­li­täts­ein­ge­schränk­te Men­schen bedeu­tet er eine Ver­bes­se­rung; es wird ver­mie­den, dass Rad­fah­ren­de auf den Geh­weg aus­wei­chen und dadurch Fußgänger:innen gefährden.

Auch für Kran­ken­wa­gen und Ein­satz­kräf­te von Poli­zei und Feu­er­wehr ver­bes­sert sich die Situa­ti­on, weil der Rad­weg im Not­fall für die­se als Safe­ty Lane die­nen kann. Letzt­lich ver­bes­sert sich die Ver­kehrs­si­cher­heit für alle, auch für Auto­fah­ren­de; gefähr­li­che Situa­tio­nen und Kon­flik­te wer­den deut­lich redu­ziert und der Ver­kehr viel über­sicht­li­cher. Als Stadt­teil­ver­tre­tung distan­zie­ren wir uns aus­drück­lich von den ver­öf­fent­lich­ten Anschul­di­gun­gen der betei­lig­ten Gewer­be­trei­ben­den gegen das Bezirks­amt, es wol­le Exis­ten­zen zer­stö­ren; Kra­wal­le­rei braucht es nicht rund um die Mül­lerstra­ße. Eben­so hal­ten wir die Kri­tik an der Umset­zung des Rad­wegs für falsch. Sie haben aber auf zwei wei­te­re Punk­te hingewiesen:

    Wie sieht die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on der Gewer­be­trei­ben­den an der Mül­lerstra­ße aus? Wo kön­nen Men­schen par­ken, die auf der Mül­lerstra­ße ein­kau­fen oder Kaf­fee trin­ken wol­len und mit dem Auto kom­men? Wie lässt sich die Nut­zung der Park­häu­ser im Umfeld der Mül­lerstra­ße ver­bes­sern, die heu­te nur zu einem Bruch­teil aus­ge­las­tet sind?

Wir als Stadt­teil­ver­tre­tung wol­len uns wei­ter­hin für Trans­pa­renz und Dia­log im Sanie­rungs­ge­biet Mül­lerstra­ße ein­set­zen und sind ger­ne bereit, im direk­ten Gespräch mit Gewer­be­trei­ben­den und Anwohner:innen kon­struk­tiv an einer Lösung mit­zu­ar­bei­ten, sobald sich dafür ein ent­spre­chen­der Rah­men findet.”

Https://weddingweiser. de/stadtteilvertretung-zum-radweg-muellerstrasse/

Radwegbenutzungspflicht an der Nordstraße: Beschilderung irritiert etwas

Düsseldorf: kinder müssen auf dem gehweg radeln

Harpstedt – Im Zusammenhang mit der 40-jährigen Radlerin, die vor gut einer Woche – auf der Kreisstraße 286 (Nordstraße) in Harpsted fahrend – bei einem seitlichen Zusammenprall mit einem überholenden Auto schwer verletzt wurde, stellt sich auch die Frage nach einer etwaigen Mitschuld ihrerseits. Gegen die etwas irritierende Beschilderung zur Radwegbenutzungspflicht hat die Frau aber offenkundig nicht verstoßen.

Für Altlandrat Hermann Bokelmann sah es so aus, als hätten sich Dr. Anna Müller und Horst Krause als Vertreter der Kreis-Initiative Rad mit einem Leserbrief sehr weit aus dem Fenster gelehnt. Darin behaupten sie, der Verkehrsunfall vom 13. August, 11.45 Uhr, auf der Nordstraße in Harpstedt In Höhe „Auf dem Esch“ wäre sicherlich weniger folgenreich für die 40-jährige Radlerin gewesen, wenn der Autofahrer (24) beim Überholen in Richtung Prinzhöfte den zum Rad geforderten Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten oder den Überholvorgang an der Stelle unterlassen hätte. Das trifft zwar zu, beantwortet die Schuldfrage allerdings recht einseitig.

Düsseldorf: kinder müssen auf dem gehweg radeln

Diesbezüglich Klarheit erlangt zu haben, glaubte Bokelmann nach einem Blick in Unterlagen „zur Umsetzung der StVO-Novelle für innerörtliche RVA“ (Radverkehrsanlagen), die der Landkreis Oldenburg online gestellt hat. Aus einer dazugehörigen Skizze geht hervor, dass ab „Im Bookhopsfeld“ ortsauswärts die Radwegbenutzungspflicht gelten soll, genauer gesagt: die „Benutzungspflicht im Zweirichtungsverkehr“ für jenen Kreisstraßenabschnitt, auf dem die vorhandene Nebenanlage Nur noch auf der Westseite und nicht mehr beidseitig der Fahrbahn verläuft. Demzufolge hätte die 40-Jährige den Unfall, bei dem sie schwere Verletzungen erlitt, mitverschuldet. Gemäß der Skizze wäre es nur auf dem Abschnitt der K 286 von der Einmündung in die Burgstraße (L 338) bis zur Höhe Bertolt-Brecht-Straße/„Im Bookhopsfeld“ gestattet, die Fahrbahn als Radler zu benutzen.

Was irgendwo auf Papier oder als Onlinedatei geschrieben steht, bildet aber bekanntlich keineswegs zwingend die Realität ab. So verhält es sich auch in diesem Fall. Die Beschilderung an der Kreisstraße 286 stimmt nämlich mit besagten Unterlagen nicht überein. Ortsauswärts fehlt in Höhe „Im Bookhopsfeld“ ein Verkehrszeichen 240 oder 241 (gemeinsamer/getrennter Geh-/Radweg). Das Schild steht ein Stück weiter – an der Einmündung der Straße „Auf dem Esch“. Bis zu dieser Stelle, wo der Unfall vom 13. August laut Pressemitteilung der Polizei passierte, durfte die 40-Jährige also gemäß Beschilderung tatsächlich auf der Fahrbahn Richtung Prinzhöfte radeln.

Ortseinwärts ergibt sich ein anderes Bild. In diese Richtung endet die Radwegbenutzungspflicht erst in Höhe „Im Bookhopsfeld“ (getreu der Skizze zur Umsetzung der StVO-Novelle) – zu erkennen am Verkehrszeichen 239 (Gehweg) mit Zusatzhinweis „Radfahrer frei“. Heißt: Radler dürfen von hier an den Fußweg mitbenutzen, müssen das aber nicht tun; sie können optional auch auf die Fahrbahn wechseln.

Piktogramme lassen auf sich warten

Fahrbahn-Piktogramme, die Autofahrer an solchen Stellen zusätzlich auf den Gefahrenpunkt hinweisen, fehlen. Das gilt auch für andere Bereiche Harpstedts. Bei der Volksbank an der Burgstraße (L338) wäre eine Fahrbahn-Kennzeichnung in Richtung Ortsmitte besonders sinnvoll. Hier dürfen jugendliche und erwachsene Radler in Richtung Wildeshausen nämlich nicht auf dem Fußweg bleiben, sondern müssen zwingend auf die Fahrbahn wechseln (womöglich biegen einige dann sogar gleich nach links in die einmündende Grüne Straße ab).

Die auf der L 338 fehlenden Piktogramme hatte Heinz Klein aus Harpstedt schon vor gut einem Jahr beanstandet. Sie kämen zeitnah, hieß es damals aus dem Straßenverkehrsamt. Die Bürgerinnen und Bürger warten allerdings nach wie vor darauf.

Düsseldorf: kinder müssen auf dem gehweg radeln

Womöglich ist das der Grund für die uneinheitliche Beschilderung: Hier verengt sich der Radweg. © Bohlken

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„Wir haben die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr kürzlich wieder darum gebeten, die Piktogramme aufzubringen. Wenn es nach uns ginge, wären sie bereits da. Wir stehen gerade wegen der L 338 in einem ganz engen Austausch mit der Landesbehörde“, sagte Oliver Hohnholt, seit Anfang Januar Leiter des Straßenverkehrsamtes, am Montag auf Nachfrage unserer Zeitung.

Er zeigte sich „guter Hoffnung“, dass die Piktogramme bald aufgebracht werden, zumal viele Bürger ihr Fehlen bemängelten. Die Landesbehörde verweigere sich diesen nicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankerten „Hilfszeichen“ keineswegs. Dass sie auf sich warten lassen, sei dem derzeit hohen Arbeitsvolumen geschuldet: „Da gibt es zu viele Dinge, die zu erledigen sind. Das muss man ja auch alles noch irgendwie schaffen können. Wenn Sie einen Blick auf die zahlreichen Baustellen kreisweit werfen – das ist schon Wahnsinn“, sagte Hohnholt.

Des Rätsels Lösung: Radweg verengt sich

Die Frage, ob das Straßenverkehrsamt bei der Beschilderung in Sachen Radwegbenutzungspflicht entlang der Nordstraße nachbessern muss oder nicht, konnte der Amtsleiter aus dem Stegreif nicht beantworten. Dazu müsse er intensiver in den Vorgang eintauchen. Erklären ließe sich die uneinheitliche Beschilderung aber eventuell mit einer Verengung des Radwegs, weshalb womöglich nicht genügend Platz für Begegnungsverkehr bliebe, gab Hohnholt zu bedenken. Damit könnte er goldrichtig liegen, denn zwischen „Auf dem Esch“ und „Im Bookhopsfeld“ verschmälert sich der Weg in der Tat.

Https://www. kreiszeitung. de/lokales/oldenburg/harpstedt-ort52257/beschilderung-harpstedt-nordstrasse-radwegbenutzungspflicht-uneinheitliche-92473061.html

Bevorzugt die Stadt Aachen an der Bastei Radfahrer?

Bastei in Aachen : Radfahrer bevorzugt, Fußgänger benachteiligt?

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Gefährlicher Konflikt: Radfahrer landen an der Bastei teils mit hohem Tempo auf dem Fußgängerüberweg. Foto: Robert Esser

Aachen Während Radfahrer freie Fahrt genießen, müssen Fußgänger an der Baustelle Bastei umständlich die Straßenseite wechseln. Senioren beklagen wachsende Benachteiligungen in Aachen.

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Https://www. aachener-zeitung. de/lokales/aachen/bevorzugt-die-stadt-aachen-an-der-bastei-radfahrer_aid-96313005

Darf man in Deutschland auf dem Bürgersteig radeln

Düsseldorf: kinder müssen auf dem gehweg radeln

Radschnellwege sollen ein zügiges Vorankommen ermöglichen, damit Radler sie auf dem Arbeitsweg benutzen und im Idealfall das Auto zu Hause lassen.

© Quelle: Metropolreigion Hamburg

Die Planungen des Radschnellweges von Bad Bramstedt nach Hamburg treten auf der Stelle. Während die Kommunen im Kreis Pinneberg für den dortigen Radschnellweg bereits ein Trassenbündnis geschlossen haben, liegt das für den Segeberger Weg noch in weiter Ferne. Woran liegt das?

Bad Bramstedt. Anfang Juni waren Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen, Verkehrs-Senator Anjes Tjark, Ländrätin, Bürgermeister und Bezirksamtsleiter nach Halstenbek gekommen. Sie setzten ihre Unterschriften unter ein Trassenbündnis, mit dem Verlauf des Pinneberger Schnellradweges besiegelt wurde. Gleiches hätte eigentlich auch schon längst im Kreis Segeberg geschehen sollen. Doch die seit gut sieben Jahren laufenden Planungen für den Radschnellweg Bad Bramstedt – Hamburg kommen nicht voran, sowohl auf Hamburger, als auch auf Schleswig-Holsteiner Seite.

Https://www. kn-online. de/lokales/segeberg/radschnellweg-bad-bramstedt-hamburg-kommt-nicht-in-gang-ORB2IONZLJGS3A5OW47EGBMZ5M. html

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