Mit dem Fahrrad fahren viele Kinder gerade in den Sommermonaten zur Schule.
Die Heranwachsenden müssen dabei aber bis zum achten Lebensjahr auf dem Gehweg radeln. Dies gilt nach allgemeiner Rechtsauffassung selbst dann, wenn ein Radweg vorhanden ist. Sprösslinge bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen laut Straßenverkehrsordnung zwischen dem Befahren des Gehwegs und des Radwegs beziehungsweise der Straße wählen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen, beim Überqueren der Fahrbahn ist vom Rad abzusteigen.
Https://m. focus. de/auto/news/kinder-muessen-auf-dem-gehweg-radeln-duesseldorf_id_1799290.html
Wo darf man Tretroller fahren? – Alle geltenden Regeln & weitere Infos
Ob E-Scooter oder Tretroller, die mit Muskelkraft betrieben werden, für alle Ausführungen gibt es individuelle Bestimmungen, was das Fahren angeht. So gelten Scooter mit Elektroantrieb beispielsweise als Elektrokleinstfahrzeuge, die unter bestimmten Voraussetzungen am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Andere Regelungen gelten dagegen bei Rollern ohne Antrieb. In diesem Artikel erfährst du, auf was du alles achten musst und was generell verboten ist.
Wie werden Tretroller in der Straßenverkehrsordnung behandelt?
In der Straßenverkehrsordnung werden Roller ohne elektrischen Antrieb nicht als Fahrzeuge angesehen. Diese Regelung findet sich im Paragraf 24, Abs. 1, und Paragraf 16, Abs. 2, der StVO wieder. In diesen beiden Paragrafen legt der Gesetzgeber fest, dass Tretroller zum Fußgängerverkehr gehören. So ist der Gebrauch nicht auf öffentlichen Straßen erlaubt und beschränkt sich auf folgende Bereiche:
- Gehwege Feld – und Waldwege Bürgersteig Fußgängerzonen
Auf Fahrradwegen darfst du dagegen nicht mit einem Roller fahren. Unter Umständen fallen bei Nichtbeachten der gesetzlichen Regelungen auch Bußgelder an.
Wie hoch fallen die Bußgelder aus und welche Strafen gibt es noch?
Die Höhe des Bußgelds hängt immer vom jeweiligen Verstoß ab. Entscheidend ist, dass du dich mit Vorsicht in der Fußgängerzone oder auf dem Gehweg bewegst. Gefährdest du Fußgänger oder andere Rollerfahrer, kann dies ein Bußgeld zwischen 10 und 35 Euro nach sich ziehen. Dies gilt auch im Falle einer Behinderung oder einer Belästigung. Punkte in Flensburg fallen in der Regel bei einem Verstoß nicht an.
Unfälle vermeiden – einige Tipps, wie das Fahren sicherer wird
Ob schnelles Transportmittel oder Sportgerät, bei einem Tretroller besteht immer ein gewisses Risiko, dass es zu einem Sturz kommt. Aus diesem Grund solltest du beim Fahren auf folgende Dinge achten:
- Trage normale Kleidung und verzichte auf flatternde Hosen oder Röcke flache Schuhe sind zu empfehlen – das Rollerfahren mit High Heels erhöht das Risiko, die Kontrolle über den Roller zu verlieren und zu stürzen nutzt du den Tretroller zum Einkaufen, beachte die Tragfähigkeit des Transportkorbs – meist ist die Gesamtlast auf 5 bis 10 kg beschränkt
In jedem Fall solltest du bei allen Fahrten einen Helm tragen. Er ist zwar nicht vorgeschrieben, sorgt aber für den nötigen Schutz für deinen Kopf. Nutzt du den Roller für Stunts oder Tricks, empfiehlt es sich, zusätzlich noch Knie – und Handschoner zu tragen.
Welche Geschwindigkeiten lassen sich mit einem Tretroller erreichen?
Wie schnell der Roller fährt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So spielt natürlich die Beschaffenheit des Bodens, der Straße oder des Weges eine entscheidende Rolle. Auf ebenen Strecken lassen sich, ohne großen Kraftaufwand, Geschwindigkeiten bis zu 15 km/h erreichen. Mit Muskelkraft lässt sich der Speed noch auf bis zu 30 km/h steigern, was allerdings etwas Übung und Kondition erfordert. Bei Bergab-Fahrten sind Geschwindigkeiten über 30 km/h möglich, abhängig von der Körperhaltung auf dem Tretroller. Je aerodynamischer diese ausfällt, desto schneller fährst du.
Was sollte bei den Reifen beachtet werden?
Egal ob Luftreifen oder PU-Räder – es ist wichtig, dass du in regelmäßigen Abständen den Zustand der Wheels überprüfst. Ist der Reifendruck der luftbefüllten Wheels zu niedrig, muss deutlich mehr Kraft beim Fahren aufgewendet werden. Einfacher hat man es mit PU-Rollen. Mit diesen robusten Wheels aus Hartgummi riskiert man keinen Platten und muss sich auch keinen Kopf um den Luftdruck machen. Hier gilt: Je härter die Rolle, desto geringer die Abnutzung. Bei der Überprüfung solltest du darauf achten, dass die Rollen deines Tretroller weiterhin rund und nicht einseitig abgenutzt sind und eine ovale Form annehmen.
Wie sehen die Regelungen für E-Roller aus?
Der Gebrauch von E-Scootern ist nicht auf Gehwegen oder in der Fußgängerzone erlaubt. Dies hängt damit zusammen, dass diese Art von Roller als Elektrokleinstfahrzeug angesehen werden. Stattdessen darfst du einen Roller mit Elektroantrieb also nur auf Radwegen oder speziellen Fahrradstreifen oder Fahrradstraßen benutzen. Sollten nichts davon vorhanden sein, so ist die Benutzung von E-Rollern auch auf öffentlichen Straßen gestattet.
Zusammenfassung – die wichtigsten Punkte im Überblick:
- generell musst du als Tretrollerfahrer nur mit sehr wenigen Einschränkungen rechnen Tretroller dürfen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen benutzt werden auf normalen Straßen dürfen die Roller nicht gefahren werden eine spezielle Schutzkleidung ist nicht vorgeschrieben – aber das Tragen eines Helms wird empfohlen Geschwindigkeiten bis zu maximal 30 km/h auf ebenen Strecken sind möglich immer auf den richtigen Luftdruck achten – maximaler Luftdruck auf asphaltierten Straßen, weniger Luftdruck bei Fahrten im Gelände
FAQ – die häufigsten Fragen rundum das Fahren mit dem Tretroller
Darf ein Tretroller in Bus und Bahn mitgenommen werden?
Sollte es sich um einen klappbaren Tretroller halten, so kannst du diesen problemlos in Bus und Bahn mitnehmen. Bei größeren Modellen, die sich nicht zusammenklappen lassen, gelten unterschiedliche Regelungen. So obliegt das individuelle Vorgehen dem zuständigen Verkehrsbetrieb und es kann unter Umständen möglich sein, dass du für die Mitnahme des Tretrollers ein zusätzliches Ticket benötigst.
Welche Fahrtechniken gibt es?
Die Grundabdrucktechnik ist die klassische Variante, einen Tretroller zu fahren. Das Abdruckbein, welches nicht auf dem Trittbrett steht, sorgt für den nötigen Schwung. Dieses wird nach vorne gestreckt und dann nach hinten geschwungen. Der Abdruck erfolgt mit dem vorderen Teil des Fußes auf dem jeweiligen Untergrund.
Wichtig ist, dass die Beine stets gewechselt werden. So vermeidest du eine einseitige Belastung, die eventuell zu Haltungsschäden führen könnte. Das Wechseln des Beins sollte etwa alle 6 bis 10 Schwünge erfolgen. Beim Abdrücken sind geschmeidige, fließende Bewegungen zu machen.
Welche Strecken können mit einem Tretroller bewältigt werden?
Während Cityroller mit kleinen Reifen und Stunt Scooter auf kurze Strecken beschränkt sind, lassen sich mit einem Tretroller Distanzen zwischen 20 und 50 km schaffen. Dies hängt natürlich immer vom individuellen Trainingsstand und der eigenen Kondition ab. Auch Bergfahrten sind möglich, sofern du die Anstrengung bewältigen kannst. Mit einem E-Scooter sind natürlich weitaus größere Strecken denkbar. Der limitierende Faktor ist hier weniger die eigene Körperkraft, sondern die Akkulaufzeit.
Welchen Trainingseffekt bietet das Fahren von Tretrollern?
Beim Fahren dieser Roller trainierst du viele verschiedene Bereiche deines Körpers. So stärkst du Rückenmuskulatur auf und baust zusätzlich Muskeln im Bein – und Bauchbereich auf. Gleichzeitig wird deine Kondition aufgebaut und es stellt sich mit der Zeit ein Trainingseffekt ein. Dieser lässt sich mit Nordic Walking oder sehr schnellem, sportlichem Gehen vergleichen.
Warum Tretroller-Fahren und nicht joggen oder Radfahren?
Im Vergleich zu einem intensiven Jogging-Training ist Rollerfahren sehr viel abwechslungsreicher. Auch für körperlich Untrainierte bietet sich Fahren von Tretrollern an, denn es ist wesentlich schonender für die Gelenke. Dies gilt besonders für die Knie, die nicht so stark belastet werden, wie bei Jogging oder Radfahren.
Https://www. fun4u-sports. de/de/blog/tretroller/wo-darf-man-tretroller-fahren
Von der Selbstverantwortung des Fußvolks : Der Gehweg als Bürger*innensteig
Zu Fuß gehen war früher, also ganz früher, kein Vergnügen, sondern demütigend. Das soll heute anders sein!? Vom täglichen Kampf der Fußgänger*innen.
Mit den Füßen abgestimmt – mit anderen Worten: Fußgänger*innen sind auch Wähler*innen Foto: dpa/Sina Schuldt
Von dieser Geschichte des Gehwegs, die ich auf Wikipedia gefunden habe, wünsche ich mir sehr, dass sie stimmt: Der Gehweg sei eine Errungenschaft der französischen Revolutionär*innen, die als Bürger*innen ebenfalls bequem und sauberen Fußes den öffentlichen Straßenraum nutzen wollten. Das war zuvor dem Adel vorbehalten, der seine Kutschen vor die Treppe lenken lassen konnte, die erhaben über den Schmutz der Straße direkt in die Beletagen der Häuser führte. Fußgänger*innen dagegen mussten sich die Straße mit Kutschen und Pferden teilen und durch den Dreck waten, den diese dort zuverlässig herstellten.
Zu Fuß gehen war kein Vergnügen, sondern eine Demütigung. Auf dem Gehweg konnten dann auch Bürger*innen selbstbewusst (und sauber) im öffentlichen Raum auftreten – weshalb er auch „Bürgersteig“ heißt.
wochentaz
Dieser Text stammt aus der Wochentaz. Unserer Wochenzeitung von links! In der wochentaz geht es jede Woche um die Welt, wie sie ist – und wie sie sein könnte. Eine linke Wochenzeitung mit Stimme, Haltung und dem besonderen taz-Blick auf die Welt. Jeden Samstag neu am Kiosk und natürlich im Abo.
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) taucht dieser Begriff allerdings nicht auf. Dort heißt der Bürgersteig Gehweg und darf „in der Regel“ nur von Fußgänger*innen genutzt werden. Ausnahmen sind etwa Rollstühle und radfahrende Kinder unter 9 Jahren, allein oder mit ihren Eltern, die dann ebenfalls Rad fahren dürfen. (Das nur so zur Info für die, die das nicht wussten.)
Wussten Sie aber, dass fast alle Verstöße gegen die StVO, die auf Gehwegen begangen und mit Bußgeld belegt werden können, sich auf Verkehr MIT Reifen beziehen? Auf das Parken von Autos oder Mopeds auf Gehwegen etwa oder das Radfahren ohne legitimierendes Kind. Was nichts mit Reifen zu tun hat, bezieht sich auf zu weit in den Gehweg ragende Cafétische oder Werbeschilder. Fußgänger*innen aber drohen erst dann Strafen, wenn sie den Gehweg verlassen: bei Rot eine Ampel überqueren etwa. Niemand schreibt ihnen vor, wie schnell oder langsam, zu wievielt nebeneinander, auf welcher Seite des Gehwegs man gehen oder andere überholen darf. Wilder Westen auf dem Gehweg also, das Recht der Stärkeren?
Man einigt sich situationsangemessen
Natürlich gibt es die Remplerinnen, die Hetzer, die Schleichenden und Stehenbleiber, die Viererketten mit und ohne Kinderwagen. Aber zu gewaltsamen Auseinandersetzungen wie unter Auto – und Radfahrer*innen kommt es unter Fußgänger*innen doch eher selten. Man einigt sich situationsangemessen, spontan und schnell, macht brummelnd Platz oder lächelnd: friedlich, zivilisiert vom Lateinischen civis, Deutsch: Bürger*in. Als zu Fuß gehende Bürger*innen haben alle die gleichen Rechte auf dem – genau – Bürgersteig.
Passender finde ich deshalb den Begriff von Anarchie als gesellschaftlicher Zustand, in dem minimale Gewaltausübung durch Institutionen und maximale Selbstverantwortung des Einzelnen vorherrscht. Und er klingt ja auch fast ein bisschen an in der 1. Grundregel der StVO, die besagt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ erfordere.
Ich finde: Wir Fußgänger*innen machen das ziemlich gut mit der Selbstverantwortung und der Rücksicht. Wir könnten sogar als Vorbilder für die anderen Verkehrsarten dienen – würde ich denken, wäre es nicht so, dass ja auch Auto – und Radfahrer*innen immer mal wieder zu Fuß gehen (während längst nicht alle Fußgänger*innen auch Fahrrad oder Auto fahren).
Wieso klappt das mit Verantwortung und Rücksicht offenbar so viel schlechter, wenn jemand Räder unterm Hintern hat? Wo das Rad doch eigentlich so einen großen Fortschritt für die Zivilisation gebracht hat? Am Rad kann’s nicht liegen, oder jedenfalls nur teilweise: dort, wo es für seine Nutzer*innen nur noch Geschwindigkeit bedeutet. Andere werden dann zu bloßen Hindernissen, zu Objekten.
Auf dem Bürgersteig dagegen sieht man die anderen. Sie sind menschlich, vielfältig, unberechenbar, sind „wie ich“: haben es eilig oder schlendern, gehen an Krücken oder zu viert nebeneinander her, oder reißen sich von Papas Hand los, um quer über den Gehweg zu rennen. Und lächeln einem dabei im besten Fall ins Gesicht.
Https://taz. de/Von-der-Selbstverantwortung-des-Fussvolks/!5944116/
Stadtteilvertretung zur Müllerstraße:
Deutliche Verbesserung durch Radweg und Ladezonen
Der Radweg in der Müllerstraße hat zu vielen Diskussionen im Wedding und darüber hinaus geführt. Wir bemühen uns, verschiedene Sichtweisen vorzustellen. Nun hat sich die Stadtteilvertretung “mensch. müller” zu dem Thema geäußert. In seiner Stellungnahme geht das Anwohner:innengremium insbesondere auf die Situation des Lieferverkehrs ein. Wir veröffentlichen die Stellungnahme unkommentiert und ungekürzt als Debattenbeitrag.
Auf dem rechten Fahrstreifen ist jetzt eine Ladezone. Rechts daneben verläuft der Radweg. Foto: Hensel
Stellungnahme der Stadtteilvertetung:
“Die Stadtteilvertretung vertritt die Anliegen aller Menschen im Sanierungsgebiet Müllerstraße als demokratisch legitimierte Institution vor Ort. Wir legen Wert darauf, unsere Perspektive deutlich zu machen, die Interessen ausgewogen zu vertreten und miteinander in Einklang zu bringen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir das gemeinsame Auftreten einiger Gewerbetreibender, die sich an die Öffentlichkeit gewandt haben: Die Gruppe beklagt Schwierigkeiten bei der Warenanlieferung sowie Umsatzeinbußen und führt diese auf den neuen Radweg an der Müllerstraße zurück.
Als Stadtteilvertretung ist es unsere Auffassung, dass Gewerbetreibende an der Müllerstraße schon seit vielen Jahren eine schwierige Liefersituation haben, weil es nicht genügend Ladezonen gab und der Parkstreifen permanent durch Fahrzeuge des Individualverkehrs zugestellt war. Zahlreiche Liefervorgänge mussten daher schon immer in zweiter Reihe stattfinden – unter Risiko eines Bußgelds. Wir freuen uns daher sehr über die bereits mit dem neuen Radweg an der Müllerstraße geplanten Lieferzonen, die eine deutliche Verbesserung gegenüber dem früheren Zustand bedeuten und die Warenanlieferung erheblich erleichtern werden. Die Markierung der neuen Ladezonen hat bereits am 13.7. begonnen; dass die zugehörigen Schilder noch nicht aufgestellt werden konnten, geht laut Aussage des Straßen – und Grünflächenamts auf die noch ausstehende Lieferung zurück.
Markierung der Ladezone auf der Fahrbahn der Müllerstraße. Schilder sollen auch noch aufgestellt werden. Foto: Hensel
Damit ist klar, dass die aktuelle Kritik einiger Gewerbetreibender sich lediglich auf einen noch laufenden Bauzustand bezieht, in dem die Ladezonen noch nicht markiert waren. Über die künftigen Lieferzonen hat das Bezirksamt bereits im April per Pressemitteilung informiert. Wir empfehlen dem Bezirksamt für künftige Fälle eine proaktivere Kommunikation gegenüber Gewerbetreibenden, um Missverständnissen vorzubeugen. Die Pläne waren allerdings immer öffentlich zugänglich. Die Stadtteilvertretung hat sich die Pläne im Detail angesehen und daraus die zu erwartende Verbesserung gegenüber dem Zustand vor dem Bau des Radwegs abgeleitet.
Wir als Stadtteilvertretung freuen uns sehr über den neuen Radweg an der Müllerstraße, für den wir uns 12 Jahre lang eingesetzt und in dieser Zeit das Gespräch mit dem Bezirksamt aufrechterhalten haben. Das Konzept eines geschützten Radwegs ist richtig und entspricht der geltenden Gesetzeslage, und notwendig, um das sichere Radfahren auf der Müllerstraße überhaupt möglich zu machen. Für mobilitätseingeschränkte Menschen bedeutet er eine Verbesserung; es wird vermieden, dass Radfahrende auf den Gehweg ausweichen und dadurch Fußgänger:innen gefährden.
Auch für Krankenwagen und Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr verbessert sich die Situation, weil der Radweg im Notfall für diese als Safety Lane dienen kann. Letztlich verbessert sich die Verkehrssicherheit für alle, auch für Autofahrende; gefährliche Situationen und Konflikte werden deutlich reduziert und der Verkehr viel übersichtlicher. Als Stadtteilvertretung distanzieren wir uns ausdrücklich von den veröffentlichten Anschuldigungen der beteiligten Gewerbetreibenden gegen das Bezirksamt, es wolle Existenzen zerstören; Krawallerei braucht es nicht rund um die Müllerstraße. Ebenso halten wir die Kritik an der Umsetzung des Radwegs für falsch. Sie haben aber auf zwei weitere Punkte hingewiesen:
- Wie sieht die wirtschaftliche Situation der Gewerbetreibenden an der Müllerstraße aus? Wo können Menschen parken, die auf der Müllerstraße einkaufen oder Kaffee trinken wollen und mit dem Auto kommen? Wie lässt sich die Nutzung der Parkhäuser im Umfeld der Müllerstraße verbessern, die heute nur zu einem Bruchteil ausgelastet sind?
Wir als Stadtteilvertretung wollen uns weiterhin für Transparenz und Dialog im Sanierungsgebiet Müllerstraße einsetzen und sind gerne bereit, im direkten Gespräch mit Gewerbetreibenden und Anwohner:innen konstruktiv an einer Lösung mitzuarbeiten, sobald sich dafür ein entsprechender Rahmen findet.”
Https://weddingweiser. de/stadtteilvertretung-zum-radweg-muellerstrasse/
Radwegbenutzungspflicht an der Nordstraße: Beschilderung irritiert etwas
Harpstedt – Im Zusammenhang mit der 40-jährigen Radlerin, die vor gut einer Woche – auf der Kreisstraße 286 (Nordstraße) in Harpsted fahrend – bei einem seitlichen Zusammenprall mit einem überholenden Auto schwer verletzt wurde, stellt sich auch die Frage nach einer etwaigen Mitschuld ihrerseits. Gegen die etwas irritierende Beschilderung zur Radwegbenutzungspflicht hat die Frau aber offenkundig nicht verstoßen.
Für Altlandrat Hermann Bokelmann sah es so aus, als hätten sich Dr. Anna Müller und Horst Krause als Vertreter der Kreis-Initiative Rad mit einem Leserbrief sehr weit aus dem Fenster gelehnt. Darin behaupten sie, der Verkehrsunfall vom 13. August, 11.45 Uhr, auf der Nordstraße in Harpstedt In Höhe „Auf dem Esch“ wäre sicherlich weniger folgenreich für die 40-jährige Radlerin gewesen, wenn der Autofahrer (24) beim Überholen in Richtung Prinzhöfte den zum Rad geforderten Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten oder den Überholvorgang an der Stelle unterlassen hätte. Das trifft zwar zu, beantwortet die Schuldfrage allerdings recht einseitig.
Diesbezüglich Klarheit erlangt zu haben, glaubte Bokelmann nach einem Blick in Unterlagen „zur Umsetzung der StVO-Novelle für innerörtliche RVA“ (Radverkehrsanlagen), die der Landkreis Oldenburg online gestellt hat. Aus einer dazugehörigen Skizze geht hervor, dass ab „Im Bookhopsfeld“ ortsauswärts die Radwegbenutzungspflicht gelten soll, genauer gesagt: die „Benutzungspflicht im Zweirichtungsverkehr“ für jenen Kreisstraßenabschnitt, auf dem die vorhandene Nebenanlage Nur noch auf der Westseite und nicht mehr beidseitig der Fahrbahn verläuft. Demzufolge hätte die 40-Jährige den Unfall, bei dem sie schwere Verletzungen erlitt, mitverschuldet. Gemäß der Skizze wäre es nur auf dem Abschnitt der K 286 von der Einmündung in die Burgstraße (L 338) bis zur Höhe Bertolt-Brecht-Straße/„Im Bookhopsfeld“ gestattet, die Fahrbahn als Radler zu benutzen.
Was irgendwo auf Papier oder als Onlinedatei geschrieben steht, bildet aber bekanntlich keineswegs zwingend die Realität ab. So verhält es sich auch in diesem Fall. Die Beschilderung an der Kreisstraße 286 stimmt nämlich mit besagten Unterlagen nicht überein. Ortsauswärts fehlt in Höhe „Im Bookhopsfeld“ ein Verkehrszeichen 240 oder 241 (gemeinsamer/getrennter Geh-/Radweg). Das Schild steht ein Stück weiter – an der Einmündung der Straße „Auf dem Esch“. Bis zu dieser Stelle, wo der Unfall vom 13. August laut Pressemitteilung der Polizei passierte, durfte die 40-Jährige also gemäß Beschilderung tatsächlich auf der Fahrbahn Richtung Prinzhöfte radeln.
Ortseinwärts ergibt sich ein anderes Bild. In diese Richtung endet die Radwegbenutzungspflicht erst in Höhe „Im Bookhopsfeld“ (getreu der Skizze zur Umsetzung der StVO-Novelle) – zu erkennen am Verkehrszeichen 239 (Gehweg) mit Zusatzhinweis „Radfahrer frei“. Heißt: Radler dürfen von hier an den Fußweg mitbenutzen, müssen das aber nicht tun; sie können optional auch auf die Fahrbahn wechseln.
Piktogramme lassen auf sich warten
Fahrbahn-Piktogramme, die Autofahrer an solchen Stellen zusätzlich auf den Gefahrenpunkt hinweisen, fehlen. Das gilt auch für andere Bereiche Harpstedts. Bei der Volksbank an der Burgstraße (L338) wäre eine Fahrbahn-Kennzeichnung in Richtung Ortsmitte besonders sinnvoll. Hier dürfen jugendliche und erwachsene Radler in Richtung Wildeshausen nämlich nicht auf dem Fußweg bleiben, sondern müssen zwingend auf die Fahrbahn wechseln (womöglich biegen einige dann sogar gleich nach links in die einmündende Grüne Straße ab).
Die auf der L 338 fehlenden Piktogramme hatte Heinz Klein aus Harpstedt schon vor gut einem Jahr beanstandet. Sie kämen zeitnah, hieß es damals aus dem Straßenverkehrsamt. Die Bürgerinnen und Bürger warten allerdings nach wie vor darauf.
Womöglich ist das der Grund für die uneinheitliche Beschilderung: Hier verengt sich der Radweg. © Bohlken
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„Wir haben die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr kürzlich wieder darum gebeten, die Piktogramme aufzubringen. Wenn es nach uns ginge, wären sie bereits da. Wir stehen gerade wegen der L 338 in einem ganz engen Austausch mit der Landesbehörde“, sagte Oliver Hohnholt, seit Anfang Januar Leiter des Straßenverkehrsamtes, am Montag auf Nachfrage unserer Zeitung.
Er zeigte sich „guter Hoffnung“, dass die Piktogramme bald aufgebracht werden, zumal viele Bürger ihr Fehlen bemängelten. Die Landesbehörde verweigere sich diesen nicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankerten „Hilfszeichen“ keineswegs. Dass sie auf sich warten lassen, sei dem derzeit hohen Arbeitsvolumen geschuldet: „Da gibt es zu viele Dinge, die zu erledigen sind. Das muss man ja auch alles noch irgendwie schaffen können. Wenn Sie einen Blick auf die zahlreichen Baustellen kreisweit werfen – das ist schon Wahnsinn“, sagte Hohnholt.
Des Rätsels Lösung: Radweg verengt sich
Die Frage, ob das Straßenverkehrsamt bei der Beschilderung in Sachen Radwegbenutzungspflicht entlang der Nordstraße nachbessern muss oder nicht, konnte der Amtsleiter aus dem Stegreif nicht beantworten. Dazu müsse er intensiver in den Vorgang eintauchen. Erklären ließe sich die uneinheitliche Beschilderung aber eventuell mit einer Verengung des Radwegs, weshalb womöglich nicht genügend Platz für Begegnungsverkehr bliebe, gab Hohnholt zu bedenken. Damit könnte er goldrichtig liegen, denn zwischen „Auf dem Esch“ und „Im Bookhopsfeld“ verschmälert sich der Weg in der Tat.
Bevorzugt die Stadt Aachen an der Bastei Radfahrer?
Bastei in Aachen : Radfahrer bevorzugt, Fußgänger benachteiligt?
Gefährlicher Konflikt: Radfahrer landen an der Bastei teils mit hohem Tempo auf dem Fußgängerüberweg. Foto: Robert Esser
Aachen Während Radfahrer freie Fahrt genießen, müssen Fußgänger an der Baustelle Bastei umständlich die Straßenseite wechseln. Senioren beklagen wachsende Benachteiligungen in Aachen.
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Darf man in Deutschland auf dem Bürgersteig radeln
Radschnellwege sollen ein zügiges Vorankommen ermöglichen, damit Radler sie auf dem Arbeitsweg benutzen und im Idealfall das Auto zu Hause lassen.
© Quelle: Metropolreigion Hamburg
Die Planungen des Radschnellweges von Bad Bramstedt nach Hamburg treten auf der Stelle. Während die Kommunen im Kreis Pinneberg für den dortigen Radschnellweg bereits ein Trassenbündnis geschlossen haben, liegt das für den Segeberger Weg noch in weiter Ferne. Woran liegt das?
Bad Bramstedt. Anfang Juni waren Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen, Verkehrs-Senator Anjes Tjark, Ländrätin, Bürgermeister und Bezirksamtsleiter nach Halstenbek gekommen. Sie setzten ihre Unterschriften unter ein Trassenbündnis, mit dem Verlauf des Pinneberger Schnellradweges besiegelt wurde. Gleiches hätte eigentlich auch schon längst im Kreis Segeberg geschehen sollen. Doch die seit gut sieben Jahren laufenden Planungen für den Radschnellweg Bad Bramstedt – Hamburg kommen nicht voran, sowohl auf Hamburger, als auch auf Schleswig-Holsteiner Seite.