Darf man mit dem fahrrad auf dem gehweg fahren in die entgegengesetzte richtung?

Nur wenn es die Beschilderung ausdrücklich erlaubt.
Zitat: Entscheidend ist die Beschilderung: Radwege sind benutzungspflichtig, wenn sie Teil der Straße, zu der auch die Fahrbahn gehört, sind und in Fahrtrichtung mit den blauen Verkehrsschildern mit Fahrradsymbol (Zeichen 237, 240 oder 241) gekennzeichnet sind. Ein Radweg, der in beiden Richtungen benutzt werden darf, muss also entsprechend in beide Fahrtrichtungen beschildert sein. [Zitat Ende]

Dem ist doch was hinzuzufügen, Auf einem Gehweg der als Gehweg gekennzeichnt ist darf generell nicht mit Fahrrad gefahren werden, sondern auf dem Radweg oder ggf. auf der Straße. Sollte der Gehweg auch zulässig für Fahhradfahrer sein dann generell nur in Fahrtrichtung rechts.
Allerdings erfordert es manchmal das der Gehweg oder Radweg wegen Bauarbeiten blockiert ist, dann ist auf die Beschilderung zu achten die auch die Fahrradnutzung auf dem Gehweg entgegen der Fahrtrichtung für den Bereich der Baustell erlaubt.
Ansonsten wird die Fahrt entgegen der Fahrtrichtung „Beschilderten Radweg in falscher Richtung befahren 20 €“ oder „Rechtsfahrgebot missachtet 15 €“ oder „Unerlaubtes Fahrradfahren auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone 15 €“ geahndet.

Https://www. stern. de/noch-fragen/darf-man-mit-dem-fahrrad-auf-dem-gehweg-fahren-in-die-entgegengesetzte-richtung-1000835041.html

Bußgeldkatalog: Müssen Fußgänger mit Sanktionen rechnen?

Darf man mit dem fahrrad auf dem gehweg fahren in die entgegengesetzte richtung?

Auch Fußgänger können Bußgelder kassieren. Mehr dazu erfahren Sie im Video.

Ratgeber zum Thema „Fußgänger im Straßenverkehr“

Die Straßenverkehrsordnung für Fußgänger

Darf man mit dem fahrrad auf dem gehweg fahren in die entgegengesetzte richtung?

Welche Verkehrsregeln gelten für Fußgänger?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt in Deutschland auch für Fußgänger. Für den sogenannten Fußverkehr gibt es spezielle Regelungen, die in § 25 StVO spezifiziert sind. Diese umfassen das Verhalten auf der Straße, an Roten Ampeln und gegenüber Polizisten.

Das Bußgeld für Fußgänger, die ein Vergehen gegen das Verkehrsrecht begehen, kann etwa 5 bis 10 Euro betragen. Dieses niedrig angesetzte Verwarngeld sollte Fußgänger allerdings nicht dazu verleiten, die Bußgeldtabelle zu missachten. Dies gilt insbesondere für Fahranfänger in der Probezeit. So können Verstöße als A-Verstöße gewertet werden und ziehen einen Bußgeldbescheid nach sich, der sich auch negativ auf den Führerschein auswirken kann.

Als A-Verstoß gemäß dem Bußgeldkatalog Für Fußgänger gilt:

    Überqueren eines Bahnübergangs trotz geschlossener Schranken bzw. Halbschranken

Fahranfänger in der Probezeit, die gegen eine dieser Verkehrsregeln für Fußgänger verstoßen, bekommen eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und deren Probezeit wird um weitere Zwei Jahre verlängert.

Der Bußgeldrechner sieht jedoch normalerweise Kein Fahrverbot oder Punkte Für Fußgänger vor. Es droht hingegen ein Bußgeld, wenn Fußgänger über eine rote Ampel gehen.

Als Fußgänger über eine rote Ampel

Eine rote Ampel als Fußgänger zu überkreuzen, zieht nicht ganz so Strenge Maßnahmen wie bei Auto – oder Lkw-Fahrern nach sich. Allerdings sollten sich Fußgänger zu ihrem eigenen Wohl an Lichtzeichenanlagen halten, denn jedes Jahr werden Fußgänger im Straßenverkehr Verletzt.

Im Jahr 2013 waren beispielsweise 40% der Verunglückten mit Todesfolge innerhalb von Ortschaften Fußgänger. Ist die Fußgängerampel also rot, sollte die Straße nicht schnell überquert werden, da sich gerade kein Auto in ersichtlicher Nähe befindet. Rechtsabbiegende Autos beispielsweise können Fußgänger überraschen und verletzen.

Geht ein Fußgänger über eine rote Ampel, sieht das Bußgeld bzw. Verwarngeld folgendermaßen aus:

    Als Fußgänger bei „Rot“ über die Ampel: 5 Euro Bußgeld Als Fußgänger bei „Rot“ über die Ampel und einen Unfall verursachen: 10 Euro Bußgeld

Fußgänger und Alkohol

Darf man mit dem fahrrad auf dem gehweg fahren in die entgegengesetzte richtung?

Gehen Fußgänger über eine rote Ampel, so begehen sie eine Ordnungswidrigkeit

Der Führerschein kann manchmal schneller weg sein, als es einem lieb ist. Selbst Übermäßiger Alkoholgenuss kann einen Fußgänger um seine Fahrerlaubnis bringen.

In einem Urteil des Mainzer Verwaltungsgerichts (Az.: 3 L 823/12.MZ), wurde ein Mann verurteilt, der als Fußgänger betrunken randalierend mit Über 1,6 Promille auf den Straßen unterwegs war. Er bekam die Auflage, sich einer MPU zu unterziehen.

Bestünde der Mann die MPU nun nicht, so würde ihm nicht nur der Führerschein, sondern sogar gänzlich die Fahrerlaubnis entzogen werden, obwohl er nicht einmal unter Alkoholeinfluss vor dem Steuer saß, sondern Das Auto vorbildlich hatte stehen lassen.

Verkehrsregeln für Fußgänger

Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß unterwegs sind, dürfen die Fahrbahn nicht als Fußweg benutzen, wenn es einen Gehweg oder Seitenstreifen gibt. Erlauben es die Umstände, auf der Fahrbahn zu gehen, muss dies innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand geschehen. Sollte es Dunkel oder die Sicht beeinträchtigt sein, müssen Fußgänger zu ihrer Sicherheit einzeln Hintereinander gehen.

Zudem wird für Fußgänger in der StVO reglementiert, dass sie Fahrbahnen schnellstmöglich und quer zur Fahrbahn zu überschreiten haben. Dazu sollten Fußgänger den Kürzesten Weg nutzen. Besonders Kinder müssen zunächst Hilfe erhalten, wenn es darum geht, sich ordnungsgemäß im Straßenverkehr zu verhalten. Das ist sehr wichtig, damit sich die Kinder beispielsweise auf dem Schulweg sicher bewegen und nicht durch die auf der Straße fahrenden Fahrzeuge erfasst werden.

An einer Ampel müssen Fußgänger das jeweilige Lichtzeichen zum Überqueren beachten und dürfen hinzukommend an Kreuzungen oder Einmündungen nur die entsprechenden Markierungen und Fußgängerüberwege zum Passieren verwenden.

Weiterhin darf der Fußgänger Keine Absperrungen überklettern sowie abgesperrte Straßenflächen betreten. Genauso ist der Zutritt von Gleisanlagen verboten, diese dürfen nämlich nur an den dafür vorgesehenen Bereichen überquert werden.

FAQ: Bußgeldkatalog für Fußgänger

Nehmen Passanten am öffentlichen Straßenverkehr teil, müssen sich auch diese an die gesetzlichen Vorgaben der StVO halten. Diese schreibt unter anderem die Verwendung des Bürgersteiges vor.

Ja, denn Punkte in Flensburg können auch ohne Führerschein gesammelt werden. Dies ist zum Beispiel beim Überqueren einer geschlossenen Bahnschranke möglich.

Https://www. bussgeld-info. de/bussgeldkatalog-fussgaenger/

Ist es illegal, auf dem Fußweg zu fahren

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Https://www. motor-talk. de/forum/frage-zur-strafe-bei-fahren-auf-dem-buergersteig-t6361809.html

Fahren mit dem E-Scooter: Was erlaubt ist und was nicht

Elektro-Roller sollen die Mobilität fördern. Doch oft gibt es Ärger wegen falsch geparkter Fahrzeuge oder rücksichtslosen Verhaltens der Nutzer. Welche Vorschriften müssen eingehalten werden?

Gerade im Stadtverkehr sollen E-Scooter in Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine Alternative zum Auto sein. In vielen Städten bieten verschiedene Unternehmen die Fahrzeuge zum Ausleihen an. Um sie nutzen zu können, ist kein Führerschein notwendig. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Einen Helm zu tragen, ist keine Pflicht, wird aber empfohlen. Wie E-Roller verwendet werden dürfen, regeln die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge sowie die Straßenverkehrsordnung.

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, die Roller nach Gebrauch so abzustellen, dass sie niemanden behindern oder gar gefährden. Im Alltag sieht das aber oft anders aus: So werden die E-Scooter häufig achtlos mitten auf dem Weg zurückgelassen. Dort sind sie ein Hindernis für Fußgänger, Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen, die teilweise auf die Straße ausweichen müssen. Sehbehinderte oder Blinde können über die Roller stolpern und stürze. Das Sicherheitsrisiko sei hoch, so der Blinden – und Sehbehindertenverein Hamburg. Es habe bereits schwere Verletzungen gegeben.

E-Roller richtig nutzen und abstellen

Damit solche Gefahren gar nicht erst entstehen, hat beispielsweise die Stadt Hannover auf Basis der Straßenverkehrsordnung eine Liste mit Regeln für E-Scooter erstellt, dazu zählen unter anderem:

    Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen sowie Straßen nutzen – Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu, außer es gibt eine gesonderte Freigabe. Fahren in Grünanlagen (zum Beispiel in Gärten, Wald, Parks, Uferbereichen) ist verboten. E-Scooter von Verleihern dürfen nicht an öffentlichen Fahrradständern zurückgelassen werden. Ein – und Ausgänge zu Gebäuden oder U – und S-Bahnstationen einschließlich der Aufzüge, Zugänge von Hochbahnsteigen und Bushaltestellen müssen freigehalten werden. Dasselbe gilt auch für Gehbereiche für Rollstuhlfahrende sowie Leitsysteme für Blinde und sehbehinderte Menschen. Sogenannte Überquerungsstellen wie Mittelinseln, Flächen an Ampeln oder Fußgängerüberwegen sowie Zufahrten zu Grundstücken müssen freigehalten werden. Zugänge zu Briefkästen, Parkscheinautomaten, Verteilerkästen, Bushaltestellen, Aufzügen und Auffahrten freihalten. E-Scooter nicht in Grünanlagen oder auf Grünstreifen abstellen (Brandgefahr durch heißen Akku). Fahrzeuge in der Regel längs – und nicht quer – zur Fahrtrichtung parken. Freie Flächen am Rand oder Nischen an öffentlichen Gebäuden nutzen. Extra ausgewiesene Abstellflächen für E-Scooter nutzen.

Für Fehlverhalten sind Bußgelder fällig

Behindern oder gefährden achtlos abgestellte E-Scooter andere Verkehrsteilnehmer, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Verleiher können entstehende Kosten auf die Nutzer umlegen. Fahren diese auf dem Gehweg, werden sie mit einem Bußgeld von 55 Euro belegt. Liegt dabei noch eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer vor, sind 70 Euro fällig. Der Bußgeldkatalog für E-Scooter verrät auch: Wer bei Rot über eine Ampel fährt, wird mit 60 Euro zur Kasse gebeten und bekommt einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Ist die Ampel länger als eine Sekunde rot, sind es sogar 100 Euro. Auch nebeneinander zu fahren, ist nicht gestattet und kostet 15 Euro Bußgeld. Wird jemand anderes dabei behindert oder gefährdet, sind es 20 beziehungsweise 25 Euro. Recht beliebt, aber verboten ist das Zu-zweit-Fahren auf dem E-Scooter, das kostet 10 Euro Bußgeld.

Promille-Grenze deutlich niedriger als beim Fahrrad

Für Radfahrer liegt die Promille-Grenze bei 1,6. Nutzer von E-Scootern müssen sich hingegen wie Autofahrer an die 0,5-Promille-Grenze halten. Ein striktes Alkoholverbot gilt – wie beim Auto – für Führerschein-Neulinge, die sich noch in der Probezeit befinden und Fahrer unter 21 Jahren. Wer in der Probezeit alkoholisiert E-Scooter fährt, muss mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre rechnen.

Wer zum ersten Mal gegen die 0,5-Promille-Grenze verstößt und dabei erwischt wird, dem drohen 500 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot von einem Monat kommt hinzu. Wer häufiger auffällig wird, wird härter bestraft, wie der Alkohol-Bußgeldkatalog vorsieht. Spätestens ab 1,1 Promille drohen eine Geld – oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Mögliche weitere Strafen sind ein bis zu sechsmonatiges Fahrverbot oder der Führerscheinentzug.

Mehrere Tausend E-Scooter in norddeutschen Städten unterwegs

In Hamburg gibt es laut Verkehrsbehörde etwa 17.000 Fahrzeuge. Um die Parksituation und Verkehrssicherheit zu verbessern, haben sich Stadt und Anbieter auf einige Maßnahmen verständigt. So wurden etwa bestimmte Bereiche definiert, in denen Roller nicht abgestellt werden dürfen. Wird der Roller auf einem Radweg oder mitten auf dem Fußweg stehengelassen, kann er von der Stadt entfernt werden. In diesem Fall wird eine Strafgebühr für den Verursacher fällig. Über die E-Mail-Adresse hamburg. escooter@gmail. com kann man sich über falsch abgestellte E-Scooter beschweren.

In Braunschweig stehen insgesamt mehr als 2.000 Fahrzeuge im Stadtgebiet zur Verfügung. Dort gibt es mehr als zwei Dutzend speziell für E-Scooter ausgewiesene Parkzonen. In Städten wie Wolfsburg, Salzgitter und Gifhorn verlangt etwa der Verleiher Tier einen Beweis per Foto-Upload, dass der Roller ordnungsgemäß abgestellt wurde. Erst dann wird die Roller-Miete beendet.

In Lübeck dürfen maximal 2.000 E-Scooter durch die Stadt rollen, die Stadt ließ die Anzahl begrenzen. Zudem wurden Parkverbotszonen eingerichtet. Auch Rostock hat mehrere Zonen eingerichtet, in denen keine E-Scooter geparkt werden dürfen. Diese Zonen werden in den Scooter-Apps angezeigt, das Abstellen ist dort nicht möglich. Wer sich über einen falsch abgestellten Scooter beschweren möchte, kann sich an die Mail-Adresse rostockescooter@googlegroups. com richten. Relativ streng bei E-Rollern ist Schwerin. Die Stadt hat eine Obergrenze von 300 E-Rollern festgeschrieben.

Https://www. ndr. de/ratgeber/verbraucher/Fahren-mit-dem-E-Scooter-Was-erlaubt-ist-und-was-nicht, escooter350.html

FUSS e. V.
Fachverband Fußverkehr Deutschland

Fordern Sie die klare, eindeutige Trennung von Geh – und Radverkehr:

    Gehwege müssen fahrradfrei sein. Wo nötig, muss die Polizei nachhelfen. Das Radfahren auf Gehwegen ist eine Ausnahme, die nur unter bestimmten Bedingungen mit Schildern erlaubt werden darf (mehr dazu hier). Wo diese Bedingungen nicht erfüllt sind, weisen Sie Behörden darauf hin und fordern Sie die Entfernung der Schilder. Zuständig ist meist die Straßenverkehrsbehörde bei der Stadt – oder Kreisverwaltung. In den meisten Bundesländern heißt sie auch so; es gibt aber Ausnahmen. In Berlin zum Beispiel gehört die für solche Schilder zuständige Behörde zum Ordnungsamt des jeweiligen Stadtbezirks. In Bremen heißt sie Straßen – und Verkehrsbehörde, und in Hamburg ist die Polizei für Schilder zuständig. Wenn das nicht hilft, helfen Sie über Medien, Vor-Ort-Aktionen und Kommunalpolitik nach. Unterstützen Sie Umwelt – und Fahrradverbände, Kommunalpolitiker und Parteien, die sich für sicheres Radfahren auf der Fahrbahn einsetzen. Setzen Sie sich mit uns für regelmäßige und öffentlichkeitswirksame Kontrollen durch Ordnungsämter und Polizei ein.

Gehweg-Radeln: Nicht mehr so billig

Bußgeld in Euro

Regelverstoß ohne physische Folgen

Mit Behinderung anderer

Mit Gefährdung anderer

Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung

2. Verhalten und Aktionen auf dem Gehweg

Persönliches Einschreiten gegen Radler auf dem Gehweg – das klingt nach Don Quichotterie. Oft hat man keine Zeit oder mag sich den Spaziergang nicht verderben, oft geht alles zu schnell, manchmal wäre es zu gefährlich. Manches aber geht. Wichtig bei allem: Nie dürfen Sie sich und andere gefährden, natürlich auch die Radfahrer nicht. Außerdem sollten Sie – auch wenn es manchmal schwer fällt – immer der in Ton und Aktion Sachlichere, Souveränere und damit Überlegene bleibe.

Https://www. fuss-ev. de/regeln-konflikte/radseuche1?view=article&id=688&catid=111

Darf ich mit dem E-Scooter auf dem Gehweg fahren?

Nein, es ist grundsätzlich Verboten, mit einem E-Scooter den Gehweg zu benutzen. Dies gilt auch dann, wenn der Motor des Rollers ausgeschaltet ist. Ebenso sind Fußgängerzonen und Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung für die elektrischen Roller tabu.

Bußgelder für das Fahren auf dem Gehweg

Wer trotz der Vorschriften mit seinem E-Scooter auf dem Gehweg unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 15 bis 30 Euro rechnen.

Eine Ausnahme sind lediglich Gemeinsame Geh – und Radwege. Diese müssen von den elektrischen Rollern mitbenutzt werden, da diese auch nicht uneingeschränkt auf der Straße fahren dürfen. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sieht die folgenden Bedingungen für die Nutzung von Verkehrsflächen vor:

    Innerhalb geschlossener Ortschaften: E-Scooter dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und gemeinsam genutzten Geh – und Radwegen benutzt werden. Ebenso ist die Nutzung von Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn all diese Wege nicht vorhanden sind, darf mit dem E-Scooter auf die Straße ausgewichen werden. Hierbei müssen sich die Fahrer möglichst weit rechts halten. Außerhalb geschlossener Ortschaften: Auch außerhalb von Ortschaften müssen E-Scooter-Fahrer Radwege, Radfahrstreifen und getrennte Geh-und Radwege benutzen, sofern diese vorhanden sind. Auch der Seitenstreifen darf befahren werden. Ist keiner dieser Wege vorhanden, dürfen Fahrer elektrischer Tretroller auch außerorts auf die Fahrbahn ausweichen.

Ausnahmen zu den genannten Regeln werden durch das Verkehrsschild „E-Scooter frei” angezeigt. Ist dieses Schild vorhanden, dürfen E-Scooter zum Beispiel auch in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung genutzt werden.

Https://www. check24.de/e-scooter-versicherung/fragen/gehweg/

Kind auf Fußweg in Kirchditmold erfasst: Ärger über Fahren auf Bürgersteigen

In Kassel-Kirchditmold wird ein fünfjähriges Kind auf dem Bürgersteig von einem Transporter angefahren, weil dieser auf den Gehweg ausgewichen war.

Kirchditmold – Seit Jahren fordern Anwohner und der Ortsbeirat in Kirchditmold (Kassel), dass das Befahren von Bürgersteigen ein Ende haben muss. Vor allem die Straße „Riedwiesen“ ist davon stark betroffen, weil Autofahrer sie häufig als Schleichweg nutzen und bei Gegenverkehr auf den Bürgersteig ausweichen. „Das ist eine gefährliche Unsitte“, so Ortsvorsteherin Elisabeth König (Grüne).

Ein jüngster Unfall an der Mergellstraße, bei dem ein Fünfjähriger auf dem Bürgersteig erfasst wurde, beweise, dass das Straßenverkehrsamt dringend handeln müsse.

Darf man mit dem fahrrad auf dem gehweg fahren in die entgegengesetzte richtung?

Beliebter Schleichweg: In der Straße „Riedwiesen“ in Kirchditmold weichen viele Autofahrer dem Gegenverkehr aus, indem sie auf den Bürgersteig fahren. © Bastian Ludwig

Kassel: Fahrer in Kirchditmold weichen oft auf Bürgersteig aus

Vor vier Wochen war ein fünfjähriger Junge an der Mergellstraße in Höhe des schmalen Fußweges zur Brunnenstraße von einem Paketlaster touchiert worden. Das Kindergartenkind hatte mit seiner Mutter auf dem Bürgersteig gestanden, als sich aus Richtung Teichstraße der Lieferwagen näherte. Der Paketbote wollte an der durch ein parkendes Fahrzeug verengten Stelle einen entgegenkommenden Radfahrer vorbeilassen und wich dabei auf den Bürgersteig aus. Dabei übersah er den Jungen, der vom Heck des Transporters getroffen wurde, nach hinten stürzte und eine Platzwunde am Kopf erlitt. Das Kind wurde mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht.

Kind in Kirchditmold hatte Glück

„Wir haben großes Glück gehabt. Wenn mein Junge nur ein bisschen weiter mittig auf dem Bürgersteig gestanden hätte, wäre er voll erfasst worden“, sagt der Vater des Kindes gegenüber der HNA. Er habe kurz überlegt, rechtliche Schritte gegen den 24-jährigen Unfallverursacher einzuleiten, aber sich schließlich dagegen entschieden. „Die Paketboten stehen enorm unter Druck ihrer Arbeitgeber. Da geht es um Zeit, Geld, Termine“, so der Vater. Er fordere alle Autofahrer eindringlich auf, sich umsichtiger zu verhalten und nicht planlos Bürgersteige zu befahren. „Hier geht es um Menschenleben.“

Darf man mit dem fahrrad auf dem gehweg fahren in die entgegengesetzte richtung?

Unfallstelle: Links unter dem Reklameschild stand der Fünfjährige, als er erfasst wurde. © Bastian Ludwig

Gehwege befahren ist auch in Kirchditmold verboten

Auch wenn die Eltern nicht zivilrechtlich gegen den Fahrer vorgehen, so ermittelt nun die Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung. „Es ist grundsätzlich verboten, Gehwege zu befahren“, so ein Polizeisprecher.

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Um die Unfallstelle an der Mergellstraße sicherer zu machen, hat der Ortsbeirat vom Straßenverkehrsamt die Installation eines Pfostens auf dem Gehweg verlangt.

„Wer die Ecke als Autofahrer nicht so gut kennt, weiß nicht, dass dort ein kleiner Fußweg auf die Mergellstraße mündet“, so Ortsvorsteherin König. Natürlich seien solche Pfosten auf Bürgersteigen nicht die optimale Lösung, weil sie wiederum für Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen ein Hindernis darstellten.

Gemeinde Kirchditmold sucht nach Lösung für Verkehrsproblem

Die Ortsvorsteherin beobachtet die Probleme in Kirchditmold schon seit Jahren. Vornehmlich sei die Straße „Riedwiesen“ betroffen – obwohl dort schon seit einigen Jahren Pflanzinseln und Ausbuchtungen für eine gewisse Verkehrsberuhigung sorgten. Dennoch sei dort vor allem im Berufsverkehr immer noch zu viel Verkehr unterwegs.

Schulkinder würden an der als Schulweg ausgewiesenen Straße gefährdet. Deshalb bittet der Ortsbeirat die Stadt, „schnellstmöglich für Maßnahmen zu sorgen, die das unrechtmäßige Befahren des Gehweges durch Autos unterbinden“.

Vorgeschlagen werden größere Ausweichbuchten, Einbahnstraßenregelungen im Zusammenspiel mit der Oberbinge und Pfosten am Fahrbahnrand.

Https://www. hna. de/kassel/kirchditmold-ort160820/aerger-ueber-fahren-auf-buergersteigen-92385108.html

Kinder im Straßenverkehr Neue Regeln für mehr Sicherheit

Die Straßenverkehrs­ordnung (StVO) hat ein Update bekommen: Neue Verkehrs­regeln sollen dafür sorgen, dass der Nach­wuchs sicher unterwegs ist. Auch Eltern profitieren. So darf nun eine radelnde Aufsichts­person den Nach­wuchs unter bestimmten Voraus­setzungen auf dem Gehweg begleiten. test. de erklärt die wichtigsten Punkte der StVO-Novelle und sagt auch, was für Tret­roller und Inline-Skates gilt.

Eltern sollen ihre Kinder leichter beaufsichtigen können

Jahre­lang machten sich Eltern möglichst schmal, wenn sie mit ihren Kindern auf dem Bürger­steig Fahr­rad fuhren – aus schlechtem Gewissen. Denn laut Gesetz mussten Erwachsene die Straße oder den Radweg benutzen, auch, wenn sie ihren Spröss­ling von dort aus nur schlecht im Blick hatten. Diese Zeiten sind vorbei. Seit Dezember 2016 darf eine radelnde Aufsichts­person den Nach­wuchs auf dem Gehweg offiziell begleiten. Voraus­setzung: Das Kind ist unter acht und die Begleitung mindestens 16 Jahre alt. Die Neuerung soll Radfahren für die Jüngsten sicherer machen und Eltern ihre Aufsichts­pflicht erleichtern. Schließ­lich müssen sie dafür sorgen, dass ihr Kind weder sich noch andere gefährdet.

Kleine Kinder radeln auf dem Gehweg

Die Straßenverkehrs­ordnung kennt kein Mindest­alter für Radler. Damit den Kleinen nichts passiert, gehören Fahrer unter acht Jahren auf den Gehweg. Straßen und Radwege sind für sie tabu. Seit Dezember gibt es davon aber eine Ausnahme: Ist der Radweg baulich – etwa durch einen Bord­stein – von der Straße getrennt, dürfen ihn auch Kinder unter acht Jahren benutzen. Generell gilt: Wer auf dem Gehweg fährt, muss Rück­sicht auf Fußgänger nehmen und absteigen, wenn es eng wird. Runter vom Rad heißt es für Kinder und deren Begleit­personen beim Über­queren der Straße.

Fahr­radführer­schein für Viert­klässler

Kinder zwischen acht und zehn Jahren dürfen noch auf dem Gehweg fahren, wenn sie wollen. Ab dem zehnten Geburts­tag muss der Nach­wuchs dann zwingend die Straße oder den Radweg nutzen. Deshalb werden Kinder in der vierten Klasse mit speziellem Fahr­rad­unter­richt und einer Fahr­prüfung auf die Gefahren des Straßenverkehrs vorbereitet. Ein bestandener Test allein heißt aber nicht, dass der Nach­wuchs ohne Wenn und Aber auf der Straße fahren sollte. Hier kommt wieder die Aufsichts­pflicht der Eltern ins Spiel: Sie müssen mit ihren Kindern so lange üben, bis diese wirk­lich sicher unterwegs sind. Erst dann darf der Nach­wuchs allein losradeln.

Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich.

Der Roller gehört auf den Bürger­steig

Kinder, die gern auf den Tret­roller steigen, müssen die Regeln für Fußgänger beachten. Sie dürfen nur auf dem Gehweg fahren, im verkehrs­beruhigten Wohn­bereich und in Spiel­straßen. Gegen­seitige Rück­sicht­nahme ist verpflichtend, ebenso wie Schritt­geschwindig­keit, wenn es mal eng wird. Für Erwachsene auf dem Roller gilt dasselbe. Auf Inlin­eskates gehören sowohl kleine als auch große Verkehrs­teilnehmer auf den Gehweg. Der Radweg ist tabu, außer es gibt ein Schild „Inline-Skater frei“.

Keine Helm­pflicht

Einen Fahr­radhelm müssen in Deutsch­land weder Kinder noch Erwachsene tragen. Sinn­voll ist es aber in jedem Fall. Ein guter Helm kann Leben retten. Die Stiftung Warentest hat zuletzt sowohl Kinderfahrradhelme als auch Fahrradhelme für Erwachsene getestet. Mehr Tests und Infos rund ums Thema Fahr­rad finden Sie in unserem ausführ­lichen Special Start in die Fahrradsaison.

Ratgeber der Stiftung Warentest

Egal ob es um Eltern­geld, Sorgerecht, das Recht auf einen Kita­platz oder Mieterrechte für Familien geht – hier finden Sie alle Antworten auf einen Blick. Unser Finanztest Spezial Familien-Set enthält neben Rechts­tipps für die richtigen Entscheidungen im Familien­alltag auch konkrete Empfehlungen zu den Themen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Außerdem viele Check­listen, Muster­briefe und Formulare zum Heraus­trennen. 160 Seiten kosten 12,90 (Heft) beziehungs­weise 10,90 (PDF).

Https://www. test. de/Kinder-im-Strassenverkehr-Neue-Regeln-fuer-mehr-Sicherheit-5158004-0/

Wo darf ich mit meinem Mountainbike (MTB) fahren?

Nach Art. 43 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes dürfen Wege, die sich für den Verkehr mit Motorfahrzeugen oder Fahrrädern nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind – wie Fuss – und Wanderwege – mit solchen Fahrzeugen nicht befahren werden. Diese Regel ist für die ganze Schweiz gültig und auch ohne Signalisation verbindlich. Der Biker/die Bikerin muss also grundsätzlich auf allen Wegstrecken beurteilen, ob sich der Weg für das Befahren mit einem Mountainbike eignet.

Durch die rasante Entwicklung der technischen Möglichkeiten der Fahrräder (Mountainbikes) stellt sich die Frage nach der Eignung von Wegen für Fahrräder neu. Hier liegt es in der Kompetenz der Kantone, entsprechende Vorschriften zu erlassen sowie die Signalisation vorzunehmen. Die aktuelle Praxis zeigt unterschiedliche Lösungen bei den Kantonen und Gemeinden. Das Spektrum reicht vom äusserst restriktiven Kanton Appenzell Innerrhoden, wo sich Mountainbiker/-innen nur auf eigens signalisierten Bike-Routen bewegen dürfen, bis zu aus touristischen Motiven liberalen Kantonen wie etwa Graubünden.

Auch in letzteren wird ausdrücklich festgehalten, dass Fussgänger/-innen auf gemeinsam genutzten Wegen gegenüber Mountainbikern/-innen in jedem Fall Vortritt geniessen. Gemäss Art. 54a der Signalisationsverordnung kennzeichnet der Wegweiser «Route für Mountainbikes» Strecken, die für MTB besonders geeignet sind, und verpflichtet deren Benützer/-innen zu besonderer Rücksicht gegenüber Fussgängern. Wo die Sicherheit es erfordert, haben Biker-/innen Warnsignale zu geben und nötigenfalls anzuhalten. Die Art. 2 und 3 des Bundegesetzes über Fuss – und Wanderwege umschreiben, was genau unter Fuss – und Wanderwegnetzen zu verstehen ist. Anzumerken bleibt dennoch, dass auch die Signalisation von Fuss – und Wanderwegen den Verkehr mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern nicht von vornherein ausschliesst, weil z. B. schwach befahrene Strassen als Verbindungsstücke zwischen Wanderwegen dienen können.

Ob ein Weg für den Fahrradverkehr nicht geeignet oder offensichtlich nicht bestimmt ist, wird aufgrund der gesamten Umstände entschieden. Massgebend sind v. a. Art und Anlage (Strassen-/Wegbreite bzw. – funktion) sowie die Sicherheit der übrigen Verkehrsteilnehmer/-innen. Auch Wanderwege sind anhand dieser Gesichtspunkte daraufhin zu prüfen, ob sie für Mountainbikes ungeeignet oder offensichtlich nicht bestimmt sind. Allerdings ist die Kennzeichnung als Wanderweg keine Entscheidungshilfe, sind doch häufig bestimmte Strecken von Strassen als Wanderweg gekennzeichnet, die offensichtlich für den Fahrverkehr geeignet und bestimmt sind. Wanderwegkennzeichnungen sind unverbindliche Routenhinweise für Wanderinnen und Wanderer. Die Eignung von Wegen für den Verkehr mit Fahrrädern hat sich durch das Aufkommen von Mountainbikes insbesondere in den Bergen geändert. Rechtlich dürfte wohl weitgehend so entschieden werden, dass die Nutzung von Wanderwegen durch Mountainbikes zugelassen ist, wenn nicht ausdrückliche Verbote signalisiert sind. In Zweifelsfällen kann nur eine Signalisation Aufschluss geben, ob der Weg befahren werden darf oder nicht.

Im Wald ist die Waldgesetzgebung zu beachten. Nach Art. 14 WaG (Bundesgesetz über den Wald) müssen die Kantone dafür sorgen, dass der Wald der Allgemeinheit zugänglich ist. In Gebieten, wo der Schutz von Pflanzen und wildlebenden Tieren es erfordert, können die Kantone den Zugang einschränken und grosse Veranstaltungen von einer Bewilligung abhängig machen. Art. 15 WaG regelt den motorisierten Verkehr im Wald, der grundsätzlich nur zu forstlichen Zwecken erlaubt ist. Der Fahrradverkehr ist der kantonalen Regelung überlassen (kantonales Waldgesetz oder Waldverordnung und regionale Waldpläne).

Hinzuweisen ist zudem noch darauf, dass Mountainbikes den Vorschriften der Verkehrszulassungsverordnung zu genügen haben, wenn sie auf einer dem SVG unterstehenden Fläche verkehren. Sie müssen insbesondere mit einem gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtungssystem ausgestattet sein.

Https://www. bfu. ch/de/services/rechtsfragen/wo-darf-ich-mit-meinem-mountainbike-mtb-fahren

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