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Artikel über ‚Leistung‘ im RP-Energie-Lexikon]
Thesen zum Klimaschutz
1. Die Klimagefahren sind real.
Die absolut überwiegende Mehrheit der Klimaforscher bestätigt das.
Manche Leute aus anderen Fachgebieten meinen es besser zu wissen als all diese Forscher. Das ist lächerlich.
Es gibt immer Minderheitsmeinungen, auch unter Forschern, und manchmal stimmen diese sogar. Aber darauf zu bauen, dass die große Mehrheit total daneben liegt, wäre eine große Dummheit.
2. Plötzliche Klimaänderungen sind höchst gefährlich.
Die Natur hat sich über lange Zeit an das derzeitige Klima angepasst. Starke Änderungen innerhalb nur einiger Jahrzehnte hätten dramatische Folgen. (Allererste Anfänge davon sehen wir bereits.)
Auch die Menschheit kann sich nicht an beliebig veränderte Umweltbedingungen anpassen.
Dass es vor tausenden von Jahren erhebliche Klimaschwankungen gab, heißt keineswegs, dass wir damit zurechtkommen werden!
3. Klimaschutz kostet viel Geld – kein Klimaschutz noch viel mehr!
Die Vorstellung, man solle lieber Geld sparen, um damit dann eine Klimakatastrophe zu überstehen, ist geradezu absurd. Die Folgen starker Klimaveränderungen sind unabsehbar und dann nicht mehr korrigierbar.
Wer seinen Wohlstand bewahren will, wünscht sich zu allerletzt einen schnellen Klimawandel!
4. Zeigefinger auf China sind unangebracht.
- Dürfen Chinesen pro Kopf weniger CO2 emittieren, nur weil es viele Chinesen gibt? Können wir massenhaft Güter aus China importieren und die Verantwortung für die dabei entstehenden Emissionen von uns weisen? Wer selbst weit überdurchschnittliche Pro-Kopf-Emissionen verursacht, zeigt besser nicht mit dem Finger auf andere.
Lesen Sie unseren Artikel zum Thema!
5. Viele Maßnahmen für den Klimaschutz sind ohnehin auch aus anderen Gründen nötig.
- Eine massive Abhängigkeit z. B. von Erdöl und Erdgas ist gerade in Zeiten stark rückläufger Förderung in Europa wirtschaftlich und politisch hoch gefährlich. schaden nicht nur dem Klima: Auch in Europa verursachen sie jährlich tausende vorzeitiger Todesfälle durch Luftverschmutzung.
Einfach weiterzuwursteln wie bisher ist keine Option!
6. Energiewende: ja, aber bitte richtig.
- Eine echte Energiewende ist unverzichtbar, um unsere ökonomische und ökologische Zukunft zu retten. Die deutsche Energiewende findet bisher fast nur im Strombereich statt, und auch dort wird seit Jahren gebremst. Die Wärmewende wäre besonders wichtig: Viel Energie wird in Form von Wärme gebraucht oder verschwendet. Sorgen wir dafür, dass wir auch morgen noch in warmen Häusern leben können!
7. Substitution ist nötig, hat aber Grenzen.
- Wir können viel Kohlestrom z. B. durch Wind – und Solarstrom ersetzen – beim Strom gibt es viele Möglichkeiten. Im Wärmebereich ist es schwieriger: z. B. Holz als Ersatz für Erdgas gibt es nicht unbegrenzt. Strom für Wärme (z. B. mit Elektrowärmepumpen) geht auch, aber sehr viel Ökostrom im Winter zu erzeugen ist schwierig!
Also: Allein mit Substitution schaffen wir es nicht; der Verbrauch muss runter!
8. Kernenergie ist ein Nebenkriegsschauplatz.
- Weltweit deckt die Kernenergie nur wenige Prozent des Energiebedarfs – Tendenz abnehmend. Ein entscheidender Beitrag der Kernenergie scheitert schon an den Kosten. Auf die ferne Zukunftshoffnung Kernfusion zu setzen, ist Traumtänzerei: Wenn das überhaupt je geht, ist es wohl unbezahlbar.
Also: Von der Kernenergie wird es nicht abhängen, ob wir das Klimaproblem lösen.
9. Energieeffizienz ist enorm wichtig.
- Nur wenn wir entscheidend weniger Energie brauchen, können wir den Bedarf sauber, sicher und bezahlbar decken. hat enorme Potenziale – bei uns und weltweit. Effizienz ist nachhaltig: Das funktioniert dauerhaft, ohne neue schwierige Probleme aufzuwerfen.
Also: Wir müssen unbedingt die Energieeffizienz kraftvoll vorantreiben!
10. Suffizienz ist ebenfalls unverzichtbar.
- Überbordende Ansprüche zu erfüllen, etwa auf jährliche Flugreisen, ist kaum auf nachhaltige Weise machbar. Es ist nicht vertretbar, dass die einen Energie gedankenlos in Mengen konsumieren, während andere noch nicht genug zum Leben haben.
Beachten Sie: Je weniger erfolgreich wir bei Substitution und Effizienz sind, desto wichtiger wird die Rolle der Suffizienz.
11. Emissionshandel ist gut und richtig, aber kein Allheilmittel.
- kann helfen, Klimaschutz möglichst kostengünstig zu praktizieren. Wir brauchen deswegen ein globales Emissionshandelssystem (oder CO2-Steuern). Allein darauf zu setzen, wäre aber grundfalsch. Die Meinung von gewissen Ökonomen, Emissionshandel mache das deutsche EEG überflüssig, basiert auf nachweisbaren Denkfehlern.
12. Nicht jede Maßnahme ist sinnvoll.
Manche sagen, wir bräuchten alle Beiträge zum Klimaschutz, die zu kriegen sind. Aber:
- Wir haben begrenzte Resourcen. Wenn mehr davon in wenig wirksame Maßnahmen fließt, erreichen wir weniger, nicht mehr. Unrealistische Hoffnungen z. B. auf neue Wundertechnologien sind gefährlich.
Also: Gezielt realisieren, was funktioniert! Nicht auf Wunder warten, sondern heute handeln!
Https://www. energie-lexikon. info/ebike. html
250 Watt Leistung für viel Radfahren
Janibal A-Lizenz-Schreiber Beiträge: 975 Registriert: 01.12.2008, 14:07 Wohnort: Bad Sooden Allendorf
Wie viel Leistung benötigt man zum Radfahren?
Beitrag von Janibal » 10.02.2011, 22:24
Habe ja den Fotowettbewerb bei http://www. challenge-magazin. com/ gewonnen und rechtzeitig zum Fest das Buch: Die Wissenschaft vom schnellen Radfahren von Andreas Pooch aus dem LD-Verlag bekommen. Habe viel drinnen gelesen und eine Tabelle ist hängen geblieben:
Welche Leistung muss ich aufbringen, um Rad zu fahren (S.216).
Gemessen mit einer SRM-Kurbel, also keine angenommenen Werte, sondern echte reale. Hier die Werte:
Radart. Stukies bei 250Watt. Watt für 40 Stukies
Stadtfahrrad. 29,0. 622
RR Oberlenker. 32,0. 469
RR Unterlenker. 35,0. 362
Triathlonrad. 37,0. 310
.
Liegerad 60cm hoch. 38,5. 277
Liegerad 40cm hoch. 39,5. 259
Liegerad 20cm hoch. 41,0. 234
Alleweder Dreirad Alu. 42,0. 220
.
Liegerad 20cm hoch Vollverkleidet.51,0. 135
Highspeedkarosse Kunsstoffverkl..69,0. 75
Also, aus der Traum. Liegeräder sind schneller und brauchen weniger Leistung. Die „Eier“ werde ich nur beim Überholen sehen und ich werde nur noch Unterlenker fahren.
Der Luftwiederstand nimmt quadratisch zu und so kann der Highspeedfahrer mit 750 Watt nicht 10x so schnell fahren, sondern nur ca. 3x so schnell, also 210 Stukies. Schade, das Autos dafür 100.000 Watt brauchen. Mit 100 KW würde die Speedkarosse 10x so schnell sein, also 2.100 Stukies. Fast doppelter Schall. genug.
Falls jemand mehr Speed braucht, ganz einfach: Wind-Angriffsfläche verkleinern und vollverkleiden. Ist aber nicht UCI gerecht.
Https://www. helmuts-fahrrad-seiten. de/forum/viewtopic. php? t=3703
Rechtsgrundlage für E-Bikes & Pedelecs
Was ist ein E-Bike und wie sind die rechtlichen Bestimmungen? Rechtsgrundlagen zu E-Bikes, Pedelecs und Co.
E-Bike © Heinz Henninger
Definition Elektro-Fahrrad, E-Bike oder Pedelec
Das Fahrrad ist in der StVO zunächst definiert als ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet ist. Aber auch Fahrräder mit Tretunterstützung, sogenannte Pedelecs, und E-Bikes, also elektrisch angetriebene Fahrräder ohne Tretunterstützung, sind Fahrrad im Sinne der StVO. Sowohl bei Pedelecs als auch bei E-Bikes, darf die maximale In der Betriebsanleitung oder anderen Dokumenten angegebene Dauerleistung des Fahrzeuges 250 Watt nicht übersteigen und die Bauartgeschwindigkeit nicht höher als 25 km/h sein. Von der Maximalleistung zu unterscheiden ist die Nenndauerleistung, also die Leistung, welche über einen Zeitraum von 30 Minuten dauerhaft abgegeben werden kann. Der aktuellen Typengenehmigungsverordnung der EU folgend, beträgt die maximale Nenndauerleistung für Pedelecs 250 Watt. Wird einer dieser Werte überschritten, so handelt es sich nicht mehr um ein Fahrrad, sondern um ein Moped. Damit würden auch die (strengeren) Gesetze wie Ausweis – und Helmpflicht zur Anwendung kommen.
Benützung von Verkehrsflächen
Ein E-Fahrrad muss auf Radfahranlagen benützt werden, außer es ist mehrspurig und bis 80 cm breit oder es zieht einen Anhänger bis zu 80 cm Breite. Dann darf man damit wahlweise auch auf der Fahrbahn fahren. Fahren auf dem Gehsteig ist – wie mit einem herkömmlichen Fahrrad auch – verboten. Nebeneinander fahren ist nur auf Radwegen oder in Wohnstraßen erlaubt.
Ausrüstungsvorschriften
Mindestalter, ab dem man ohne Begleitung unterwegs sein darf: 12 Jahre, außer man hat einen Radfahrausweis erworben. Es gelten dieselben Ausrüstungsvorschriften wie für herkömmliche Fahrräder (Klingel, Scheinwerfer, Rücklicht, Rückstrahler und Reflektoren an Speichen und Pedalen) sowie die 0,8-Promillegrenze. Mehr Infos unter:
S-Pedelecs
Ist die Bauartgeschwindigkeit höher als 25 km/h und die In der Betriebsanleitung oder anderen Dokumenten angegebene Dauerleistung des Fahrzeuges über 250 Watt, ist das E-Bike als Moped zuzulassen mit den dementsprechenden Folgen. Es muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, es gilt die Helmpflicht und ein Führerschein der dementsprechenden Klasse muss vorhanden sein. Das so genannte S-Pedelec muss auch wie ein Moped ausgestattet sein. Achten Sie beim Kauf darauf, dass Sie vom Händler neben dem Kaufvertrag auch ein COC-Papier (certificate of conformity) erhalten. Mit diesen Dokumenten kann das schnelle E-Bike angemeldet werden.
Auto touring gibt hier weitere Antworten auf wichtige Fragen: FAQs zum Thema S-Pedelecs.
E-Bikes & Pedelecs
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Https://www. oeamtc. at/thema/fahrrad/rechtsgrundlage-fuer-e-bikes-pedelecs-16180796
Streit im E-Bike-Sport : Radfahren schwer gemacht
Alles könnte so leicht sein: E-Bikes sind interessante Sportgeräte und beliebt. Unklar ist aber, wer sie auf Rennstrecken fahren darf.
Geht in Flip-Flops aber auch mit Radschuhen: E-Bike fahren Foto: dpa
BERLIN taz | E-Bikes sind im Kommen. Auf den Straßen sieht man immer mehr Menschen, die in unangestrengter Körperhaltung an konventionellen Rennrad-Aficionados, die keine Zusatzleistung im oder am Rahmen installiert haben, vorbeiziehen. Die Industrie freut sich über einen boomenden Markt. Knapp jedes vierte aller neu verkauften Fahrräder im Jahr 2018 in Deutschland war bereits ein E-Bike. Knapp eine Million E-Bikes sind das in absoluten Zahlen.
Immerhin 4,5 Millionen der insgesamt 75,5 Millionen Fahrräder in deutschen Haushalten sind Pedelecs, verfügen also über 250 Watt Zusatzleistung. An Zusatzpower ist das eine ganze Menge. Tour-de-France-Fahrer müssen bei den langen Anstiegen etwa 450 Watt aufbringen, um die Chance auf einen vorderen Platz zu haben. 250 Watt mehr, klug eingesetzt auf den freilich viel schwereren E-Rädern, könnten Hobby-Radlern also bergauf ein Froome-Gefühl verleihen.
Das Potenzial der batteriegetriebenen Zweiräder hat sich inzwischen auch bei den Sportverbänden herumgesprochen. Der Weltradsportverband UCI veranstaltet im August erstmals die „UCI E-Mountain Bike World Championships“. Früher aufgestanden ist der Motorradsport-Weltverband FIM.
Bereits für den Juni plant er im französischen Privas den „FIM E-Bike Enduro World Cup“. Der wird in zwei Klassen ausgetragen: der E1-Klasse mit Motoren, die 250 Watt Leistung bringen und bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützen, und der E2-Klasse, bei der die 250 Watt-Motoren bereits bei 25 km/h gedrosselt werden.
Radsportverband droht Athleten mit Sanktionen
Das hat einen Streit der Weltverbände ausgelöst. Denn die UCI beansprucht alle Rennen mit den auf 25 km/h gedrosselten Pedelecs für sich. „Die UCI war unangenehm überrascht von der Ankündigung des Motorradsportverbandes FIM, den FIM E-Bike Enduro World Cup auszutragen. Dafür gibt es keine regulatorische Basis.
Die UCI sieht sich in der ausschließlichen Verantwortung für E-Mountainbike-Wettkämpfe. Chenaille baute im Verbandskampf auch gleich eine Drohkulisse auf: „Die UCI betrachtet alle Wettkämpfe, die rechtlich unter ihre Hoheit fallen, die aber im Rennkalender der FIM oder von deren nationalen Verbänden gelistet sind, als ‚verbotene Wettkämpfe‘. Jeder Athlet mit UCI-Lizenz muss daher mit Sanktionen rechnen.“
Sportler also, die eine UCI-Lizenz als Mountainbiker gelöst haben und auch schon mit E-Mountainbikes unterwegs sind, riskieren den Ausschluss, wenn sie an Rennen der Konkurrenz teilnehmen. Sollten Verbände nicht eigentlich für Sportler da sein und nicht gegen sie? Ein seltsames Geschäftsverständnis. Von der FIM kam trotz mehrfacher Nachfrage keine Reaktion.
Wie sich die Verbände selbst ins Abseits stellen
Während die Verbände streiten, gehen die E-Biker längst eigene Wege. Bereits im letzten Jahr gab es Weltmeisterschaften und Deutsche Meisterschaften (DM) im E-Mountainbike. Immerhin etwa 80 Teilnehmer hatte die WM, um die 60 die DM. Sie wurden unabhängig von den Verbänden ausgetragen.
„Wir sind komplett verbandsfrei. Und wir pflegen das seit weit über 20 Jahren und machen unsere eigenen Reglements. Wir sind in der Regel viel schneller als die Verbände“, sagt Hubert Stanka, Vorsitzender der Offroad Association International (OAI).
taz am wochenende
Dieser Text stammt aus der taz am wochenende. Immer ab Samstag am Kiosk, im eKiosk oder gleich im praktischen Wochenendabo. Und bei Facebook und Twitter.
Die Vereinigung richtete die DM im E-Bike aus, organisiert die Enduro-One-Serie für konventionelle Mountainbikes und ist mit der Deutschen Cross Country Meisterschaft auch im Motorradsport dabei. Stanka kennt also alles: muskelgetriebene Rennmaschinen, solche mit Verbrennungsmotor und auch das Zwischending mit den E-Motoren.
Ein ganz neuer Sport
Den Streit der internationalen Verbände findet er absurd. „Auf nationaler Ebene haben sich der Bund Deutscher Radfahrer und der Deutsche Motor Sport Bund ja scheinbar geeinigt. Da will der BDR die klassischen Pedelecs, also bis 25 km/h, unter sich haben und der Motorsportbund alles mit E-Motor, was darüber hinausgeht“, konstatiert er.
BDR-Vizepräsident Peter Koch bestätigte diese Regelung. Koch gab aber auch zu, dass der BDR noch Zeit braucht, eigene, also offizielle Deutsche Meisterschaften im E-Bike auszurichten. 2020 nannte er als Ziel.
„Man soll den BDR auch nicht überfordern. Es hat ja schon ziemlich lange gedauert, bis sie die Deutsche Meisterschaft im Enduro hinbekommen haben“, sagt André Kleindienst. Der Mountainbiker gewann im letzten Jahr die verbandsfreie DM der E-Biker.
Auch das Bremsen will gekonnt sein
Dem Treten mit E-Motoren kann er sportlich durchaus etwas abgewinnen. „Vor allem bergauf macht es Spaß. Im Flachen hingegen spürst du das Gewicht der Maschine, die ja viel schwerer als die normalen Räder ist. Wenn dann bei 25 km/h der Motor abschaltet, musst du gehörig treten“, meinte er. Nach einem E-Bike-Ritt ist Kleindienst ähnlich geschafft wie nach einem Ritt mit einem normalen Moutainbike.
Das bestätigt auch Jochen Käß. Der frühere Mountainbike-Profi wurde E-Bike-Weltmeister im letzten Jahr und Dritter der Deutschen Meisterschaften. „Es ist ein ganz neuer Sport. Du musst die optimale Trittfrequenz finden, damit der Motor richtig arbeiten kann. Die 8 bis 15 kg Gewicht mehr musst du händeln können, vor allem auf der Abfahrt musst du es herunterbremsen können“, meint Käß.
Ein Problem sieht er in der Chancengerechtigkeit der Sportler. Zwar gibt es Kontrollen der Motoren. Bei den Deutschen Meisterschaften etwa setzte sich ein Kontrolleur auf die Maschinen und überprüfte, bei welcher Geschwindigkeit der Motor dann aussetzte. Zwei Teilnehmer wurden so disqualifiziert. Käß glaubt aber, dass noch weitere im Rennen waren, deren Motoren jenseits der 25 km/h noch unterstützten.
Der Akku als Spannungsfaktor
Denn das Tuning mit den sogenannten Dongles ist denkbar einfach. Steckt man ein Dongle auf, wird an den Motor eine geringere Geschwindigkeit gemeldet, als tatsächlich gefahren wird. Der Motor dreht also munter weiter. „Unterschiedliche Einstellungen im Motoren-Set-up wie Normal, Eco oder Turbo können mit Tastenkombinationen in Sekundenschnelle geändert werden“, erklärt Käß. Vor der Kontrolle schnell auf Normal gestellt, im Rennen dann auf Turbo umgeschaltet – so sieht ein ganz simples Betrugsszenario aus.
Hier die richtigen Kontrollprozeduren zu entwickeln, ist auch ein Grund für das Zögern des BDR bei der Organisation von E-Bike-Wettkämpfen. „Wir sind hier mit den Herstellern im Gespräch, um Lösungen zu finden. Allein können wir das nicht leisten“, sagte Vizepräsident Koch.
Weltmeister Käß hat dazu zwei simple Vorschläge: „Man müsste die gleiche Software auf alle Maschinen draufspielen. Und die Rennstrecken müssen schwerer werden, so schwer, dass die Akku-Laufzeit zum limitierenden Faktor wird.“ Pragmatisch und vielversprechend. Denn wenn einer Turbo fährt, ihm nach der Hälfte der Strecke aber der Saft ausgeht, kann er sich danach nur tretend vorwärtsbewegen.
Giro E – eher Radtourismus
Ein Auge auf den E-Bike-Sport haben auch schon die großen Rennveranstalter im Straßenradsport geworfen. Tour-Organisator ASO richtet das Woodstock aller Moutainbike-Events aus, das Roc d’Azur in Frejus. „Dort hatten wir im letzten Jahr erstmals 200 Anmeldungen für ein extra E-Bike-Rennen. In diesem Jahr geben wir 600 Plätze frei“, erzählt ASO-Manager Vivien Hocquet.
Sicher ist, dass die Entwicklung der E-Bikes zum Nachdenken über neue Formate in der Zukunft führen wird
Und Giro-Organisator RCS rief im letzten Jahr den Giro E ins Leben. Auch 2019 wird er ausgetragen. Auf 18 der 21 Giro-Etappen fahren sechsköpfige Teams auf E-Bikes eine verkürzte Strecke ab und kommen etwa anderthalb Stunden vor den Profis ins Ziel. „Es ist kein Wettkampf, sondern eine Form von Radtourismus“, beschreibt RCS-Manager Paolo Bellino das Event.
„Wir machen das, um E-Bike-Projekte generell zu unterstützen. Denn das ist die Zukunft der Mobilität“, begründet er das Engagement.
Straßenrennen mit E-Bikes schließen er wie auch ASO-Vertreter Hocquet in naher Zukunft zwar aus. Beide betonen aber das Potenzial. „Sicher ist, dass die Entwicklung der E-Bikes zum Nachdenken über neue Formate in der Zukunft führen wird“, meinte Hocquet.
Und alle Veranstalter, und mit ihnen die Sportler, hoffen, dass die Verbände sich auf verlässliche regulatorische Grundlagen einigen können. Schaffen sie dies nicht, könnte die Dynamik sie ganz schnell ins Abseits bugsieren: mit verbandsfreien Meisterschaften allerorten.
Wenn das dann noch die Rennställe im Straßenradsport mitbekommen, dass Rennserien ganz ohne einen Verband möglich sind, dürfte das Treiben auch im nicht motorunterstützten Radsport erst richtig wild werden.
Https://taz. de/Streit-im-E-Bike-Sport/!5592361/
Mit dem Pedelec unterwegs: Elektrisch über alle Berge
24.05.18. (ams). Außer Atem auf dem Drahtesel mühsam die Anhöhe erklimmen: Für wen das nichts ist, für den gibt es zum Glück Alternativen: Mit Elektro-Rädern haben auch weniger trainierte Radler oder sogar Sportmuffel Spaß am Fahrradfahren. E-Bike-Anfänger und Menschen, die schon auf einem herkömmlichen Fahrrad unsicher sind, sollten das Elektro-Radfahren üben. Die gesundheitsfördernden Effekte des Fahrradfahrens sind längst kein Geheimnis mehr: „Radfahren stärkt Herz und Kreislauf, schont die Gelenke und verbrennt Fett“, sagt Sabine Nikolai-Reetz, Diplom-Sportwissenschaftlerin bei der AOK. „Die gleichmäßigen Bewegungen, auch beim Elektro-Fahrradfahren, entspannen und bauen Stress ab. Tageslicht und frische Luft wirken zudem positiv auf die Psyche und verbessern die Stimmung.“ Welche gesundheitlichen Effekte das Fahren mit Elektrorädern hat, wird derzeit in einer groß angelegten Studie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) in Zusammenarbeit mit der Leibniz Universität Hannover und der Zweirad-Einkaufsgenossenschaft (ZEG) untersucht. Dabei soll festgestellt werden, wie stark die körperliche Beanspruchung bei der Nutzung von E-Rädern im Vergleich zum herkömmlichen Fahrrad ist und welche Schlussfolgerungen daraus für die Gesundheit gezogen werden können. Im Alltagssprachgebrauch heißt zwar alles „E-Bike“. Unterschieden wird jedoch zwischen Elektrorädern mit hybridem Antrieb und solchen, die ganz ohne Treten losdüsen. Diese Unterscheidung ist auch in verkehrs – und versicherungstechnischer Hinsicht wichtig. Die gängigen Pedelecs („Pedal Electric Cycle“) sind Fahrräder mit hybridem Antrieb: Bei einem Hybrid wird der Antrieb durch Muskelkraft mit einem Antrieb durch einen Elektromotor kombiniert. Der Radfahrer wird beim Treten also von einem Elektromotor mit maximal 250 Watt Leistung unterstützt, bei 25 km/h ist Schluss. Das Pedelec gilt juristisch als Fahrrad, das heißt: Radwege sind erlaubt und bei entsprechender Beschilderung Pflicht. Ein Fahrradhelm und eine Privathaftpflichtversicherung sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, werden aber empfohlen. Ein Führerschein ist nicht notwendig.
MIT DEM RAD ZUR ARBEIT UND UNI
Noch bis Ende August 2018 läuft „Mit dem Rad zur Arbeit“, eine Initiative von AOK und ADFC. Die Aufgabe besteht darin, an mindestens 20 Tagen mit dem Rad zum Arbeitsplatz zu fahren. Es spielt keine Rolle, wie lang die Strecke ist und ob die Teilnehmenden ein E-Bike oder ein herkömmliches Fahrrad nutzen. Auch Pendler können teilnehmen. Für Studierende gibt es zudem bis Ende Juli 2018 die Mitmachaktion „Mit dem Rad zur Uni“.
Rund 720.000 E-Bikes wurden laut Zweirad-Industrie-Verband (ZIV ) 2017 in Deutschland verkauft und damit 19 Prozent mehr als im Vorjahr. Etwa 99 Prozent aller verkauften E-Räder seien sogenannte E-Bikes 25, also Fahrzeuge mit einer Maximalgeschwindigkeit bis zu 25 km/h und einer Nenndauerleistung des Motors bis maximal 250 Watt. Kaum gefragt sind derzeit E-Bikes 45, also schnelle Pedelecs, deren Motor bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützt. Sie gelten nach dem Straßenverkehrsgesetz als Kleinkrafträder, sind versicherungspflichtig und erfordern eine entsprechende Fahrerlaubnis. Wer sie fährt, muss einen Helm tragen. Wer mit E-Antrieb schnell unterwegs ist, muss auch sehr gut aufpassen: Laut Unfallforschung der Versicherer (UDV) gibt es bei den Unfällen von Pedelecs mit Personenschaden jährliche Steigerungsraten von rund 33 Prozent, was auch auf die höhere Anzahl an Pedelecs zurückzuführen ist, die auf den Straßen unterwegs ist. Betroffen sind überwiegend Ältere, die derzeit (noch) die Hauptnutzergruppe von E-Bikes sind. Viele Senioren haben anscheinend Schwierigkeiten mit dem Handling und der ungewohnten Geschwindigkeit, so die Vermutung. Ältere Pedelec-Fahrer sollten daher beim Fahren grundsätzlich einen Helm tragen und idealerweise vorher einen Trainingskurs absolvieren. Das gilt auch für Menschen, die schon auf einem normalen Rad unsicher sind. Vor allem nach längeren Phasen ohne eigenes Rad sollte zunächst langsam und vorsichtig gefahren werden. Der Elektromotor verführt zudem einige Fahrer dazu, schneller unterwegs zu sein als dies in einigen Situationen angemessen ist. Zur Eingewöhnung wird am besten die niedrigste Unterstützungsstufe des Elektromotors gewählt, um sich danach langsam weiter vorzutasten. Pedelec-Anfänger müssen sich auch mit den Bremsen des neuen Gefährts vertraut machen sowie mit dem Gewicht durch Motor und Akku. Das kann sich nämlich beim Fahren und beim Auf – und Absteigen sowie beim Halt an der Ampel bemerkbar machen kann. Der Allgemeine Deutschen Fahrradclub (ADFC) bietet bundesweit Radfahrschulen für Erwachsene an.
„Körperlich beeinträchtigte Menschen oder weniger Sportliche profitieren besonders vom elektronischen Rückenwind, denn sie haben mehr Erfolgserlebnisse und können nun locker mithalten. Aber auch für Berufstätige, deren tägliche Strecke zur Arbeit für ein normales Rad zu lang oder zu bergig ist, eignet sich ein Pedelec. Und es schont im Gegensatz zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor die Umwelt,“ so Nikolai-Reetz. „Wegen ihres höheren Gewichts sind Pedelecs jedoch nicht für größere Trageaktionen, zum Beispiel in den Keller oder obere Stockwerke, geeignet. Sie sollten einen ebenerdigen Abstellplatz haben.“ Ein weiteres Problem ist die begrenzte Reichweite: Bei einer Untersuchung von „Stiftung Warentest“ aus 2016 waren die Akkus der 15 geprüften Modelle meist schon nach rund 60 Kilometern leer. Lediglich ein Elektro-Rad schaffte 100 Kilometer.
Https://www. aok-bv. de/presse/medienservice/ratgeber/index_20501.html
E-Bike – Radfahren mit elektronischer Unterstützung
Was E-Bikes, Pedelcs und Elektrofahrräder gemeinsam haben und wo die Unterschiede liegen
Das E-Bike wird immer beliebter.
E-Bikes werden im Alltag häufiger eingesetzt als manch einer denkt. Viele Postdienste und Zusteller sowie auch die Polizei machen sich die Erleichterung durch elektronische Unterstützung zu Nutze. In vielen Städten gibt es auch Verleihstationen für E-Bikes die sowohl von Pendlern als auch von Touristen genutzt werden.
Auch für Ältere oder eingeschränkte Radfahrer bedeutet ein E-Bike eine echte Erleichterung. Das E-Mountainbike als besondere Variante eines Elektrofahrrades ist besonders in Schwierigem Gelände von Vorteil.
Je nach Akku-Art und Motorleistung ist die Reichweite der E-Bikes unterschiedlich. Auch das Alter des Verbauten Akkus spielt eine Rolle, da nach einer gewissen Zeit die Ladekapazität und somit auch die Reichweite nachlassen. Dennoch erfreut sich das Elektrofahrrad seit einigen Jahren Immer größerer Beliebtheit.
FAQ: E-Bike
Durch die elektrische Unterstützung werden die Kräfte des Radlers geschont, sodass auch Menschen mit schwächerer Ausdauer beim Radfahren nicht überfordert werden.
Nein, obwohl in vielen Fällen eigentlich Pedelecs gemeint sind, wenn von “E-Bikes” die Rede ist. Bei Pedelecs wird die Tretbewegung lediglich vom Motor unterstützt, während echte E-Bikes bei Bedarf auch von alleine fahren können. Letztere sind mit Mofas zu vergleichen.
In der möglichen Geschwindigkeit. Pedelecs sind nur bis 25 km/h zugelassen, während S-Pedelecs eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen können. Letzteres gilt deshalb rechtlich auch als Kleinkraftrad, während ein Pedelec als Fahrrad eingestuft wird.
Überlegen Sie, ein E-Bike zu kaufen? In unserem E-Bike-Vergleich finden Sie eine ausführliche Kaufberatung und viele Tipps rund um das elektrische Fahrrad. Dort erhalten Sie außerdem auch Informationen über:
Das E-Bike ist auf den ersten Blick oftmals nicht als solches zu erkennen. Es sieht meist aus wie ein normales Fahrrad mit zwei Reifen, einem Lenker, einem Sattel und Pedalen. Einzig ein Kleiner elektrischer Hilfsmotor, der üblicherweise am Sitzrohr, am Hinterrad oder am Vorderrad montiert ist, fällt bei näherer Betrachtung auf. Ein E-Bike ist jedoch nicht gleich ein E – Bike. In Deutschland kursieren viele unterschiedliche Begriffe für ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor und Akku als Energiespeicher. Dabei werden E-Bike, Elektrofahrrad, Pedelec oder auch S-Pedelec Fast synonym verwendet. Es gibt jedoch deutliche Unterschiede in der Bauart, dem Antrieb und in der Art, wie die elektronische Unterstützung dem Radfahrer das Leben erleichtert. Daraus ergeben sich auch Unterschiede für die Rechtliche Stellung der verschiedenen E-Bikes.
Grundsätzlich werden nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zwei Typen von Elektrofahrrädern unterschieden.
E-Bike, das Elektrofahrrad – welche Voraussetzungen müssen für die Nutzung erfüllt werden?
Als E-Bike werden in Deutschland alle Elektrofahrräder bezeichnet, die mit der Unterstützung eines Elektromotors betrieben werden und bei denen diese Unterstützung durch einen Hebel oder Knopf am Lenker zugeschaltet wird. Die elektronische Unterstützung findet bei diesen Elektrofahrrädern Ohne die Trittleistung des Fahrers statt, daher gelten E-Bikes nicht mehr als Fahrrad und bei der Nutzung müssen besondere Vorschriften beachtet werden.
Je nach Leistungsstärke und Maximalgeschwindigkeit gelten für die E-Bikes unterschiedliche Regeln. In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) werden Drei verschiedene Ausführungen unterschieden.
Ein Elektrofahrrad kann auch durch einen E-Bike Nachrüstsatz ausgestattet sein.
Das E-Bike mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gilt als Leichtmofa. Der Motor darf höchstens eine Leistung von 500 Watt haben. Für die Nutzung dieses E-Bikes sind ein Mindestalter von 15 Jahren sowie eine Mofaprüfschein und ein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben. Bei diesem E-Bike besteht Keine Helmpflicht. Auch die Pflicht einen Radweg zu benutzen entfällt.
Bei dem E-Bike mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h handelt es sich schon um ein Mofa. Auch hier muss der Fahrer für die Nutzung Mindestens 15 Jahre alt sein, einen Mofaprüfschein besitzen und ein Versicherungskennzeichen anbringen. Des Weiteren besteht hier nun Eine Helmpflicht.
Zu guter Letzt kann sich der E-Bike-Interessierte für die Variante bis zu 45 km/h entscheiden. Die Fahrer müssen hier Mindestens 16 Jahre alt sein und einen Führerschein der Klasse M besitzen. Helmpflicht und Versicherungspflicht bestehen auch hier. Radwege dürfen nur benutzt werden, wenn diese für Mofas freigegeben sind.
Für alle E-Bike-Fahrer gilt, dass das Befahren der Wege die für Motorkrafträder gesperrt sind, verboten ist. Des Weiteren unterliegen sie den Promillegrenzwerten für Autofahrer. Darüber hinaus müssen die E-Bikes den Vorschriften zur Verkehrssicherheit für Mofas entsprechen.
Anhänger dürfen an E-Bikes Nicht angehängt werden.
Pedelec und S-Pedelec – wo liegen die Unterschiede?
Ein Elektrofahrrad, das mit Muskelkraft sowie durch Pedale betrieben wird und bei dem der Hilfsmotor Nur die Pedalleistung unterstützt, wird als Pedelec bezeichnet. Pedelec bedeutet hier Pedal Electric Cycle und beschreibt die Art der der elektrischen Unterstützung. Der Hilfsmotor schaltet sich nur zu, Wenn die Pedale getreten werden. Er darf höchstens eine Leistung von 250 Watt haben. Mit Unterstützung des Hilfsmotors kann dieses E-Bike auf Höchstens 25 km/h beschleunigt werden. Räder bei denen diese Drosselung umgangen wird, sind für öffentliche Straßen nicht zugelassen.
Pedelecs sind somit dem Straßenverkehrsrecht nach Fahrräder und bedürfen Keiner gesonderten Anmeldung oder Betriebserlaubnis. Auch eine gesonderte Versicherungspflicht oder eine Helmpflicht Gibt es für ein Pedelec nicht. Jedoch gilt für diese Art Elektrofahrräder, wie bei einem normalen Fahrrad, dass Radwege benutzt werden müssen, sofern dies möglich ist oder sobald das blaue Radweg-Verkehrszeichen zur Nutzung verpflichtet.
An ein Pedelec dürfen Anhänger angebracht werden.
Des Weiteren muss auf die Verkehrssicherheit geachtet werden sowie die Straßenverkehrsordnung (StVO) befolgt werden. Für Fahrer eines Pedelec gelten die Gleichen Vorschriften und Promillegrenzen wie für einen Radfahrer. Ein nicht verkehrssicheres Pedelec oder eine Fahrt unter Alkohol können Bußgelder zur Folge haben. Außerdem können an Pedelcs auch Anänger montiert werden, so dass ein Lastentransport möglich ist oder ein Kinderanhänger mitgenommen werden kann.
Beliebt ist die Pedelec-Variante des Elektrofahrrades oft bei Liegerädern oder Dreirädern.
Das S-Pedelec ist eine besondere Variante des Pedelecs und Rechtlich gesehen kein Fahrrad, sondern ein Kleinkraftrad. Bei diesem Elektrofahrrad wird die Motorunterstützung der Pedale Erst bei 45 km/h abgeschaltet. Der Motor darf eine Maximale Leistung von 500 Watt nicht überschreiten.
Um ein S-Pedelc nutzen zu können, muss Mindestens ein Führerschein der Klasse AM vorhanden sein und ein Versicherungskennzeichen angebracht werden. Seit 2013 besteht auch für diese E-Bikes Eine Helmpflicht. Darüber hinaus gelten für S-Pedelec Fahrer dieselben Vorschriften wie für E-Bike-Fahrer. Es wird die Promillegrenze für Autofahrer zu Grunde gelegt. Wie bei einem E-Bike dürfen Keine Kindersitze oder Anhänger befestigt und Radwege nicht befahren werden.
Durch einen E-Bike-Nachrüstsatz besteht auch die Möglichkeit normale Fahrräder In Pedelecs oder E-Bikes umzuwandeln. Dies ist sicherlich mit etwas Aufwand verbunden, kann aber eine gute Lösung darstellen. Auch hier muss die Verkehrssicherheit gegeben sein und die Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) beachtet werden, daher ist der Umbau in einem Fachgeschäft empfehlenswert.
Übersicht über die verschiedenen Varianten des Elektrofahrrades
Https://www. bussgeldkatalog. org/e-bike/
Überlebensguide zum Radfahren in Wien
Ganz Wien fährt Rad. Dieser Eindruck entsteht unweigerlich, wenn man auf wichtigen Verbindungen wie Donaukanal, Ring oder Gürtel unterwegs ist. Juli und August seien sehr radfahrstarke Monate, vermeldete kürzlich der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) auf Basis der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren.
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Https://www. derstandard. at/story/3000000178826/ueberlebensguide-zum-radfahren-in-wien
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die weiterentwickelte Technik sorgt bei den Elektrofahrrädern für viel Interesse und Absatz. Wie sich Fahrräder mit Elektromotor von Fahrrädern ohne Motor rechtlich unterscheiden, ist hier zusammengefasst.
Elektrofahrräder sind in drei Klassen unterteilt. Nur das Pedelec gilt rechtlich als ganz normales Fahrrad und ist ihm gleichgestellt. Es unterstützt bis maximal 250 Watt, während des Tretens und nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Weder Versicherungskennzeichen, Zulassung oder Führerschein sind notwendig. Es besteht auch keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung. Das gilt auch für Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6 km/h.
Die schnellen Pedelecs, auch Schweizer Klasse oder S-Klasse genannt, gehören rechtlich zu den Kleinkrafträdern. Sie funktionieren zwar wie ein Pedelec, aber die Motorunterstützung wird erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Für sie ist eine Betriebserlaubnis beziehungsweise eine Einzelzulassung des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) sowie ein Versicherungskennzeichen und der Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM notwendig. Damit ist ein Mindestalter von 16 Jahren vorgegeben, zudem muss laut Vorschrift ein geeigneter Schutzhelm getragen werden.
E-Bikes sind mit einem Elektromofa zu vergleichen und lassen sich mit Hilfe des Elektroantriebs durch einen Drehgriff oder Schaltknopf fahren, auch ohne dabei in die Pedale zu treten. Wird die Motorleistung von 500 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h nicht überschritten, gelten diese Fahrzeuge als Kleinkraftrad (früher: Leicht-Mofa). Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung sind zum Fahren notwendig. Eine Helmpflicht besteht bei den E-Bikes nicht.
Wer darf was?
Auf Radwegen darf man mit dem schnellen Pedelec auch dann nicht fahren, wenn sie für Mofas frei gegeben sind. E-Bikes dürfen nur auf Radwegen gefahren werden, wenn es das Zusatzschild „Mofas frei“ oder „E-Bikes frei“ erlaubt. Fahrräder und Pedelecs müssen nur dann auf dem Radweg fahren, wenn er benutzbar ist und ein blaues Radweg-Schild dazu verpflichtet.
Auch auf viele touristische und landschaftlich schöne Wege müssen E-Bike-Fahrende verzichten: Überall dort, wo ein Schild das Befahren mit Motorkrafträdern verbietet, dürfen sich nur Fahrräder und Pedelecs fahren.
In Einbahnstraßen, die in Gegenrichtung für Fahrräder freigegeben sind, dürfen E-Bikes nicht in Gegenrichtung einfahren, Pedelecs schon. Diese Unterschiede gelten auch für Waldwege, für Radfahrende freigegebene Fußgängerzonen und Fahrradabstellanlagen.
Auf dem Fahrrad und Pedelec ist eine höhere Promillegrenze erlaubt, während E-Bike-Fahrende den strengeren Grenzwerten für Kraftfahrzeugfahrer unterliegen.
Auch der Transport von Kindern in Anhängern ist ausschließlich für Fahrräder und somit auch für Pedelecs erlaubt. An E-Bikes ist dies verboten. In geeigneten Kindersitzen dürfen Kinder bis zu sieben Jahren auf allen Zweirädern mitgenommen werden.
Https://www. adfc. de/artikel/rechtliche-rahmenbedingungen
E-Bike Helmpflicht
Die E-Bike Helmpflicht wirft immer wieder Fragen auf. Beim Fahren mit einem klassischen Fahrrad ist es in Deutschland jedem selbst überlassen, im Straßenverkehr einen Helm aufzusetzen. Doch ist dies anders, wenn wie beim E-Bike die Unterstützung durch einen Motor hinzu kommt? In welchen Fällen eine E-Bike Helmpflicht besteht, welche weiteren Vorschriften es für Elektrofahrräder gibt und ob du als Radfahrer auch einer Versicherungspflicht unterliegst, erfährst du hier.
Für welches Fahrrad besteht Helmpflicht?
Ob auf deinem E-Bike Helmpflicht besteht, hängt von der verkehrsrechtlichen Klassifizierung deines Elektrofahrrads ab. Umgangssprachlich werden alle Fahrräder mit Motorunterstützung gerne als E-Bikes bezeichnet. Tatsächlich wird verkehrsrechtlich jedoch zwischen Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes unterschieden.
Was ist ein Pedelec?
Ein Pedelec (kurz für „Pedal Electric Cycle“) ist ein Fahrrad mit einem Motor, der eine maximale Leistung von 250 Watt erbringt. Das Besondere am Pedelec: Es bietet eine Tretunterstützung bis 25 km/h. Das heißt: Der Motor schaltet sich nur hinzu, wenn du in die Pedale trittst und langsamer als 25 km/h unterwegs bist. Darüber hinaus funktioniert das Pedelec wie ein normales Fahrrad und du musst ohne die Unterstützung des Motors treten. Pedelecs dürfen zudem über eine Anfahrhilfe von maximal 6 km/h verfügen.
Verkehrsrechtlich werden Pedelecs als normale Fahrräder eingestuft. Deshalb besteht für Pedelecs keine Helmpflicht und du brauchst kein Versicherungskennzeichen. Auch auf allen gekennzeichneten Radwegen darfst du mit deinem Pedelec wie mit einem normalen Fahrrad fahren.
Was ist ein S-Pedelec?
Bietet dein Pedelec die Tretunterstützung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h an, handelt es sich um ein sogenanntes S-Pedelec oder auch Speed Pedelec. Der Motor eines S-Pedelecs darf eine Leistung von bis zu 4.000 Watt erbringen und ist damit erheblich leistungsstärker als der eines Pedelecs. Aufgrund der erhöhten Geschwindigkeit und Motorleistung gelten S-Pedelecs verkehrsrechtlich als Kleinkrafträder. Daher musst du als Fahrer eines S-Pedelecs einen Führerschein der Klasse AM oder höher besitzen und darfst im Straßenverkehr unter keinen Umständen auf Radwegen fahren.
Beim Fahren eines S-Pedelecs, also eines Kleinkraftrads, greift die gesetzliche Helmpflicht. Darüber hinaus bist du verpflichtet, dein S-Pedelec zu versichern und ein Versicherungskennzeichen zu benutzen. Wenn du die jeweiligen Vorschriften nicht beachtest, musst du mit einem Bußgeld rechnen.
Was ist ein E-Bike?
Als E-Bike werden verkehrsrechtlich Elektrofahrräder bezeichnet, deren Motor auch ohne Tretbewegung bis zu 20 oder 25 km/h beschleunigt und über eine Motorleistung von maximal 500 Watt verfügt. Da der Radfahrer sich mit einem E-Bike auch ohne eigenes Zutun schnell fortbewegen kann, gelten diese Bikes bis 20 km/h als Leichtmofas und bis 25 km/h als Mofas. Für das Fahren mit einem Mofa müssen einige Vorschriften erfüllt werden: Mofas dürfen erst ab einem Mindestalter von 15 Jahren genutzt werden. Mofa-Fahrer, die nach dem 01. April 1965 geboren sind, müssen jedoch eine Prüfbescheinigung oder einen Führerschein besitzen. Personen, die vor diesem Stichtag geboren sind, brauchen zum Fahren eines als Mofa klassifizierten E-Bikes lediglich einen Ausweis.
Im Hinblick auf die E-Bike Helmpflicht muss genau hingeschaut werden: E-Bikes, die bis 20 km/h beschleunigen und als Leichtmofa gelten, sind von der Helmpflicht befreit. E-Bikes, die als Mofa auf eine Geschwindigkeit von 25 km/h kommen, unterliegen jedoch der Helmpflicht. Sowohl für Leichtmofa – als auch Mofa-E-Bikes besteht Versicherungspflicht und du musst ein Versicherungskennzeichen anbringen. Radwege darfst du mit deinem E-Bike nur befahren, wenn ein Zusatzschild mit Aufschrift „Mofas frei“ oder „E-Bikes frei“ dir dies erlaubt.
Https://www. kalkhoff-bikes. com/de_de/lexikon/e-bike-helmpflicht
Mit dem E-Bike auf dem Radweg? Rechtliches rund ums E-Bike
Die Welt der E-Bikes teilt sich also in zwei Bereiche: Einmal Pedelecs mit einem unterstützenden Motor und auf der anderen Seite E-Bikes mit einem Motor, der auch ohne Treten 25 km/h bzw. 45 km/h fährt.
Pedelecs mit Trittunterstützung
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein E-Bike mit Trittunterstützung als Fahrrad eingestuft wird und somit auf dem Radweg fahren darf:
- Motor schaltet sich erst zu, wenn die Pedale getreten werden. Motorleistung max. 250 Watt Höchstgeschwindigkeit 25 km/h Anfahrhilfe max. 6 km/h
Ein Pedelec erfüllt diese Kriterien und Darf deshalb auf dem Fahrradweg fahren. Außerdem bist du von der Helmpflicht befreit und benötigst auch kein Versicherungskennzeichen oder einen Führerschein.
Wie umweltfreundlich sind Elektrobikes wirklich? Was kosten sie und wo gibt es die Akkus? 10 Dinge, die Du über E-Bikes…
E-Bikes mit 25 km/h und 45 km/h
Ist der Motor des E-Bikes mehr als 250 Watt stark, ist eine Mofa-Prüfung notwendig. Dies gilt unabhängig davon, ob das E-Bike nur 25 km/h fährt oder 45 km/h in der Spitze. Denn entscheidend ist die Leistung des Motors. In diesem Fall ist auch ein Versicherungskennzeichen und ein Helm vorgeschrieben. Auf dem Radweg darfst du mit den E-Bikes über 250 Watt nicht fahren. Nur wenn das Schild „Mofa frei“ (siehe Bild) am Radweg steht, darfst du auch mit den leistungsstarken E-Bikes dort fahren.
Mit E-Bikes und Pedelecs reisen Sie stets mit elektrischem Rückenwind – und ohne Auto. Utopia gibt Tipps für die besseren…
Https://utopia. de/ratgeber/mit-dem-e-bike-auf-dem-radweg-rechtliches-rund-ums-e-bike/