Viele breite Straßen und kaum ein Hügel im ganzen Stadtgebiet – Berlin können Sie hervorragend mit dem erkunden. Hier geben wir Ihnen ein paar Tipps an die Hand, wie Sie und durch die Stadt radeln können.
Tipp 1: Tragen Sie einen Helm
Fahren Sie vorsichtig und vorausschauend – und tragen Sie. Denn: Bei Unfällen sind Radfahrer meist die Leidtragenden. Selbst wenn es in Deutschland keine Helmpflicht gibt: Tun Sie sich den Gefallen und schützen Sie sich so gut es geht und Ihren Kopf schützen Sie am besten mit einem Helm.
Tipp 2: Überqueren Sie niemals eine rote Ampel
Klar, in einer Großstadt haben es viele eilig und huschen noch schnell über die gerade rot gewordene Ampel. Lassen Sie sich aber nicht von dieser Hektik anstecken. Drei Minuten früher oder später – in den meisten Fällen kommt es auf diesen Unterschied nicht an. Wieso also unnötig das Risiko eingehen, von einem anderen Verkehrsteilnehmer erfasst zu werden?
Tipp 3: Fahren Sie auf der richtigen Straßenseite
In Berlin wie in ganz Deutschland gilt Rechtsverkehr. Bei dieser Regel gibt es auch einige Tücken. Auf Hauptverkehrsstraßen etwa dürfen Sie nur den Fahrradstreifen auf der Fahrbahnseite nutzen, auf der auch die Autos in Ihre Richtung fahren. Insbesondere bei kurzen Strecken in die entgegengesetzte Richtung ist das zwar umständlich, dient aber Ihrer Sicherheit. Nutzen Sie die Seitenstraßen, die in der Regel verkehrsärmer sind und Ihnen ein entspanntes Radeln ermöglichen.
Tipp 4: Fahren Sie rechts auf der Fahrbahn – und niemals auf dem Gehweg
Zugegeben, das hört sich erst einmal banal an. Doch insbesondere vor Kreuzungen mit Straßen, die mehr als eine Fahrbahn haben, kommt der ein oder andere schon einmal ins Grübeln. Denn auch wenn Sie links abbiegen wollen, ist es ratsam, erst einmal weiter geradeaus über die Seitenstraße zu fahren und danach die Straße zusammen mit dem Verkehr aus der Seitenstraße zu queren. Auch wenn auf einer Straße kein Fahrradstreifen vorhanden ist, sollten Sie den rechten Rand der Fahrbahn nutzen. Übrigens: Der Gehweg ist. Fahren Sie daher immer auf dem Radweg oder auf der Straße.
Tipp 5: Anhalten und Abbiegen
Bevor Sie anhalten oder abbiegen wollen, machen Sie bitte immer einen, um den folgenden Verkehr zu beachten. Wer anhält, sollte unbedingt die Hand vorher hochheben, um das anzuzeigen.
Tipp 6: Vorsicht beim Rechtsabbiegen
Es ist eine der häufigsten Unfallursachen: Sie fahren auf Ihrem Fahrrad auf eine grüne Ampel zu und möchten geradeaus über die Kreuzung fahren. Das Fahrzeug, das neben Ihnen auf der Fahrbahn fährt, möchte rechts abbiegen – und übersieht Sie, weil Sie sich im toten Winkel befinden. Häufig enden diese Unfälle für den Radfahrer im Krankenhaus. Deswegen sollten Sie sich vor Kreuzungen vergewissern, ob Sie die Fahrzeuge vor und neben Ihnen im Blick haben. Denn obwohl Sie verkehrsrechtlich gesehen Vorfahrt haben, sind es doch Sie als ungeschützter Radfahrer, der am meisten unter solch einem Unfall leidet.
Tipp 7: Einparkende Autos beachten
Auch dieses Szenario endet für Radfahrer oft schmerzhaft: Jemand parkt sein Fahrzeug am Straßenrand, die Insassen öffnen ihre Türen und Sie können mit Ihrem Fahrrad nicht mehr ausweichen. Daher ist es ratsam, gerade bei seitlich parkenden Autos einen gewissen Sicherheitsabstand zu wahren. Außerdem sollten Sie den Verkehr vor sich im Auge behalten und insbesondere einparkende Autos beachten.
Tipp 8: Lassen Sie sich nicht ablenken
Mal eben einen Blick auf das Handy werfen, einen Schnappschuss von der schönen Häuserfront schießen oder mit sommerlicher Musik durch das sonnige Berlin radeln – die Stadt kennt viele Verführungen für Radfahrer. Lassen Sie sich aber im Großstadtverkehr nicht allzu sehr ablenken und widerstehen Sie diesen Reizen. Und wenn ein Bildmotiv einfach zu verlockend ist, dann halten Sie doch einfach an und genießen Sie die Szene für mehr als nur einen Augenblick.
Tipp 9: Beide Hände gehören an den Lenker
Damit Sie ihr Fahrrad jederzeit unter Kontrolle haben, empfehlen wir Ihnen, immer beide Hände am Lenker zu haben. Weder Fotoapparate noch Handys sollten Sie beim Radfahren in den Händen halten (siehe Tipp 8).
Tipp 10: Fahrradfahren in der Dämmerung oder im Dunkeln
Achten Sie darauf, dass Sie immer eine funktionierende an Ihrem Fahrrad haben: Bei Dämmerung und in der Dunkelheit sollten Sie niemals ohne Licht fahren. Damit Autofahrer Sie sehen, ist es sogar ratsam, möglichst helle oder sogar reflektierende Kleidung oder Accessoires zu tragen.
Tipp 11: Taschen auf dem Fahrrad
Taschen gehören nicht an den Lenker, sondern auf den Gepäckträger oder in den Korb. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie wackelfrei unterwegs sind. Bitte befestigen Sie die Taschen gut, damit sie nicht runter rutschen können.
Tipp 12: Abstellen Ihres Fahrrads
Auch wenn Sie Ihr Fahrrad abstellen, gilt: Bitte versperren Sie keine Fahrradwege, Fußgängerwege oder Zufahrten. Und natürlich auch keine Sehenswürdigkeiten.
Tipp 13: Kein Alkohol am Lenker
Das berühmte Berliner Wege Bier hat auf dem Fahrrad nichts zu suchen.
Tipp 14: Wenn Sie als Gruppe fahrradfahren
Sightseeing auf dem Fahrrad macht besonders als Gruppe Spaß. Hier sollten Sie nur ein paar Dinge beachten, damit Sie andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern. Bitte achten Sie darauf, dass Sie anderen Fahrradfahrern. Fahren Sie immer und niemals nebeneinander. Und: Respektieren Sie auch als Gruppe unbedingt – auch wenn noch nicht alle Mitglieder die Kreuzung überquert haben.
Tipp 15: Nehmen Sie Rücksicht
Der letzte Tipp, den wir Ihnen noch mit auf den Weg geben wollen, ist fast selbstverständlich: Nehmen Sie immer und bleiben Sie gegenüber anderen Fahrradfahren, Fußgängern und Autofahren.
- Auf Facebook teilen Auf Facebook teilen Auf Twitter teilen Auf Twitter teilen Als E-Mail teilen Als E-Mail teilen Seite drucken Seite drucken
3 Tage mit dem Fahrrad in Berlin
Erkunden Sie das Beste von Berlin radelnd: Wir zeigen Ihnen, welche Sehenswürdigkeiten Sie gesehen haben müssen und wie Sie hinkommen.
Mauerradweg in Berlin
Eine Doppelreihe Kopfsteinpflaster kennzeichnet den Berliner Mauerverlauf über 5,7 Kilometer im Stadtzentrum. Von der East Side Gallery über
Wo sollte ich immer mit dem Fahrrad fahren
Wer im Alltag oft das Fahrrad nutzt, tut viel für seine Gesundheit. Fährt man etwa mit dem Rad zur Arbeit und legt dabei Strecken von 20 bis 30 Minuten Dauer zurück, habe man „einen wahnsinnigen gesundheitlichen Nutzen“, sagt der Sportwissenschaftler Achim Schmidt von der Deutschen Sporthochschule in Köln.
Radfahren stärkt das Herz-Kreislauf-System und Teile der Muskulatur. Neben den Beinen sind das besonders Gesäß und Rücken. Durch die Sitzposition und die damit fehlenden Stoßkräfte werden die Gelenke von Füßen, Knien und Hüfte viel weniger belastet als beim Joggen, betont Schmidt. Daher ist Radfahren auch für übergewichtige Menschen geeignet. Durch den erhöhten Kalorienverbrauch habe man „eine gute Chance, das Gewicht zu kontrollieren oder wenn gewünscht zu reduzieren“.
Die Bewegung verringert auch das Risiko an Diabetes zu erkranken, sagt Klaus Völker, Weiterbildungsbeauftragter der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP). Zudem werde das Immunsystem stimuliert.
Laut Schmidt ist es optimal, vier – bis fünfmal pro Woche etwa eine Stunde zu fahren. „Man müsste dann keinen anderen Sport mehr treiben, um einen gesundheitlichen Nutzen zu haben.“ Allerdings sei Radfahren um einiges zeitintensiver als das Laufen. „Sie müssen das 1,5fache an Zeit aufwenden, um den gleichen summarischen Effekt zu haben wie beim Joggen“, sagt er.
„Wir brauchen eine mittlere Intensität von 20 bis 30 Minuten, um einen effektiven Trainingsreiz zu haben“, erklärt Völker. Während beim Joggen die Intensität von Beginn an relativ hoch sei, „weil ich mein Körpergewicht bei jedem Schritt in die Luft hochschmeißen muss“, könne man das Radfahren auch schon mit minimalem Aufwand betreiben.
Zudem gibt es bei Freizeit – und Hobbyradlern größere Leerlaufzeiten, sagt Völker. Etwa 30 bis 40 Prozent der Zeit würden sie nicht in die Pedale treten. Sie unterbrechen das Treten beispielsweise, wenn sie auf Kurven zufahren oder vor Ampeln bremsen.
Will man im Alltag mit dem Fahrrad etwas für die Gesundheit tun, muss man zwei Dinge beachten, sagt Schmidt:
- „Trete so häufig wie möglich, mache also so wenig Tretpausen, wie es geht. Fahre so intensiv, dass du durchaus ein bisschen außer Atem kommst und etwas anfängst zu schwitzen.“
Experten empfehlen die Wahl eines eher leichten Gangs und einer relativ hohen Trittfrequenz von 70 bis 80 Umdrehungen pro Minute. „Damit fährt man effizienter“, sagt Schmidt. Zum einen ist die Belastung des Kreislaufs und der Muskulatur höher, zum anderen ermüden die Muskeln nicht so schnell wie bei einem schweren Gang.
Achten Radler dann noch auf ihre Haltung, können sie mehr viel falsch machen. Wichtig sind Sitzposition und Sattel. „Darüber machen sich viele Menschen leider keine Gedanken“, sagt Jochen Lessau, Geschäftsführer des Württembergischen Radsportverbands (WRSV). „Wenn ich aber auf Dauer gesund Fahrrad fahren möchte, sollte ich es auf eine bewusste Art und Weise machen.“
Die Hand sollte so auf dem Lenker aufliegen, dass sie mit dem Unterarm eine gerade Linie bildet. Das verhindert schmerzende Handgelenke, empfehlen die Experten. Die Ellbogen sollten leicht gebeugt sein, um Stöße beim Fahren besser abfangen zu können.
Beim Oberkörper ist eine Neigung von etwa 45 Grad optimal, um Nackenproblemen vorzubeugen, wie Völker erklärt. Kommen sie bei längeren Strecken dennoch vor, rät Schmidt, zwischendurch mal abzusteigen und den Kopf zu beugen, um für Entspannung zu sorgen. Lessau empfiehlt daher auch, den Sattel nicht schräg nach unten, sondern waagerecht einzustellen. Dann kippt der Oberkörper nicht zu sehr nach vorne, wodurch wiederum der Kopf nicht zu weit angehoben werden muss.
Die Sattelhöhe ist optimal eingestellt, wenn das Knie in dem Augenblick noch leicht gebeugt ist, in dem das Pedal ganz unten steht und man mit der Ferse darauf aufsetzt. Das heißt nicht, dass man mit der Ferse oder dem Fußgewölbe treten soll, erklärt Lessau. „Man sollte darauf achten, dass das Pedal unter dem Vorderfuß und dem Ballen ist und die Knie parallel zum Rahmen laufen, dann wird die Kraft am besten übertragen.“
Wer lange Strecken fährt, sollte einen eher harten Sattel wählen. Bei einem weicheren Sattel kann es bei großen Distanzen zu Druckstellen kommen, weil der Po tiefer einsinkt. Dagegen würden im Freizeitbereich weniger harte und breitere Unterlagen oft als bequemer empfunden. „Am besten, man lässt sich im Fachhandel beraten“, sagt Lessau.
Welche Vorschriften für Fahrradfahrer tatsächlich gelten
Schnell mal von A nach B – mit dem Fahrrad geht das ganz unkompliziert. Ein bisschen anspruchsvoller sind hingegen die geltenden Verkehrsregeln. Da kann man als Fahrradfahrer nämlich ganz schön viel falsch machen. Wir klären auf zum Thema Radweg, Tempolimit, Alkohol und Co.
Sara Tsumdome, Geschäftsführerin des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in Mainz, hat für uns die Fakten gecheckt. Das sind die gängigsten Mythen und Irrtümer rund ums Fahrrad:
1. BEHAUPTUNG: Wenn ein Radweg da ist, muss er auch benutzt werden
- der Radweg mit einem der drei blauen Radweg-Schilder gekennzeichnet ist und sich in gut befahrbarem Zustand befindet. Ist er von Wurzeln überwuchert, liegen zum Beispiel Scherben oder andere Gegenstände im Weg oder versperren Autos oder Mülltonnen die Fahrt, darf auf die Straße ausgewichen werden.
Ist der Radweg mit keinem der Radweg-Schilder versehen, bleibt es den Fahrradfahrenden überlassen, ob die den Weg oder die Straße wählen.
2. BEHAUPTUNG: Auf dem Radweg kann man immer auch in die Gegenrichtung fahren
Falsch. Diese Regelung gilt nur, wenn der Radweg explizit für die beidseitige Nutzung gekennzeichnet ist.
Selbst wenn nur ein Radweg auf einer Seite vorhanden ist, darf der Radweg nur in eine Richtung befahren werden, solange kein Schild etwas anderes sagt. Klarer wird die Situation, wenn es für jede Fahrspur einen Radweg gibt. Dann ist man verpflichtet, den Radweg jeweils in Fahrtrichtung zu nutzen. Im Zweifel also immer auf der richtigen Straßenseite bleiben.
3. BEHAUPTUNG: Radfahrer müssen auf Straßen immer hintereinanderfahren
Nach ADFC-Angaben ist durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) 2020 das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ausdrücklich erlaubt, sofern der Verkehr nicht behindert wird.
4. BEHAUPTUNG: Mit dem Rad darf ich über einen Zebrastreifen fahren
Wer an einem Zebrastreifen Vorrang vor dem Autoverkehr haben möchte, muss absteigen. Drüberfahren ist erlaubt, dann haben allerdings die Autos Vorfahrt.
5. BEHAUPTUNG: Mit dem Rad darf man immer falsch herum in Einbahnstraßen fahren
Gegen die Einbahnstraße zu fahren ist nur erlaubt, wenn ein Schild explizit darauf hinweist. In Städten werden immer mehr Zonen ausgewiesen, in denen das Fahren gegen den Verkehr in Einbahnstraßen für Radfahrer erlaubt ist.
6. BEHAUPTUNG: Kopfhörer mit Musik sind beim Radfahren verboten
Verboten sind Kopfhörer oder Ohrstöpsel nur dann, wenn das Gehör wesentlich beeinträchtigt wird und die Umgebung nicht mehr wahrgenommen werden kann. Laut StVO ist es grundsätzlich erlaubt, mit Kopfhörern Rad zu fahren und dabei Musik, Hörbüchern oder Podcasts zu lauschen. Wichtig ist, dass das Fahrverhalten dadurch nicht beeinträchtigt wird. Bei Kontrollen rät die Polizei in Ludwigshafen zum Beispiel, nur einen Stöpsel im Ohr zu tragen. Das erhöht die Glaubwürdigkeit, dass der Straßenverkehr auch wirklich wahrgenommen wird und Warnsignale gehört werden können.
7. BEHAUPTUNG: Tempolimits gelten auch für Radfahrende
Zunächst: Es gibt keine festgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder. In der StVO erwähnt werden nur Kraftfahrzeuge.
Trotzdem nehmen Fahrradfahrer wie Fahrer von PKW und LKW eben auch am Verkehr teil und gelten daher als Verkehrsteilnehmer. WENN also Verkehrsschilder Geschwindigkeitsbegrenzungen definieren, gelten diese für alle Verkehrsteilnehmenden. Demnach können Radfahrende nicht grundsätzlich mit beliebiger Geschwindigkeit auf dem Fahrrad fahren.
Auf Radwegen sind allerdings selten Geschwindigkeiten festgeschrieben. In freigegebenen Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen müssen auch Radfahrende ihre Fahrweise anpassen und sich so verhalten, dass sie niemanden gefährden.
Dabei ist es irrelevant, ob ein Fahrrad über einen Tacho verfügt oder nicht: Radelt ein Fahrer bedeutend schneller als vorgeschrieben, folgen die vorhergesehenen Strafen – dies greift für die Fahrbahn (für Autos), den Gehweg und den Radweg.
Und: Auch für Radfahrende gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht. In der StVO heißt es: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
8. BEHAUPTUNG: Auch mit Alkohol im Blut darf man aufs Rad
Auch auf dem Fahrrad gilt ein Promillewert von 0,3. Sollte es zu einem Unfall kommen oder Ausfallerscheinungen sichtbar werden, haftet der angetrunkene Radfahrer. In jedem Fall strafbar sind 1,6 Promille auf dem Fahrrad – auch ohne Schlangenlinien oder Unfall. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld und dem Entzug des Auto-Führerscheins rechnen.
Fahrradfahren lernen: Mit diesen Tipps zum Profi-Radler!
Egal ob für Groß oder Klein, Fahrradfahren lernen kann manchmal eine Herausforderung sein. Doch mit unseren Tipps wirst du bzw. dein Kind zum absoluten Profi-Radler! Macht euch bereit für eine Fahrt voller Spaß, Abenteuer und einigen hoffentlich harmlosen Stürzen. Auf geht’s!
Warum sollte man überhaupt Fahrradfahren lernen?
Warum Fahrradfahren lernen? Na, ganz einfach: Weil es Spaß macht! Ob man nun als Kind auf zwei Rädern durch die Gegend gedüst ist oder erst als Erwachsener das Radfahren für sich entdeckt – es gibt nichts Schöneres, als mit dem Fahrrad die Umgebung zu erkunden. Doch das ist längst nicht der einzige Grund, warum wir alle Fahrradfahren lernen sollten. Denn das Radfahren hat auch viele gesundheitliche Vorteile: Es stärkt das Herz-Kreislauf-System, fördert die Ausdauer und steigert die körperliche Fitness. Und nicht zuletzt tut man der Umwelt einen Gefallen, wenn man öfter mal aufs Rad umsteigt statt ins Auto zu steigen. Also los geht’s – mit diesen Tipps wirst du im Handumdrehen zum Profi-Radler!
Die richtige Ausrüstung für ein sicheres Fahrradfahren
Ein wichtiger Aspekt des Radfahrens ist die richtige Ausrüstung. Denn nur mit der passenden Kleidung und dem richtigen Equipment kann man sich sicher im Straßenverkehr bewegen. Egal ob Kind oder Erwachsen, ein gut sitzender Fahrradhelm ist hierbei das A und O, denn er schützt den Kopf bei einem Sturz vor schweren Verletzungen. Auch Handschuhe sind zu Beginn empfehlenswert, um ein Abrutschen von den Lenkergriffen zu vermeiden. Zudem sollte man auf reflektierende Kleidung achten, um auch bei Dunkelheit gut sichtbar zu sein. Natürlich ist auch ein verkehrstaugliches Fahrrad unerlässlich. Dazu gehören funktionierende Bremsen, Lichter und Reflektoren. Falls du dir unsicher bist, ob dein Fahrrad noch fahrtüchtig ist, bringe es am besten zur nächsten Werkstatt und lasse es durchchecken. Dies kostet in der Regel zwischen 20 und 60 Euro. Achte außerdem darauf, dass das Fahrrad die richtige Rahmengröße hat und zu den eigenen und ganz individuellen Bedürfnissen passt. Wenn du diese Tipps beherzigst, kannst du dich sicher durch den Straßenverkehr bewegen und wirst Freude am Radfahren lernen haben.
Die idealen Übungs-Orte
Vor allem Kinder sollten auf keinen Fall direkt am Verkehr teilnehmen und auf der Straße üben. Hier ein paar Vorschläge, wo ihr am besten üben könnt:
- Parkplätze Auf dem eigenen Grundstück Parks Feldwege
Einsteiger-Tipps für das Fahrradfahren lernen
Fahrradfahren ist nicht nur eine umweltfreundliche Art der Fortbewegung, sondern auch eine tolle Möglichkeit, um fit zu bleiben und die Natur zu genießen. Doch bevor man sich auf den Sattel schwingt, sollte man sich mit ein paar Einsteigertipps vertraut machen.
Alle Optionen zu bremsen, einmal testen:Vorderradbremse / Hinterradbremse / Beide Bremsen festhalten und versuchen, das Rad zu schieben. Nur Vorderradbremse / Nur Hinterradbremse / Beide Bremsen benutzen Dosiert bremsen / Kräftig bremsen
- Sattel niedrig stellen, Pedale abschrauben und das Fahrrad als Laufrad nutzen, so kann ein Gefühl für die Geschwindigkeit entwickelt werden. Stützräder? Lieber nicht. Stützräder verhindern das Ausbalancieren während dem Fahren und können für Kinder sogar eine Verletzungsgefahr sein, indem sie bspw. hängen bleiben oder das Rad umfällt.
Von dem Anfänger – zu dem Profi-Radler: Tipps und Tricks
Wenn du bereits die ersten Schritte auf dem Fahrrad gemeistert hast und dich sicher fühlst, dann steht deiner Entwicklung zum Profi-Radler nichts mehr im Wege. Doch wie schafft man es, seine Fähigkeiten zu verbessern und sich auf ein höheres Level zu bringen? Hier sind einige Tipps und Tricks, die dir dabei helfen können:
Wie man auch im Straßenverkehr sicher unterwegs ist
Als Fahrradfahrer ist man nicht nur auf den Radwegen unterwegs, sondern oft auch im Straßenverkehr. Doch wie kann man sich hier sicher fortbewegen? Zunächst sollte man immer die Verkehrsregeln beachten und sich an die Geschwindigkeiten halten, so dass man im Notfall schnell bremsen kann. Auch das Tragen eines Helms ist sehr wichtig, um bei einem Sturz geschützt zu sein. Darüber hinaus sollte man immer gut sichtbar sein, indem man beispielsweise reflektierende Kleidung oder Licht am Fahrrad verwendet. Eine weitere wichtige Regel ist es, nie im toten Winkel von Fahrzeugen zu fahren und stets vorausschauend zu agieren. Wenn man diese Tipps befolgt und vorsichtig fährt, steht einer sicheren Fahrt im Straßenverkehr nichts mehr im Wege!
Fazit: Mit diesen Tipps wirst du schnell zum Profi-Radler!
Fazit: Glückwunsch! Wenn du bis hierhin gelesen hast, stehen deine Chancen gut, bald ein echter Profi-Radler zu werden. Du hast gelernt, wie wichtig es ist, die richtige Ausrüstung zu tragen und sichere Fahrradwege zu nutzen. Außerdem haben wir dir echte Einsteiger-Tipps gegeben, um das Fahrradfahren zu lernen und deine Fähigkeiten zu verbessern. Mit ein wenig Übung werden diese Techniken bald zur Routine. Und wer weiß? Vielleicht wirst du schon bald bei der nächsten Radtour alle anderen Teilnehmer hinter dir lassen. Also schnappe dir dein Fahrrad und lege los – der Weg zum Profi-Radler liegt vor dir!
Fahrrad-Mythen im Check: Sind Radwege Pflicht für Rad-Fahrer?
Natürlich: Auch für Radler gibt es Verkehrsregeln. Aber müssen Radwege immer genutzt werden? Ist Absteigen am Zebrastreifen zwingend? Der große Regel-Check.
Drei Viertel der Deutschen nutzen ihr Fahrrad gelegentlich, rund die Hälfte sogar mindestens einmal die Woche. Aber nicht jeder kennt alle Regeln. Die bekanntesten Mythen im Check.
Für wen sich das E-Bike eignet – und für wen nicht
Falsch. Dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) zufolge gilt die Regelung nur, wenn der Radweg mit einem der drei blauen Radweg-Schilder gekennzeichnet ist. Außerdem muss der Radweg gut befahrbar sein. Ist er von Wurzeln überwuchert, liegen Gegenstände im Weg und versperren Autos oder Mülltonnen die Fahrt, darf man auf die Straße ausweichen. Ist der Radweg mit keinem der Radweg-Schilder versehen, kann jeder selbst entscheiden, welchen Weg er wählt.
Nicht immer. Gibt es nur einen Radweg und ist dieser nicht für beide Fahrtrichtungen gekennzeichnet, ist dies nicht erlaubt. In diesem Fall darf der Radweg nur in eine Richtung befahren werden. Klarer wird die Situation, wenn es für jede Fahrspur einen Radweg gibt. Dann ist man verpflichtet, die für die jeweilige Fahrtrichtung ausgewiesene Spur zu nutzen.
Falsch. Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt. Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) 2020 ist die Regelung klar formuliert: Sofern der Verkehr nicht behindert wird, darf man generell zu zweit nebeneinander fahren. Auf Fahrradstraßen darf man sowieso immer zu zweit nebeneinander in die Pedale treten.
Stimmt teilweise. Das Gehör darf nicht wesentlich gestört werden. Laut StVO ist es grundsätzlich erlaubt, mit Kopfhörern Rad zu fahren und dabei Musik, Hörbücher oder Podcasts zu hören. Wichtig: Das Fahrverhalten darf nicht beeinträchtigt werden. So muss man gewährleisten, dass man den Straßenverkehr entsprechend wahrnimmt und Warnsignale deutlich hört. Daher rät der ADFC dazu, während der Fahrt auf Musik im Ohr zu verzichten.
Ein Irrtum – abgesehen von äußerst geringen Mengen. Bereits bei einem Promillewert von 0,3 kann man sich strafbar machen. Außerdem haften man bei einem Unfall, wenn es beim Radeln aufgrund des Alkohols zu einem Fehler kommt. Ab 1,6 Promille ist das Radfahren generell eine Straftat – auch ohne erkennbare Fahrunsicherheit. Verstößen können zu einem Bußgeld und dem Entzug des Auto-Führerscheins führen.
Kommt drauf an. Wer gegenüber dem Auto auf dem Zebrastreifen den Vorrang haben will, muss absteigen und das Rad schieben. Wer hingegen über den Zebrastreifen fährt, muss querende Fahrzeuge durchfahren lassen.
Die Geschwindigkeitsvorschriften der StVO gelten grundsätzlich nur für Kraftfahrzeuge – also nicht für Fahrräder. Radler dürfen demnach so schnell fahren, wie sie möchten oder können. Dennoch: Auch für Radfahrende gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht. In der StVO heißt es: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
11 Gründe, warum Fahrradfahren in Hamburg die Hölle ist
Ja, sportliche Ertüchtigung ist was Feines für Körper und Geist. Sich mit dem Fahrrad von A nach B fortzubewegen ist dazu effizient und umweltschonend. Außerdem kommt man so mal an die frische Luft. Eigentlich also echt eine tolle Sache. Überall. Nur nicht in Hamburg – denn hier lauern an jeder Ecke Gefahren und Widrigkeiten, die das Radfahren zur Hölle machen.
1. Guten Morgen, nasser Hintern.
Du stehst auf – die Sonne scheint! Nice, perfektes Wetter um sich auf’s Bike zu schwingen und zur Arbeit zu radeln. Denkst du. Bis du unten am Fahrradständer stehst und feststellst: Boah, nee. Es hat heute Nacht – natürlich – wieder geregnet und dein Sattel ist nass. Und du hast kein Taschentuch. Und nochmal nach oben gehen schaffst du nicht, weil Meeting um Punkt neun. Wird schon gehen. Und dann dieses Gefühl: Wie sich das kalte Wasser langsam in den Stoff deiner Jeans saugt und dir alle den Morgen über auf den Hintern starren werden.
2. Shit, schohohon wiehieder Kohoopfsttteinpfflassterrrr.
Liebe Stadtplaner – warum?! Was nützt einem der schönste Radweg zur Schanze, wenn der auf einmal mitten in einer Hölle aus Kopfsteinpflaster endet? Auf den Gehweg mogeln ausgeschlossen, weil Cafés, Hipster und Touristen. Ehrlich, was soll das?
3. Frisur? Sehr witzig.
Es gibt Leute, die kommen mit der Bahn oder sogar dem Auto zu Arbeit. Haare sitzen, der leichte Mantel ist lässig über die Schultern geworfen und der Schal locker um den Hals gewickelt. Und dann gibt es Leute, die kommen mit dem Rad. Die Haare kleben entweder vor Schweiß oder Regen an der Stirn, ciao Frisur. Der Mantel ist praktisch (winddicht, warm, wasserfest), nicht schön. Der Schal ist bis zur Nase hochgezogen. Und an ganz besonderen Tagen kommt das schicke grellgelbe Regencape und die Regenhose zum Knöpfen dazu. Style-Alert.
4. Diese gemeinen alten Leute immer.
Es gibt Menschen, die hassen einfach alles. Und es gibt Menschen, die hassen Radfahrer. Und die sind meistens alt. Folgendes Szenario gilt als Paradebeispiel in Sachen Old men vs. Radfahrer: Man fährt 20 Meter auf dem Gehweg auf der falschen Straßenseite, weil man gleich links abbiegen muss und die nächste Ampel 500 Meter entfernt ist. Der Gehweg plus Radfahrweg hat eine Breite von schätzungsweise zehn Metern. Und dieser grimmige Mann stellt sich mit ausgebreiteten Armen mitten in den Weg und brüllt „Falsche Seite, du Arsch!“. Vorsicht, alter Mann, sonst spielen wir das Szenario Fahrrad vs. Mensch und das geht meisten 1:0 aus.
5. Komm schon, nur noch 5 Minuten trocken bleiben.
Jaja, wir sind aus Hamburg und nicht aus Zucker. Aber muss es denn wirklich ständig regnen? Vor allem so plötzlich. Schlagartig verdunkelt sich der Himmel, es sind nur noch 700 Meter bis zur trockenen Haustür. Bäm, Wolkenbruch, alles trieft. Und es fühlt sich überhaupt nicht nach Zucker an.
6. Ihr blöden feiernden Assis von gestern.
Kennt ihr noch das Kinder-Spiel „Du darfst die Lava nicht berühren?“ Wahlweise im Wohnzimmer oder Kinderzimmer ist man von Kissen zu Stuhl gesprungen, um ja nicht in der heißen Lava zu verglühen. So fühlt man sich am Montag auch als Radfahrer auf dem Kiez. Denn wirklich überall liegen verdammte Scherben rum und man weiß nicht, ob man Slalom fahren soll oder das Fahrrad direkt tragen sollte. Glas ist kacke, Leute! Besonders in Scherben. Also lasst die Flaschen doch einfach neben einem Mülleimer stehen. Danke, eure platten Reifen.
7. Ey, Touris. Das ist ein FAHRRADWEG!
Ja, das erste Mal die Reeperbahn sehen ist bestimmt einer der aufregendsten Momente in deinem Leben. Das gibt dir aber noch lange nicht das Recht, mit groß aufgerissenen Augen mit deiner gesamten Großfamilie eine Traube zu bilden – und zwar MITTEN auf dem Radweg. Es gibt nämlich Menschen, die möchten einfach nur so schnell wie möglich weg von hier.
8. Warum hat man immer, wirklich immer Gegenwind?!
Es ist ein wahres Naturphänomen. Der Wind kommt wirklich immer aus der entgegengesetzten Richtung. Und Nein, natürlich meinen wir damit nicht den natürlich entstehenden Fahrtgegenwind. Sondern den fiesen, vernichtenden Hamburger Wind, der einem das Gefühl gibt auf der Stelle zu radeln, während die Autos feixend vorbeiziehen.
9. Mann, nimm deine Karre vom Radweg!
Ein Radweg, ein echter Radweg! Mit glattem, feinen Asphalt. Kein Schlagloch weit und breit. Ein weißer Streifen trennt den Weg von der Straße, das Radfahrer-Symbol tut sein übriges. Ach welche Freude, endlich mal entspannt vorankommen. Und dann steht da ein Taxi, SUV, Lastwagen. Mit Warnblinkern. Auf deinem Radweg. Und du musst ausweichen, in das Getümmel aus Feierabendverkehr und Buswahnsinn. Nur weil jemand mal „ganz schnell was wichtiges erledigen muss“. Wo bleibt Gozilla, wenn man ihn mal braucht.
10. Hey, ich bin nicht Armstrong. Ich kann nicht schneller!
Also das mit den Radwegen hätten wir geklärt, fährt man also auf der Straße. Und das passt dann wirklich niemanden. Alle drängeln und hupen und rauschen dann mit geöffnetem Fenster millimeterdicht an dir vorbei „Ey, nimm deinen Hintern von der Straße, du Schnecke.“ „WIE denn“, brüllst du völlig außer Atem hinterher.
11. Ciao Leute, viel Spaß im Smog.
Ja, Fahrradfahren ist oft richtig kacke. Und lebensgefährlich, schweißtreibend und kalt. Aber spätestens, wenn du an den traurigen Gesichtern des Feierabend-Verkehrs pfeifend mit 10km/h vorbei radelst – und definitiv früher bei Sofa und Netflix bist – lohnt es sich eben doch.
Zehn populäre Irrtümer über das Radfahren
Nein. Tatsächlich müssen vorhandene Radwege nur dann von Radfahrern genutzt werden, wenn sie entsprechend ausgeschildert sind. Das regeln drei Verkehrszeichen (siehe Bild). Jedes dieser drei Gebots-Zeichen schreibt die Benutzung des Radweges vor. Fehlt eine entsprechende Ausnahme-Beschilderung fährt der Radfahrer gemäß Straßenverkehrsordnung (STVO) grundsätzlich auf der Straße. Natürlich muss er sich dort sicher fühlen und die Vorteile des schnelleren Radelns wollen. Ungeübten und langsameren Radlern bleibt die Möglichkeit, die vorhandenen rot gepflasterten Wege zu nutzen. Hier im Seitenraum bewegt sich der Radfahrer allerdings als Gast neben dem Fußgänger und muss sein Fahrverhalten entsprechend anpassen. Radelnde Kinder unter acht Jahren bleiben in jedem Fall auf dem Gehweg, für sie ist das Fahren auf der Straße sogar verboten.
Nein. Grundsätzlich gilt für das Rad, was auch für das Auto gilt: Gegen die Fahrtrichtung fahren ist nicht erlaubt. In der Ahlener Innenstadt ist dieses Verbot für Radfahrer an vielen Stellen bereits aufgehoben worden. Zuerst in den verkehrsberuhigten Bereichen, nun auch in weiten Teilen des Innenstadtverkehrsrings. Das sind neben der Wallstraße, Nordenmauer und Ostenmauer auch die Moltkestraße und der Holzweg. Ein entsprechendes Hinweisschild zeigt dies an. Wo genau dies der Fall ist, sehen Sie hier in der Übersichtskarte.
Wenn man sich auf den Schutzstreifen entgegen der Fahrtrichtung nicht sicher fühlt muss das Rad geschoben werden. Ein Fahren auf dem für Fußgänger gepflasterten Gehweg entgegen der Fahrtrichtung ist nicht erlaubt. Ausnahmen bilden die Straßenzüge, in denen ein sonstiger rot gepflasterter Weg entgegen der Fahrtrichtung noch vorhanden ist (z. B. Holzweg, Lütkeweg, Gerichtstraße, Königstraße).
Nein. Richtig ist: Radfahrer dürfen über Zebrastreifen fahren. Vorfahrt haben sie aber nur dann, wenn sie absteigen und ihr Rad schieben.
Nein. Solange der andere Verkehr nicht behindert wird, dürfen Radfahrer auch nebeneinander fahren. Gruppen von mehr als 15 Radlern im geschlossen Verband dürfen das ohne Einschränkungen.
Nein. Auch wenn die Aufforderung eindeutig und kategorisch klingt: Radfahrer dürfen (zum Beispiel an einer Baustelle) auch auf der Fahrbahn weiterfahren, wenn sie sich vorsichtig (Schulterblick, Handzeichen) und bei freiem Raum in den Verkehr einfädeln.
Nein. Das wird teuer: Auf dem Rad ist das Telefonieren mit dem Handy in der Hand genauso verboten, wie beim Autofahren. Wer sein Smartphone auf dem Rad benutzt, riskiert ein Bußgeld von 55 Euro und einen schweren Unfall. Gerade ein Radfahrer muss mit Rücksicht auf den Fußgänger und die eigene Sicherheit mit voller Aufmerksamkeit und zu jeder Zeit das Verkehrsgeschehen beobachten.
Solange musikhörende Radfahrer eine entsprechende Lautstärke wählen und plausibel nachweisen, dass sie aufmerksam mitbekommen, was um sie herum passiert, dann sind Stöpsel im Ohr oder Kopfhörer nicht generell verboten. Wer übertreibt, riskiert Kopf und Kragen und ein Bußgeld von 15 Euro.
Nein. Ein Handzeichen bzw. das Ausstrecken des Arms ist lebenswichtig, um dem Autofahrer das Abbiegen anzuzeigen. Der Autofahrer kann nicht immer erahnen, wenn der Radfahrer abbiegen möchte.. Allerdings reicht es für den Radfahrer aus, beim Einordnen durch ein entsprechendes Zeichen anzuzeigen, dass ein Radfahrer abbiegen will. Der Arm kann dann auch wieder runter, beim Abbiegen ist es besser beide Hände am Lenker zu lassen.
Temporegeln wie Tempo 30 oder Tempo 50 in geschlossenen Ortschaften gelten nur für Autos. Diese haben einen längeren Bremsweg und stellen aufgrund ihrer Fahrzeugmasse ein besonderes Risiko für schützenswerte Verkehrsteilnehmer dar. Radler dürfen, wenn sie können, auch schneller unterwegs sein. Allerdings muss auch beim Radfahren die Geschwindigkeit immer angepasst sein. Vorsicht in Spielstraßen: Hier ist Rasen für alle ein Tabu und bei mehr als Schrittgeschwindigkeit besondere Rücksichtnahme gefragt.
Bitte nicht! In der Innenstadt sollen für den Radfahrer besondere Schutzstreifen angelegt werden, auf denen ausreichend Platz ist, diese mittig zu nutzen. Radler sollten wegen der Sturzgefahr immer einen Sicherheitsabstand zum Bordstein halten. Der ADFC empfiehlt einen halben Meter oder, wo es geht, sogar 80 Zentimetern. Entlang von Parkstreifen sollte der Sicherheitsabstand sogar noch größer sein. So bleibt noch genug Platz zum Ausweichen, wenn zur Fahrbahn hin die Autotür unaufmerksam geöffnet wird.
Fahrrad fahren ohne Licht – alles, was du wissen musst
Es ist jedes Jahr dasselbe – leider. Herbst und Winter sind ja nun nicht die hellsten Jahreszeiten und doch sind immer wieder Radfahrer unterwegs, die meinen, sie könnten ohne Licht am Rad fahren. Können ja, aber dies auch tun, solltest du lieber sein lassen.
Gerade im Herbst und Winter ist das Radfahren ohne Licht äußerst gefährlich, ja ohne Übertreibung sogar lebensgefährlich! Nicht umsonst hat die StVZO das Fahren ohne Licht bei Dunkelheit als Verstoß mit Bußgeld versehen und dies bestimmt nicht, um nur wieder eine neue Regel zu begründen.
Fahrradfahrer, die glauben, dass sie die eher geringen Bußgelder aus der Portokasse zahlen können, wenn sie ohne Fahrradbeleuchtung angetroffen werden, sollten es lieber nicht darauf ankommen lassen können.
Nicht der eigentliche Verstoß gegen die Regel ist entscheidend, sondern vielmehr sind es schwerwiegende Haftungsfragen, wenn es aufgrund des Fahrradfahrens ohne Licht zu einem Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern kommt, die nicht selten zu einem finanziellen Ruin führen können. Hier ist schnell der Punkt erreicht, an dem du als schuldige Partei in einem Rechtsverfahren mit Schadenersatzforderungen ganz schnell finanziell am Ende bist.
Die schwerwiegenden zivil – und strafrechtlichen Konsequenzen rechtfertigen ein derartiges leichtfertiges und fahrlässiges Verhalten in keiner Weise.
Fahrradbeleuchtung bzw. Licht für Fahrräder sind heute für kleines Geld in jedem Fachgeschäft zu haben. Eine batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung kannst du im Set schon für unter 50 Euro kaufen. Warum also für diese geringe Anschaffungssumme die Gefahr eines möglicherweise schweren Unfalls mit allen sich ergebenden Haftungsrisiken eingehen? Es drohen Strafen und mögliche Schadenersatzforderungen, die in keinem Verhältnis zur Anschaffung einer Fahrradbeleuchtung stehen.
Möchte dich keineswegs belehren, sondern wir halten es für unsere Pflicht als verantwortungsvoller Onlinehändler, unseren Kunden, wo immer es angebracht ist, auf Gefahren, die das Fahrradfahren mit sich bringen kann, zu berichten.
Die komplette Fahrradbeleuchtung besteht nicht nur aus aktiv leuchtenden Elementen (Lampen). Reflektoren gehören laut StVZO zum obligatorischen Zubehör eines Fahrrads. Dein Rad sollte mit mindestens folgenden Lichtreflektoren ausstatten:
- Zur Fahrradbeleuchtung gehört standardmäßig ein Rücklicht. Ein reflektierender Strahler vorne weiß. Er darf in die vordere Fahrradlampe eingebaut sein. Ein reflektierender Strahler hinten rot. Er darf im Fahrrad-Rücklicht integriert sein. Mindestens zwei Rückstrahler pro Rad in den Speichen, gelb. Diese müssen um 180° versetzt angebracht werden. Alternativ gehen auch zusammenhängende, weiß reflektierende Streifen für die Räder.
Der § 67 StVZO schreibt die Art der Fahrradbeleuchtung, die in Deutschland erlaubt ist, vor. Auch was an Beleuchtung vorhanden sein muss, ist hier definiert.
Welche Art der Fahrradbeleuchtung ist am Fahrrad erlaubt?
Sowohl eine dynamobetriebene als auch eine durch Akkus bzw. Batterien versorgte Fahrradbeleuchtung ist seit 2013 in Deutschland zulässig.
Sind Fahrradfahrer ohne vorschriftsmäßige Beleuchtung unterwegs, müssen sie mit Bußgeldern zwischen 20 Euro und 35 Euro rechnen. (siehe Tabelle oben)
Ist eine LED-Beleuchtung am Fahrrad erlaubt?
Am Fahrrad ist eine LED-Beleuchtung (Light Emitting Diode) also streng genommen nur dann zulässig, wenn die Leistung und Spannung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Achte beim entsprechenden LED-Artikel auf eine StVZO Zulassung.
Im letzten Jahr wurde auf drastische Weise deutlich, wozu das Fahren ohne Licht führen kann. Zwei Radfahrer fuhren trotz einbrechender Dunkelheit mit ihren unbeleuchteten Rennrädern über eine Landstraße. Ein herannahendes Auto konnte nur durch eine Vollbremsung verhindern, dass der Autofahrer den hinten fahrenden Radfahrer voll erfasste. Durch die Vollbremsung kam das Auto ins Schleudern und stieß frontal mit einem entgegenkommenden Pkw zusammen. Infolge dieses Unfalls wurde die Beifahrerin getötet und der Fahrer selbst schwer verletzt. Langwierige Klinikaufenthalte und Reha-Maßnahmen waren die Folge eines Unfalls, der durch eine sachgerechte Beleuchtung hätte vermieden werden können.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass beide Radfahrer Schadensersatz an die Geschädigten zu zahlen haben. Nach Auffassung der Richter war davon auszugehen, dass das nicht vorhandene Licht ursächlich für den Unfall gewesen ist. Hierfür sprach der Beweis des Anscheins, der durch die Fahrradfahrer nicht erschüttert werden konnte.
Ein anderer Sachverhalt zeichnete sich dadurch aus, dass ein Autofahrer über eine unbeleuchtete Landstraße fuhr. Dabei übersah er einen Radfahrer, der auf der rechten Seite der Fahrbahn ohne Licht unterwegs war und fuhr auf diesen auf. Dadurch wurde der Fahrradfahrer schwer verletzt. Der Autofahrer machte einen Anspruch auf Schadensersatz geltend, da sein Auto erheblich beschädigt wurde. Diesem Anspruch wurde vom Gericht stattgegeben und der Radfahrer bekam obendrein noch ein Euro Bußgeld wegen Verkehrsgefährdung durch fehlende Beleuchtung am Rad.
Dem Fahrer des Autos wurde keine Strafe auferlegt, weil dieser schlüssig darlegen konnte, dass der Unfall nicht hätte passieren können, wenn in der herrschenden Dunkelheit die Beleuchtung des Fahrrades intakt gewesen wäre.
Und all dies nur, weil die Fahrradfahrer zu bequem waren, an ihren Rädern eine der Vorschrift entsprechende Beleuchtung anzubringen.
- Fahrräder müssen mit einem Scheinwerfer, einer Schlussleuchte und Reflektoren ausgestattet sein, die vorne, hinten und seitlich an den Radspeichen verteilt sind. Das Licht muss vorne weiß und hinten rot leuchten. Fahrräder, die StVZO konform sind, erfüllen alle Beleuchtungsanforderungen. Das Licht muss brennen, wenn es dämmert, dunkel ist oder auch wenn Nebel, Schnee und Regen die Lichtverhältnisse entsprechend beeinflussen. (Dies kann natürlich auch unabhängig von den Jahreszeiten sein) Bei Nichtbeachtung der Vorschrift hinsichtlich Lichts am Fahrrad drohen Bußgelder von zwischen 20 und 35 Euro. Bei Unfällen mit Sach – oder Personenschaden infolge schlechter Beleuchtung am Fahrrad können Geld – und Freiheitsstrafen verhängt wie auch Schadensersatz – und Schmerzensgeldforderungen folgen.
Bei Unfällen mit Personenschäden als Folge schlechter oder unzureichender Beleuchtung am Fahrrad liegt in der Regel fahrlässige Körperverletzung vor.
Die Folge: eine hohe Geldstrafe und in schlimmeren Fällen auch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Bei Unfällen mit Todesfolge droht im Regelfall eine Anzeige wegen fahrlässiger Tötung. Die wiegt natürlich noch schwerer und kann mit einer hohen Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden.
- Schau dir dein Rad an. Rüste es der Vorschrift entsprechend aus. denk daran, dass eine gute Beleuchtung nicht nur dein Leben retten kann, sondern auch das der übrigen Verkehrsteilnehmer. spar nicht am falschen Ende, die Folgen aus einem verschuldeten Unfall können für dich ein finanzielles Desaster bedeuten.
Hat diesen Artikel „ sorgfältig recherchiert und möchten, dass du immer wieder sicher ankommst, wo immer du auch fährst.
Der Artikel erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und bedeutet auch inhaltlich keine Rechtsberatung, die nicht leisten darf und kann. Für versehentliche Fehler übernimmt keine Haftung. Deine Anregungen und Kommentare sind höchst willkommen. Mail oder Anruf genügt. Für unsere Kunden haben wir immer ein offenes Ohr. und – auch in Corona Zeiten sind wir immer für dich da! Bleib gesund!
Mit dem Fahrrad zur Arbeit für weniger Stress im Alltag
Sport ist die beste Möglichkeit um Stress abzubauen und entspannt in den Tag zu starten. Doch oft bleibt dafür nicht genug Zeit. Mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren ist eine ideale Lösung zusätzliche Bewegung in den Alltag zu integrieren.
Inhaltsverzeichnis
Für sportliche Betätigungen bleibt im Alltag oft. Doch gerade, um der modernen Arbeitswelt standhalten zu können, ist es wichtig, sich fit zu halten. Ein guter Ansatz die benötigte sportliche Bewegung im Alltag unterzubringen und zur lieben Gewohnheit werden zu lassen, ist es den Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad zu bewältigen.
Sicherlich ist dies je nach Entfernung nicht immer möglich, doch wer eine überschaubare Strecke zur Arbeit hat, sollte das Auto stehen lassen und den Weg mit dem Fahrrad bewältigen. Dies ist eben nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für die eigene und ermöglicht zudem einen besonders angenehmen Start in den Arbeitstag.
1.Gute Laune bereits bei Arbeitsbeginn
Rad fahren ist nicht nur gesund, sondern macht auch glücklich. Wer jetzt denkt, ja, aber doch nicht früh am Morgen, der irrt. Durch die Bewegung, die mit dem Fahrradfahren einhergeht, werden im Körper Glückshormone freigesetzt und so kann der tägliche Weg zur Arbeit zum Quell der guten Laune werden, wenn er mit dem Fahrrad gemeistert wird.
Die frische Luft tut ihr Übriges dazu und so lässt sich durch die kleine Radtour am Morgen in den Arbeitsalltag starten. Wer jetzt an den Rückweg denkt, dem sei gesagt, dass es auch nicht schadet nach der Arbeit gut gelaunt zu Hause anzukommen. Doch noch viel wichtiger als die gute Laune ist, dass Fahrradfahren den Stressabbau fördert und dies sorgt nicht nur für gute Laune, sondern wirkt sich auch auf das Nervensystem positiv aus.
2.Gesundheitsvorsorge inklusive
Rad fahren ist neben Sport im Büro ideal, um die und zu erhalten. Unter anderem wirkt sich das Fahrradfahren positiv auf die Muskulatur, Gelenke, das Herz-Kreislaufsystem und das Immunsystem aus. Zudem wird die Durchblutung angeregt und die Venen werden gestärkt.
So dient das tägliche Fahrradfahren auch als Schutz vor Arthrose, beugt eine Thrombose vor und. Grundsätzlich wird auch die Leistungsfähigkeit erhöht, denn das tägliche Training wirkt sich auf den kompletten Körper und auch auf die Psyche positiv aus. Das Beste an dieser Möglichkeit sportlich aktiv zu werden – sie wird sehr schnell zur Routine und der Zeitaufwand hält sich absolut in Grenzen.
3.Zu geringe Bewegung steigert das Risiko der Thrombose
Gerade wer einer sitzenden Tätigkeit nachgeht oder über viele Stunden stehen muss, sollte die Venen stärken und für ausreichend sorgen. Rad fahren ist optimal, um die Venen zu stärken. Durch die modernen Arbeitswelten steigt die Zahl der jüngeren Patienten, die Probleme mit Venenschwäche oder gar einer Thrombose bekommen.
Dies liegt nicht zuletzt daran, dass oftmals die Bewegung fehlt. Wenn erst einmal Schwellungen und Schmerzen in Wade, Fuß oder am Knöchel auftreten, kann dies bereits ein Hinweis auf eine Thrombose sein. Auch ein Schwere – oder Spannungsgefühl, bläulich verfärbte Haut oder Hitze im Bein können Anzeichen für Thrombose sein. Besonders bekannt sind auch verstärkt sichtbare Hautvenen, die auch unter dem Begriff Warnvenen bekannt sind.
Zwar gibt es zahlreiche Risikofaktoren, die eine begünstigen, doch gerade mangelnde Bewegung zählt heute zu den am meisten verbreiteten Risikofaktoren. Auch Übergewicht, Krampfadern und Herzschwäche steigern das Risiko der Thrombosenbildung. Doch auch diesen Risikofaktoren kann durch das tägliche Rad fahren entgegengewirkt werden. Da Thrombosen oft länger unbemerkt bleiben, aber durchaus lebensbedrohend sein können, lohnt es sich die Zeit des täglichen Stillsitzens zu verringern. Da dies auf Arbeit nicht unbedingt möglich ist, sollte zumindest der Weg zur Arbeit von Bewegung geprägt sein.
4.Auf den richtigen Rhythmus kommt es an
Wer sich entschließt, zur mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren, sollte dies in jedem Fall entspannt tun. Es geht nicht darum in möglichst kurzer Zeit die Arbeitsstelle zu erreichen, sondern bewusst die Bewegung vor der Arbeit auszukosten. Besonders schonend und angenehm ist es in einem niedrigen Gang zu fahren und zu versuchen, gleichmäßig zu treten.
Dies ist wesentlich besser, als immer wieder mit größerem Kraftaufwand in die Pedale zu treten und dann wieder zu pausieren und das Rad einfach rollen zu lassen. Optimal ist eine. Dies ist besonders gut für die Venen und sorgt zudem dafür, dass die Arbeit auf entspannte Weise erreicht wird. Mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren, sollte eben nicht dazu führen, ausgepowert, abgehetzt und verschwitzt am Arbeitsplatz anzukommen, sondern vielmehr sich bewusst die Zeit zu nehmen, entspannte Bewegung in den Alltag zu integrieren.
Da sich, je häufiger das Rad gewählt wird, der Fitnessgrad erhöht, nimmt der Weg zur Arbeit auf Dauer weniger Zeit in Anspruch. Doch gerade die ersten Tage sollten lieber einige Minuten mehr eingeplant werden. Wer langsam beginnt und sich langsam steigert, der kann so auch. Doch am wichtigsten ist es wieder zu finden.
Leider führt auch häufig dazu, dass vergessen und verdrängt wird, wie gut Bewegung eigentlich tut und so ist es einfach wichtig den ersten Schritt zu gehen und mehr Bewegung in den Alltag zu integrieren. Neben der Möglichkeit mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren, sollte auch immer, wenn es geht, die Treppe anstelle des Fahrstuhls genutzt werden. Auch diese kleine Änderung wirkt sich bereits positiv auf die Venen aus und dient der Thrombose-Vorsorge.
5 Fahrrad-Fehler, die zu oft passieren
Du bist nicht dazu verpflichtet, einen Fahrradhelm zu tragen. In jedem Fall bist du damit aber sicherer im Straßenverkehr unterwegs. Bei einem Sturz verringert der Helm die Aufprallkräfte auf deinen Kopf und bei einem. Wenn du also noch keinen Fahrradhelm besitzt, dann lies gerne unseren Artikel: .
Fehler 3: Du fährst ohne Licht
Dieser Fehler passt auch zum ersten Fehler. Vor allem nachts, aber auch bei Dämmerung oder schlechten Wetterverhältnissen solltest du in jedem Fall. Vielleicht besitzt dein Fahrrad einen Dynamo, den du nur einschalten musst und der sich automatisch über deine rotierenden Reifen auflädt.
Ansonsten kannst du dir zusätzliche Lampen zulegen, die ganz einfach an deinem Lenker oder hinten an deinem Sattel befestigt werden können. Hier gibt es Lampen, die mit (aufladbaren) Batterien oder per USB-Charger funktionieren.
Schalte dein Licht lieber etwas früher, also wenn es noch fast zu hell dafür ist, als zu spät ein. Denn das Licht sorgt nicht nur dafür, dass du besser siehst, sondern vor allem, dass du besser von anderen Verkehrsteilnehmer:innen gesehen wirst. Und wenn du bei Dämmerung unterwegs bist, musst du nicht mitten in der Fahrt stehenbleiben, um dein Licht einzuschalten.
Vor allem im Winter ist deine Fahrradbeleuchtung wichtig – du wirst besser gesehen und radelst sicherer. Sie ist aber auch…
Nicht nur mit Licht siehst du mehr, sondern auch mit einem Rückspiegel an der Lenkstange. Das ist zwar keine Pflicht, kann dir aber im Straßenverkehr mehr Übersicht und Sicherheit geben.
Fehler 4: Du missachtest die Straßenverkehrsordnung
Es ist zwar selbstverständlich, aber auch als Radfahrer:in musst du dich an die Straßenverkehrsordnung halten. Du solltest in jedem Fall, denn im Vergleich zu einem Pkw besitzt du selbst keine Knautschzone. Fahre deshalb vorsichtig und lasse das Auto im Zweifel fahren, auch wenn du eigentlich Vorfahrt gehabt hättest. .
Wenn du dich beim Radfahren im Straßenverkehr unsicher fühlst, kannst du eine besuchen. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) bietet sowohl für Anfänger:innen als auch routinierte Radfahrer:innen Kurse zur Fahrsicherheit an. Auf der Website des ADFC siehst du, ob ein Fahrradkurs in deiner Nähe angeboten wird. Inzwischen gibt es auch extra Sicherheitstrainings für.
Wer unabhängig von Auto und Öffis sein will, nutzt am besten das Fahrrad für den Arbeitsweg. Besonders interessant ist dabei…
Fehler 5: Du pflegst dein Fahrrad nicht
Dein Fahrrad braucht eine – dazu zählt nicht nur der. Denn nur, wenn du dein Fahrrad regelmäßigt überprüfst, besitzt du ein verkehrssicheres Transportmittel. Du solltest regelmäßig
- die Reifenluft überprüfen und gegebenenfalls das Fahrrad aufpumpen, die Fahrradbremsen einstellen und überprüfen, die Fahrradbeleuchtung checken, die Fahrradkette reinigen und richtig pflegen, die Fahrradkette ölen und tragende Teile wie den Rahmen oder den Lenker überprüfen.
Achte allgemein auf. Auch eine ist extrem wichtig, da du mit ihr auf dich aufmerksam machen kannst.
Wenn du dir unsicher bist, geh zu einem:einer Expert:in in beispielsweise einem Fahrradladen. Vor Ort überprüfen die Profis dein Fahrrad und können es bei Bedarf direkt reparieren. Lass deine Fahrradpflege nicht schleifen, denn dadurch bist du sicher im Straßenverkehr unterwegs und verlängerst die Lebensdauer deines Fahrrades.